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Tageszulassung mit 10km, überschritten, was tun?

Opel Astra J

Hallo,
ich habe mir eine Tageszulassung gekauft, diese steht nun schon beim Händler, doch muss ich warten bis mein aktuelles Auto 6 Monate auf mich zugelassen ist.
Gestern aus neugierde also mal zum Händler gefahrn, Schlüssel bekommen und Probegesessen. Laut Kaufvertrag ist ein Auto mit 10km Kaufgegenstand, doch dieser hatte nun schon 12km.
Was würdet ihr mir raten/machen?

Ich will nicht kleinlicher als der Händler sein, aber meine Mutter hat mich geworben, und nur 75€ Prämie als Werberin erhalten, statt 150€, die man für einen Neuwagen bekommt.
[Bei Neuwagen handelt es sich um Fahrzeuge, die bisher noch nicht benutzt wurden; ausgenommen kurze Rangier- und Überführungsfahrten. Der Kilometerstand sollte die 200 km-Marke nicht weit überschritten haben. Eine "Tageszulassung" (welche oftmals nur aus verkaufstechnischen Gründen geschieht), macht aus einem Neuwagen noch keinen Gebrauchtwagen. (http://www.bfi-ev.de/views/consumer/generalInformations.php)]

Aufgrund dieser Tatsache bin ich der Meinung, dass ich auch bei "nur" 2km was rausholen sollte.

Was denkt ihr kann ich rausschlagen?
Bin ich prinzipiell verpflichtet das Fahrzeug abzunehmen?

Habe ja noch etwas Zeit und bin gespannt, was ihr denkt.

Gruß Benni_LDK

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Benni_LDK


...
Aufgrund dieser Tatsache bin ich der Meinung, dass ich auch bei "nur" 2km was rausholen sollte.

Was denkt ihr kann ich rausschlagen?
Bin ich prinzipiell verpflichtet das Fahrzeug abzunehmen?

Habe ja noch etwas Zeit und bin gespannt, was ihr denkt.

Gruß Benni_LDK

Ich glaube das willst du nicht wirklich wissen was ich über dich und die von dir beschriebene Sache denke 🙄

2km zuviel... Wahnsinn !!

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66 Antworten

Kann es sein das der Händler den Wagen nochmal durchgechekt hat und evtl ne Feldabhilfe gemacht hat und deswegen ne probefahrt gemacht hat?

Zitat:

Original geschrieben von Astradruide


Und? Es sind 2 km mehr. Evtl. einfach... sehr langen Verbringungswegen (z.B. Hafen) bei Verladung und Spedition begründet.

Nein da ist der Transportmodus drin und dann zählt der Kilometerzähler nicht. Das ist eindeutig eine Betrugsabsicht des F(erengi)OH!

😁

Zitat:

Original geschrieben von Astradruide



Zitat:

Original geschrieben von Benni_LDK


ich habe mir eine Tageszulassung gekauft, diese steht nun schon beim Händler, doch muss ich warten bis mein aktuelles Auto 6 Monate auf mich zugelassen ist.
Warum auch immer das so sein sollte erschließt sich mir nicht im geringsten. Ich gehe zu einem Händler und kaufe mir ein neues, tageszugelassenes Auto - vollkommen unabhängig davon ob die noch 5 andere Neuwagen daheim stehen habe - da muß nichts beim Händler gammeln.[1]
Naja, wenn man sein altes Auto inzahlung gibt das min 6 Monate auf einen Zugelassen sein muß, muß man halt warten

Zitat:

Original geschrieben von Astradruide



Zitat:

Gestern aus neugierde also mal zum Händler gefahrn, Schlüssel bekommen und Probegesessen. Laut Kaufvertrag ist ein Auto mit 10km Kaufgegenstand, doch dieser hatte nun schon 12km.
Was würdet ihr mir raten/machen?

Und? Es sind 2 km mehr. Evtl. einfach im verlängertem Prüftest oder sehr langen Verbringungswegen (z.B. Hafen) bei Verladung und Spedition begründet. Du willst die 2km nicht wirklich vor Gericht anfechten.

