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T5 Notlauf, wer weiss Rat?

VW T5 7H
Themenstarteram 12. November 2010 um 20:26

Mein T5 (77kw/105 PS) schaltet auf der Autobahn in den Notlauf. Es passiert immer bei unterschiedlichen Geschwindigkeiten. Motor aus, Motor an, dann läuft er wieder, mal für Tage, mal nur für Minuten... War schon in einigen Werkstätten, die konnten mir alle nicht sagen woran es liegt. Beim Auslesen wurde ein sporadisch auftretender Fehler festgestellt, aber welcher das war, konnten sie nicht sagen. Eine andere Werkstatt sagte, es seinen Maderbisse, aber das Austauschen von den Schläuchen brachte auch nichts...

In zwei Wochen läuft die Garantie vom Tourbo ab, ob der Schaden damitzusammenhängt und sie mich nur hinhalten wollen???

Weiss jemand Rat???

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11 Antworten

Ja,Fehlerprotokoll aushändigen lassen.

Hallo bine,

ich weiss keinen Rat, will dir aber schreiben, was ich machen würde.

(1) Wie der Vorschreiber schon meinte : lass dir den damaligen Ausdruck aus dem Fehlerspeicher geben.

(2) Bringt das nichts, dann geh sofort in eine andere VW-Werkstatt, gib einen Werkstattauftrag auf und beschreib den auftretenden Fehler möglichst genau und lass da reinschreiben, dass der Turbo untersucht werden soll, Dazu besteh bitte auf einem neuen Ausdruck aus den Fehlerspeicher. Lass dir den aushändigen ! Da muss drin stehen, welcher Fehler vorliegt.

Da die Garantie (für den Wagen oder nur für den Turbo) in zwei Wochen ausläuft, mußt du Druck machen. Sieh zu, dass du etwa schriftlich bekommst und zwar vor Ablauf der Garantie. Kannst du die Garantie verlängern lassen ?

VW läßt sich anscheinend immer gern Zeit, wenn es an die Verfristung von Ansprüchen geht. Ob die schriftliche Geltendmachung des Schadens beim Autohaus reicht um die Verfristung zu hemmen, das kann ich dir nicht sagen. Ich meine aber, dass es nicht reicht. Versuch es !

Wenn du den Werkstattauftrag erteilst, dann mach vorher ein Anschreiben dazu indem du den Mangel möglichst genau und umfassend beschreibst. Gib das Schreiben als Anlage zum Werkstattauftrag. Schreib in den Auftrag handschriftliche rein, dass du noch erweiternde schriftliche Angaben beigefügt hast. Du bekommst ja eine Kopie von Werkstattauftrag. Lass dir auf dem Werkstattauftrag vom Autohaus bestätigen, dass die deine zusätzlichen Angaben bekommen haben. Du mußt deine Beweislage vor Ablauf der Garantie optimieren.

Vielleicht solltest du die VW-Kundenbetreuung wegen diesem Problem anrufen. Notier dir da aber immer den Namen desjenigen mit dem du gesprochen hast, mach dir Notizen zu deren Auskunft, schreib Datum und Uhrzeit vom Telefonat auf, verlange möglichst eine Schadennummer (!!!) und anschließend schreibst du alles mit den zuvor notierten Angaben und Auskünften schriftlich per Einschreiben der Kundenbetreuung. Verlange eine Eingangsbestätigung. Du wirst schnell merken, dass die dir möglichst nicht Schriftliches geben.

Das alles hilft dir aber nur, wenn der Schaden, den Du beschreibst wirklich an dem Turbo liegt dessen Garantie abläuft. Wurde der denn schon mal getauscht oder warum schreibst du, dass die Garantie vom Turbo abläuft. Wenn du die Garantie/Gewährleistung ovm ganzen Wagen meinen solltest, dann mach den Mangel unbedingt schriftlich ! Dann kann es dir ja auch egal sein, wo der Fehler liegt.

Ach so : Teile denen ind er Kundenbetreuung von VW und auch dem Autohaus mit, welche Reparaturversuche (wann und wo) bereits stattgefunden haben. Je mehr Daten, desto besser.

