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T4 Doka oder T5 Doka kaufen ?

VW T5 7H
Themenstarteram 14. November 2017 um 11:34

Hallo zusammen!

Ich möchte mir einen T4 oder T5 Pritsche Doka zum Pickup auf- bzw. umbauen. Ich bin mir aber unsicher, was für ein Fahrzeug ich kaufen soll. Es geht entweder um den T4 2,5 TDI mit 102 PS oder T5 2,5 TDI mit 131 PS. Der T5 gefällt mir wesentlich besser, aber ich habe gehört, dass er bei weitem nicht so stabil und sehr anfällig ist. Erst ab Bj. 2006 soll er besser sein. Stimmt das? Kann mir da jemand gute und genaue Ratschläge geben, worauf ich da zu achten habe?

Was kommt an Steuern auf mich zu? Welche Voraussetzungen sind erforderlich, um eine LKW-Zulassung zu bekommen?

Kennt jemand in NRW VW-Händler mit größerer Auswahl an VW-Bussen?

Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen

Danke und Gruß Herbert

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23 Antworten
Themenstarteram 4. Dezember 2017 um 16:03

Hallo zusammen, also mich hat die Angelegenheit nach wie vor beschäftigt und daher habe ich heute mal die Generalzolldirektion in Dresden angeschrieben. Folgende Info habe ich gerade bekommen:

Wichtige Hinweise Besteuerung Lkw – Pkw

Fahrzeuge können gemäß § 18 Absatz 12 KraftStG – abweichend von der zulassungsrechtlichen Einstufung – als Personenkraftwagen besteuert werden, wenn sie vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind. Das Hauptzollamt ist in diesen Fällen nicht an die von der Zulassungsbehörde festgestellte Fahrzeugklasse und Aufbauart gebunden.

 

Fahrzeuge sind in jedem Fall als Personenkraftwagen zu besteuern, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs. In diesen Fällen besteht kraftfahrzeugsteuerrechtlich kein Spielraum für eine andere Beurteilung.

 

Andernfalls ist die Besteuerung als Personenkraftfahrzeug oder Nutzfahrzeug beispielsweise von folgenden Beschaffenheitsmerkmalen abhängig:

 

- deutlich größere Nutzfläche (mind. 55%),

- Ausbau der ggf. vorhandenen hinteren Sitze und Entfernung der Sicherheitsgurte,

- Gurtpunkte zur Wiederbefestigung unbrauchbar machen (verschweißen)

- Verblechung der Seitenscheiben,(bei Kastenaufbau)

- Vorhandensein einer Laderaumabtrennung bzw. eines Ladeverschiebeschutzes,

- Konzeption des Herstellers und äußeres Erscheinungsbild des Fahrzeuges..

 

Zur Überprüfung ist eine Fahrzeugvorführung bei Ihrer nächstgelegenen Zolldienststelle möglich.

Die Kontaktdaten finden Sie unter: (auch Ihr zuständiges Festsetzungs- Hauptzollamt, wenn Sie noch

Fragen dazu haben)

http://www.zoll.de/.../ansprechpartner-kontaktstellen_node.html

 

Ich weise darauf hin, dass die Festsetzung der Kfz- Steuer, die Bearbeitung /Genehmigung von Anträgen, Anforderung von Unterlagen/Nachweisen und die Bearbeitung von Einsprüchen dem zuständigen Hauptzollamt obliegt.

Bei weiteren Fragen dazu wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.

Unter diesem Link finden Sie Ihr zuständiges Hauptzollamt

http://www.zoll.de/.../ansprechpartner-kontaktstellen_node.html

 

Link zum Steuerrechner:

http://...bundesfinanzministerium.de/.../KfzRechner.html

 

 

Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, sind diese aus rechtlichen Gründen unverbindlich.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

——————-

Generalzolldirektion

Zentrale Auskunft

Postfach 10 07 61

01077 Dresden

Auskunft Kraftfahrzeugsteuer

Tel.: 0351/44834-550

Fax: 0351/44834-590

E-Mail: info.kraftst@zoll.de

Internet: www.zoll.de

Telefonisch erreichen Sie die Auskunft Kraftfahrzeugsteuer

Montag-Freitag 08:00-17:00 Uhr

.....ich hoffe das hilft weiter. Ich persönlich werde mich wohl auf 3 Sitzplätze beschränken und versuchen eine LKW-Zulassung zu bekommen. Falls das nicht funktioniert, warte ich noch auf eine Umschlüsselungsnummer vom Zollamt. Denn, wenn das Fahrzeug als PKW eingestuft wird, dann möchte ich bei der Versicherung auch nicht als LKW eingestuft werden. Bei den meisten Versicherungen sind die Kosten für LKW nämlich enorm hoch. Na ja, mal sehen wo das alles endet

Schön das Du Dir die Arbeit gemacht hast. Das ist ja schon aufschlußreich.

