ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. T-Kreuzung und Unfall mit Ruhendem Verkehr beim ausparken

T-Kreuzung und Unfall mit Ruhendem Verkehr beim ausparken

Themenstarteram 28. Januar 2020 um 6:03

Hallo zusammen,

 

Ich bin gerade bissl dolle hin und her, da ich viele unterschiedliche Aussagen höre.

Ich hatte vergangenen Samstag einen Unfall an einer T-Kreuzung.

Anhand des angehängten Bildes versuche ich es zu verdeutlichen:

 

Rot ist sie - Ruhender Verkehr da geparkt auf dem Seitenstreifen

Grün bin ich - fließender Verkehr da ich von der 30er Zone in die Hauptstraße einbiegen will und beide Richtungen frei waren.

Blaues Kreuz ist der Unfall Ort.

 

Ich selber bin voll zum Stillstand gekommen und Glück für mich, dass die Polizei direkt hinter mir war und es gesehen hat.

Die Polizei sagt es ist eine 50/50 Aufteilung da jeder Schuld hat. Die Unfall Gegnerin sagte sie sei auf einer bevormunden Straße und hat dementsprechend zu 100% Unschuld (nicht vergessen sie hatte geparkt).

Ich selber sehe die Schuld nicht wirklich bei mir und wenn nur sehr gering.

 

Hatte jemand sowas schonmal? Der Schaden bei mir ist nicht gerade ohne und habe einen Kostenvoranschlag von knapp 6000€ jetzt hier liegen :(

 

Ich will nicht wirklich gerne meine Vollkasko in Anspruch nehmen und Rechtsschutz habe ich leider nicht.

 

Was kann ich jetzt am besten tun und wie seht ihr das? Meine Versicherung ist auch gerade am klären, da sie sich ja in einem Ruhenden Verkehr befand.

 

Asset.JPG
Asset.JPG
Asset.JPG
Beste Antwort im Thema

@chrisklick.sharan

Die wesentliche Aussage der Polizei ist die, dass ihr gleichzeitig losgefahren seid. Mit der rechtlichen Wertung liegen die allerdings daneben. Die Unfallgegnerin trägt die Alleinschuld und -haftung.

Da die Sache knifflig ist und das Abwehr- und Regulierungsverhalten der Versicherungen nicht unbedingt in deinem Interesse wahrgenommen wird, solltest du auch ohne RS-Versicherung anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Deinen Sachschaden solltest Du von einem ö.b.u.v Sachverständigen ermitteln lassen und auch um eine Einschätzung bitten, ob das Schadensbild dazu passt, dass dein Auto bei der Kollision gestanden hat.

Deine VK einzubinden würde sinnvoll sein.

43 weitere Antworten
Ähnliche Themen
43 Antworten

Was erzählst du uns da :confused:

Lies doch was Paul geschrieben hat und handele entsprechend.

Themenstarteram 28. Januar 2020 um 21:43

Zitat:

@Oetteken schrieb am 28. Januar 2020 um 22:31:01 Uhr:

Was erzählst du uns da :confused:

Lies doch was Paul geschrieben hat und handele entsprechend.

Das mache ich ja aber ich habe den Wagen gestern kontrollieren lassen. Muss auch arbeiten und habe den erstmal so wieder einstellen lassen, dass ich fahren kann da der Sharan nicht mehr existiert.

Versicherung und Anwalt werden morgen nochmal kontaktiert und dann alles weitere geklärt.

Habe auch einen Anwalt gefunden, der will mich erstmal beraten will.

am 28. Januar 2020 um 22:42

Dashcam in Zukunft und immer sofort zum Anwalt(am besten sofort bei Unfall anrufen), bei der Polizei am besten so wenig wie möglich sagen, alles kann gegen dich verwendet werden :(

Ich hatte auch eine total blöde Situation vor ein paar Tagen und nur durch meine Aussage bekomme ich vermutlich 20% teilschuld und am Ende bleibe ich trotz allem auf mehreren tausend Euro Schaden sitzen und werd hochgestuft......... Mega :/

Dashcam natürlich das neueste, GPS sensor, Geschwindigkeit usw. Damit man vor Gericht alles belegen kann.

