Szenario bei Befahren von Feldwegen..?!?!?!??? wann darf wer drüber?
Hi,
ich hab da mal eine Frage.
es gibt da einen Feldweg.. dieser ist mit einem Durchfahrtsverbotschild für Auto und Motorräder ausgestattet.
an diesem Feldweg gibt es ein "paar" gundstücksbesitzer mit Obstbäumen.
Wer darf nun mit was auf diesem Feldweg fahren.
Darf man mit einem PKW <3,5T darauf fahren wenn:
1. man Grundstücksbeitzer ist das an dem Feldweg angrenzt?
2. man z.B. bei einem Bauernhof um die Ecke der "geschickter" durch den Feldweg zu erreichen ist Tiere einquartiert hat (z.B. Pferde) einem aber nicht der Bauernhof gehört.
und nun die gleiche Fragestellung auf >3,5T... z.b. 7,5Tonner..
Meiner Meinung darf nur jemand da rauf wenn er ein Grünstück hat welches nur durch diesen Feldweg erreichbar ist und oder ein Traktor unterm hintern hat.
danke schon mal!
Beste Antwort im Thema
Wenn das Verbot nicht durch Zusatzzeichen eingeschränkt ist, dürfen gar keine Kraftwagen, mehrspurige Kraftfahrzeuge, Krafträder, Kleinkrafträder oder Mofas den Weg befahren, der Anlass spielt gar keine Rolle.
38 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Das ist zum einen kein landwirtschaftlicher Verkehr und zum anderen eine der möglichen und wahrscheinlichen Gründen, weshalb das Verbot eingerichtet wurde.Zitat:
Original geschrieben von mz4
kein landwirt aber pferde bei landwirt untergestellt und es ist der bequemere da kürzere weg mit den privatautos und pferdeanhänger zu "kutschieren"...
Wir haben selber Pferde und auch die situation mit dem Feldweg, haben auch schon Tickets bekommen.
Ein besuch beim Polizeirevier hat sich als hilfreich erwiesen. Auch wenn wir nicht direkt als Landwirtschaft gelten dürfen wir diesen Feldweg zur versorgung und zum Transport der Pferde befahren. Die Tickets hatten sich auch erledigt.
Klaus
die frage ist benutzt ihr den feldweg nur aus bequemlichkeit um euch statt 600 meter straße nur 200m schotterpiste anzutun oder gibt es keine andere möglichkeit bzw. wär der andere weg statt z.b. 200Meter 4KM weit?
Bei uns ist das allerdings der einzige Weg
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Das OVG hat doch geurteilt, dass Hobbygärtner nicht landwirtschaftlich tätig bzw. unterwegs sind… 😕Zitat:
Original geschrieben von Pastaflizzer
Hobbygärtner dürfen dort auch fahren wenn sie keine andere Möglichkeit haben zu ihrem Kleingarten zu gelangen (siehe hier)
Meinte ich auch 🙄
So hätte mein Beitrag richtig heißen müssen:
Hobbygärtner dürfen dort auch nicht fahren wenn sie keine andere Möglichkeit haben zu ihrem Kleingarten zu gelangen...
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Zitat:
Original geschrieben von diezge
Hallo,Punkt 1: Nein
Punkt 2: NeinAusnahme: Die Grundstücke lassen sich nur über den Feldweg erreichen. Dann ist aber auch ein Zusatzschild "Anlieger frei" vorhanden.
Die Tonnage ist dabei egal.
Gruß,
diezge
Anlieger frei hat nahezu keinen Wert.
Ich wohnte mal in einer solchen Straße, die an der Innenstadt gelegen ist.
Nicht nur, dass jeder durch diese Straße fuhr, auch parkten einige "Fremde" täglich ihr Auto in dieser Straße. (Man sollte denken, sie wäre nur für Anlieger)
Eine Anfrage beim Ordnungsamt ergab, dass das Schild keine Aussagekraft besitzt, und jeder dort parken und fahren darf wie er lustig ist.