Hast du eine Rechtsschutz mit Vertragsrechtsschutz ? Dann informiere die besser mal ganz schnell - die erklären dir schon,wie du am besten vorgehst. So ein Turbo kost ja ein Sümmchen.

Sollte es die Erstgarantie handeln (also Ablauf des 2ten Jahres nach Erstzulassung), die jetzt abläuft, dann denke schnell über eine Neuwagen-Anschlussgarantie nach !

Ich hoffe, dass der Fehler bald gefunden wird und du wieder einen zuverlässigen Wagen hast.

LG JoJoMS

Wenn ich das immer lese, "VW läßt sich anscheinend immer gern Zeit, wenn es an die Verfristung von Ansprüchen geht".

So ein quatsch! Der Werkstatt, welche auch immer es ist, würde gerne den Turbo auf Garantie ersetzen, die verdienen ihr Geld damit, denen ist es egal ob der Besitzer des Wagens den Turbo abdrückt oder der Hersteller (der übrigens genauso wenig VW heißt wie die meisten Werkstätten nicht VW sind). Im Gegenteil, die haben eher Angst das der Kunde das nicht machen lässt wenn er es selbst bezahlen muss.

Ich Arbeite übrigens weder bei VW noch in einer Werkstatt, muss ich aber auch nicht um mir das denken zu können.

Ich würde allerdings tatsächlich mal in eine Werkstatt gehen wo man sich bemüht, und dann auch nicht mal eben zwischendurch um mal eben in den Fehlerspeicher zu gucken, Turbo untersuchen kann schon mal eine Weile dauern wenn er denn überhaupt als Ursache in Frage kommt.

Hm carav,

normalerweise würde ich sowas auch nicht über VW schreiben und wundere mich selbst ein wenig, dass es soweit gekommen ist. Ich kann dir nur aufrichtig versichern, dass "VW sich in meinem Fall über Monate hin Zeit gelassen hat, erst die Werkstatt, dann das Werk. Ausreden, Bitten um Fristverlängerung, selbst die Einschaltung eines Anwaltes hat VW nicht dazu bewegt, Fristen zur Reparaturaufforderung wahrzunehmen. Ganz im Gegenteil - die haben rein gar nichts gemacht. Bei mir gings ganz offensichtlich auch nur um die Verfristung eines Sachmängelgewährleistungsanspruches. Hätte ich letzte Woche nicht VW angerufen, dann wäre heute mein Anspruch verfristet. Ich habe aber noch rechtzeitig Klage beim Landgericht eingereicht. Daher verfristet nun nichts mehr. Ich hätte mir auch nie träumen lassen, dass ich allein zur Durchsetzung einer Reparatur mir einen Anwalt nehmen mußte. Dabei bin ich ganz bestimmt kein Mensch, der gleich zum Anwalt läuft.

In einem Punkt muss ich dir recht geben : Man muss die richtige Werkstatt haben, dann kommen solche Dinge auch nicht vor. Zu guter Letzt habe ich eine Werkstatt gefunden, die sich um mein Anliegen kümmert und dafür sorgt, dass meine Ansprüche ebenfalls nicht verfristen. Die versuchen nun meinen Wagen zu reparieren - wobei noch gar nicht klar ist, ob die Reparatur wirtschaftlich ist - und wenn es nicht klappt mit der Reparatur, dann bleibt mir noch die Klage auf Wandlung des Fahrzeuges.

Also so einfach mal eben würde ich die von dir beanstandete These auch nicht in den Raum stellen.

An deiner Darstellung - die ja in 99 % der Fälle sicher richtig ist - gibt es nur einen Pferdefuß. VW muss Gewährleistungsreparaturen der Werkstatt erst genehmigen. Die Werkstatt muss das dann zu vorgebenen Kosten und Arbeitseinheiten leisten und kann genau das bei VW abrechnen. Was aber, wenn VW der Werkstatt nicht genügend AWs vergütet, damit die eine umfassende sorgsame Fehlerermittlung vornehmen kann. Richtig : Dann setzt die Werkstatt alles daran einen solchen Auftrag loszuwerden. 3 mal war der Wagen deshalb zuvor mehrere Tage in der Werkstatt. Ergebnis = Null. Fehler immer noch vorhanden. Daher wollten die den Wagen nicht mehr zur Reparatur annehmen und schickten ebenfalls einen Anwalt ins Rennen.

