Tagesfahrlicht

VW Touran 1 (1T)

Hallo,
ich habe mir das sogeannte Tagesfahrlicht "freischalten" lassen.
Wird die Zündung eingeschaltet, sind das normale Abblendlicht und die Schlussleuchten in Betrieb.
Die Innenbeleuchtung (Tacho usw.) ist aus, leuchtet erst dann, wenn Licht eingechaltet wird.
An der "Stärke" (Leuchtlkraft) der Beleuchtung besteht kein Unterschied zwischen Tagesfahrlicht und "normalem" Licht.
Ist es möglich (wenn zulässig), dass nur die vorderen Scheinwerfer beim Tageslicht leuchten?
Oder gibt es auch eine Einstellung, dass die Scheinwwerfer mit "reduziertzer Kraft" beim Tagesfahrlicht leuchten?

Vielen Dank im voraus.

25 Antworten

Moin,

zu a) nur zulässig mit Tagfahrleuchten.

zu b) die Scheinwerfer leuchten mit reduzierter Leuchtkraft (ich mein 85 oder 90 %). Man sieht das wenn du im dunkeln vor einem Hindernis zwischen Licht aus und ein umschaltest.

lund

Re: Tagesfahrlicht

Zitat:

Original geschrieben von reldaw


Ist es möglich (wenn zulässig), dass nur die vorderen Scheinwerfer beim Tageslicht leuchten?

Beim Touran gibt es diese Option à la Audi leider nicht.

Blättere einfach mal ein, zwei Seiten zurück. Dieses Thema gab es schon des öfteren hier im Form.

Gruß

Betr.: Dimmung Tagfahrlicht

Hallo,

die Dimmung des Tagfahrlichtes kann über Byte 08 des Bordnetzsteuergeräte mit Hilfe der Änderung der langen Codierung erfolgen. Das geht stufenlos, von 0...100%.
Dazu braucht man allerdings VAG-Com.

Beste Grüße von
Wrinkledog

Nur Scheinwerfer an geht auch, Tagesfahrlicht Nordamerika. Ist in EU aber nicht zulässig.

Gruß Otti

Dimmung funktioniert nur bei Halogen, beim Xenon ist es nicht möglich.

Aber der Tipp mit der Suche ist echt Gold wert, vielleicht demnächst mal erst suchen und den Anderen den x.Thread zu dem Thema ersparen?! 😉

MfG subbort

Re: Tagesfahrlicht

Zitat:

Original geschrieben von reldaw


Hallo,
ich habe mir das sogeannte Tagesfahrlicht "freischalten" lassen.
Wird die Zündung eingeschaltet, sind das normale Abblendlicht und die Schlussleuchten in Betrieb.
Die Innenbeleuchtung (Tacho usw.) ist aus, leuchtet erst dann, wenn Licht eingechaltet wird.
An der "Stärke" (Leuchtlkraft) der Beleuchtung besteht kein Unterschied zwischen Tagesfahrlicht und "normalem" Licht.
Ist es möglich (wenn zulässig), dass nur die vorderen Scheinwerfer beim Tageslicht leuchten?
Oder gibt es auch eine Einstellung, dass die Scheinwwerfer mit "reduziertzer Kraft" beim Tagesfahrlicht leuchten?

Vielen Dank im voraus.

Du hast sehr gut beschrieben wie das Tagfahrlicht bei Dir funktioniert, Aber eine Frage ist für mich offen geblieben. Schaltet das Abblendlicht sofort ein? Oder gibt es eine Verzögerung bis das Fahrzeug gestartet ist (Bei Dieselfahrzeugen das Vorgühen miteingerechnet). Das wäre in meinen Augen sinnvoll, da der Startvorgang mit Spannungsspitzen, die dabei entstehen können sicherlich nicht förderlich für die Lebensdauer der Birnen ist. Auch bei Xenon ist dies sicherlich nicht optimal.

Hallo hi, ich...
es trifft zu.
Tagesfahrlicht schaltet sich bei eingeschalteter Zündung ein.
Keine Verzögerung beim vorglühen (ich habe einen 2,0 DTI).
Habe kein Xenon. Mal abwarten, wie es mit den Lebensdauer der Birnen aussieht und evtl. auch mit der Batterie.

