Tageszulassung noch auf Händler zugelassen

Hallo,
ist das normal, wenn eine Tageszulassung bis zum Verkauf seit 2 Monaten auf den Händler zugelassen ist?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@1234auditt schrieb am 24. November 2020 um 17:25:06 Uhr:



Zitat:

@Peterchen1975 schrieb am 24. November 2020 um 17:22:23 Uhr:


Handelt es sich um ein "Neuwagen" ohne km?

Wenn der Wagen angemeldet ist oder war ist es kein Neuwagen mehr

Laut Bundesgerichtshof (VIII ZR 109/04) ist das Fahrzeug mit Tageszulassung kein Gebrauchtwagen, sondern als Neuwagen anzusehen, wenn:

zwischen Herstellung und Verkauf nicht mehr als 12 Monate liegen
das Fahrzeug keine Mängel aufweist
das Modell unverändert hergestellt wird
weniger als 10 Kilometer gefahren wurden

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Zitat:

@windelexpress schrieb am 27. November 2020 um 08:19:50 Uhr:


Bist Du Verkäufer?

Deine Argumentation kommt mir irgendwie bekannt vor.

Nein, ich habe vor meinem Studium insgesamt 12 Jahre als Controller für einen großen Händler und für einen Hersteller gearbeitet. Solche Dinge, zu wissen waren in meinem Job unabdingbar, da meine Vorgesetzten genau wissen wollten, mit welchen Risiken, Kosten und Erfolgen solche Deals verbunden sind.

Im übrigen ist das keine Argumentation, sondern das klassische Tagesgeschäft eines Autohauses.
Im vorliegendem Fall gibt es relativ wenig zu argumentieren, denn der Themenstarter hat sich scheinbar eher von den klassischen Stammtischparolen ein wenig Unsicherheit einjagen lassen.

Der TE wollte einen Neuwagen mit einer Tageszulassung.

Unbenutzt mag der Wagen noch sein,aber eben schon 2 Monate zugelassen.

Und was Du hier als Stammtischparolen abtust ist für andere Tagesgeschäft.
Deine Argumente sind die der Verkäuferseite.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 27. November 2020 um 08:33:32 Uhr:


Der TE wollte einen Neuwagen mit einer Tageszulassung.

Unbenutzt mag der Wagen noch sein,aber eben schon 2 Monate zugelassen.

Und was Du hier als Stammtischparolen abtust ist für andere Tagesgeschäft.
Deine Argumente sind die der Verkäuferseite.

Wenn ich teilweise die "Vermutungen" und Meinungen hier lese, scheint es als wäre es für andere kein Tagesgeschäft, denn konkret in deinem Fall interessiert es im Zweifel niemanden, was "für dich" ein Neuwagen darstellt und wenn ich deine Beiträge lese, gehe ich nicht davon aus das du Jurist bist.

Ich bin ebenfalls keiner, aber allein von der Logik ist für entsprechende Juristen zunächst der wirkliche Wille vorrangig.
Der Käufer hat sich vermutlich genau für dieses Fahrzeug entschieden, weil es entsprechend günstiger war, als wenn er einen Neuwagen im klassischen Sinne erwirbt. Ängste oder Vermutungen sind weder vertraglich zu nehmen, noch gerichtlich irgendwie zu begründen.
Weiterhin, reicht es auch nicht hier irgendwelche Gerichtsurteile als Argumentation aufzuführen, ohne diese im konkreten Fall detailliert zu kennen, denn in der Realität ist kein Fall 1:1 identisch.

Mir scheint, als hättest du eher ein Problem mit "Verkäufern", was meiner Erfahrung nach (ich will dir nicht zu nahe treten) häufig bei Menschen einen Reflex auslöst, die meinen bei allem immer am besten Bescheid zu wissen und dahingehend wenig annehmen.
Ich habe keinerlei Argumente der Verkäuferseite aufgeführt, sondern lediglich typische Abläufe beschrieben.

P.S. bei mobile, sind momentan 203.000 Fahrzeuge aus Erstzulassung 2020 mit unter 50 KM aufgeführt. Das ist, wie beschrieben völlig normal.

Die Gerichtsurteile hab ich nicht aufgeführt.

Ich habe hier auch keine Vermutungen geäußert.

Ich hab mit Verkäufern kein Problem,da ich deren Argumente ja umfangreich kenne und oft genug zwischen dem Verkäufer und dem neuen Halter sitze, der mit großen Fragezeichen im Kopf die Argumente des Verkäufers nicht versteht. Und da sind die Anzahl der Halter, EZ Datum usw oft genug Thema, wo die Verkäuferseite was anderes erzählt,als es tatsächlich ist. Mich persönlich betrifft das nicht, da ich das alles im Vorfeld prüfe. Der TE wusste aber nicht , dass das Fzg seit 09/20 durchgehend zugelassen ist.
Dass der TE sich für dieses Fahrzeug entschieden hat ist richtig. Angepriesen wurde es ihm anders als es tatsächlich ist.