Ich habe wirklich alles versucht auf friedlichem Wege außergerichtlich eine Reparatur zu erreichen --- vergeblich. Mit Ende der Gewährleistung muss VW nicht mehr für die Reparatur aufkommen und die Neuwagen-Anschlussgarantie muss dann nicht leisten, wenn der Mangel bereits bei Beginn der Neuwagen-Anschlussgarantie bestanden hat. Jetzt hat eine hilfsbereite VW-Werkstatt noch inenrhalb der Gewährleistungszeit einen Reparaturauftrag aufgemacht, der erst abgeschlossen wird, wenn der Wagen wieder 100%ig verkehrssicher und fehlerfrei ist. Wenn das bestätigt ist, muss auch die Neuwagen-Anschlussgarantie wieder leisten. Ohne Anwalt wäre das auch nicht gegangen.

Bei der VW-Kundenbetreuung habe ich nur eine Dame gefunden, die mich nicht angemeiert hat. Diese Dame hat genau Wort gehalten, was ich ihr hoch anrechne - obwohl das die Regel sein sollte. Du würdest deine Einstellung auch ändern, wenn du über mehr als 1 Jahr einen Neuwagen hast, der immer wieder mit Pannen liegen bleibt. Die Sache mit dem Fehlerspeicher habe ich auch hinter mir. Anfangs glaubte ich der Werkstatt, dass kein Fehler darin gespeichert sei. Irgendwann wurde ich mißtrauisch und habe ihn "anderswo" auslesen lassen und siehe da, er war voller Fehlereinträge - fast in allen Bereichen des Fahrzeuges. Die müssen un ausgewertet werden.

Den Rat hier habe ich gegeben, weil es mir am Anfang meiner Geschichte auch so gegangen ist, dass ich den Worten der Werkstatt und von VW geglaubt habe und dass alles gut wird. Daher war es mir anfangs nicht so als wichtig erschienen, dass ich etwas Schriftliches bekomme und die Ketten von Ereignissen kann man sich später nicht mehr so genau erinnern.

Zuvor habe ich 20 Jahre eine VW Passat gefahren, der zwar mal Kleinigkeiten hatte, aber durchweg ein sehr zuverlässiges Auto ist. Zum Glück habe ich den als Zweitwagen behalten.

Gern gestehe ich dir aber zu, dass mein Fall ein SuperAusnahmefall ist und in der Regel VW den Kunden hilft und die Werkstätten gern Aufträge annehmen. Dabei gucken die Werkstätten allerdings heutzutage auch sehr auf die Wirtschaftlichkeit der Aufträge. Als Kunde muss ich auch wissen, auf welche Reparaturkosten ich mich einlasse. Wenn ich das weiss, gebe ich natürlich gern einen Reparaturauftrag, denn ich bin auf das Fahrzeug angewiesen - zum Transport meines Elektrorollstuhls.

Wenn man vor Gericht zieht und klagt, dann ist vorher vieles schief gelaufen, was nicht hätte sein sollen. Ist es aber ! Da blieb mir keine Wahl.

LG JoJoMS

Themenstarteram 13. November 2010 um 16:49

Zitat:

Original geschrieben von Antoni

Ja,Fehlerprotokoll aushändigen lassen.

Das Fehlerprotokol habe ich vorliegen:

Ladedruckregelung: regeldruckgrenze überschritten (P0234-000- sporadisch)

bei Drehzahl 3024/min

Drehmoment 252,0 Nm

Geschwindigkeit:131 km/h

Last: 91,4%

Druck: 2080.8 mbar

Druck: 2458.2 mbar

Motorsteuergerät gesperrt

P 1570-000- sporadisch

was auch immer das bedeuten soll...

