Suche total unvernünftiges Mopped, weil mir langweilig ist
Was gibt es eigentlich für total unvernünftige und unpraktische Serienmotorräder?
Da es unendlich viele schwachsinnige Umbauten gibt, will ich mich nur auf Serienmaschinen beschränken.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Vulkanistor schrieb am 12. April 2018 um 19:05:38 Uhr:
Was gibt es eigentlich für total unvernünftige und unpraktische Serienmotorräder?
Alle BMW‘s. 😁
91 Antworten
Oder die Jawa Tino: 50 ccm 4 Zylinder...
aber diese Moppeds sind alle total vernünftig, wenn man bedenkt, dass Moppeds da sind um Zeit, Geld und Benzin genussvoll zu verbrennen. In dem Sinne ist das unvernünftigste Bike ein Chopper, der nicht lebt...wie dieser hier, aus der Schweiz. Da würde ich vor Langeweile kaputt gehen:
Für mich auch toooootal unvernünftig, aber soooooo geil.
https://www.google.de/search?...
Japp, die Mammut. Seehr unvernünftig. 😁
Zitat:
@Vulkanistor schrieb am 12. April 2018 um 19:05:38 Uhr:
Was gibt es eigentlich für total unvernünftige und unpraktische Serienmotorräder?
Da es unendlich viele schwachsinnige Umbauten gibt, will ich mich nur auf Serienmaschinen beschränken.
Einfach in die eigene Garage schauen^^
Die VN900C... Absolut 0 praktischen nutzen... Reicht nur um den Körper zu transportieren.
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Ich fragte mich schon zu Beginn dieses threads, was denn an einem Motorrad vernünftig sein soll.
Zumindest, wenn man es nicht als preiswertes Fortbewegungsmittel braucht, weil ein PKW zu teuer oder (in der Stadt) eher unbrauchbar ist. Da reicht eine 125er oder ein Roller. "Vernünftige" Leute fahren sonst einen sparsamen Kleinwagen, demnächst wohl einen elektrisch betriebenen, sonst nichts.
Die Honda MSX 125 hat eine Vmax von 92 km/h. Wenn jemand damit auf der BAB fährt, ist er in etwa so schnell wie die LKW, die auch nicht Strich 80 fahren. Da braucht man keine Sturheit oder böse Absicht unterstellen ("lässt sich nicht überholen"😉 der kann nicht schneller, auch wenn er es wollte. Und man darf mit einem Kfz, das mindestens 60 km/h schafft, auf die Autobahn. Also auch mit den 125erle.
Wer sich für Exoten interessiert, ist in Lew's Blog gut aufgehoben.
Zitat:
@moppedsammler schrieb am 13. April 2018 um 16:53:19 Uhr:
Ich fragte mich schon zu Beginn dieses threads, was denn an einem Motorrad vernünftig sein soll.Zumindest, wenn man es nicht als preiswertes Fortbewegungsmittel braucht, weil ein PKW zu teuer oder (in der Stadt) eher unbrauchbar ist. Da reicht eine 125er oder ein Roller. "Vernünftige" Leute fahren sonst einen sparsamen Kleinwagen, demnächst wohl einen elektrisch betriebenen, sonst nichts.
Die Honda MSX 125 hat eine Vmax von 92 km/h. Wenn jemand damit auf der BAB fährt, ist er in etwa so schnell wie die LKW, die auch nicht Strich 80 fahren. Da braucht man keine Sturheit oder böse Absicht unterstellen ("lässt sich nicht überholen"😉 der kann nicht schneller, auch wenn er es wollte. Und man darf mit einem Kfz, das mindestens 60 km/h schafft, auf die Autobahn. Also auch mit den 125erle.
Wer sich für Exoten interessiert, ist in Lew's Blog gut aufgehoben.
Jetzt bin ich baff. Darf mich vielleicht auch noch zu den Vernünftigen zählen 😁
Hatte es gerade in einem anderen Thread geschrieben: heute wäre ich für die kurze Strecke zum Baumarkt wohl schneller zu Fuß hin gekommen. War also unvernünftig mit der 125er.
Nur zur Info: Autobahn die LKW´s überholen geht mit der Hyo sehr schnell, man sollte nur vorher sich vergewissern, dass nicht ein Pkw sehr schnell sich nähert. In wieviel Sekunden die von 100 auf 120 beschleunigt weiß ich nicht zu schätzen, aber es geht zügig und nicht zäh vorbei (vorausgesetzt: ebene Strecke - sonst wohl auch zäh an starken Steigungen, die aber hier nicht zu finden sind bei BAB´s).
