Tachometergenauigkeit
Hallo zusammen,
ich bin leider auf der Autobahn von einer mobilen Radarfalle erwischt worden. Erlaubt waren 120 km/h.
Ich wollte mein Wagen auslaufen lassen, aber leider war kurz nach dem Schild der Blitzer aufgestellt worden. Man kann doch nich immer gleich eine Vollbremsung machen, wenn gerade die Geschwindigkeitsbegrenzung kommt.
So ein Schitt!
Ich hatt ca. 160 Km/h auf mein Tacho. Sollte es etwas mehr gewesen sein, kann es passieren, dass ich mein Führerschein für 4 Wochen abgeben muss.
Meine Frage:
Wie groß ist die Tacho-Fehlertolleranz beim Audi A4 (Bj. 3/04)?
3 % werden ja noch von der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen.
Es würde mich freuen, wenn ich eine Antwort hierzu bekommen könnte.
42 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von vonMannstein
übrigens werden nicht 3% abgezogen...sondern 3 Km/h...
Sorry,
Innerorts bzw. bis 100 km/h werden 3 Km/h und ab 100 km/h werden 3 % von der geblitzten Geschwindigkeit abgezogen.
Zitat:
Original geschrieben von quattroheinrich
Die Kassen der Gemeinden sind leer. Die stehen heute an Stellen wo sie noch nie gestanden haben und noch nie ein Unfall passiert ist.
Ich halte Kontrollen für notwendig aber vieles ist reine Abzocke und es wird immer schlimmer.
Ja, ja,
dass ist es. Meines Wissens ist, daß überhaupt nicht an gefährdeten Stellen geblitzt werden darf. Hier besteht die Einspruchmöglichkeit!
Vielleicht hat jemand soetwas schon mal erlebt bzw. die Erfahrung gemacht?
Es darf überall geblitzt werden. Es gibt zwar gewisse Richtlinien, die vorgeben wo geblitzt werden soll.
Das macht die Messung aber noch lange nicht ungültig. Wieso auch - wenn ich zu schnell fahre, mache ich ja irgendwas verkehrt, nicht der messende!
Grüße Stefan
Zitat:
Original geschrieben von Mahoni
Es darf überall geblitzt werden. Es gibt zwar gewisse Richtlinien, die vorgeben wo geblitzt werden soll.
Das macht die Messung aber noch lange nicht ungültig. Wieso auch - wenn ich zu schnell fahre, mache ich ja irgendwas verkehrt, nicht der messende!
Grüße Stefan
Hallo Stefan,
Du hast ja Recht. Aber wenn Du von einer v-unbegrenzten AB-Strecke kommst und Du nachfolgende Fahrer hast, kannst du nicht in die Bremsen gehen, sondern nimmst ja erst mal den Fuß vom Gaspedal. Sollte es anders sein, so würden wir Massenunfälle auf der AB bekommen.
Damit wollte ich nur sagen, dass man solche Radarfallen nicht vorsätzlich aufstellen sollte.
Nix anderes habe ich ja in dem Posting geschrieben. Btw sind die Begrenzungsschilder trotzdem meistens so gut sichtbar, dass man selbst aus über 200 mit leichtem Abbremsen gut auf die Geschwindigkeit kommt.
Und das man direkt nach einer Kurve wo das erste 120-Schild steht blitzt, kann ich mir nun wirklich nicht vorstellen. Die Kassen sind zwar leer, aber besonders die mobilen Blitzer kosten auch einen nicht unerheblichen Unterhalt.
Grüße Stefan
p.s.: Wenn du auf ein Posting antwortest, was direkt über deinem steht, brauchst du es nicht zitieren 😁
Naja sehe es so: Du wirst jetzt erfahren, um wieviel dein Tacho zuviel anzeigt.
Informier uns sobald du den Strafbescheid bekommst. Würde mich interessieren, mit wieviel sie dich blitzen.