Themenstarteram 13. November 2010 um 17:01

Zitat:

Original geschrieben von JoJoMS

Hallo bine,

ich weiss keinen Rat, will dir aber schreiben, was ich machen würde.

(1) Wie der Vorschreiber schon meinte : lass dir den damaligen Ausdruck aus dem Fehlerspeicher geben.

(2) Bringt das nichts, dann geh sofort in eine andere VW-Werkstatt, gib einen Werkstattauftrag auf und beschreib den auftretenden Fehler möglichst genau und lass da reinschreiben, dass der Turbo untersucht werden soll, Dazu besteh bitte auf einem neuen Ausdruck aus den Fehlerspeicher. Lass dir den aushändigen ! Da muss drin stehen, welcher Fehler vorliegt.

Da die Garantie (für den Wagen oder nur für den Turbo) in zwei Wochen ausläuft, mußt du Druck machen. Sieh zu, dass du etwa schriftlich bekommst und zwar vor Ablauf der Garantie. Kannst du die Garantie verlängern lassen ?

VW läßt sich anscheinend immer gern Zeit, wenn es an die Verfristung von Ansprüchen geht. Ob die schriftliche Geltendmachung des Schadens beim Autohaus reicht um die Verfristung zu hemmen, das kann ich dir nicht sagen. Ich meine aber, dass es nicht reicht. Versuch es !

Wenn du den Werkstattauftrag erteilst, dann mach vorher ein Anschreiben dazu indem du den Mangel möglichst genau und umfassend beschreibst. Gib das Schreiben als Anlage zum Werkstattauftrag. Schreib in den Auftrag handschriftliche rein, dass du noch erweiternde schriftliche Angaben beigefügt hast. Du bekommst ja eine Kopie von Werkstattauftrag. Lass dir auf dem Werkstattauftrag vom Autohaus bestätigen, dass die deine zusätzlichen Angaben bekommen haben. Du mußt deine Beweislage vor Ablauf der Garantie optimieren.

Vielleicht solltest du die VW-Kundenbetreuung wegen diesem Problem anrufen. Notier dir da aber immer den Namen desjenigen mit dem du gesprochen hast, mach dir Notizen zu deren Auskunft, schreib Datum und Uhrzeit vom Telefonat auf, verlange möglichst eine Schadennummer (!!!) und anschließend schreibst du alles mit den zuvor notierten Angaben und Auskünften schriftlich per Einschreiben der Kundenbetreuung. Verlange eine Eingangsbestätigung. Du wirst schnell merken, dass die dir möglichst nicht Schriftliches geben.

Das alles hilft dir aber nur, wenn der Schaden, den Du beschreibst wirklich an dem Turbo liegt dessen Garantie abläuft. Wurde der denn schon mal getauscht oder warum schreibst du, dass die Garantie vom Turbo abläuft. Wenn du die Garantie/Gewährleistung ovm ganzen Wagen meinen solltest, dann mach den Mangel unbedingt schriftlich ! Dann kann es dir ja auch egal sein, wo der Fehler liegt.

Ach so : Teile denen ind er Kundenbetreuung von VW und auch dem Autohaus mit, welche Reparaturversuche (wann und wo) bereits stattgefunden haben. Je mehr Daten, desto besser.

Hast du eine Rechtsschutz mit Vertragsrechtsschutz ? Dann informiere die besser mal ganz schnell - die erklären dir schon,wie du am besten vorgehst. So ein Turbo kost ja ein Sümmchen.

Sollte es die Erstgarantie handeln (also Ablauf des 2ten Jahres nach Erstzulassung), die jetzt abläuft, dann denke schnell über eine Neuwagen-Anschlussgarantie nach !

Ich hoffe, dass der Fehler bald gefunden wird und du wieder einen zuverlässigen Wagen hast.

LG JoJoMS

Hallo JoJoMS,

vielen Dank für die Anregungen...

wie schon geschrieben, das Fehlerprotokoll habe ich vorliegen. Es wurde vor der "Maderbiss- Reparatur" gemacht...

Ich habe inzwischen schon den dritten Turbo in dem Bus, und beim letzten haben sie mich über den Tisch gezogen, es war garnicht nötig, den zu wechseln. Die wirklich Ursache war im Verhältnis dazu ein Witz (Abzweiger für den Unterdruck nach Bremskraftregler).

