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Suche schnelle Hilfe zum Thema HU und Zulassung

Themenstarteram 1. Oktober 2010 um 15:13

Hallo, liebe Forumsuser !

 

Folgende Problematik . War heute mit Kurzzeitkennzeichen beim TÜV . AU bestenden . HU nicht. Ich muss das Auto (Opel Astra F Caravan ) innerhalb von 4 Wochen wieder vorführen . Meine Frage ist nun: Kann ich das Auto schon vorher Zulassen . Also mit dem Bescheid zur Wiedervorführung und habe so quasi 1 Monat TÜV ?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen und danke Euch schon jetzt .

 

lG

Daniel

Beste Antwort im Thema

...und was hat das mit der Frage des TE zu tun?

 

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31 Antworten
am 5. Oktober 2010 um 12:44

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803

Vielleicht kann ja ein Mod. mal die Überschrift ändern:

HU rückdatieren, ja oder nein? :D :D :D

Mit dem Zusatz:

"Roadwin berät mal wieder mit seinem Rechts (un) wissen und Schrittmacher hält sich mal raus aus nem Thema!"

tüv zurückdatieren? JA! aber nicht überall. alle die das nicht glauben wollen empfehle ich einen termin beim tüv saarland. oder einfach hier nachzulesen: http://www.tuv.com/de/...ie_gueltigkeit_der_neuen_pruef_plakette_.html

und dann beachte man den LETZTEN satz! somit ist ein zurückdatieren GÄNGIGE PRAXIS!

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