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Tagfahrlicht am Motorrad

Themenstarteram 8. September 2015 um 20:55

Laut dieser Seite

http://www.tuev-nord.de/.../tagfahrleuchten-am-motorrad-104208.htm

darf ein Tagfahrlicht am Motorrad nur dann an sein, wenn das Abblendlicht ausgeschaltet ist und das Abblendlicht darf nur dann an sein, wenn das Tagfahrlicht deaktiviert ist.

Bei einem Auto ist das nicht so. Das Tagfahrlicht darf anbleiben, insofern keine Blendung des Gegenverkehrs stattfindet. Meist wird dafür das TFL etwas gedimmt.

Ich frage mich, was sich der Gesetzgeber bei diesen unterschiedliche Regelungen dabei gedacht hat.

Wenn man als Biker das stärkere Abblendlicht abschalten muss, um ein zusätzliches Tagfahrlicht verwenden zu dürfen, dann gibt es keinerlei Sicherheitsgewinn, sondern einen Sicherheitsverlust. Ein Tagfahrlicht ist daher Sinnlos (Außer, das Abblendlicht ist eine Glühbirne und das TFL eine mindestens genau so helle LED und man kann über diesen Weg Energie sparen)

Seit sich Tagfahrlicht bei den PKWs durchgesetzt hat wird immer wieder darüber diskutiert, wie Motorräder optisch wieder auffälliger gemacht werden können. Die oben genannte Regelungen zwingen den Biker dazu, weniger sichtbar zu sein als ein aktuelles Auto, obwohl er es nötig hätte mindestens genau so sichtbar, wenn nicht - zumindest von der Beleuchtung her - sichtbarer zu sein.

Aktuelle PKWs sind auch nachts geradezu Christbäume. Ein Motorrad muss aber als Funzel herumfahren, obwohl das Problem des Übersehen werdens seit es Motorräder gibt, evident ist.

Ich frage mich, was der Sinn der Regelung ist.

Beste Antwort im Thema
am 14. Mai 2018 um 10:30

Mir ist relativ egal, ob man unterscheiden kann, ob da ein Motorrad oder Auto kommt. Wichtig ist nur, dass man sieht, dass da was kommt und man dann nicht einfach abbiegt oder sonst einen Blödsinn macht.

Wer meint, dass eine Unterscheidung doch wichtig wäre, da Motorräder viel schneller seien, der sollte mal darüber nachdenken, ob der Fehler dann nicht woanders liegt.

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am 9. September 2015 um 11:03

Zitat:

@Lewellyn schrieb am 9. September 2015 um 12:59:39 Uhr:

Der Gegenverkehr fährt Dich über den Haufen, weil er geblendet die Arme vors Gesicht reißt...

;)

Dafür brauchst Du aber eher Flak-Scheinwerfer der Marke "Volkssturm" als TFL ;)

Zitat:

@moppedsammler schrieb am 9. September 2015 um 12:34:17 Uhr:

Zitat:

@hoinzi schrieb am 9. September 2015 um 11:07:16 Uhr:

Ein Regress der Versicherung ist aber denkbar, zwar gedeckelt auf 5.000,- €, aber immerhin.

Sicher nicht wegen einer nicht dimmenden TFL. Wie will man da einen Kausalzusammenhang zu einem Schaden herstellen ?

Ich sagte ja auch "denkbar", und bekanntlich sind Versicherungen in solchen Dingen immer sehr forsch.

Ob jetzt das Erlöschen der BE eine Obliegenheitspflichtverletzung ist, die alleine schon einen Regress auslösen kann, weiß ich aber zugegeben nicht.

Die LED Zusatzscheinwerfer von BMW, die man sehr häufig an GS-Modellen sieht (Komplettsatz mit Halterungen nur 480 Euro) werden als Zusatzleuchten für Fernlicht verkauft.

http://www.bmw-motorrad-store.de/...fuer-r1200gs-ab-2008-2012-k25.html

Interessanterweise sieht man sehr häufig GS' mit eingeschalteten Zusatzscheinwerfern und dem LED-TFL-Streifen im Hauptscheinwerfer.

Sieht toll aus, ist gut erkennbar, aber obs legal ist..:confused:

Forster007 ist Legallampenfachmann. Der weiß das sicherlich.

Ich blick da so langsam selbst nicht mehr durch.

Bei meiner K 1300 GT erübrigt sich das mit Lämple. Deren Funzel ist unschlagbar (Xenon)

Anders sieht das bei meiner Africa Twin aus.

Die bekommt welche.

Es gibt Suchscheinwerfer für PKW, vor allem gerne auf den Bars von Pickups montiert.

LED-Flutlicht. Gut für den Wald von Pieve.

