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T-Kreuzung und Unfall mit Ruhendem Verkehr beim ausparken

Themenstarteram 28. Januar 2020 um 6:03

Hallo zusammen,

 

Ich bin gerade bissl dolle hin und her, da ich viele unterschiedliche Aussagen höre.

Ich hatte vergangenen Samstag einen Unfall an einer T-Kreuzung.

Anhand des angehängten Bildes versuche ich es zu verdeutlichen:

 

Rot ist sie - Ruhender Verkehr da geparkt auf dem Seitenstreifen

Grün bin ich - fließender Verkehr da ich von der 30er Zone in die Hauptstraße einbiegen will und beide Richtungen frei waren.

Blaues Kreuz ist der Unfall Ort.

 

Ich selber bin voll zum Stillstand gekommen und Glück für mich, dass die Polizei direkt hinter mir war und es gesehen hat.

Die Polizei sagt es ist eine 50/50 Aufteilung da jeder Schuld hat. Die Unfall Gegnerin sagte sie sei auf einer bevormunden Straße und hat dementsprechend zu 100% Unschuld (nicht vergessen sie hatte geparkt).

Ich selber sehe die Schuld nicht wirklich bei mir und wenn nur sehr gering.

 

Hatte jemand sowas schonmal? Der Schaden bei mir ist nicht gerade ohne und habe einen Kostenvoranschlag von knapp 6000€ jetzt hier liegen :(

 

Ich will nicht wirklich gerne meine Vollkasko in Anspruch nehmen und Rechtsschutz habe ich leider nicht.

 

Was kann ich jetzt am besten tun und wie seht ihr das? Meine Versicherung ist auch gerade am klären, da sie sich ja in einem Ruhenden Verkehr befand.

 

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Beste Antwort im Thema

@chrisklick.sharan

Die wesentliche Aussage der Polizei ist die, dass ihr gleichzeitig losgefahren seid. Mit der rechtlichen Wertung liegen die allerdings daneben. Die Unfallgegnerin trägt die Alleinschuld und -haftung.

Da die Sache knifflig ist und das Abwehr- und Regulierungsverhalten der Versicherungen nicht unbedingt in deinem Interesse wahrgenommen wird, solltest du auch ohne RS-Versicherung anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Deinen Sachschaden solltest Du von einem ö.b.u.v Sachverständigen ermitteln lassen und auch um eine Einschätzung bitten, ob das Schadensbild dazu passt, dass dein Auto bei der Kollision gestanden hat.

Deine VK einzubinden würde sinnvoll sein.

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Zitat:

@Ostelch schrieb am 28. Januar 2020 um 08:55:34 Uhr:

Der TE (silberner Golf) ist nach den Schäden auf den Bildern zu schließen wohl eher der Unfallgegnerin (dunkelblaues Cabrio) in die Seite gefahren. Beide haben wohl einander beim Losfahren nicht gesehen.

So würde ich das auch sehen, daher eher Schuld beim Cabrio.

Gruß Metalhead

wie soll jemand als linksabbieger bei einer t kreuzung damit rechnen, das jemand gegenüberliegend stehend plötzlich!!!! ohne vorwarnung losfährt ? was soll der TE als linksabbieger machen, wenn der andere wagen plötzlich losfährt? sich auflösen, beamen ? er hatte doch gar keine chance, die gefahr vorher zu sehen, wenn es zb hell war und das auto kein licht anhatte.

wer in den fließenden verkehr möchte, hat doch eine besondere "aufpass"pflicht.

das praktische problem hier wird sein, das eigentlich nur eine dashcam dich retten kann. die polizei war zwar hinter dir, wird aber wie jeder andere zeuge nicht mehr klar sagen können, wer wann wie gefahren ist. ne dashcam bei dir im auto würde vor gericht klar zeigen, ob du überhaupt eine chance hattest auszuweichen oder ob du sie gar übersehen hast.

Hat die Unfallgegnerin vor/beim Ausparken geblinkt?

Hat die Polizei das gesehen?

