Sw Behinderten Rabatt und Versicherung, beides soll nicht gehen?
Hallo,
Ich stehe nun endlich fast davor zu unterschreiben für meinen neuen Touran!
Er wird über den Schwerbehinderten Ausweis meines Vaters, gekauft.Laut meinen Händler muss er dann ein halbes Jahr auf meinen Vater zugelassen werden!
Soweit sogut, jetzt sagte mir heute aber mein Verkäufer , das dann warscheinlich die VW KFZ Versicherung auch über Ihn abgeschlossen werden muss.
Was ich so jetzt nicht ganz glauben will.
Das Problem ist ja dann, das ich mit der Zeit meine Prozente verliere.Und das zweite ist, mein Vater hat zwar seit 30 jahren einen Führerschein aber noch nie ein Auto besessen.Das heißt er würde mit der Einstufung eines Fahranfängers beginnen, was auch nicht gerade im Sinne des Erfinders wäre.
Ich muss dazu sagen, Das ich fast täglich, was für meine Eltern erledige, sei es nun der Einkauf oder andere DInge, wie z.B. Fahrten zu Behörden u.s.w..Sie sind halt beide nicht so gut unterwegs.Also erfüllt der Ausweis schon seinen Sinn.
Also nun meine Frage: weiß jemand darüber bescheid ob das wirklich so sein muss, oder ob die KFZ Versicherung auch über mich, den Fahrer, laufen kann?
Und als zweites: muss das wirklich sein, dass das Auto ein halbes Jahr auf meinen Vater zugelaseen werden muss?Da geht es mir mehr um die RSV Versicherung, weil die ja dann für Ihn gilt und nicht für mich.
So Sorry für den langen Text!!!
Aber trotsdem Danke!
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17 Antworten
Also grundsätzlich ist es so, dass VN und Halter nicht unbedingt identisch sein müssen. In deinem Fall müßtest du auch das Fahrzeug versichern können.
Wenn dein Vater 30 Jahre den Führerschein hat und noch keine KFZ-Versicherung hatte, kommt er nach der Führerscheinregelung in SF 1/2.
Wenn du den Wagen nicht versicherst, verlierst du deine Prozente nicht. die SF-Klasse bleibt bis zu 9 Jahre (meine ich) bestehen. Du wirst lediglich nicht in eine höhere SF-Klasse kommen.
Zu der Sache mit dem Halter: Wenn dein schwerbehinderter Vater einen Touran mit Schwerbehinderten-Rabatt kauft, dann ist er auch Käufer und muss auch im Brief als Halter eingetragen werden. Ich glaube kaum, dass man da anders drum rum kommt.
Also, Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer können IMHO schon verschiedene Leute sein, mein Touri, auf mich zugelassen, läuft bei der Versicherung auf meine Mutter. Wüßte nicht, warum das bei euch anders sein sollte.
Du verlierst deine Prozente übrigens erst nach mehreren Jahren (ich glaub 8) ohne Vertrag.
Bei einigen Versicherungen kannst du bei der Halterangabe übrigens auch direkt angeben:
Halter des Fahrzeuges ist: ...ein behindertes Kind oder ein behinderter Elternteil des VN
Hallo Jens
Es geht.
Ich habe es auch gemacht:
- 15% Rabatt auf den Wagen
- Mein Vater ist Fahrzeughalter (hat nichtmal ein Führerschein)
- Ich bin Versicherungsnehmer und fahre mit meinen Prozenten
Das geht bei jeder Versicherung.
Gruß
Dabiclan
Danke euch Beiden für die schnelle Antwort!
Also mit dem Halter sehe ich ja schon ein!Ist ja irgendwo wo auch logisch.
Aber mit der Versicherung meine Ich direkt die VW KFZ Versicherung.Das ich selber auch mit einer anderen Versicherung das Auto versichern könnte, ist mir ja soweit klar.
Es geht mir aber speziell um die VW Versicherung.Der Verkäufer meinte, das Problem ist, das Die das nicht organisatorisch abwickeln könnten!Weil das bei VW immer als Paket geschnürt würd.
Dann such dir einen neuen Verkäufer.
Ich bin ebenfalls über VW versichert und bei meinem Verkäufer gab es da keine Probleme.
Im Versicherungsantrag gibt es sogar zwei Spalten eine für Versicherungsnehmer und die andere für den Halter.
Gruß
Dabiclan
Wieso willst du denn bei VW das Auto versichern? Andere Versicherungen sind sicherlich günstiger.
Zitat:
Original geschrieben von Jens Freidank
Na wegen diesen Rundum Sorglos Paket!
Was soll das sein?
Achso, na das lassen sich die Jungs sicherlich nicht zu wenig bezahlen. Habe gerade mal meinen Wagen ohne PrämieLightPlus (also ohne dieses "Nicht-Hochstufungspaket"😉 online berechnet mit dem Ergebnis, dass die VW-Versicherung mehr als das doppelt so teurer ist als z.B. die Huk24.
Das ist ja komisch,
bei meiner Berechnung ist die Huk24 sogar ein wenig teurer als die VW.Gute 60€ im Jahr!???
Ja ist wahr. Habe VK300/TK0, SF8, fahre 20 TKM im Jahr und habe Fahrer unter 25....bei der HUK24 zahle ich 240 Euro, bei VW 550 Euro im Halbjahr (bei gleichen Versicherungsleistungen).
Hallo, zurück zu Deiner Frage. Das mit der Zulassung ist so. Ich habe mal über Firmenrabatt gekauft, da war das auch so. Das mit der Versicherung stimmt nicht. Du kannst Dich versichern, wo Du willst. Kopplungsgeschäfte sind verboten. Gibt es etwa so eine Klausel im Kaufvertrag ?
MFG
Martin