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Genau, dass es 2 Monate schon zugelassen war, wusste ich nicht.
Das ärgert mich auch. Überlege daher, dass nochmals anzusprechen...

Zitat:

@windelexpress schrieb am 27. November 2020 um 09:22:14 Uhr:


Die Gerichtsurteile hab ich nicht aufgeführt.

Ich habe hier auch keine Vermutungen geäußert.

Ich hab mit Verkäufern kein Problem,da ich deren Argumente ja umfangreich kenne und oft genug zwischen dem Verkäufer und dem neuen Halter sitze, der mit großen Fragezeichen im Kopf die Argumente des Verkäufers nicht versteht. Und da sind die Anzahl der Halter, EZ Datum usw oft genug Thema, wo die Verkäuferseite was anderes erzählt,als es tatsächlich ist. Mich persönlich betrifft das nicht, da ich das alles im Vorfeld prüfe. Der TE wusste aber nicht , dass das Fzg seit 09/20 durchgehend zugelassen ist.
Dass der TE sich für dieses Fahrzeug entschieden hat ist richtig. Angepriesen wurde es ihm anders als es tatsächlich ist.

Das mit den Gerichtsurteilen, war auch nicht auf dich bezogen, sondern allgemein. Aber wie bereits erwähnt, da ich kein Jurist bin und so gut, wie keinerlei juristische Kenntnisse inne habe, möchte ich mich dahingehend gerne raushalten, bevor ich etwas unwahres schreibe.

Ich weiß ja nicht, wo du arbeitest aber das Verkäufer oft falsche Angaben zu "Anzahl der Halter" oder "Erstzulassung" machen, ist für mich tatsächlich unglaubwürdig, denn beides sind wichtige Vertragsbestandteile. Dahingehend würde ich behaupten, gibt es keinerlei Spielraum für eine Anfechtung, wenn ein Fahrzeug laut Vertrag einen Haltereintrag hat aber in Wirklichkeit zwei Halteeinträge im Brief stehen.
Auch verstehe ich nicht, wieso bei potenziellen Käufern bezüglich der Argumentation der Verkäufer "häufige Fragezeichen im Kopf" entstehen!?
Die Argumentation ist doch völlig logisch -> der Preis.
Das der Themenstarter NACH unterschriebenem Kaufvertrag plötzlich Geister sieht und sich darüber sorgen macht, dass vom Autohaus "Kilometer manipuliert" wurden oder eventuell schon 26 Leute im Schnitt 400 Meter mit dem Auto gefahren sind, kann doch der Verkäufer bzw. das Autohaus nichts zu...!?

Und woher nimmst du die Behauptung das dem Käufer "es anders angepriesen wurde als tatsächlich"? Ich habe nirgendwo gelesen, dass der Verkäufer dem Käufer mitteilte, dass das Fahrzeug nach ein paar Tagen wieder abgemeldet wurde. Ob das Fahrzeug nun 60 Tage oder 6 Tage zugelassen war, interessiert die meisten nun mal nicht und der Verkäufer ist kein Hellseher. Was kommt als nächstes? "Der Verkäufer hat mir gar nicht gesagt, dass die Reifen ein 6 Monate altes DOT-Datum haben!" Man sollte die Kirche auch mal ein bisschen im Dorf lassen...

Das der Themenstarter sich erkundigt und fragt, ist natürlich völlig in Ordnung aber es macht nun mal in diesem Fall KEINEN Unterschied, ob das Fahrzeug jetzt durchgehend zugelassen war oder eben zwischendurch abgemeldet wurde. Außer natürlich man vermutet hinter alles und jedem etwas "schlechtes", "dubioses", "unseriöses" und generell schwarze Mächte...,-)

Zitat:

@BennyWinter schrieb am 27. November 2020 um 09:41:15 Uhr:


Genau, dass es 2 Monate schon zugelassen war, wusste ich nicht.
Das ärgert mich auch. Überlege daher, dass nochmals anzusprechen...

Was genau, stört dich denn daran?

Zitat:

@Zizou12 schrieb am 27. November 2020 um 09:46:10 Uhr:



Zitat:

@BennyWinter schrieb am 27. November 2020 um 09:41:15 Uhr:


Genau, dass es 2 Monate schon zugelassen war, wusste ich nicht.
Das ärgert mich auch. Überlege daher, dass nochmals anzusprechen...

Was genau, stört dich denn daran?

Es fehlen 2 Monate Garantie.

Zitat:

@Olli_E60 schrieb am 27. November 2020 um 09:51:59 Uhr:



Zitat:

@Zizou12 schrieb am 27. November 2020 um 09:46:10 Uhr:


Was genau, stört dich denn daran?

Es fehlen 2 Monate Garantie.

Die fehlen so oder so. Garantie immer ab Erstzulassung.

Du kannst dir kein Auto kaufen, es abmelden, als Oldtimer wieder anmelden und dann auf die 2 Jahre Garantie verweisen.