Zitat:

Original geschrieben von Astradruide



Zitat:

Ich will nicht kleinlicher als der Händler sein, aber meine Mutter hat mich geworben, und nur 75€ Prämie als Werberin erhalten, statt 150€, die man für einen Neuwagen bekommt.

Wie, wo man Prämien für Neuwagenkäufern bekommt ist mir auch unbekannt. Ist das irgendeine coole Aktion von Opel oder Deinem Händler? Egal....

Zitat:

Original geschrieben von Astradruide



Zitat:

[Bei Neuwagen handelt es sich um Fahrzeuge, die bisher noch nicht benutzt wurden; ausgenommen kurze Rangier- und Überführungsfahrten. Der Kilometerstand sollte die 200 km-Marke nicht weit überschritten haben. Eine "Tageszulassung" (welche oftmals nur aus verkaufstechnischen Gründen geschieht), macht aus einem Neuwagen noch keinen Gebrauchtwagen. (http://www.bfi-ev.de/views/consumer/generalInformations.php)]

Aufgrund dieser Tatsache bin ich der Meinung, dass ich auch bei "nur" 2km was rausholen sollte.

Liest Du eigentlich was Du zitierst und schreibst? Soll ich Dir die "200-km" und Deine 12km nochmal in eine andere Sprache übersetzen?

[1] Kann es ein das Du hier noch etwas mehr von der Website verlinken solltest? Z.B.....
<Zitat>
Nur wenn das Fahrzeug wie im ursprünglichen Wortsinne gebraucht wurde, handelt es sich um einen Gebrauchtwagen. Die steuerrechtliche Definition eines Gebrauchtwagens setzt erst bei 6 Monaten und 6.000 km ein.
</Zitat>
..... und vielleicht noch irgendeinen anderen Schnack mit dem Verkäufer hattest den Du uns nicht so erzählst wie es eigentlich ist/war?

Zitat:

Original geschrieben von Astradruide



Zitat:

Was denkt ihr kann ich rausschlagen?
Bin ich prinzipiell verpflichtet das Fahrzeug abzunehmen?

Habe ja noch etwas Zeit und bin gespannt, was ihr denkt.

Gruß Benni_LDK

Ja, jemand der aus irgendwelchen unerfiendlichen Gründen warten muß bis sein daheim stehendes Fahrzeug erstmal 6 Monate alt wird, hat nicht nur Zeit, sondern wohl auch viel Geld. Soviel Geld das er sich über eine 75-Euro-Prämie beklagen muß.

Kann es vielleicht sein das Ihr tatsächlich eine Art Vorvetrag über en bestimmtes Model, mit Wunschausstattung, gemacht habt, denn Ihr nur zum Schnapperpreis bekommt nachdem e 6Monate ausl Austellfahrzeug im Showroom gestanden hat? Dabei ganz wenig km haben soll und somit nach 6 Monaten als (fast) neues Fahrzeug, aber offiziel "gebraucht" an Dich geht?

Er meinte sein altes Auto ist noch nicht 6 Monate auf ihn Zugelassen, deswegen muß er halt noch warten.

Ich habe selten beim Lesen von einen Betrag so gelacht wie bei diesem! Manchen ist scheinbar nicht mehr zu helfen.

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Ich glaube ihr versteht den TE falsch! Er schrieb dass er warten muss bis sein aktuelles KFZ 6 Monate auf ihn zugelassen war, um ihn dann wohl beim Kauf des Neuen in Zahlung geben zu können, um wohl die ausgelobte Prämie von Opel einstreichen zu können, und dazu ist nunmal ein min. 6 Monate auf ihn zugelassenes Fz. Voraussetzung. Vielleicht fehlen ihm nur ein paar Tage...
Und zu der Geschichte mit den 12 statt 10 km auf dem Tacho: das ist rechtlich so egal ob in China ein Fahrrad umfällt! Solange nicht mehr km dazu kommen... Der Vertrag ist unterschrieben, faktisch ist es dein Fz. Aber der FOH wird mal eine Abnahmefahrt gemacht haben um das Fz. Betriebsereit zu machen (Übergabeinspektion...)

