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Szenario bei Befahren von Feldwegen..?!?!?!??? wann darf wer drüber?

Hi,

ich hab da mal eine Frage.

es gibt da einen Feldweg.. dieser ist mit einem Durchfahrtsverbotschild für Auto und Motorräder ausgestattet.

an diesem Feldweg gibt es ein "paar" gundstücksbesitzer mit Obstbäumen.

Wer darf nun mit was auf diesem Feldweg fahren.

Darf man mit einem PKW <3,5T darauf fahren wenn:

1. man Grundstücksbeitzer ist das an dem Feldweg angrenzt?

2. man z.B. bei einem Bauernhof um die Ecke der "geschickter" durch den Feldweg zu erreichen ist Tiere einquartiert hat (z.B. Pferde) einem aber nicht der Bauernhof gehört.

und nun die gleiche Fragestellung auf >3,5T... z.b. 7,5Tonner..

Meiner Meinung darf nur jemand da rauf wenn er ein Grünstück hat welches nur durch diesen Feldweg erreichbar ist und oder ein Traktor unterm hintern hat.

danke schon mal!

Beste Antwort im Thema
am 23. September 2011 um 18:33

Wenn das Verbot nicht durch Zusatzzeichen eingeschränkt ist, dürfen gar keine Kraftwagen, mehrspurige Kraftfahrzeuge, Krafträder, Kleinkrafträder oder Mofas den Weg befahren, der Anlass spielt gar keine Rolle.

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am 23. September 2011 um 18:33

Wenn das Verbot nicht durch Zusatzzeichen eingeschränkt ist, dürfen gar keine Kraftwagen, mehrspurige Kraftfahrzeuge, Krafträder, Kleinkrafträder oder Mofas den Weg befahren, der Anlass spielt gar keine Rolle.

Hallole zusammen

Kommt auf die Situation an warum das Schild angebracht wurde. Ist es der EINZIGE Zugang bzw Zufahrsmöglichkeit zum eigenen Grundstück dann sollte das auf der örtlichen Stadtverwaltubg oder Gemeinde erfragt werden. in diesem Fall gibt es sonderregelungen auch ohne zusatzschild Anwohner / Anlieger frei.. frage also bei der Verwaltung nach. gibt es andere Zufahrtsmöglichkeiten , auch wenn Umwege zu fahren sind sind diese zu nutzen. Bei uns gibt es einen Ringweg , 3 km Lang..geteert aber Feldweg eben die als eine Art Einbahnstrasse bzw nur eine freigegebene Fahrtrichtung ohne besondere Beschilderung ausgeführt ist. nur das Durchfahrtsvrbot an einem Ende dieses Weges..

Als eine falsche oder unechte Einbahnstrasse würde ich die deffinieren.. Kommst du von der falschen Seite ist auch ein Durchfahrtsverbotsschild angebracht allerdings ohne hinweis auf die Einbahnstrassenregelung denn innerhalb dieses Weges kann man durchaus auch in der falschen richtung rausfahren.. . Wurde bei uns hier gemacht um den schleichverkehr zu vermeiden der eine extrem verkehrsbelastete Strasse paralell entlangführt. Jol.

Zitat:

Original geschrieben von mz4

dieser ist mit einem Durchfahrtsverbotschild für Auto und Motorräder ausgestattet.

dieses schild?

Zitat:

Zeichen 260 - Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von mz4

dieser ist mit einem Durchfahrtsverbotschild für Auto und Motorräder ausgestattet.

dieses schild?

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Zeichen 260 - Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge

jupp diesen schild.

also kann trotz verbotsschild welches dann nur da ist um "auswärtige" abzuschrecken von der gemeinde die befahrung erlaubt sein?

darf man eigentlich am ende einer sackgasse an einer nicht als wendeplatte ausgewiesenen wendeplatte ohne jegliche beschilderung parken?

Zitat:

Original geschrieben von mz4

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

dieses schild?

Zitat:

Original geschrieben von mz4

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

jupp diesen schild.

 

also kann trotz verbotsschild welches dann nur da ist um "auswärtige" abzuschrecken von der gemeinde die befahrung erlaubt sein?