Gogsi
@ earthman
Es muss dem fahrer nachgewiesen werden, dass er die tatherrschaft hatte, dh dass er die fragliche tat begangen hat und das ohne zweifel. sollte man natürlich "wahrheitsgetreu" z.B. sein fahrzeug verliehen haben, ohne das man es an eine bestimmte person (also ein juristische person i.S. einer Firma, Verein oder andere eingetragene interssengruppe) verliehen haben, um Z.B. besorgungen für diese zu erledigen, ist es in der regel schwer den entsprechenden fahrer zu ermitteln. hierzu wird der lichtbilbeweiß herangezogen, welcher die schuld des beschuldigten zweifelsfrei belegen soll. ist dies, aufgrund von einem nicht vollstandig bzw. nicht zweifelsfrei zu erkennenden bildes nicht möglich gilt der leitspruch "in dubio pro reo". Natürlich hat die stattsmacht dann die möglichkeit einem ein fahtenbuch aufzuerlegen (was in der regel aber erst nach dem zweiten nicht feststellbaren delikt geschieht) aber dieses ist je nach beruf und persönlicher situation sicherlich besser als den "lappen" nicht mehr zu haben. nur soviel dazu. natürlich darf soetwas (da man zur wahrheitsgetreuen aussage verpflichtet ist) nur den wirklichen umständen entsprechen.
PS: DIES IST KEINE RECHTSBERATUNG i.S.d. GESETZES ALSO KANN UND WIRD HIERFÜR KEINE HAFTUNG ÜBERNOMMEN!! ES HANDELT SICH UM EINE ABSOLUT PERSÖNLICHE EINSCHÄTZUNG EINES THEORETISCHEN SACHVERHALTES!!
Zitat:
Original geschrieben von vonMannstein
übrigens werden nicht 3% abgezogen...sondern 3 Km/h...
Zum einen hängt die Toleranz von der Meßmethode ab zum anderen können 3% serwohl auch 3km/h sein😁😁
Gruss Cris
Nix anderes sag ich ja...
Aber schön, dass ich mit meiner Meinung nicht alleine bin 😉
Grüße Stefan
Zweierlei:
Auf der Autobahn Limburg - Frankfurt standen während der Bauzeit der Intercity-Strecke immer mal im kurzen Abstand seitlich Schilder mit 130 und kurz darauf 100 km/h mit einem Zusatzschild 'Baustellenausfahrt'.
Wenn ich da mit mit mehr als 220 Sachen ankam, war das echt problematisch, jedenfalls war ich bei 'normalem' Bremsen immer viel zu schnell.
Ich weiß leider nicht, was man mir da vorschreiben kann, aber eine Gewaltbremsung doch bitte nicht.
Es ist aber immer gut gegangen.
Und in Sachen Blitzkriterien möchte ich sagen, dass ich mit 'Tacho + 20' sehr gut zurechtkomme, höchstens zwei Anzeigen pro Jahr, bei etwa 20.000 km/Jahr. Ob das an dem eher autofreundlichen Koch-Land (Hessen) liegt oder an einer Blitz-Grenze ab echten 15 km/h zu viel, kann ich nicht sagen
Ein paar Infos:
Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt ab dem Schild!
Die Polizei darf aber erst 50m nach der Geschwindigkeitsbegrenzung blitzen (alles unterhalb 50m kann nicht gewertet werden, der nachweiß ist aber schwer).
Der Tacho in deutschen KFZ´s muß (ist vom Gestezgeber vorgeschrieben) mindestens um 8% voreilen (dh. bei gefahrenen 200kmh ist man reel nur 184kmh schnell, abzüglich 3kmh messtoleranz sinds nur nir 181kmh)
Gruß aus Ingolstadt
Hihihi...
Zitat:
Original geschrieben von BiTuPechvogel
Zweierlei:
Auf der Autobahn Limburg - Frankfurt standen während der Bauzeit der Intercity-Strecke immer mal im kurzen Abstand seitlich Schilder mit 130 und kurz darauf 100 km/h mit einem Zusatzschild 'Baustellenausfahrt'.
Wenn ich da mit mit mehr als 220 Sachen ankam, war das echt problematisch, jedenfalls war ich bei 'normalem' Bremsen immer viel zu schnell.
Ich weiß leider nicht, was man mir da vorschreiben kann, aber eine Gewaltbremsung doch bitte nicht.
