Sw Behinderten Rabatt und Versicherung, beides soll nicht gehen?
Hallo,
Ich stehe nun endlich fast davor zu unterschreiben für meinen neuen Touran!
Er wird über den Schwerbehinderten Ausweis meines Vaters, gekauft.Laut meinen Händler muss er dann ein halbes Jahr auf meinen Vater zugelassen werden!
Soweit sogut, jetzt sagte mir heute aber mein Verkäufer , das dann warscheinlich die VW KFZ Versicherung auch über Ihn abgeschlossen werden muss.
Was ich so jetzt nicht ganz glauben will.
Das Problem ist ja dann, das ich mit der Zeit meine Prozente verliere.Und das zweite ist, mein Vater hat zwar seit 30 jahren einen Führerschein aber noch nie ein Auto besessen.Das heißt er würde mit der Einstufung eines Fahranfängers beginnen, was auch nicht gerade im Sinne des Erfinders wäre.
Ich muss dazu sagen, Das ich fast täglich, was für meine Eltern erledige, sei es nun der Einkauf oder andere DInge, wie z.B. Fahrten zu Behörden u.s.w..Sie sind halt beide nicht so gut unterwegs.Also erfüllt der Ausweis schon seinen Sinn.
Also nun meine Frage: weiß jemand darüber bescheid ob das wirklich so sein muss, oder ob die KFZ Versicherung auch über mich, den Fahrer, laufen kann?
Und als zweites: muss das wirklich sein, dass das Auto ein halbes Jahr auf meinen Vater zugelaseen werden muss?Da geht es mir mehr um die RSV Versicherung, weil die ja dann für Ihn gilt und nicht für mich.
So Sorry für den langen Text!!!
Aber trotsdem Danke!
17 Antworten
bekommst Du außer den 15% wg der Schwerbehinderung deines Vaters noch weitere Prozente oder Zusatzleistungen ??
Mußt/Willst Du dein Fahrzeug in Zahlung geben ??
Wenn Du beides mit "nein" beantworten kannst, dann würde ich das Fahrzeug über Juetten-Koolen.de bestellen.
Dort bekommst Du momentan zwar "nur" ca 14% auf ein deutsches Neufahrzeug, hast aber die ganze Lauferei etc nicht. Außerdem sparst Du eventuell noch ein wenig Versicherungsprämie, da viele Versicherungen bei Unterschied Halter/Versicherungsnehmer einen Prämienaufschlag nehmen bzw. einige das garnicht machen. Das fahrzeug läuft dann auch von Anfang an auf deinen namen.
Nur so als Gedankenanstoß !
Gruß martin
Hallo Zusammen.
Grundsätzlich muss der Versicherungsnehmer nicht identsich mit dem Fahrzeughalter sein!
Allerdings kann die Versicherungsgesellschaft ihr Vertragsbedingungen selber festlegen und z.B. genau diesen Fall ausschliessen. Da aber hier schon jemand genau diesen Fall bei der VW-Versicherung durchgebracht hat denke ich auch, dass es reines Unwissen des Verkäufers ist.
Weiter verfällt der Prämenrabatt bei Deiner Versicherung erst nach 7 Jahren - so ist es zumind. bei meiner Versicherung (Allianz). Ich habe mich diesbezüglich erkundigt weil ich in die Schweiz gezogen bin und nicht wusst ob ich wieder nach Deutschland zurück komme.
Gruss
Wolfgang
Zitat:
Kopplungsgeschäfte sind verboten. Gibt es etwa so eine Klausel im Kaufvertrag ?
Nein ist kein Zwang.Wurde nur von mir angestrebt weil halt günstig!
Zitat:
Mußt/Willst Du dein Fahrzeug in Zahlung geben ??
Ja weil es ein gutes Angebot ist, was ich führ meinen Bekomme!Deswegen bleibt es wohl beim Händler!
Zitat:
bei der HUK24 zahle ich 240 Euro, bei VW 550 Euro im Halbjahr
ich würde bei der Huk halbjährlich 317,31€ und bei VW 279,48€ bezahlen. bei SF8 25000km und Fahrer über 25 Jahre.
Ich war heut nochmal bei meinen Verkäufer: Er hatte sich ein wenig schlau gemacht.
Es geht alles klar mit der Versicherung.Die kann ganz Normal über mich abgeschlossen werden.