Zitat:

Original geschrieben von alex279


Ich glaube ihr versteht den TE falsch!

Wir haben das schon verstanden, aber das er hier ein Fass aufmacht wegen 2 km und noch was dabei raushandeln will, ist schon ein starkes Stück und an Dreistigkeit kaum noch zu überbieten. Auf solche Kunden kann ein Händler dann auch gut und gerne verzichten.

Zitat:

Original geschrieben von Astradruide



Zitat:

Original geschrieben von Benni_LDK


ich habe mir eine Tageszulassung gekauft, diese steht nun schon beim Händler, doch muss ich warten bis mein aktuelles Auto 6 Monate auf mich zugelassen ist.
Warum auch immer das so sein sollte erschließt sich mir nicht im geringsten. Ich gehe zu einem Händler und kaufe mir ein neues, tageszugelassenes Auto - vollkommen unabhängig davon ob die noch 5 andere Neuwagen daheim stehen habe - da muß nichts beim Händler gammeln.[1]

Ein gewisser Fußnotentext von Opel: "Dieses Angebot ist nur gültig bei Inzahlungnahme eines Gebrauchtfahrzeuges mit mindestens 6 Monaten ununterbrochener Zulassung auf den Halter, welcher auch der Neuwagenkäufer ist!" Wobei hier NEUwagenkäufer zu beachten sein.

Zitat:

Original geschrieben von Astradruide



Zitat:

Gestern aus neugierde also mal zum Händler gefahrn, Schlüssel bekommen und Probegesessen. Laut Kaufvertrag ist ein Auto mit 10km Kaufgegenstand, doch dieser hatte nun schon 12km.
Was würdet ihr mir raten/machen?

Und? Es sind 2 km mehr. Evtl. einfach im verlängertem Prüftest oder sehr langen Verbringungswegen (z.B. Hafen) bei Verladung und Spedition begründet. Du willst die 2km nicht wirklich vor Gericht anfechten.

Naja, vor Gericht nicht, aber wenn im Vertrag 10km steht, sollte sich der Händer daran halten, wie ich mich daran halte den kompletten Preis zu bezahlen und eben nicht 1,80€ weniger. Da würden die auch eine Mahnung schreiben, die dann 8,80€ besagt, wenn ich dann nicht reagiere , sagen die bestimmt auch nicht, ach der hat damals ein Auto bekommen, was 2km mehr hatte als vertraglich geregelt.

Zitat:

Original geschrieben von Astradruide



Zitat:

Ich will nicht kleinlicher als der Händler sein, aber meine Mutter hat mich geworben, und nur 75€ Prämie als Werberin erhalten, statt 150€, die man für einen Neuwagen bekommt.

Wie, wo man Prämien für Neuwagenkäufern bekommt ist mir auch unbekannt. Ist das irgendeine coole Aktion von Opel oder Deinem Händler? Egal....

Aktion meines Händlers. "Für die erfolgreiche Vermittlung eines Neu- oder gebrauchtwagenkäufers belohnen wir Sie mit

-Einer Prämie im Wert von 75€ für die erfolgreiche Vermittlung eines Gebrauchtwagenkäufers.

-Einer Prämie im Wert von 150€ für die ..."

Zitat:

Original geschrieben von Astradruide



Zitat:

[Bei Neuwagen handelt es sich um Fahrzeuge, die bisher noch nicht benutzt wurden; ausgenommen kurze Rangier- und Überführungsfahrten. Der Kilometerstand sollte die 200 km-Marke nicht weit überschritten haben. Eine "Tageszulassung" (welche oftmals nur aus verkaufstechnischen Gründen geschieht), macht aus einem Neuwagen noch keinen Gebrauchtwagen. (http://www.bfi-ev.de/views/consumer/generalInformations.php)]

Aufgrund dieser Tatsache bin ich der Meinung, dass ich auch bei "nur" 2km was rausholen sollte.