Es ist aber immer gut gegangen.Und in Sachen Blitzkriterien möchte ich sagen, dass ich mit 'Tacho + 20' sehr gut zurechtkomme, höchstens zwei Anzeigen pro Jahr, bei etwa 20.000 km/Jahr. Ob das an dem eher autofreundlichen Koch-Land (Hessen) liegt oder an einer Blitz-Grenze ab echten 15 km/h zu viel, kann ich nicht sagen
Die Stellen kenn ich... Bin mit "20+" in die 130er Zone reingefahren, dann den Tempomat auf Tacho 150 getackert und rollen lassen... Dann blitzte es, ich dachte "wieder mal 20 Euro weg" und staunte nicht schlecht, dass ich einen Bußgeldbescheid mit 146 km/h statt der erlaubten 100 (!!!!!) bekam. Da auf der A3 zum damaligen Zeitpunkt so etwa alle 200 m ein neues Schild stand, hatte ich das 100er schlicht und einfach übersehen... Naja, die 4 Wochen musste ich dann teilweise im Urlaub "absitzen", die verbleibenden beiden Wochen waren eine harte Zeit...
Scherz beiseite: Geblitzt wird da wo es Geld bringt. Bei mir vor der Haustüre (30er Zone, Schulweg) hat noch nie ein Blitzer gestanden. Wenn die das jemals machen sollten, dann könnten sämtliche Pizzadienste der Region Ihre Mafiaplatten mit dem Fahrrad ausliefern. Am Ortsausgang wiederum gilt nach dem Ende der Bebauung (wenn man sich schon aus dem Ort heraus wähnt!!) noch etwa 400 m Tempo 30 bis zum offiziellen Ortsschild - auf schnurgerader Strecke. Dort stehen sie alle 2 Tage... Gut, als Einheimischer weiß man das, aber wehe den Ortsfremden...
Naja, ich fahre gut 50.000 km im Jahr und bin beruflich auf meinen Führerschein angewiesen, und das Motto 20+ ist nicht verkehrt... außer: Siehe oben...
Und zum Thema Ausrollen: Mit meinem 2.5 TDI 6-Gang ist Ausrollen eine gaaaanz schlechte Idee. Denn der Wagen dreht nicht sehr hoch (3500 U/Min bei über Tacho 200), da wirkt sich die Motorbremskraft echt nicht aus... Ich kann dann immer nur auf die Bremse treten, dementsprechend hoch ist mein Verschleiß...
Zitat:
Original geschrieben von obdiide
Die Polizei darf aber erst 50m nach der Geschwindigkeitsbegrenzung blitzen (alles unterhalb 50m kann nicht gewertet werden, der nachweiß ist aber schwer).
Der Tacho in deutschen KFZ´s muß (ist vom Gestezgeber vorgeschrieben) mindestens um 8% voreilen (dh. bei gefahrenen 200kmh ist man reel nur 184kmh schnell, abzüglich 3kmh messtoleranz sinds nur nir 181kmh)
Gruß aus Ingolstadt
Servus obdiide,
es würde mich ja schon mal interessieren, wo du deine Infos her hast. Ich behaupte mal, das mit der Tachoabweichung ist pauschal falsch. Nicht mehr als 4km/h + 7%oder etwas in der Art, darauf würde ich mich einlassen. Die Messtoleranz ist auch vom Verfahren und Bundfesland abhängig und gültig sind die Messung immer, solange die technischen Rahmenbedingeungen eingehalten werden. Der Abstand vom Begrenzungsschild zählt nicht dazu.
Wo hast du denn deine Infos her?
Grüße Mahoni
Zitat:
Original geschrieben von obdiide
Ein paar Infos:
Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt ab dem Schild!
Die Polizei darf aber erst 50m nach der Geschwindigkeitsbegrenzung blitzen (alles unterhalb 50m kann nicht gewertet werden, der nachweiß ist aber schwer).
Nein,die DARF auch vorher,kommt immer drauf,an.
Hier wird von Einigen viel geschwätzt, deswegen zu den Fakten:
1.) Für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten (OWi) gilt das sogenannte Opportunitätsprinzip. Das bedeutet, daß die Behörden aus sachlichen Gründen von der Verfolgung von OWis absehen können. Keine sachlichen Gründe sind die Wertvorstellungen des jeweiligen Ministerpräsidenten zum Grundrecht auf schnelles Autofahren.