Ursprünglich, ohne dein Statement hier, wollte ich schreiben: eine kleine 125er Hyo ist unvernünftig. 😛
Hatte immer im Kopf: alle Fahrzeug mit Zulassung zur BAB müssen min. 80km/h schaffen. So kann man sich auch irren, oder vielleicht irgendwann geändert worden?
Die Honda MSX125 gehört nach meiner Meinung nicht auf eine Autobahn, auch wenn sie es darf.
Zitat:
@Karlodererste schrieb am 13. April 2018 um 18:03:50 Uhr:In wieviel Sekunden die von 100 auf 120 beschleunigt weiß ich nicht zu schätzen,
Das kann ich Dir sagen: Gar nicht. 🙄 Die Vmax der GV 125 beträgt 109 km/h.
Was der Tacho anzeigt, steht auf einem anderen Blatt 😉
Zitat:
Die Honda MSX125 gehört nach meiner Meinung nicht auf eine Autobahn, auch wenn sie es darf.
Deine Meinung in Ehren, aber maßgebend ist der § 18 Abs. 1 StVO, den man auch in der Fahrschule lernt und der lautete bereits vor 45 Jahren:
(1) Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt;
Das ist nun wirklich Basiswissen für Führerscheinbesitzer. Was im Übrigen nicht heißt, dass man auch 60 fahren muss. Das Fahrzeug muss es nur können. Selbstverständlich darf man mit der MSX auf die Autobahn, ich sehe überhaupt nicht den geringsten Grund, weshalb sie das nicht sollte. Wenn ich mit dem Anhänger auf die Bahn gehe und mit dem fahre ich viele tausend km, darf ich auch nur 80 fahren.
Ich überlege gerade... Hieß es nicht, dass ein Fahrzeug eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h erreichen muss? Die alten Simson-Roller erreichen eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h, aber eben nicht mehr als 60 km/h. Deshalb dürfen sie nicht auf die Autobahn. Tatsächlich fahren muss man die mehr als 60 km/h übrigens nicht zwingend, eine Mindestgeschwindigkeit gibt es auf unseren Autobahnen nicht.
Gruß Michael
EDIT: Ok, da steht es ja:
Zitat:
@moppedsammler schrieb am 13. April 2018 um 19:02:17 Uhr:
(1) Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt;
Zitat:
@moppedsammler schrieb am 13. April 2018 um 19:02:17 Uhr:
Das kann ich Dir sagen: Gar nicht. 🙄 Die Vmax der GV 125 beträgt 109 km/h.Zitat:
@Karlodererste schrieb am 13. April 2018 um 18:03:50 Uhr:In wieviel Sekunden die von 100 auf 120 beschleunigt weiß ich nicht zu schätzen,
Was der Tacho anzeigt, steht auf einem anderen Blatt 😉
Laut Youtube Tachovideo braucht die GT 125 0-100km/h ca. 15s. Das geht darüber also wohl kaum rasant weiter. Immerhin liegt sie aber recht stabil bei dem Tempo. Auf meinem Roller kriegt man jenseits der 90 Tacho immer Nahtoderfahrungen im Kleinhirn.
Zitat:
@cng-lpg schrieb am 13. April 2018 um 19:11:49 Uhr:
Ich überlege gerade... Hieß es nicht, dass ein Fahrzeug eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h erreichen muss? Die alten Simson-Roller erreichen eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h, aber eben nicht mehr als 60 km/h. Deshalb dürfen sie nicht auf die Autobahn. Tatsächlich fahren muss man die mehr als 60 km/h übrigens nicht zwingend, eine Mindestgeschwindigkeit gibt es auf unseren Autobahnen nicht.Gruß Michael
EDIT: Ok, da steht es ja:
Zitat:
@cng-lpg schrieb am 13. April 2018 um 19:11:49 Uhr:
Zitat:
@moppedsammler schrieb am 13. April 2018 um 19:02:17 Uhr:
(1) Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt;
Man muss nicht viel überlegen. Es steht alles im Gesetz, in dem Fall in der StVO.
Ich habe beides oben schon geschrieben.: bbH 60 km/h und dass diese nicht zwingend vorgeschrieben sind.
Gelegentlich sieht man auch große Tourenmotorräder (Typ Goldwing) mit Anhänger. Der darf nur 60 fahren. (§18 Abs. 5 Ziff 2a StVO)
Da hätte Karlo die Chance eine 1800er nass zu machen, die zehnmal soviel PS hat wie sein...
