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Suche selbstständige Kraftfahrer ohne eigenen LKW für Auskünfte bzw. fragen

Themenstarteram 1. Januar 2014 um 13:49

Hallo wie die Überschrift schon sagt bin ich auf der suche nach Selbstständigen Kraftfahrern ohne eigenen LKW.

Habe viele Fragen an euch zwecks der Selbstständigkeit und die Leute von BAG Gewerbeamt usw sagen ja echt alle was anderes deswegen auch ich jemand der sich als Fahrer vermietet und seine Arbeitskraft nur in Rechnung stellt. Bedanke mich jetz schon einmal.

Beste Antwort im Thema

Das ist kein Kavaliersdelikt, Freunde! Solche Unternehmen und die Fahrer schaden der ganzen Branche. Die Auflagen und Abgaben im gewerblichen Güterverkehr sind enorm, Leute die dies umgehen werden scharf bestraft und das ist auch richtig so. Wir sind ja nicht blöd!!:o

Macht alle Prüfungen, zahlt die Abgaben und mietet euch einen LKW oder kauft einen, alles andere haben schon andere probiert und sind schwer daran gescheitert.

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Zitat:

Original geschrieben von worti32

Fakt ist aber das es nicht generell verboten ist und es ist auch nicht immer Scheinselbständigkeit.

Wenn dem so wäre wären ja alle Personaldienstleister Verbrecher.

Selbstverständlich ist es nicht ganz einfach aber auch nicht generell illegal sich als Kraftfahrer ohne eigenen LKW selbstständig zu machen.

Es muss einiges beachtet werden.

Äußerst wichtig ist es zb nicht nur für einen Auftraggeber zu arbeiten.

Ein eigenes Fahrzeug welches als LKW angemeldet ist und womit ich ab und an Transporte auf eigene Rechnung mache erleichtert die Sache ebenfalls ungemein.

Hier muß ich widersprechen!

Es ist, so die Praxis aus der Rechtssprechung, Scheinselbstständigkeit. Mir ist kein anderslautendes Urteil bekannt.

Die Personaldienstleister, unabhängig was man von ihnen halten will, benötigen eine Erlaubnis gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.

Ohne eigenen LKW wird ein wesentlicher Teil der Unternehmereigenschaft hinfällig, nämlich der Einsatz von eigenen Mitteln (unternehmerisches Risiko) und die daraus resultierende Verfügungsgewalt, sprich die Möglichkeit, "am Markt" aufzutreten und Umsätze außerhalb des aktuellen Kunden zu generieren.

Nebenbei, man kann mit einem einzigen Kunden voll selbstständig sein, man kann mit zwanzig Kunden voll scheinselbstständig sein!

Kommt es nun ans Licht, daß der Unternehmer "selbstständige" Kraftfahrer hat(te), wird denen erstmal wenig passieren. Im schlimmsten Fall wird man Vorsteuerabzüge zurückfordern, unter Umständen auch die Nachzahlung von Arbeitnehmeranteilen, so es deren erstmaliges Vergehen ist.

Dies betrifft allerdings nur den als tatsächlich "scheinselbstständig" festgestellten Teil, alles was "legal" erworben wurde, bleibt unberührt.

Der Unterehmer kann sich jedoch auf deutlich mehr einstellen, er wird nebst sämtlichen Nachzahlungen auch finanzielle, unter Umständen sogar Haftstrafen aufgebrummt bekommen, zudem kann die unternehmerische Zuverlässigkeit im Wiederholungsfall in Frage gestellt werden.

Ich rate dringend, vor Aufnahme einer solchen Tätigkeit, entsprechenden juristischen Rat einzuholen, beziehungsweise ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung zu beantragen.

Guckst du hier

oder auch hier link

...also als "Aushilfsfahrer", wenn ich das richtig verstehe, darf er selbstständig fahren... Was ist und wieviel ist Aushilfe?

Wer zeichnet die Lenkzeiten auf?