Seitdem halte ich es auch nicht mehr so genau mit solchen Schildern.
Zitat:
Original geschrieben von GOLFIWOLFI
Anlieger frei hat nahezu keinen Wert.Zitat:
Original geschrieben von diezge
Hallo,Punkt 1: Nein
Punkt 2: NeinAusnahme: Die Grundstücke lassen sich nur über den Feldweg erreichen. Dann ist aber auch ein Zusatzschild "Anlieger frei" vorhanden.
Die Tonnage ist dabei egal.
Gruß,
diezge
Ich wohnte mal in einer solchen Straße, die an der Innenstadt gelegen ist.
Nicht nur, dass jeder durch diese Straße fuhr, auch parkten einige "Fremde" täglich ihr Auto in dieser Straße. (Man sollte denken, sie wäre nur für Anlieger)
Eine Anfrage beim Ordnungsamt ergab, dass das Schild keine Aussagekraft besitzt, und jeder dort parken und fahren darf wie er lustig ist.
Seitdem halte ich es auch nicht mehr so genau mit solchen Schildern.
Hallo,
jedes Verbot ist nur so gut wie seine Kontrollen. Das Problem ist, wie soll man feststellen, dass jemand, der dort parkt oder fährt, kein Anlieger ist. Wenn allerdings die echten Anlieger aktiv werden und dies bei Ordnungsamt oder Polizei anzeigen, sieht die Sache anders aus.
Gruß,
diezge
Zitat:
Original geschrieben von diezge
Hallo,Zitat:
Original geschrieben von GOLFIWOLFI
Anlieger frei hat nahezu keinen Wert.
Ich wohnte mal in einer solchen Straße, die an der Innenstadt gelegen ist.
Nicht nur, dass jeder durch diese Straße fuhr, auch parkten einige "Fremde" täglich ihr Auto in dieser Straße. (Man sollte denken, sie wäre nur für Anlieger)
Eine Anfrage beim Ordnungsamt ergab, dass das Schild keine Aussagekraft besitzt, und jeder dort parken und fahren darf wie er lustig ist.
Seitdem halte ich es auch nicht mehr so genau mit solchen Schildern.
jedes Verbot ist nur so gut wie seine Kontrollen. Das Problem ist, wie soll man feststellen, dass jemand, der dort parkt oder fährt, kein Anlieger ist. Wenn allerdings die echten Anlieger aktiv werden und dies bei Ordnungsamt oder Polizei anzeigen, sieht die Sache anders aus.
Gruß,
diezge
... und wenn man dann doch einmal kontrolliert werden sollte, behauptet man einfach zu Herrn XY zu wollen, der wohnt gleich dort vorne 😛
Zitat:
Original geschrieben von diezge
Hallo,
jedes Verbot ist nur so gut wie seine Kontrollen. Das Problem ist, wie soll man feststellen, dass jemand, der dort parkt oder fährt, kein Anlieger ist. Wenn allerdings die echten Anlieger aktiv werden und dies bei Ordnungsamt oder Polizei anzeigen, sieht die Sache anders aus.
Gruß,
diezge
Also bei uns wird nicht mal das OA oder die Polizei aktiv wenn in der Anliegerfrei Zone Nichtanlegerautos während der Kirmes so den Weg zuparkieren das der lokale Arzt nachts nicht zum Dienst kann.
Zitat:
Original geschrieben von GOLFIWOLFI
Nicht nur, dass jeder durch diese Straße fuhr, auch parkten einige "Fremde" täglich ihr Auto in dieser Straße. (Man sollte denken, sie wäre nur für Anlieger)
Na ja, die haben halt das Anliegen, dort zu Parken ... 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Linus66
Na ja, die haben halt das Anliegen, dort zu Parken ... 🙂
Mit so einer Begründung gibt man ja die OWi zu… 😉
Anlieger ist jemand der dort Anliegt, das hat (leider) nichts mit Anlegen zu tun 🙁
Also eine Anlegerschaft hat, ein Grundstück was an die Straße grenzt.