Wenn die Frau ausgeparkt hat, ohne zu blinken, hast Du m.E. gute Karten.

Ich erlebe es leider auch ab und zu, dass jemand ausparkt,

ohne vorher auf sich aufmerksam zu machen.

Sowas kann sogar für den Gegenverkehr gefährlich werden!

Wer vom Fahrbahnrand aus anfährt, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Das ist eine sehr hohe Anforderung, die so beim Abbiegen nicht besteht. Vorteil für den TE, meine ich. Befand sich die Unfallgegnerin nach dem Anfahren aber bereits im fließenden Verkehr, hätte der TE klar ihre Vorfahrt mißachtet. Dafür könnte die lange Schramme auf der linken Seite des Fahrzeugs der Unfallgegnerin sprechen. So klar ist das für mich derzeit nicht.

 

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@WQ33 schrieb am 28. Januar 2020 um 09:29:26 Uhr:

Wenn die Frau ausgeparkt hat, ohne zu blinken, hast Du m.E. gute Karten.

Auch wenn sie geblinkt hat, hat sie nicht automatisch Vorfahrt (auch wenn manche das zu denken scheinen).

Gruß Metalhead

Vielleicht hilft ja das Gesetz:

§ 10 StVO

Einfahren und Anfahren

1Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. 2Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. 3Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.

 

Oder die darauf basierende Rechtsprechung:

https://www.gesetze-bayern.de/.../Y-300-Z-BECKRS-B-2018-N-20377?...

Leitsätze:

1. Bei der Einfahrt vom einem Grundstück in eine Straße hat der Einfahrende die Gefährdung des Teilnehmers des fließenden Verkehrs gem. § 10 StVO auszuschließen und die höchste Sorgfaltsanforderung zu erfüllen, welche die StVO kennt. Dies gilt auch gegenüber einem Verkehrsteilnehmer, der aus einer wartepflichtigen Seitenstraße erst in die Straße einbiegt, in die auch der aus der Grundstücksfahrt Einfahrende hineinfahren möchte. (Rn. 3) (redaktioneller Leitsatz)

2. Das Einfahren endet erst, wenn sich der Einbiegende in zügiger Fahrt in den fließenden Verkehr eingeordnet oder sein Fahrzeug verkehrsgerecht am Fahrbahnrand oder an anderer Stelle abgestellt hat. (Rn. 3) (redaktioneller Leitsatz)

3. Die gesteigerte Sorgfaltspflicht des Einfahrenden führt dazu, dass bei einem Unfall idR von einer Alleinhaftung des Einfahrenden auszugehen ist; die Betriebsgefahr des sich im fließenden Verkehr Befindenden tritt regelmäßig zurück. (Rn. 5) (redaktioneller Leitsatz)

4. Gegen den gegen § 10 StVO Verstoßenden gilt ein Anscheinsbeweis, den er zu erschüttern hat. (Rn. 3) (redaktioneller Leitsatz)

Die lange Schramme kommt ja durch das plötzliche Auftauchen der Gegnerin in der Fahrspur des TE. Er hatte keine Chance mehr den Unfall zu verhindern.

 

Zitat:

@steini111 schrieb am 28. Januar 2020 um 09:48:06 Uhr:

Die lange Schramme kommt ja durch das plötzliche Auftauchen der Gegnerin in der Fahrspur des TE. Er hatte keine Chance mehr den Unfall zu verhindern.

Wie soll das gehen? Der Schaden am Fahrzeug des TE ist rechts am vorderen Stoßfänger. Er kann nur sehr langsam gefahren sein, eher wohl fast gestanden haben, und das in recht spitzem Winkel zur Fahrtrichtung, als die Unfallgegnerin sozusagen an ihm langgeschrammt ist.

 

Grüße vom Ostelch

Zitat:

Er kann nur sehr langsam gefahren sein, eher wohl fast gestanden haben, und das in recht spitzem Winkel zur Fahrtrichtung, als die Unfallgegnerin sozusagen an ihm langgeschrammt ist.