...muß der selbstständige Fahrer dann eine Firma anmelden, Geschäftsbezeichnung: selbständiger Aushilfsfahrer. Welcher Gewerbeordnung soll das den unterliegen?

...alles Käse...:mad:

Sicherheitshalber sollte doppelt ausgelesen / gesichert werden:

  • Durch den selbständigen Kraftfahrer
  • Durch das Einsatzunternehmen

Damit ist er für diesen Bereich allemal aus dem Schneider.

Wichtig ist aus meiner Sicht im zweiten Link dieser Bereich des Textes:

Zitat:

Die vom Kläger verfolgte Geschäftsidee unterscheidet sich von den in den Gemeinsamen Richtlinien aufgeführten und der Rechtsprechung entschiedenen Fällen der Bejahung einer Beschäftigung bei einem Kraftfahrer [.......] dadurch, dass als Dienstleistung das reine Führen der Fahrzeuge verschiedenster Art (LKW, Omnibus, Kleintransporter, Taxi) für zahlreiche, unterschiedliche Auftraggeber und das unternehmerische Gestalten (Werbung neuer Kunden, Aufbau eines Fahrer-Leasing Unternehmens) im Vordergrund stehen.

Farbliche Hervorhebung durch mich.

Quelle: http://www.felser.de/.../

Ich habe bewusst 3 unterschiedliche farbliche Hervorhebungen gewählt, weil jeder dieser Abschnitte für sich bereits einen wesentlichen Unterschied zu der allegemeinen "Selbstvermietung" darstellt, alle drei zusammen jedoch ein k.o.-Argument gegen Scheinselbständigkeit darstellen.

Eines der Argumente für Scheinselbständigkeit besteht nämlich darin, dass (überwiegend) für einen einzigen Auftraggeber gefahren wird, was hier offenbar nachweislich ausgeschlossen werden konnte.

Ob das Argument "Aufbau eines Fahrer-Leasing Unternehmens" nur vorgeschoben bzw. argumentativ in das Verfahren eingebracht wurde, lasse ich mal außen vor. Es wurde jedenfalls vom Gericht so angenommen und ist in die Urteilsbegründung mit eingeflossen.

Der Link zum Stellenangebot der Truckerbörse ist für sich allein gesehen nur teilweise bedenklichen Inhalts. In Belgien beispielsweise ist es nicht unzulässig, sich als "1-Mann-Fahrervermietung" zu betätigen. Was zur Falle werden kann (und auch würde) sind die deutschen Arbeitsorte.

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Diesel

...also als "Aushilfsfahrer", wenn ich das richtig verstehe, darf er selbstständig fahren... Was ist und wieviel ist Aushilfe?

Wer zeichnet die Lenkzeiten auf?

...muß der selbstständige Fahrer dann eine Firma anmelden, Geschäftsbezeichnung: selbständiger Aushilfsfahrer. Welcher Gewerbeordnung soll das den unterliegen?

...alles Käse...:mad:

Kein Käse, sorry, @Mr. Diesel.

Wenn selbständig, dann ist es doch selbstverständlich, dass er eine eigene Firma/eigenes Gerwerbe angemeldet hat mit allen Konsequenzen und Erfordernissen!!

... und eine Aushilfe kann stunden-, tage-, wochen- oder auch monatsweise der Tätigkeit nachgehen - nur in diesem speziellen Fall eben für mehrere Auftraggeber, um den Verdacht einer Scheinselbständigkeit nicht aufkommen zu lassen (dafür sind natürlich auch noch andere Dinge zu beachten!).

Es ist eine äusserst diffizile Angelegenheit, wie auch aus den Ausführungen von @ConvoyBuddy zu ersehen ist; der beratende Link von @tommmmes gibt auch darüber Aufschluss.

Dahingegen weist das Inserat der belgischen Firma z.B.  für mein Verständnis auf das Vorhandensein einer Scheinselbständikeit hin (zumindest im deutschen Rechtsbereich).

