Tachomanipulation, was kann man dagegen tun?"
Hallo Leute,
ich habe nun wegen unserem 2. Auto nachgeforscht. Ist ein W203. wir haben das auto 2011 mit 142 tkm gekauft. 2007 hatte es einen service mit 258 tkm.
Ich habe die Unterlagen vom Autohaus heute per post bekommen und tatsächlich, wurde dort gesagt, dass das auto einen eektronik fehler hatte und abgeschleppt wurde.
das war eine einfache nachforschung, hab mir nichts böses dabei gedacht un vorbesitzer angerufen.
Er meinte, er hätte das so gekauft und hat absolut keine ahnung von sowas.
Gegen wen kann man vorgehen? wie soll man vorgehen? Anwalt vorhanden, beweise sind auch vorhanden. checkheft ist eh gefälscht
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von MercedesBenzCL63
Erstmal den vorbesitzer fragen woher er es gekauft hat?
danach dort anrufen und sachlage erklären, wenn der händler den tachostand manipuliert hat,
würde ich mich mit dem einigen das er eine sehr sehr grosse summe an dich zahlen soll, damit du auf anzeige verzichtest, oder ihn direkt anzeigen, das hätte für ihn zur folge das er bis ins gefängnis wandern könnte, des wegen hast du sehr gute chancen das maximale für dich rauszuschlagen, bevor andere an der sache verdienen, anwälte usw. und du am ende nichts bekommst???
probier es einfach mal, wenn er sich quer stellen sollte zeig ihn an und du kannst den wagen zurück geben und den vollen kaufpreis bekommen, war ja schliesslich betrug hättest ja kein auto mit 300 tkm gekauft oder? also kaufvertrag ungültig
mfg
Ja genau, ne Erpressungsmaschinerie bei der Automafia anzetteln halte ich für eine super Idee...
Und mit vollem Kaufpreis wird wohl nichts werden - schließlich lag ja auch 2 Jahre Nutzung vor (vgl. Wandlung). Sein einziger Ansprechpartner ist eh "sein" Verkäufer. Mit etwaigen Händlern und Vorbesitzern zuvor hat er keine Verträge geschlossen. Und sollte dieser tatsächlich von nichts gewusst haben bzw. nichts anderes nachzuweisen sein, liegt auch kein Betrug seinerseits vor, was die Chancen auf Erfolg nochmals schmälern dürfte.
Der Schaden, den der TE jetzt hat, beläuft sich übrigens lediglich auf die Wertdifferenz des Gebrauchtwagens.
Sicher ärgerlich, aber wäre daraus einfach Kapital zu schlagen - Mensch, wir würden alle beim Fähnchenhändler ein Auto kaufen.
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40 Antworten
@polo: LOL. Übrigens, mein Wagen sieht genau so aus wie deiner, gleiche Felgen, alles gleich, bloß scheiben abgedunkelt.
Werde hier berichten, wie es rausgekommen ist.
Ändere doch bitte mal den Threadtitel.
So denkt ja jeder erst mal das Du vor hast den Tacho zu manipulieren.
Zitat:
Original geschrieben von genius73
Ändere doch bitte mal den Threadtitel.
Hallo,
das kann er nun nicht mehr eigenständig.
Muss er einen MOD bitten.
thread auch schon geändert.
So Leute, habe nun termin mit dem rechtsanwalt hinter mir.
Das ist unfassbar, was abgeht. Er sagte, ich habe 0 Chancen, gegen den Zwischenhändler vorzugehen.
Er sagte, ich könne das auch gleich vergessen, auch wenn die beweise da sind, die sache ist verjährt.
Das sit einfach der wahnsinn, alle beweise sind da!!!! EIndeutig! Ich habe sogar die Kaufverträge da, wo das Auto verkauft und angekauft wurde!!!
Das zum thema km stand manipulation, ist doch keine straftat sondern nur kavaliersdelikt, welcher kaum jemanden interessiert.
...
Ist eine offenbar und leider verjährte Straftat, kein Kavaliersdelikt...
Zitat:
Original geschrieben von he2lmuth
Ist eine offenbar und leider verjährte Straftat, kein Kavaliersdelikt...
normalerweise hat man 3 Jahre zeit, einen arglistig verschwiegenen mangel anzufechten NACH ENTDECKUNG des Mangels. Steht auch im gesetzbuch.
es hieß doch immer, km manipulation wird verfolgt und ist eine straftat, da sieht du selber, was eine ist und was nicht....ich glaube, falsch parken ist eine straftat, aber km manipulation ist ja normal in der heutigen gesellschaft :D:D
Nein "falsch parken" ist eine Ordnungswidrigkeit und
verjährt bereits nach 3 Monaten.
Ich verstehe ja deinen Unmut aber Verjährungsfristen
sind nun mal bindend und Dein Anwalt sollte es wissen.
Hat sich meine Vermutung wohl bestätigt.
Der Vorbesitzer hat Dich nicht arglistig getäuscht, also ist er raus.
Mit jedem davor hast Du nichts zu tun, da bleibt nur Strafrecht - und das verjährt nach Tatzeit.
Zitat:
Original geschrieben von chess77
Hat sich meine Vermutung wohl bestätigt.
Der Vorbesitzer hat Dich nicht arglistig getäuscht, also ist er raus.
Mit jedem davor hast Du nichts zu tun, da bleibt nur Strafrecht - und das verjährt nach Tatzeit.
Genau richtig. ich hab immer gedacht, dass das so schlimm wäre mit km stand rückdrehen. das kann man dann auch locker selber machen und keiner merkts.
Unsinn, DU hast es doch gemerkt.
wem es interessiert, kann hier
http://www.mercedes-forum.com/.../index.php?...
lesen, in welche Richtung dieses Thema im Nachbarforum nimmt.
scho(ö)n blöd