 

darf man eigentlich am ende einer sackgasse an einer nicht als wendeplatte ausgewiesenen wendeplatte ohne jegliche beschilderung parken?

Erlaubt nein, höchstens geduldet .

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von MB190E-w201

1. also kann trotz verbotsschild welches dann nur da ist um "auswärtige" abzuschrecken von der gemeinde die befahrung erlaubt sein?

2. darf man eigentlich am ende einer sackgasse an einer nicht als wendeplatte ausgewiesenen wendeplatte ohne jegliche beschilderung parken?

Erlaubt nein, höchstens geduldet .

auf was antwortest du 1. oder 2.?

zu 2. ok ich dachte wenn die verbreiterte straße nicht als wendeplatte (nirgends) ausgeschildert ist und auch keine verbotsschilder an der breiteren stelle wo man sich denken muss es ist ne wendeplatte denn selbst wendeplatte steht nirgends... dann ist es ne normale straße wo man parken darf..??

Hallo,

Punkt 1: Nein

Punkt 2: Nein

Ausnahme: Die Grundstücke lassen sich nur über den Feldweg erreichen. Dann ist aber auch ein Zusatzschild "Anlieger frei" vorhanden.

Die Tonnage ist dabei egal.

 

Gruß,

diezge

Zitat:

Original geschrieben von mz4

 

...

darf man eigentlich am ende einer sackgasse an einer nicht als wendeplatte ausgewiesenen wendeplatte ohne jegliche beschilderung parken?

Wenn dort keine entsprechenden Schilder aufgestellt sind ist das Parken dort erlaubt.

vielen dank!

wie schaut es aus wenn auf dem Feldweg das schild um ein zweites "Landwirtschaftlicher verkehr frei" ergänzt wurde?

wer darf dann fahren?

Zitat:

Original geschrieben von mz4

vielen dank!

wie schaut es aus wenn auf dem Feldweg das schild um ein zweites "Landwirtschaftlicher verkehr frei" ergänzt wurde?

wer darf dann fahren?

Hallo,

der landwirtschaftliche Verkehr?

Also zum Beispiel Traktoren, Erntemaschinen oder aber auch jemand mit sonstigen Fahrzeugen, der auf den durch den Feldweg erreichbaren Feldern zu tun hat. Der Bauer könnte ja rein theoretisch auch mit dem Ferrari in den Obstgarten fahren, um den Zaun zu reparieren.

 

Gruß,

diezge

Zitat:

Original geschrieben von diezge

Also zum Beispiel Traktoren, Erntemaschinen oder aber auch jemand mit sonstigen Fahrzeugen, der auf den durch den Feldweg erreichbaren Feldern zu tun hat. Der Bauer könnte ja rein theoretisch auch mit dem Ferrari in den Obstgarten fahren, um den Zaun zu reparieren.

bezogen auf die fragestellung im 1. post.

kein landwirt aber pferde bei landwirt untergestellt und es ist der bequemere da kürzere weg mit den privatautos und pferdeanhänger zu "kutschieren"...

Hobbygärtner dürfen dort auch fahren wenn sie keine andere Möglichkeit haben zu ihrem Kleingarten zu gelangen (siehe hier)

am 25. September 2011 um 10:31

Zitat:

Original geschrieben von mz4

kein landwirt aber pferde bei landwirt untergestellt und es ist der bequemere da kürzere weg mit den privatautos und pferdeanhänger zu "kutschieren"...

Das ist zum einen kein landwirtschaftlicher Verkehr und zum anderen eine der möglichen und wahrscheinlichen Gründen, weshalb das Verbot eingerichtet wurde.

am 25. September 2011 um 10:34

Zitat:

Original geschrieben von Pastaflizzer

Hobbygärtner dürfen dort auch fahren wenn sie keine andere Möglichkeit haben zu ihrem Kleingarten zu gelangen (siehe hier)

Das OVG hat doch geurteilt, dass Hobbygärtner nicht landwirtschaftlich tätig bzw. unterwegs sind… :confused:

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