Die Bußgeldhöhe ergibt sich bundeseinheitlich aus dem Bußgeldkatalog und ist zwingend, so fern nicht wieder ganz besondere sachliche Gründe eine andere Bemessung vorsehen.
2.) Zu keinem Zeitpunkt hat eine deutscher Gesetzgeber verboten, daß Geschwindigkeitsmesser die wirkliche Geschwindigkeit angeben dürfen, sondern immer voreilen müssen. Seit dem 26. Juni 1975 gibt es die Richtlinie 75/443 des Rates der EU (damals EWG), auf welche § 57 Abs. 2 Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO) verweist. Danach gilt:
4.3 . Die Genauigkeit des Geschwindigkeitsmeßgeräts ist nach folgendem Prüfverfahren zu kontrollieren :
4.3.1 . Das Fahrzeug ist mit einem der Reifentypen der Normalausstattung auszurüsten . Die Prüfung ist für jeden vom Hersteller vorgesehenen Typ von Geschwindigkeitsmeßgeräten zu wiederholen .
4.3.2 . Die Belastung der das Geschwindigkeitsmeßgerät antreibenden Achse muß dem Gewicht nach 2.6 des Anhangs I der Richtlinie 70/156/EWG entsprechen .
4.3.3 . Die Bezugstemperatur am Geschwindigkeitsmesser beträgt 23 mehr oder weniger 5 * C .
4.3.4 . Bei jeder Prüfung muß der Reifendruck dem in 2.3 definierten Reifendruck im warmen Zustand entsprechen .
4.3.5 . Das Fahrzeug wird bei folgenden drei Geschwindigkeiten geprüft : 40 km/h , 80 km/h sowie 120 km/h oder 80 % der vom Hersteller angegebenen Höchstgeschwindigkeit , wenn diese weniger als 150 km/h beträgt .
4.3.6 . Die Fehlergrenze des zur Messung der tatsächlichen Geschwindigkeit des Fahrzeugs verwendeten Kontrollgeräts darf nicht grösser sein als mehr oder weniger 1,0 % .
4.3.6.1 . Wenn eine Meßstrecke verwendet ist , muß sie eine ebene , trockene und ausreireichend griffige Oberfläche aufweisen .
4.4 . Die angezeigte Geschwindigkeit darf nie unter der tatsächlichen Geschwindigkeit liegen . Bei den unter 4.3.5 angegebenen Geschwindigkeiten sowie bei den Zwischenwerten muß zwischen der vom Geschwindigkeitsmesser angezeigten Geschwindigkeit V1 und der tatsächlichen Geschwindigkeit V2 folgende Beziehung bestehen : O * V1 - V2 * V2/10 + 4 km/h .
Die frühere Regelung, wonach bei Geschwindigkeiten über 50 km/h eine Voreilung von bis zu 7% des Skalenendwertes des Tachos erlaubt (nicht vorgeschrieben) war, ist längst überholt.
3.) Die Toleranz einer Messung ist weder gesetzlich festgelegt noch steht sie im Ermessen des Regierenden OB einer norddeutschen Hansestadt, sondern ergibt sich aus dem Gutachten der Physikalisch-/Technischen Bundesanstalt. Dieses Gutachten ist vor Zulassung des Meßgerätes einzuholen. In aller Regel beträgt die Toleranz bei Messungen unter 100 km/h 3 km/h und darüber 3 % des gemessenen Wertes. Die Toleranz hat also weder mit innerorts oder außerorts zu tun noch ist rechnerisch eine Toleranz von 3%=3 km/h möglich (von Abrundungen abgesehen).
4.) Nach § 3 Abs. 1 Satz 4 StVO darf ein Fahrzeugführer nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Es darf also erst recht unmittelbar hinter dem Schild geblitz werden, weil dazu nicht einmal ein Halten nötig ist.
Es gibt keine Vorschriften, die eine solche Messung verbieten. Wer mit Warp 7 am 100 km/h-Schild vorbeifliegt war also zu schnell. Der Bürgermeister, der mit dem Einspruch, die Messung erfolgte zu dicht hinter dem Schild, Erfolg hat, hat den nicht wegen der originellen Begründung, sondern eher weil er Dienstherr des Leiters des Ordnungsamtes ist oder mit dem Amtsrichter im selben Swinger-Club (wahlweise auch Schützenverein) ist.