Zitat:

hallo na so ganz illegal ist es ja nicht , man muss nur mal an verschiedene auftraggeber rechnungen schreiben

Original geschrieben von steini111

Zitat:

Original geschrieben von SUNNYBOYEF

das ist genau was dir die IHK sagt aber warum gibt es Leute die es machen es werden immer mehr und keiner macht etwas weder BAG noch Polizei usw diese juckt es nicht. Zumal es die Zukunft ist. Also bitte nur Leute melden die soetwas betreiben

Stimmt, für solche Illegalen Beschäftigungen ist der Zoll verantwortlich, warum sollte es also BAG bzw Polizei kümmern....

Wer sagt denn das es die Zukunft ist? Nur weil es gerade scheinbar Mode wird, aber dennoch illegal.

Im übrigen kann hier jeder seine Meinung sagen sofern er nicht gegen unsere NUB, Beitragsregeln und Netiquette verstößt und es einigermaßen zum Forum passt.

Grüße

Steini

am 27. Januar 2014 um 14:43

Schlumpf:

Und was ist jetzt dein Beitrag?

Oder muss man sich den aus dem Haufen Zitate raus suchen?

am 27. Mai 2014 um 23:22

Zitat:

Original geschrieben von ConvoyBuddy

Zitat:

Original geschrieben von worti32

Fakt ist aber das es nicht generell verboten ist und es ist auch nicht immer Scheinselbständigkeit.

Wenn dem so wäre wären ja alle Personaldienstleister Verbrecher.

Selbstverständlich ist es nicht ganz einfach aber auch nicht generell illegal sich als Kraftfahrer ohne eigenen LKW selbstständig zu machen.

Es muss einiges beachtet werden.

Äußerst wichtig ist es zb nicht nur für einen Auftraggeber zu arbeiten.

Ein eigenes Fahrzeug welches als LKW angemeldet ist und womit ich ab und an Transporte auf eigene Rechnung mache erleichtert die Sache ebenfalls ungemein.

Die so genannten Personaldienstleister vermieten ja auch nicht nur eine Kraft wie es im Falle des "selbständigen Kraftfahrers" der Fall wäre. Außerdem benötigen diese eine behördliche Genehmigung.

(Wobei man sich des Verdachts nur schwer erwehren kann, dass diese "auf Zuruf" erteilt werden und/oder später nie die Einhaltung der Bedingungen überprüft wird.)

Und der Zusammenhang Personaldienstleister / Verbrecher ist bei manchen tollen Vertretern dieser Branche wirklich nicht so weit hergeholt.

Im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassung, der eine Übernahme nach Ablauf der Frist von max 24 Monaten vom 2. in den ersten Arbetsmarkt ermöglicht, ist die Sache ganz legal..

Auch, wenn nur eine Arbeitskraft für dieses Unternehmen benötigt wird, kann der Überlasser diese Kraft zur Verfügung stellen, wenn sie beim Jobcenter oder bei ihm gelistet und verfügbar ist..

Was in dem Fall nicht legal ist, ist, wenn der Überlasser einen unbefristeten Vertrag mit dem Leiharbeiter abschliesst, um ihn nach Ablauf der Frist mit dem Auftraggeber, woanders weiter zu vermitteln.. Dann hat er das Ziel, den Arbeitslosen in den 1. Arbeitsmarkt zu vermitteln verwirkt, was für ihn, wenn das rauskommt, sehr teuer werden kann.

Viele Arbeitslose lassen sich das leider gefallen, um lieber einen Dumpinglohnjob für länger sicher zu haben, als einen besser bezahlten aber unsicheren Job zu haben

 

am 26. Juli 2014 um 14:13

Jo also es ist eine Grauzone.

Wir machen es seit Jahren ein zusammenschlussvon ca 20 selbständigen Fahrern

Aufträge sind auch vorhanden.

***Werbelink entfernt. Mfg steini11***

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