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Tachometergenauigkeit

Audi A4 B7/8E

Hallo zusammen,
ich bin leider auf der Autobahn von einer mobilen Radarfalle erwischt worden. Erlaubt waren 120 km/h.
Ich wollte mein Wagen auslaufen lassen, aber leider war kurz nach dem Schild der Blitzer aufgestellt worden. Man kann doch nich immer gleich eine Vollbremsung machen, wenn gerade die Geschwindigkeitsbegrenzung kommt.
So ein Schitt!
Ich hatt ca. 160 Km/h auf mein Tacho. Sollte es etwas mehr gewesen sein, kann es passieren, dass ich mein Führerschein für 4 Wochen abgeben muss.
Meine Frage:
Wie groß ist die Tacho-Fehlertolleranz beim Audi A4 (Bj. 3/04)?
3 % werden ja noch von der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen.
Es würde mich freuen, wenn ich eine Antwort hierzu bekommen könnte.

42 Antworten

Genau !

Wennse fährs, musse kucken. Dann siehse dat Schild auch von weitem unn da hasse Zeit zum bremsen...

Auf deutsch:

Du siehst die Ampel auch von weitem und passt die Geschwindigkeit an damit du bei rot rechtzeitig stehst. Oder fährt einer bis in die Kreuzung rein weil das ja erst ein paar Meter weiter gilt ?

Nicht jammern, zahlen. Wer zu schnell fährt muss halt zahlen! Ich fahre auch nicht immer vorschriftsmässig ...

@Advokat
Danke für deine Ausführungen. Ich bin immer mal wieder überrascht, wie die Gesetzeslage im Detail ist 😉 - und wie sich die landläufigen Meinungen dazu verhalten...

Hallo,

also mein A4 hat bei 120 ca. 7% Voreilung (Tacho zeigt 129). Hoffentlich habe ich mich nicht verrechnet. Ein neuer A6 Avant den ich neulich zur Probefahrt hatte, war da wesentlich genauer. Ich denke so um die 150 wird auf dem Zettel mit den neten Beschuldigungen stehen....

Schreib uns doch mal, wieviel es wirklich war. Das wäre mal interessant.

Servus obdiide,

es würde mich ja schon mal interessieren, wo du deine Infos her hast. Ich behaupte mal, das mit der Tachoabweichung ist pauschal falsch. Nicht mehr als 4km/h + 7%oder etwas in der Art, darauf würde ich mich einlassen. Die Messtoleranz ist auch vom Verfahren und Bundfesland abhängig und gültig sind die Messung immer, solange die technischen Rahmenbedingeungen eingehalten werden. Der Abstand vom Begrenzungsschild zählt nicht dazu.

Wo hast du denn deine Infos her?

Grüße Mahoni

Bin im Bereicht Kombi-Entwicklung tätig, kenne mich also genauestens über die entsprechenden Gestezte aus (Voreilung und so)

Messtoleranz: Ja, ist verfahrendabhänging , bei Radar sinds 3km/h, das mit der Bundeslandabhängigkeit weiß ich nicht, ist mir auch neu, kann aber schon sein)

Der abstand zum begrenzungsschild zählt dazu!! (zumindest in Bayern) Diese tatsache hat mir in ner 30er Zone schon mal den Führerschein "gerettet". Konnte vor gericht nachweißen das der abstand unter 50m lag und damit war die messung ungültig (PS: diese tatsache wusten niocht mal die polizisten).

an den advokaten:

ich hab jetzt extra nochmal nachgesehen, mit voreilung und so, ich zweifle schon bald an mir selber, ich bin doch keine schildkröte.

also mir liegt ein dokument des automobilherstellers XY und dem kraftfahrtbundesamt (aus dem Jahre 2003) vor nachdem gewärleitet sein muß das elektronische tachos, (bei denen die zeiger über schrittmotoren angesteuert werden) über den gesammten skalenbereich zwischen 7-9% (schnitt 8%) voreilen müßen.

wenn das stimmt was du schreibst würde es ja bedeuten das alle automobilhersteller die kombis von der marke XYZ verbauen, total verblödet und dumm sind und sich an angebliche vorschriften halten die es gar nicht gibt

gruß

Hallo obdiide,

ich denke, daß die Rechtslage klar ist. Geschwindigkeitsmesser dürfen voreilen, müssen aber nicht. Außerdem dürfen sie nicht weniger als die tatsächliche Geschwindigkeit anzeigen.