An subbort
vielen Dank Herr Oberlehrer! Selbstverständlich schaue ich mich im Forum auch nach "alten" Berichten um.
Es gibt aber immer wieder Änderungen, die noch nicht beschrieben wurden.
Das Komfort-Blinken kann man jetzt je nach MFA selbst einstellen, sonst muß eine Programmierung beim Händler erfolgen. So hätte es beim Tagesfahrlicht ja auch Änderungen geben können.
Wenn mich ein Artikel nicht interessiert, dann lese ich ihn nicht mehr, das ist echt Gold wert.....

mfG

Zitat:

Original geschrieben von Otti208


Nur Scheinwerfer an geht auch, Tagesfahrlicht Nordamerika. Ist in EU aber nicht zulässig.

Gruß Otti

Woher nimmst du diese Info?

Nachfolgend ein Auszug von der Internetseite des österreichsichen Automobilclubs Öamtc:
---
Lichtpflicht
Die folgenden Lichtquellen sind bei Tag und guter Sicht im Ortsgebiet und im Freiland erlaubt:
Serienmäßiges Abblendlicht - damit ist die komplette Fahrzeugbeleuchtung gemeinsam mit Begrenzungslicht, Kennzeichenleuchten und Schlussleuchten gemeint.
Spezielle Tagfahrleuchten, die sich beim Betätigen der Zündung ein- bzw ausschalten; außer Begrenzungslicht dürfen andere Leuchten nicht gleichzeitig brennen. Eine Blendwirkung ist durch Tagfahrleuchten praktisch ausgeschlossen, der Kraftstoffverbrauch ist deutlich geringer als bei Verwendung von Abblendlicht.
Abblendscheinwerfer alleine in voller Leistung, ohne dass gleichzeitig Schlussleuchten und weitere Leuchten brennen. Derartige Schaltungen, die meist mit der Zündung geschaltet werden, bieten manche Fahrzeughersteller als "serienmäßiges Tagfahrlicht" an.
Abblendscheinwerfer alleine, aber mit elektronisch reduzierter Leistung. Die Leuchtstärke muss so stark sein, dass die gesetzlich festgelegten Werte erreicht werden.
---

Martin
P.S.:
kompletter Text von Öamtc

@reldaw
Bittesehr! Denn genau Deine Frage wurde in den älteren Threads schon beantwortet!

PS: Das Komfortblinken konnte man schon früher mit der großen MFA aktivieren bzw. deaktivieren, das ist nicht wirklich neu...

MfG subbort

Tgesfahrlicht

Hallo subbort,

vielen Dank für die weiteren Belehrungen.
Zum Glück gibt es nur Vereinzelte, die sich durch Kritik profilieren wollen.
Mit Sicherheit sind sehr viele Themen schon mehrfach "behandelt" worden.
Aber ältere Themen ändern sich auch im Laufe der Zeit sehr schnell (durch neue Steuergeräte, Software usw.).
Ich bin froh, wenn ich dann entsprechende Informationen erhalte und Themen die mich nicht interessieren, lese ich einfach nicht.

Bezüglich der Einstellung des Komfortblinkens habe ich geschrieben, ...je nach MFA!.

Ich hoffe, dass jetzt das Thema ein Ende hat.

Mfg

@ quattroman

Ich nehme das EU-Weit mal zurück.
In Deutschland ist es verboten.
Zitat, §49-Absatz 5, der StvZO
Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit
den Schlußleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein. Dies gilt nicht
für
1. Parkleuchten,
2. Fahrtrichtungsanzeiger,
3. die Abgabe von Leuchtzeichen (§ 16 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung),
4. Arbeitsscheinwerfer an
a) land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und
b) land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen,
5. Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten
Bestimmungen entsprechen.

Danach dürfen nur spezielle Tagesfahrleuchten ohne Rückwärtige Beleuchtung betrieben werden.

Gruß Otti

Ich habe mir vor kurzem das Universal Tagfahrlicht von HELLA eingebaut, für alle, die es interessiert, hier eine kleine Anleitung:

Anleitung

Zitat:

Original geschrieben von Alpen-Touraner


Ich habe mir vor kurzem das Universal Tagfahrlicht von HELLA eingebaut, für alle, die es interessiert, hier eine kleine Anleitung:

Anleitung

Hallo,

gute Arbeit !!!

Auf einem Photo zeigst Du TFL zusammen mit den Fahrlicht !

Wenn Du Stand oder Abblendlicht einschaltest ,muss das TFL

doch ausgeschaltet werden ! ?

Gruss
Eugen

Zitat:

Original geschrieben von eugen-martin


Auf einem Photo zeigst Du TFL zusammen mit den Fahrlicht !
Wenn Du Stand oder Abblendlicht einschaltest ,muss das TFL
doch ausgeschaltet werden ! ?

Hallo,

lies mal, was unter dem Bild steht ! 😉

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