So habe ich die Unfallbilder auch interpretiert; bin aber nicht irgendwie "sachverständig". Da melden sich vielleicht noch richtige Koniferen zu Wort. ;)

@chrisklick.sharan

Die wesentliche Aussage der Polizei ist die, dass ihr gleichzeitig losgefahren seid. Mit der rechtlichen Wertung liegen die allerdings daneben. Die Unfallgegnerin trägt die Alleinschuld und -haftung.

Da die Sache knifflig ist und das Abwehr- und Regulierungsverhalten der Versicherungen nicht unbedingt in deinem Interesse wahrgenommen wird, solltest du auch ohne RS-Versicherung anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Deinen Sachschaden solltest Du von einem ö.b.u.v Sachverständigen ermitteln lassen und auch um eine Einschätzung bitten, ob das Schadensbild dazu passt, dass dein Auto bei der Kollision gestanden hat.

Deine VK einzubinden würde sinnvoll sein.

Super Paul, wir sind absolut einer Meinung :)

Wenn ich von dem ruhenden Verkehr in den fließenden Verkehr einordnen möchte, muss ich aufpassen das ich niemanden gefährde oder behindere. Ich sehe die Schuld bei der Ausparkerin.

Aber vor Gericht und auf hoher See.....

Die beiden Bilder hat der TE nachträglich dazu gefügt. Danke dafür. Richtig dumme Situation, da hilft nur darauf zu plädieren dass der Unfallgegner sich erst in den fließenden Verkehr eingeordnet hat und nicht eingeordnet war.

Wo der genaue Treffpunkt war bzw. vermerkt wurde wird entscheidend sein. Standort des parkenden Fahrzeugs beachten. Beim Einfahren in den fließenden Verkehr gegenüber von der Strasse (wie gezeichnet) hat man nicht nur nach hinten zu gucken.

Jaja, Fotos von der Anstoßstelle (manchmal sind dort Splitter auf der Straße) oder gar vom Fahrzeugendstand beim ersten Anhalten wären schön. Ist im Nachhinein leicht zu wünschen, bringt aber nix mehr.

Immerhin gibt es mit der Polizei die "unfehlbarsten" Zeugen, die man sich denken kann. Hoffentlich sind zumindest die Namen der Polizisten bekannt, dann kann man sie als Zeugen benennen. Falls nicht bekannt oder im Unfallaufnahmebogen nicht lesbar, bitte sofort erkundigen, wer das war.

Und falls es gem. Aussagen der Polizisten stimmt, dass beide Fahrzeuge gleichzeitig losgefahren sein sollen, spricht viel dafür, dass die Schuld bei der Fahrerin des dunklen Golfs lag und der Unfall so plötzlich und unerwartet kam, dass er für den TE unvermeidbar war.

Aber wie bereits oben gesagt - ohne Anwalt wird das kaum durchsetzbar sein. Zu groß ist die Lust der Versicherer auf Schadenteilung und zu kompöiziert ist die Materie.

Vielleicht für zukünftige Fälle doch eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abschließen?

Themenstarteram 28. Januar 2020 um 21:16

Ich danke euch allen auf jeden Fall für die vielen Informationen.

Ich habe heute erstmal meinen Golf vermessen und gerade gestellt, bis ich erfahre wie es weiter geht. Klingt doof aber die Achse war danach krumm und am Reifen auch Spuren. Wurde vor einem Monat in der Werkstatt gemacht und der selbe Mechaniker hatte diese erneut gemacht.

 

Wurde alles in den KV genommen und darum erschien eine sehr hohe Summe, wo ich auch doch etwas geschockt war.

Schlossträger, Stoßfänger und alle Halter darunter, Scheinwerfer Reinigung komplett auf der rechten Seite, alle Blenden, Sensor PDC Scheinwerfer, Kotflügel und dazugehörige Halter und die Teil Achse sowie der Reifen (Reifen wurde gesagt aus Sicherheit zu ersetzen). Dazu dann halt die Arbeit und die Lackierung

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