Und deren Besucher sind natürlich auch gestattet 😁
Zitat:
Original geschrieben von diezge
Hallo,Zitat:
Original geschrieben von GOLFIWOLFI
Anlieger frei hat nahezu keinen Wert.
Ich wohnte mal in einer solchen Straße, die an der Innenstadt gelegen ist.
Nicht nur, dass jeder durch diese Straße fuhr, auch parkten einige "Fremde" täglich ihr Auto in dieser Straße. (Man sollte denken, sie wäre nur für Anlieger)
Eine Anfrage beim Ordnungsamt ergab, dass das Schild keine Aussagekraft besitzt, und jeder dort parken und fahren darf wie er lustig ist.
Seitdem halte ich es auch nicht mehr so genau mit solchen Schildern.
jedes Verbot ist nur so gut wie seine Kontrollen. Das Problem ist, wie soll man feststellen, dass jemand, der dort parkt oder fährt, kein Anlieger ist. Wenn allerdings die echten Anlieger aktiv werden und dies bei Ordnungsamt oder Polizei anzeigen, sieht die Sache anders aus.
Gruß,
diezge
Mit Anfrage beim Ordnungsamt wollte ich gemäßigt ausdrücken, daß ich den täglichen Fremdparker von 8-17 h (wahrscheinlich hat er in der Stadt in einem Geschäft gearbeitet) samt Kennzeichen und allen notwendigen Angaben beim Ordnungsamt gemeldet habe.
Aber wie gesagt, wollte das Ordnungsamt trotz eindeutigem "Fremdparken" in der Anliegerstaße nicht einschreiten.
Vielmehr kam das Ordnungsamt mit der Idee diese Straße in eine Anliegerparkzone mit Parkausweis umzuwandeln, was wiederum mir gar nicht gefiel.(Wegen den Kosten für einen Parkausweis)
Zitat:
Original geschrieben von GOLFIWOLFI
[Aber wie gesagt, wollte das Ordnungsamt trotz eindeutigem "Fremdparken" in der Anliegerstaße nicht einschreiten.Vielmehr kam das Ordnungsamt mit der Idee diese Straße in eine Anliegerparkzone mit Parkausweis umzuwandeln, was wiederum mir gar nicht gefiel.(Wegen den Kosten für einen Parkausweis)
Wird jetzt zwar etwas OT, aber ich wohne auch in einer Anlieger-Zone, die gerne als Parkplatz benutzt wird. Ein Nachbar verteilt gelegentlich mal Zettel daß dies eine Anlieger-Zone sei und ob man mal über das Thema "Abschleppen" nachgedacht habe. Ist zwar inhaltlich völlig irrelevant, hilft aber eine zeitlang.
Jeder der ein Anliegen hat kann die Straße befahren. Nicht nur Anwohner.
Also auch wenn man etwas sucht. (ZB. Zigarettenautomat)
Zitat:
Original geschrieben von reom35
Jeder der ein Anliegen hat kann die Straße befahren. Nicht nur Anwohner.
Also auch wenn man etwas sucht. (ZB. Zigarettenautomat)
Hallo,
das meinst Du jetzt nicht ernst, oder?
Mit Anlieger frei meint man nicht, dass jemand der ein Anliegen hat, diese Straße befahren darf, sondern nur diejenigen, die auf einem Grundstück wohnen das dieser Straße anliegt (Grundstücksanlieger) und jemand, der auf einem solchen Grundstück etwas zu erledigen hat. Zum Beispiel der Handwerker, die Verwandschaft oder der Briefträger.
Rechtlich gesehen ist "Anlieger frei" mit "Anwohner frei" gleichbedeutend.
Gruß,
diezge