Zitat:

@hoinzi schrieb am 9. September 2015 um 13:19:18 Uhr:

Zitat:

@moppedsammler schrieb am 9. September 2015 um 12:34:17 Uhr:

 

Sicher nicht wegen einer nicht dimmenden TFL. Wie will man da einen Kausalzusammenhang zu einem Schaden herstellen ?

1. bekanntlich sind Versicherungen in solchen Dingen immer sehr forsch.

2. Ob jetzt das Erlöschen der BE eine Obliegenheitspflichtverletzung ist, die alleine schon einen Regress auslösen kann, weiß ich aber zugegeben nicht.

Zu 1: Da haste Recht.

zu 2: Ich auch nicht.

Zitat:

@Papstpower schrieb am 9. September 2015 um 11:12:58 Uhr:

Der "Vorteil" des TFL besteht nur darin, dass diese "blendend" eingestellt sind. Jedoch verzichtet man auf sein Rücklicht, was in Alleen durchaus zum Nachteil wird. Einen Scheinwerfer mit gleichen Eigenschaften zu betreiben ist auch möglich.

Auch das mit dem Rücklicht wurde doch mittlerweile überarbeitet dachtet ich?

TFL heisst kein Rücklicht.

TFL heißt: Rücklicht kann, muss aber nicht.

Sinn der Einrichtung ist die Erkennbarkeit von vorn.

Ausgeschlossen ist das Rücklicht nicht.

Hab die Zusatz- (eigentlich Nebel-) Scheinwerfer immer an. Hat bisher nicht geschadet.

Drei Funzeln sehen halt immer noch größer aus, als eine, egal ob TFL oder nicht.

So wird man an der nächsten Kreuzung auch nicht für einen 50er Roller gehalten, der mit vermeintlichen 45km/h daherkommt.

Zitat:

@moppedsammler schrieb am 10. September 2015 um 06:51:41 Uhr:

TFL heißt: Rücklicht kann, muss aber nicht.

Sinn der Einrichtung ist die Erkennbarkeit von vorn.

Ausgeschlossen ist das Rücklicht nicht.

Das ist möglicherweise inzwischen überholt. BMW (Dosen) hatten eine Zeitlang zum TFL immer die Rücklichter leuchten, das wurde irgendwann abgeschafft, weil angeblich inzwischen nicht mehr zulässig. Ich habe allerdings die Grundlage dafür noch nicht gefunden...

Meine Quelle sagt sogar:

TFL muss bei laufendem Motor automatisch geschaltet sein.

Bei Krafträdern, die ab dem 23.06.2011 genehmigt wurden, muss / müssen die Schlussleuchte/n mitleuchten.

Das müsste eigentlich aktuell sein.

Ich würde der Sache auch gerne weiter nachgehen und die Profis von Extrapol bikenet fragen. Aber da fehlt mir gerade die Zeit.

Wobei ich auch nicht glaube, dass sich wirklich irgendjemand daran aufhängt, ob nun das Rücklicht mitleuchtet oder nicht. Die von mir erwähnte Regelung betrifft möglicherweise einfach auch nur Autos.

Mag sein.

TFL-Regelung bei Motorrädern:

Abblendlicht und TFL müssen tagsüber zusammen leuchten. Sonst ergibt sich kein Sicherheitsgewinn. ( Bei Dämmerung muß TFL manuell auszuschalten sein, da sonst Gegenverkehr geblendet wird!)

Das haben die "Gesetzgeber" (Schreibtischtäter) nicht bedacht.

am 10. Mai 2018 um 12:22

http://www.auto.de/magazin/ratgeber-tagfahrleuchten-am-motorrad/

Das Tagfahrlicht muss sich automatisch einschalten, sobald der Motor läuft. Es muss sich automatisch ausschalten, sobald das „Fahrlicht“ (Hauptscheinwerfer-Abblendlicht, Rücklicht und Nummernschildbeleuchtung) eingeschaltet wird. Dies gilt nicht für die Betätigung der Lichthupe.

Zitat:

@kaponga schrieb am 10. Mai 2018 um 14:16:11 Uhr:

TFL-Regelung bei Motorrädern:

Abblendlicht und TFL müssen tagsüber zusammen leuchten. Sonst ergibt sich kein Sicherheitsgewinn. ( Bei Dämmerung muß TFL manuell auszuschalten sein, da sonst Gegenverkehr geblendet wird!)

Das haben die "Gesetzgeber" (Schreibtischtäter) nicht bedacht.

Wo hast du denn den Blödsinn gefunden? Beitrag vom 1. April vielleicht? Und dafür dann einen 3 Jahre alten Beitrag rausziehen? :D

Das RÜCKlicht muss beim Krad zusammen mit dem TFL leuchten, nicht das Abblendlicht.

Was du sonst so geschrieben hast -> Nö. Blödsinn.

Grüße, Martin

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