Liest Du eigentlich was Du zitierst und schreibst? Soll ich Dir die "200-km" und Deine 12km nochmal in eine andere Sprache übersetzen?

[1] Kann es ein das Du hier noch etwas mehr von der Website verlinken solltest? Z.B.....
<Zitat>
Nur wenn das Fahrzeug wie im ursprünglichen Wortsinne gebraucht wurde, handelt es sich um einen Gebrauchtwagen. Die steuerrechtliche Definition eines Gebrauchtwagens setzt erst bei 6 Monaten und 6.000 km ein.
</Zitat>
..... und vielleicht noch irgendeinen anderen Schnack mit dem Verkäufer hattest den Du uns nicht so erzählst wie es eigentlich ist/war?

Hm, was sollte dies sein? Primär geht es mir darum, dass mein Händer mit mir einen Vertrag macht, in dem was steht, was er nicht einhält. Da er mir kein Auto mit der Ausstattung mit gewissen Kilometerstand und einer Tageszulassung aus 11.11 bieten kann, ist er meiner Meinung nach im Hintertreffen. Da Vertrag ja von vertragen kommt, könnte ich ihm Vorschlagen, dass ich Radkappen, Dachgepäckträger oder 'nen Ölwechsel umsonst bekommen. Also nichts großes!

Zitat:

Original geschrieben von Astradruide



Zitat:

Was denkt ihr kann ich rausschlagen?
Bin ich prinzipiell verpflichtet das Fahrzeug abzunehmen?

Habe ja noch etwas Zeit und bin gespannt, was ihr denkt.

Gruß Benni_LDK

Ja, jemand der aus irgendwelchen unerfiendlichen Gründen warten muß bis sein daheim stehendes Fahrzeug erstmal 6 Monate alt wird, hat nicht nur Zeit, sondern wohl auch viel Geld. Soviel Geld das er sich über eine 75-Euro-Prämie beklagen muß.

Kann es vielleicht sein das Ihr tatsächlich eine Art Vorvetrag über en bestimmtes Model, mit Wunschausstattung, gemacht habt, denn Ihr nur zum Schnapperpreis bekommt nachdem e 6Monate ausl Austellfahrzeug im Showroom gestanden hat? Dabei ganz wenig km haben soll und somit nach 6 Monaten als (fast) neues Fahrzeug, aber offiziel "gebraucht" an Dich geht?

Nein, das Auto war in der Opelliste als Vorführer und stand vorher bei einem Händler in Bayern (Nummernschildhalter waren noch dran).

Wenn die Vollzitate hier so weitergehen ist der Thread bald 2km lang
🙄😁😁😁

Zitat:

Original geschrieben von Torte0815



Zitat:

Original geschrieben von alex279


Ich glaube ihr versteht den TE falsch!
Wir haben das schon verstanden, aber das er hier ein Fass aufmacht wegen 2 km und noch was dabei raushandeln will, ist schon ein starkes Stück und an Dreistigkeit kaum noch zu überbieten. Auf solche Kunden kann ein Händler dann auch gut und gerne verzichten.

Ab wann würdest du dich denn beschweren? Wenn das Auto Silbersee statt Argonsilber wär?

Als ich gestern beim Händler war, war der Fußraum dreckig, keine Fußmatten drin, glaub nicht, dass der Händler schon eine Feldabhilfe oder Probefahrt gemacht hat, diese Kilometer kommen dann bestimmt noch dazu. Am Ende bekomm ich dann ein Auto, was 50% mehr Kilometer hat, als im Vertrag steht!

Ich meine, wenn ich nicht weiß, ob das Auto 10km, 20km oder 50km hat, lass ich das offen, wenn ich nicht weiß, ob es Argonsilber oder Silbersee ist, lass ich die Farbe offen oder schreibe "unverbindlich" dazu.

Aber echt geil,was manche für Sorgen haben.