Langsam fehlt mir die Geduld, noch mehr Werkstattbesuche zu bezahlen, ohne das es etwas bringt, Kaffee bekomme ich überall günstiger...:-)

Liebe Grüsse und einen schönen Abend

Bine

Klare Sache beim Fehler Ladedruck überschritten ist zu 95% der Turbo bzw. dessen VTG Verstellung defekt.

MFG + Viel Glück

Gern geschehen Bine,

auf mach dich auf die Socken, prüfe deine Anspruchsfristen, sammele Fakten und dann mach dir einen Zeitplan bis wann du ggf. eine Klage eingereicht haben mußt, bzw. deine Ansprüche verfristen. Mein Tipp : Rechne damit, dass du 10 Tage vor Verfristung deiner Ansprüche die Klage einreichst. Die Zeit wirst du bitter nötig haben um die Klageschrift mit den Gerichtskosten an Ziel zu bringen. Allein schaffst du das wahrscheinlich nicht, so dass du einen Anwalt brauchst, der die Kniffe kennt. Für die Klageschrift mußt du alle Belege und sonstigen Beweismittel sammeln. Die Klageschrift kann dein Anwalt schon jetzt vorbereiten - ergänzen könnt ihr die immer noch bis zum Tag X plus 10. Und BITTE : Informiere die VW-Kundenbetreuung über deine Klageabsichten und versuche es ohne Klage zu lösen. Aber lass dich über den Tag X plus 10 nicht hinwegtrösten. Mir wäre das beinahe passiert.

Es bleibt die Erkenntnis, dass wenn es zur Klage kommt, vieles im Vorfeld schief gelaufen ist. Eins ist mal gewiss : vor Gericht zu klagen ist auch für den Kläger alles andere als erfreulich. Nur kann es ja auch nicht sein, dass du weiterhin den teuren Kaffee bezahlst. Wie der Vorschreiber meint ist der Turba ja mal wieder hin.

Konkret : Wenn du von Garantiefristen sprichst, meinst du dann die Garantie auf die zuvor erfolgte Reparatur - oder die Neuwagen- oder die Anschlussgarantie ? Klär uns mal auf.

Ich käme auch ins Grübeln, wenn der Turbo immer wieder defekt ist. Möglicherweise liegt der Hase ganz woanders im Pfeffer und ein bislang unbekannter anderer Mangel führt eben dazu, dass der Turbo immer wieder das Zeitliche segnet.

Good luck ! JoJoMS

 

Bevor du die 95% "annimmst"würde ich das Ladedruckventil N75 prüfen(ambesten mit Stellglieddiagnose)

Das Gestänge ist leider oft das Übel,aber das bekommt man des öffteren auch wieder "gangbar".

Ansonsten:

http://www.a2-freun.de/forum/showthread.php?p=690198

Was soll das bringen?

Bei nem überschrittenem Ladedruck kommt bloß die VTG Verstellung in Frage und selbst wenn das Gestänge fest wäre kommt nen neuer Turbo rein.

Wozu gangbar machen wenn ne Garantie besteht und umsonst nen neuer Turbo rein kann.

Nen Chip wird ja wohl nicht drauf sein oder ?

Das kann auch nen Grund sein warum er den Ladedruck überschreitet aber dann wäre auch keine Garantie mehr auf dem Turbo drauf.

Zitat:

Original geschrieben von AudiJunge

 

Wozu gangbar machen wenn ne Garantie besteht und umsonst nen neuer Turbo rein kann.

Jo,wenn die das machen ohne ihn hinzuhalten,dann ist doch alles I.O.Wenn er aber selber auf den Kosten sitzen bleibt,dann sollte erst eine Prüfung erfolgen bzw.dann versuchen es "günstiger"zu lösen.

Aber anscheinend wirst Du wohl wirklich "professionellen Rat" dir einholen müssen bevor die Garantie abläuft.

Solche hinhalte Prozeduren machen leider nicht sehr wenige:rolleyes:

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