"Tageszulassung" ist im Automobilgeschäft ein fester Begriff..., wenn ich den Begriff als Fachmann (Verkäufer) verwende/anpreise, kann ich als Kunde erwarten, dass dieser Umstand auch der Wahrheit entspricht...
Eine Tageszulassung darf max. 5 Tage zugelassen sein! Darüberhinaus ist es alles, aber eben keine Tageszulassung mehr. Insofern verliert dieses Auto auch den Status "Neuwagen" dann...
In der Tat preisen Händler sehr häufig so ziemlich alles als "Neuwagen" an, was noch kaum benutzt worden ist. Ja, der Wagen hat ja dann auch einen Zustand wie ein Neuwagen, aber er ist kein(!) Neuwagen...
Warum Händler das machen, ist ja auch klar...
Und solange kein Kläger auftritt, ist ja für den Händler auch alles tutti...

@Zizou12: Das mit den Km evtl. manipulieren kam von jemand anderem. Nicht von mir.
Ich finde nur, man hätte es mir sagen können, dass er 2 Monate zugelassen war/ist. Das ärgert mich etwas.

Also was wäre denn dann der Vorschlag von denjenigen, die dem TE das Auto madig machen.
Rechtsanwalt und auf Rückabwicklung klagen?
Oder dann doch noch nen 2. Satz Fußmatten raushandeln oder 20 Liter Sprit und sich ein zweites Loch in den Ar... freuen??
2 Monate Garantie fehlen? Guter Witz.
Der TE hat laut Kaufvertrag ein Fahrzeug mit EZ 9/2020 gekauft.
Dass die Garantie ab EZ beginnt, dürfte jedem klar sein, also hat er nichts "verloren" was er nicht auch gekauft hat.
Ob nun 2 Monate zugelassen oder 1 Tag, der TE wird laut Brief immer 2. Besitzer sein, juckt aber niemanden, wenn man nachweisen kann, das Fahrzeug mit 10 km übernommen zu haben.
Bei einer langen Haltedauer, die der TE anstrebt, interessiert es später eh keinen Toten Hund mehr.

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 27. November 2020 um 10:01:58 Uhr:


"Tageszulassung" ist im Automobilgeschäft ein fester Begriff..., wenn ich den Begriff als Fachmann (Verkäufer) verwende/anpreise, kann ich als Kunde erwarten, dass dieser Umstand auch der Wahrheit entspricht...
Eine Tageszulassung darf max. 5 Tage zugelassen sein! Darüberhinaus ist es alles, aber eben keine Tageszulassung mehr. Insofern verliert dieses Auto auch den Status "Neuwagen" dann...
In der Tat preisen Händler sehr häufig so ziemlich alles als "Neuwagen" an, was noch kaum benutzt worden ist. Ja, der Wagen hat ja dann auch einen Zustand wie ein Neuwagen, aber er ist kein(!) Neuwagen...
Warum Händler das machen, ist ja auch klar...
Und solange kein Kläger auftritt, ist ja für den Händler auch alles tutti...

Wo ist der Begriff definiert? Mitnichten ist er das. Woher kommt das mit den 5 Tagen?

Hier die Definition des Bundesgerichtshofs zur Tageszulassung: "Ein Auto mit einer Tageszulassung ist elementar als Neuwagen zu definieren. Voraussetzungen dafür sind unter anderem, dass zwischen dem Datum der Produktion und dem des Verkaufes nicht mehr als zwölf Monate liegen dürfen. Der Kilometerstand des Fahrzeuges muss sich zwingend in der Nähe der Null bewegen."

Notwendige Merkmale: Datum und Produktion nicht mehr als 12 Monate und Kilometerstand nahe der Null!

Nirgends, schreibt der BGH von irgendwelchen 5 Tagen (was übrigens in den 90er Jahren üblich war zwecks vergünstigter Gebühren bei den Behörden und daher von dir wohl irgendwo aufgeschnappt wurde).

Dahingehend, brauch man auf deinen letzten Absatz nicht eingehen.

Zitat:

@BennyWinter schrieb am 27. November 2020 um 10:06:26 Uhr:


@Zizou12: Das mit den Km evtl. manipulieren kam von jemand anderem. Nicht von mir.
Ich finde nur, man hätte es mir sagen können, dass er 2 Monate zugelassen war/ist. Das ärgert mich etwas.

Das Problem ist, dass der Verkäufer einfach nicht in deinen Kopf reingucken konnte und demensprechend nicht wusste, dass es dich stören würde.

Nahezu alle anderen interessiert es nämlich nicht.

Ich habe jetzt nochmal geschaut bei den Angeboten. Also da sind noch mehrere beim Autohaus mit Tageszulassung aber dauerhaft angemeldet lt. Verkäufer. Er meinte, dass sie das immer so machen würden und angemeldet lassen würden. Einer z.B. EZ 10/20. Aber dafür Produktionsdatum 7/20.

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