Hoffe sonst passt dann alles bei dem Wagen.....

@TE:
nix grosses?
weisst du was Radkappen, ein Dachgepäckträger oder sogar ein Ölwechsel kosten?
Und das wegen 2 km?
na dann viel Spass beim Handeln
Fakt ist doch das der Händler dir ein Fahrzeug mit der vertraglich festgelegten Ausstattung überlässt. Die 2 km fallen hier nicht ins Gewicht, da der Händler das Fahrzeug auf dem Prüfstand hatte und evt. eine Probefahrt gemacht hat. Das Gegenteil zu beweisen ist fast unmöglich. Manche Händler (nicht nur Opel) machen sogar ausgiebige Spritztouren (>20-30 km und mehr) und deklarieren sie dann als Probefahrt. Sollte das Fahrzeug ausstattungstechnisch nicht identisch sein, mit dem was im Vertrag steht (z.B. kein AFL oder keine NSW), kannst du sicher etwas aushandeln, aber nicht bei einer Tachoabweichung von 2 km. Da kriegt der Händler eher einen Lachanfall.

Hallo,

Willst du wirklich wissen, was ich dazu denke? An kleinkariertheit nicht zu überbieten, denke ich da! Mein Neuwagen hatte auch schon 8km auf dem Taccho-ich habe es auch überlebt.

Zur Prämie: eine Tageszulassung ist für mich kein Neuwagen, da er bereits zugelassen war-ergo gibt es auch nur die Gebrauchtwagenprämie. Alles im grünen Bereich also.. Nach meinem Empfinden zumindest!

Einen schönen Abend wünsche ich!

Zitat:

Original geschrieben von Benni_LDK


Am Ende bekomm ich dann ein Auto, was 50% mehr Kilometer hat, als im Vertrag steht!
Ich meine, wenn ich nicht weiß, ob das Auto 10km, 20km oder 50km hat, lass ich das offen, wenn ich nicht weiß, ob es Argonsilber oder Silbersee ist, lass ich die Farbe offen oder schreibe "unverbindlich" dazu.

Jetzt mach aber mal einen Punkt. Rechnerisch ist es natürlich das Gleiche wenn statt 10km 20km drauf sind oder statt 1000km 2000km, das sind jeweils 100% mehr. Aber in der Realität ist es sehr wohl ein Unterschied, wegen einigen wenigen km (ganze 2km und wenn schon, vielleicht weitere 10km) einen solchen Aufriss zu machen. Und eine andere Lackierung mit einem solchen Umstand vergleichen zu wollen ist Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Es ist doch wohl ein himmelweiter Unterschied ob man sich wegen des "gerundeten" Tachostands oder wegen einer anders als im Vertrag angegebenen Außenlackierung des Fz. beschweren zu wollen🙄

Dann sei es keine fehlende Ausstattung sondern die oft gesehenen schiefen Heckleuchten, wenn da die Werkstatt ne Stunde braucht bis sie ordentlich sitzen ist man auch bei nem Ölwechsel (ohne Öl).
Manche sagen da, dass dieses Theater nicht nötig sei (achten vllt. auch gar nicht drauf), aber wenn die Heckleuchten dann das Auto verkratzen denkt man sich, hätt ich damals doch drauf bestanden sie richten zu lassen...

Zitat:

Original geschrieben von Benni_LDK


Dann sei es keine fehlende Ausstattung sondern die oft gesehenen schiefen Heckleuchten, wenn da die Werkstatt ne Stunde braucht bis sie ordentlich sitzen ist man auch bei nem Ölwechsel (ohne Öl).
Manche sagen da, dass dieses Theater nicht nötig sei (achten vllt. auch gar nicht drauf), aber wenn die Heckleuchten dann das Auto verkratzen denkt man sich, hätt ich damals doch drauf bestanden sie richten zu lassen...

Was hat das nun mit deinem Eingangsposting zu tun? Was hat ein evtl. Garantiefall mit einem Ölwechsel zu tun😕 Du redest dich hier um Kopf und Kragen...

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