Ob xyz verblödet ist, kann ich nicht beurteilen. Von den rein technischen Zusammenhängen habe ich keine Ahnung, kann mir also nur etwas zusammenreimen. Eventuell soll die von xyz verlangte "programmierte" Voreilung sicherstellen, daß die Kombis in alle möglichen Fahrzeuge mit unterschiedlichster Bereifung ohne Nachjustierung eingebaut werden können und auch unter ungünstigsten Bedingungen sichergestellt ist, daß sie nicht weniger als die tatsächliche Geschwindigkeit anzeigen.Vielleicht bezieht sich die Dir vorliegende Konstruktionsvorschrift auch auf eine andere Messmethode. Nach der EU-Richtlinie wird ja in eingebautem Zustand gemessen und bei Dir eventuell nicht.

Fein,

endlich mal eine Diskussion, die interessant wird 😉

Also, das was advokat geschrieben hat, ist der Auszug einer Din-Norm (nummer kann ich noch raus suchen), wobei die Regelung afaik nicht 0 < V1 - V2 < V2/10 + 4 km/h ist, sondern 0 < V1 - V2 < V2/25 + 4 km/h. Das bedeutet also 4% + 4km/h, das erste wären 10% + 4km/h und erscheint mir ein wenig viel. Wenn er nicht nachgehen darf, muss er wohl vorgehen, da sonst immer die Gefahr besteht, dass er nachgeht (sind alle noch dabei 🙄 )

Viele Grüße

Stefan

Ich habe nicht aus einer DIN-Norm, sondern der EU-Richtlinie 75/443 zitiert. Auf diese und nicht eine DIN-Norm verweist § 57 Abs.2 StVZO. Nachlesen kann man dies auf www.europa.eu.int/eur-lex/de/index.html (sorry, ich bin zu doof zum Verlinken).

Ich bin auch für Mathe zu doof und kann deswegen weder die Formel nachrechnen noch erklären.

Na, dann muss ich wohl doch mal die Norm raussuchen. Zum übersetzen gibt es ja dann die Indschinnjöre 😛

Hier gibt es noch mal was dazu, aber diese Beziehung habe ich wohl überlesen. Ist aber ganz interessant. Welchen Status haben denn DIn, bzw. DIN EN Normen? In wie weit sind die verpflichtend?

Grüße Stefan

In der Richtinie zu § 57 StVZO steht folgendes.
Die angezeigte Geschwindigkeit darf nie unter der tatsächlichen Geschwindigkeit liegen.
Die Püfgeschwindigkeit bei Fahrzeugen V-max größer 150Km/h liegt bei 40, 80 und 120 km/h.
0 > ( V1 - V2 ) > 0,1 X V2 + 4 km/h
In dieser Formel wird verdeutlicht, daß der Geschwindigkeitsmesser nicht unendlich voreilen darf.
Der Hersteller kommt seiner Verpflichtung nach, wenn er in den drei Geschwindigkeitsbereichen diese Toleranz einhält. Wenn der Tacho bei tatsächlich gefahrenen 200km/h 250km/h anzeigt ist dies auch OK.
Tschüß Torsten

Kann man seinen Tacho einigermaßen mit der GPS Geschwindigkeit vergleichen? Ich hab einen T-Mobile MDA II mit Bluetooth GPS von T-Mobile. Hab da mal verglichen und da waren bei ca 150 km/h 5 km/h unterschied!

Gruß

Ja, da soll die Meßungenauigkeit im Bereich von 1 km/h liegen. Ich habe das mal verglichen mt meinen Hilfsmessungen und da lag das GPS sehr gut.

Zitat:

Original geschrieben von Mahoni


Welchen Status haben denn DIn, bzw. DIN EN Normen? In wie weit sind die verpflichtend?

DIN und DIN EN-Normen sind nicht von einem demokratisch legitimierten Gesetzgeber erlassen und deswegen für den Bürger grundsätzlich unverbindlich.

Bedeutung erlangen sie aber einerseits, wenn ein Gesetz auf die DIN-Norm verweist. Dann ist sie verbindlich.

Andererseits sind DIN-Normen wichtig bei unbestimmten Begriffen. Im Bau- und Anlagenbau liegt z.B. ein Mangel vor, wenn ein Verstoß gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) vorliegt. A.a.R.d.T. sind die technischen Vorschriften, die theoretisch richtig und in der Praxis bewährt sind, also größtenteils die DIN-Normen, VDI-Richtlinien usw. .

Drittens können Vertragsparteien natürlich vereinbaren, daß z.B bestimmte Anlagenkomponenten z.B. nach DIN XY zu fertigen ist oder eine Gebäudetrennfuge die Schallschutzanforderungen gemäß DIN ABC einhalten muß. Dann ist die DIN auch verbindlich.

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