Zitat:

@chrisklick.sharan schrieb am 28. Januar 2020 um 22:43:21 Uhr:

Zitat:

@Oetteken schrieb am 28. Januar 2020 um 22:31:01 Uhr:

Was erzählst du uns da :confused:

Lies doch was Paul geschrieben hat und handele entsprechend.

Das mache ich ja aber ich habe den Wagen gestern kontrollieren lassen. Muss auch arbeiten und habe den erstmal so wieder einstellen lassen, dass ich fahren kann da der Sharan nicht mehr existiert.

Versicherung und Anwalt werden morgen nochmal kontaktiert und dann alles weitere geklärt.

Habe auch einen Anwalt gefunden, der will mich erstmal beraten will.

Bevor ein von dir beauftragter Sachverständiger das Fahrzeug begutachtet hat, hättest du nichts richten lassen sollen und ein Kostenvoranschlag ist für die Tonne.

Moin!

Kann das Verhalten des TE jetzt auch nicht wirklich nachvollziehen...; es geht hier doch nicht gerade um wenig Kohle und aufgrund der Quotenregelung (mindestens) hättest Du doch m.W.n. eh ein Anrecht auf einen eigenen GA plus RA...!

am 29. Januar 2020 um 10:53

Du hast den echt reparieren lassen ohne vorher ein gutachter rüberzuschicken?

Hmm.....

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann nur die Fahrtüchtigkeit wieder hergestellt. Spart den Mietwagen :)

Die gegnerische Versicherung wird das ganz sicher zu würdigen wissen....oder auch nicht. :(

am 29. Januar 2020 um 14:07

Für deine Möhre hättest du sicher auch noch ca. 40-50 Euro pro Tag als ausfallentschädigung geltend machen können.

Daher gönn dir beim nächsten mal lieber einen Anwalt, wer weiss wie deine reperaturen dir jetzt noch negativ angerechnet wird.

Immer noch der tip: geh jetzt sofort zum Anwalt!!

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 29. Januar 2020 um 13:18:19 Uhr:

Die gegnerische Versicherung wird das ganz sicher zu würdigen wissen....oder auch nicht. :(

ohne mietkutsche gibts halt "extra geld".

damit die sache für ihn halbwegs vernünftig über die bühne gehen kann, wird es ohne rechtstreit ganz sicher nicht rauskommen. nur ohne rechtschutzversicherung besteht halt immer die gefahr, das er auch "verlieren" kann. schlechter als 50:50 wird aber ziemlich sicher nicht ablaufen. klagen macht aber nur sinn, wenn man auf 100% setzen will und es auch eine chance darauf gibt.

nen beratungstermin ist auf jeden fall das beste

Klagen macht nicht nur bei 100 % Sinn, sondern immer dann, wenn man mehr herausholen kann.

Man darf nur nicht den Fehler machen, mehr zu fordern als später tituliert wird.

Themenstarteram 29. Januar 2020 um 19:01

Aaaalso der ist nicht repariert. Beide Versicherungen wissen, dass die Achse einen abbekommen hat. Die haben es auch vermerkt, dass ich darauf angewiesen bin und der nur “gerade aus fahren soll”. Sagten auch mit der Achse soll ich nur die nötigsten Sachen machen.

 

Anwalt ist jetzt eingeschaltet und der hat jetzt alle Infos vorliegen.

Die Achs Vermessung ist jetzt auch des Anwaltes her nicht das Problem und kann mir nicht angerechnet werden.

 

Eine 100% Unschuld wird es nicht geben sagte er aber er wird sich darum kümmern, dass es für mich gut ausgehen wird.

am 29. Januar 2020 um 19:13

Na dann alles Gute, hoffen wir das Beste für dich.

Ich tippe mal so auf 20-30% Teilschuld für den TE, aufgrund der allgemeinen Betriebsgefahr und aufgrund der Tatsache, dass es während des Abbiegens passiert ist

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. T-Kreuzung und Unfall mit Ruhendem Verkehr beim ausparken