Tachoscheiben/Anzahl
Hallo
Bin ein 1-Mann-Unternehmen mit Fahrzeug 3,5 t.
Gestern wurde ich von der Polizei angehalten. Nach dem man keine Mängel fand, widmete man sich mit größter Hingabe meinen Tacho scheiben. Verstöße gab es keine, nur was den Herren zur Meldung an das Gewerbeaufsichtsamt bewog war die Anzahl der Tachoscheiben die ich mittlerweile im Fahrzeug gesammelt hatte. Er machte sich auch noch die Mühe sie zu zählen. Es waren 155. Meine Frage ist nun: Ist das ein Grund eine Meldung an das Gewerbeaufsichtsamt zu machen? Wie viele Tachoscheiben darf man denn im Auto haben?
Beste Antwort im Thema
Die Gewerbeaufsicht muss adhoc-Kontrollen durchführen können. Hierfür sind die Tätigkeitsnachweise im Büro so aufzubewahren, dass eine lückenlose Dokumentation entsteht. Daher hat auch der Unternehmer die Tachoscheiben, welche nicht mehr der Mitführungspflicht unterliegen, unverzüglich (!!!) im Büro zu lagern. Achja, die Dokumente müssen auch noch geschützt aufbewahrt werden. Auch das nicht rechtzeitige Vernichten wird bestraft.
Eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zu erteilen oder eine Unterlage nicht oder nicht rechtzeitig aushändigen oder einsenden oder zur Verfügung zu stellen kostet je Fall 750,- Euro.
Ein Schaublatt nicht oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahren kostet je Schaublatt 750,- Euro.
Nicht rechtzeitige Vernichtung von Schaublättern oder Fahrerkartendaten kostet je Fall 500,- Euro.
Nicht für eine lückenlose Dokumentation und Datensicherung sorgt kostet je 24-Stunden-Zeitraum 750,- Euro.
Die Daten sowie dei Schaublätter und die zu fertigenden Ausdrucke nicht gegen Verlust und Beschädigung sichert kostet je angefangene Woche 500,- Euro.
Für diese Bußgelder muss eine alte Oma ziemlich lange stricken! Heute muss man sich als Transportunternehmer ziemlich genau auskennen, ansonsten kann man die erzielten Frachtraten gleich an die Bußgeldstelle überweisen lassen.
18 Antworten
Ha. Und ich habe die Scheiben von Anfang an mit. Also seit 1. April. Hat noch nie einer was gesagt. Ich kramte auch neulich bei der Kontrolle die Tachoscheiben raus und musste dort auch bis 28 zählen
du hast aber doch den Führerschein gemacht, da ist das auch ein Teil der Ausbildung was Fahrerpflichten und Unternehmerpflichten angeht.
In den Fahrschulunterlagen zum C heist es ganz klar:
Was geschieht mit den Tätigkeitsnachweisen?
Der Fahrer muss dem Unternehmer die nicht mehr benötigten Schaublätter und Tätigkeitsnachweise unverzüglich aushändigen bzw. ihm seine Fahrerkarte zur Verfügung stellen.
Der Unternehmer muss die Daten in regelmäßigen Abständen kopieren, und zwar
- spätestens nach 28 Tagen von der Fahrerkarte
- spätestens alle 3 Monate vom Massenspeicher
Sämtliche Tätigkeitsnachweise sind vom Unternehmer mindestens ein Jahr lang nach dem Ende der Mitführpflicht aufzubewahren bzw. zu speichern.
Danach müssen die Aufzeichnungen vernichtet bzw. die Daten gelöscht werden - und zwar bis zum 31. März des Folgejahres - es sei denn, sie sind auf Grund anderer Vorschriften länger aufzubewahren
Ich habe letztens auch eine Kontrolle gehabt, da wurde bemängelt das ich keine nachweise für SA/So bzw. So hatte, darauf hin den Chef angesprochen meinte er "Brauchst du nicht, wenn die sehen wollen das du Sonntag/Wochenende nicht gefahren bist sollen sie herkommen, ich kann das Nachweisen"
Selbst auf ausdrücklichen Wunsch bekomme ich keine Freibescheinigung ausgehändigt, auch nicht als ich sagte das für jede fehlende Bescheinigung 35€ fällig sind, für den Unternehmer sogar noch mehr.
Man braucht für jeden freien Tag wo man hat und für jedes freie Wochenende eine Bescheinigung und das als Computerausdruck!!! Geht bei uns in der Firma automatisch unsere Disponenten machen das immer gleich wenn man frei gehabt hat!!! Bei uns wir auch grundsätzlich Freitags die Fahrerkarte ausgelesen!!