...Cruiser. 😁
Zitat:
@moppedsammler schrieb am 13. April 2018 um 19:02:17 Uhr:
Das kann ich Dir sagen: Gar nicht. 🙄 Die Vmax der GV 125 beträgt 109 km/h.Zitat:
@Karlodererste schrieb am 13. April 2018 um 18:03:50 Uhr:In wieviel Sekunden die von 100 auf 120 beschleunigt weiß ich nicht zu schätzen,
Was der Tacho anzeigt, steht auf einem anderen Blatt 😉
Zitat:
@moppedsammler schrieb am 13. April 2018 um 19:02:17 Uhr:
Deine Meinung in Ehren, aber maßgebend ist der § 18 Abs. 1 StVO, den man auch in der Fahrschule lernt und der lautete bereits vor 45 Jahren:Zitat:
Die Honda MSX125 gehört nach meiner Meinung nicht auf eine Autobahn, auch wenn sie es darf.
(1) Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt;
Das ist nun wirklich Basiswissen für Führerscheinbesitzer. Was im Übrigen nicht heißt, dass man auch 60 fahren muss. Das Fahrzeug muss es nur können. Selbstverständlich darf man mit der MSX auf die Autobahn, ich sehe überhaupt nicht den geringsten Grund, weshalb sie das nicht sollte. Wenn ich mit dem Anhänger auf die Bahn gehe und mit dem fahre ich viele tausend km, darf ich auch nur 80 fahren.
Du verwechselt immer was: ich habe keinen GV-Kackstuhl, sondern die
GT
. Die geht bequem viel weiter und optimiert auch gut 130km/h. Aber Du hattest auch schon mehrfach geschrieben ich hätte einen Chopper, obwohl sogar Fotos vorhanden sind von einer ganz anderen, welche ich fahre (siehe Avatar-Bild ebenfalls). Für 100km/h sind im 4. Gang mal gerade 10000U/min erforderlich. Was soll man dann noch mit dem 5. Gang bis 13000U/min? Egal.
Aber das bekommen wir zusammen wohl nie auf die Reihe. Was die Papiere besagen ist auch egal: bei mir stehen 80km/h drin. 😁 Lach mich weg. Du weißt das alles. Und es macht Dir offensichtlich kindlichen Spaß die Dinge immer zu verdrehen. Aber es juckt mich nicht. Nur hier die Klarstellung, dass Du die Dinge zigfach wiederholt, wider besseren Wissens verdrehst, dürfte mal ein anderes Licht rein bringen. Klar?
(auch zur Klarstellung: habe aber natürlich ein Abnahmegutachten für den jetzigen techn. Zustand der Leistung "offen" - da gibt es keine Begrenzung in der möglichen Geschwindigkeit, sondern kw+ccm)
Basiswissen?
Wichtig wäre, wieviel Abstand man einhält beim parken vor Einfahrten, Abzweigungen etc. in der Stadt. Nicht wie man den Verkehr behindern darf. Da gibt es hier auf den BAB+Landstr. keinen Spaß. Ist auch richtig so.
Fahrschule? Theorie? Habe ein paar Prüfungsbögen bekommen zwecks Übung und das wars dann. 3 Fahrstunden, praktische im Essener Stadtverkehr, insgesamt. Kostenlos außerdem. Auch die Prüfung kostenlos. Und auf anhieb sofort bestanden natürlich. 1965! Vor 53Jahren. Bis heute unfallfrei und fahre noch heute jeden Tag Auto bei schlechtem Wetter. Mit dem Klasse 3er-Schein durfte man bis 250ccm Moped fahren (Geburtsjahr wurde wohl nur immer mehr auf früher korrigiert) . Nur war ein Moped nicht das Ding, was damals meinem Opel-Kapitän-6-Sitzer (mit Overdrive!) etwas entgegen setzen konnte in den goldenen 60ern, sondern nur ein reines Freizeit-Spaßgerät, wie eben bei vielen auch heute noch, aber nie mehr. 😛 UND: Mädchen stiegen nicht auf ein Moped, aber in den Kapitän. Da warst Du noch im Kinderwagen, oder?
Karlo,krieg Dich doch wieder ein. Ich bin ein paar Jahre jünger als Du, wenn auch nicht soooo viele. Mit den Mädels hat damals in den 70ern und auch später auch ganz ohne Auto geklappt.
Wobei mich mal interessieren würde, ob ein KFZ schneller sein darf, als in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 angegeben und falls ja um wieviel.
Wegen Geschwindigkeit und Autobahnen überhaupt:
in den "kalten Kriegszeiten" war die Prämisse eine Lösung für kriegsbedingt zerstörte Flughäfen zu finden:
also breite Autobahnen;
außerdem war die Marschgeschwindigkeit für das Militär auf den Autobahnen 40km/h.
Alle anderen Regelungen für die private Nutzung waren da nachrangig.
Nun haben wir es geschafft: wieder total aus dem Thread-Thema raus. Wegen Krümel-ka.....