Szenario bei Befahren von Feldwegen..?!?!?!??? wann darf wer drüber?

Hi,

ich hab da mal eine Frage.

es gibt da einen Feldweg.. dieser ist mit einem Durchfahrtsverbotschild für Auto und Motorräder ausgestattet.
an diesem Feldweg gibt es ein "paar" gundstücksbesitzer mit Obstbäumen.

Wer darf nun mit was auf diesem Feldweg fahren.

Darf man mit einem PKW <3,5T darauf fahren wenn:
1. man Grundstücksbeitzer ist das an dem Feldweg angrenzt?
2. man z.B. bei einem Bauernhof um die Ecke der "geschickter" durch den Feldweg zu erreichen ist Tiere einquartiert hat (z.B. Pferde) einem aber nicht der Bauernhof gehört.

und nun die gleiche Fragestellung auf >3,5T... z.b. 7,5Tonner..

Meiner Meinung darf nur jemand da rauf wenn er ein Grünstück hat welches nur durch diesen Feldweg erreichbar ist und oder ein Traktor unterm hintern hat.

danke schon mal!

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Wenn das Verbot nicht durch Zusatzzeichen eingeschränkt ist, dürfen gar keine Kraftwagen, mehrspurige Kraftfahrzeuge, Krafträder, Kleinkrafträder oder Mofas den Weg befahren, der Anlass spielt gar keine Rolle.

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Zitat:

Original geschrieben von diezge


...
Mit Anlieger frei meint man nicht, dass jemand der ein Anliegen hat, diese Straße befahren darf, sondern nur diejenigen, die auf einem Grundstück wohnen das dieser Straße anliegt (Grundstücksanlieger)...

Bei uns gibt es einen Bürobedarf in einer solchen Straße.

Es würde mir nicht einfallen mein Papier und meine Umschläge dort ewig weit zu tragen!

Zahn

Zitat:

Original geschrieben von Zahn


Bei uns gibt es einen Bürobedarf in einer solchen Straße.
Es würde mir nicht einfallen mein Papier und meine Umschläge dort ewig weit zu tragen!

Mußt Du ja auch nicht, Du wärst in diesem Fall ein Anlieger im Sinne der StVO…

Das habe ich bis jetzt auch so gesehen.
Nur wo ist der Unterschied zum Zigarettenautomaten?

edit: Man muss wohl wissen, dass da einer ist, nicht einen x-beliebigen suchen!

Zitat:

Original geschrieben von Zahn


Das habe ich bis jetzt auch so gesehen.
Nur wo ist der Unterschied zum Zigarettenautomaten?

Der Zigarettenautomat ist im Gegensatz zum Anlieger keine Person, zu der Du in Kontakt treten möchtest - würde ich mal als Laie argumentieren.

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Zitat:

Original geschrieben von bits1011



Zitat:

Original geschrieben von Zahn


Das habe ich bis jetzt auch so gesehen.
Nur wo ist der Unterschied zum Zigarettenautomaten?
Der Zigarettenautomat ist im Gegensatz zum Anlieger keine Person, zu der Du in Kontakt treten möchtest - würde ich mal als Laie argumentieren.

Soweit ich das von früher kenne ist das egal.

Wenn du ein Anliegen hast darfst du reinfahren.

Auch wenn du was suchst. Stell dir vor du bist Ortsfremd.

Ist es dir zuzumuten dein Auto vor dem Schild abzustellen und die Strasse zu Fuß

zu begehen ? (1500) Meter

Was ist wenn von der Anliegerstr. eine abgeht die ne Sackgasse ist?

Musst du dann zu der Str. laufen weil du erst durch die Anliegerstr. musst?

Wir hatten früher hier auch sone Anliegerstr. die gerne als Abkürzung von uns

genommen wurde. Die Polizei hat auch sporadisch kontrolliert und mich 2 mal angehalten.

Auf seine Frage was ich für ein Anliegen hatte,sagte ich immer das ich einen Zigarettenautom. suche.

Brauchte nie löhnen.

Zitat:

Original geschrieben von reom35


Wenn du ein Anliegen hast darfst du reinfahren.

Nochmal: der Anlieger hat überhaupt nichts mit einem Anliegen zu tun, er ist verkehrs- und verwaltungsrechtlich mit einem Anwohner gleichbedeutend.

Zitat:

Auf seine Frage was ich für ein Anliegen hatte,sagte ich immer das ich einen Zigarettenautom. suche.
Brauchte nie löhnen.

Das kann in anderen Gegenden auch schief gehen.

Ich wohn in einer solchen innerstädtischen sehr kleinen und engen Anliegerstraße und die Jungs von der Rennaufsicht stehen einmal im Monat am Ende der Straße und holen sich alle raus, die diese Straße nur als bequeme Abkürzung nutzen. Da dort auch kein Parkplatz, keine Geschäfte und auch kein Zigarettenautomat ist, können die das hervorragend mit einem Blick von vorne bis hinten überschauen. Die meisten Kontrollvorgänge werden nach meiner Beobachtung mit einem Zahlvorgang abgeschlossen.

Gleichzeitig können die Jungs auch noch die Radfahrer auf fehlendes Licht oder Nutzung von MP3-Playern, sowie fahren entgegen der Fahrtrichtung (Straße mit dem Verbot der Einfahrt an einem Ende) kontrollieren. Bei uns zeigt sich, was Konfuzius schon sagte: Nicht der über den schnellsten Weg kommt man als Erster an.

Gruß

Stefan
(Die könnten für mich öfters da stehen)

Zitat:

Original geschrieben von reom35



Zitat:

Original geschrieben von bits1011


Der Zigarettenautomat ist im Gegensatz zum Anlieger keine Person, zu der Du in Kontakt treten möchtest - würde ich mal als Laie argumentieren.

Soweit ich das von früher kenne ist das egal.
Wenn du ein Anliegen hast darfst du reinfahren.

Man hat ja ein Anliegen. man will dort durch die Straße fahren weil es eine Abkürzung ist 😁😁😁

Bitte aber unterscheiden ANLIEGER frei = streng genommmen nur Mieter u Eigentümer mit Familie.
ALIEGERVERKEHR frei auch die die in einem der Häuser zu tun haben.
Haben bei uns was ähnliches.
Allgem. Fahrverbot ausgenommen Konditorei Name
Nur Durchfahrt verboten. in der Konditorei etwas kaufen (oder abgeben) erlaubt.

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