Und das Versicherungen bei der LKW zulassung unverfrorener hinlangen kann ich bestätigen. Bleibt vielleicht passend zum Thema noch zu sagen, daß für LKW zugelassene Fz. ein sontags Fahrverbot besteht sofern sie einen Hänger ziehen !

Zitat:

@009Harry schrieb am 4. Dezember 2017 um 17:03:32 Uhr:

 

Andernfalls ist die Besteuerung als Personenkraftfahrzeug oder Nutzfahrzeug beispielsweise von folgenden Beschaffenheitsmerkmalen abhängig:

 

- deutlich größere Nutzfläche (mind. 55%),

- Ausbau der ggf. vorhandenen hinteren Sitze und Entfernung der Sicherheitsgurte,

- Gurtpunkte zur Wiederbefestigung unbrauchbar machen (verschweißen)

- Verblechung der Seitenscheiben,(bei Kastenaufbau)

- Vorhandensein einer Laderaumabtrennung bzw. eines Ladeverschiebeschutzes,

- Konzeption des Herstellers und äußeres Erscheinungsbild des Fahrzeuges..

2x Blödsinn

Denn wenn hier VW den T4/T5 als LKW verkauft hat u.a. mit oder ohne hintere Seitenscheiben (ab B-Säule) wie unterscheidet dann der Zollbeamte das denn?

Die sog. Fensterbusse gingen auch als reine LKW raus (ab Werk), nur eben ohne Sitze/Gurte (ab 2.Reihe). Ebenso PKW´s mit Sitze in Reihe 1 und 2 und hinten li + re mit Bleche anstatt Scheiben (letzte Reihe).

Man kann von Glück reden, wenn die dort ein Auto von einem Motorrad unterscheiden können.

Sooo, bei mir hat alles geklappt, jetzt sind es wieder 160 Steuern für meine doka! Besten Dank

Da fängt das neue Jahr doch gleich gut an

Themenstarteram 13. Januar 2018 um 12:40

Zitat:

@Tobiasvwdoka schrieb am 1. Januar 2018 um 19:52:39 Uhr:

Sooo, bei mir hat alles geklappt, jetzt sind es wieder 160 Steuern für meine doka! Besten Dank

Mist, jetzt habe ich das Gleiche Problem. Kannst Du mir bitte sagen/schreiben, wie genau du vorgegangen bist?

am 13. Januar 2018 um 15:27

Zitat:

@009Harry schrieb am 13. Januar 2018 um 13:40:04 Uhr:

Zitat:

@Tobiasvwdoka schrieb am 1. Januar 2018 um 19:52:39 Uhr:

Sooo, bei mir hat alles geklappt, jetzt sind es wieder 160 Steuern für meine doka! Besten Dank

Mist, jetzt habe ich das Gleiche Problem. Kannst Du mir bitte sagen/schreiben, wie genau du vorgegangen bist?

steht hier und auf der seite davor. ;)

Zitat:

 

Mist, jetzt habe ich das Gleiche Problem. Kannst Du mir bitte sagen/schreiben, wie genau du vorgegangen bist?

steht hier und auf der seite davor. ;)

...............Schau Dir meinen ersten Bericht auf Seite 1 an . Wichtig wie gesagt: Ein vernünftiges Foto mit klaren Verhältnissen der Aufteilung : Pritsche also Nutzfläche zu Sitzfläche /Personen.

Themenstarteram 20. Januar 2018 um 11:32

Zitat:

@timmerlued schrieb am 14. Januar 2018 um 07:44:56 Uhr:

Zitat:

 

Mist, jetzt habe ich das Gleiche Problem. Kannst Du mir bitte sagen/schreiben, wie genau du vorgegangen bist?

steht hier und auf der seite davor. ;)

[/quote

 

 

...............Schau Dir meinen ersten Bericht auf Seite 1 an . Wichtig wie gesagt: Ein vernünftiges Foto mit klaren Verhältnissen der Aufteilung : Pritsche also Nutzfläche zu Sitzfläche /Personen.

Danke euch!!!

Ich hab das nun mal per email gemacht......Widerspruch bzw. Einspruch, mit der Bitte um Neubewertung. Skizzen und Fotos habe ich auch angehangen. Bin nun gespannt und warte mal ab was kommt.....

Gruß Herbert

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