Suche Käufer die bei K&K Autopark Pilsting oder Schwerin ein Fahrzeug gekauft haben

Hallo Ihr Lieben,

Ich hoffe auf diesem Weg eventuell Autokäufer zu finden bzw. Interessenten die bei der Firma K&K Autopark ein Auto gekauft haben oder sich vor Ort nur angesehen haben.
Kurz zur Aufklärung: Ich befinde mich mit diesem Händler vor Gericht! Mir wurde ein Totalschaden verschwiegen und man hat mich auch nicht auf mögliche Auskunfteien hingewiesen. Von Carfax habe ich leider erst Monate nach dem Kauf etwas gehört und da kam dann das Böse Erwachen: Salvage Title und Total Loss, also ein Totalschaden!
Im Verkaufsgespräch war nur die Rede von einem „leichten Frontschaden“ Nichts davon das dieses Fahrzeug ein Totalschaden wäre! Für mich wäre es gut zu wissen, ob es jemanden von euch auch so ergangen ist und welche Angaben er zu Unfallschäden im Gespräch geäußert hat!
Einige Kommentare auf Diversen Onlineplattformen sprechen für sich!

Danke schon mal im Voraus

Lg

Beste Antwort im Thema

Hallo,
ich habe im April 2017 einen Dodge Challenger R/T bei dem Händler K&K Autopark Schwerin erworben.
Nach der Anreise aus Hannover zu etwas späterer Tageszeit, habe ich mir nicht die Zeit genommen, dass Fahrzeug Probe zu fahren.
Ob es die Aufregung oder nur Unwissenheit und Naivität war kann ich mir heute nicht mehr erklären.
Das Verkaufsgespräch war ganz angenehm. Wir gingen um das Fahrzeug, schauten uns alles an, ich startete den Motor und begeistert.
(von CARFAX hatte ich bis zu diesem Zeitpunkt nich nie etwas gehört)
In dem folgendem Verkaufsgespräch wurde nicht mit einem Wort ein Vorschaden oder gar ein Totalschaden erwähnt.
Er füllte das Gespräch mit dem Brandschaden auf seinem Boot und was das für ein teurer Spaß werden würde.

Um diese Geschichte etwas abzukürzen, kann ich dazu nur sagen, dass ich den Challenger noch am selben Abend bezahlt und mit nach Hause genommen habe.
In den darauffolgenden Monaten hatte ich immer häufiger von dieser Masche mit den Unfallwagen gehört und lies mir von meinem Dodge ein CARFAX schicken.

Es war ein Totalschaden, der in Litauen repariert wurde.

Ich war natürlich schockiert aber musste feststellen, dass ich mich am Tag des Kaufes scheinbar so belabert haben lasse, dass ich die im Kleingedruckten stehende Passage „ das Fahrzeug wird nicht als unfallfrei verkauft “
übersehen habe.

Ich weis heute sicher, dass man sich blöder und unvorsichtiger nicht verhalten kann und ärgere mich natürlich über mich.

Abschließend hoffe ich natürlich, dass die Geschichte vor Gericht für Missy1990 positiv ausgeht. Oder zumindest diesem Betrüger nachhaltig das Handwerk gelegt wird und er keine Menschen mehr um Ihr Erspartes bringt.

Grüße

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Die Karre war Schrott und für den amerikanischen Markt nicht mehr instand zu setzen. Deshalb der Salvage Title und die Runde über Osteuropa nach D.
Sie hat doch die Bilder vor der Instandsetzung gesehen und lässt jetzt erst mal prüfen ob die Airbags noch da sind.

Einzige Fehler den Missy gemacht hat, sie hat sich von einem windigen Autoverkäufer vollquatschen lassen.

Moin,

Auch wieder Interpretation - Interpretation und empfundene Gerechtigkeit ist nicht automatisch auch RECHT.

Fotos eines Gutachters können erschreckend sein - sagen aber eben nicht aus, dass ein Fahrzeug automatisch irreparabel ist. Sehr vieles, dass gutachterlich abgeschrieben ist, ist eben reparabel - selbst bei einem deutschen Gutachter. Dagegen spricht nix. Daraus kann man ohne entsprechende Informationen auch nicht ableiten, dass die Reparatur automatisch betrügerisch sein muss. Weil das bei 20 Fällen so war, heißt nicht automatisch, dass es in diesem Fall auch so sein muss. Deshalb werden unterschiedliche Fälle ja auch separat behandelt. Das KANN alles zutreffen, es.MUSS aber eben nicht. Und ich finde es z.B. schwer 30 kg zu heben, andere Personen finden das leicht. Da sie sich im Verkaufsgespräch offenbar den genauen Umfang des Schadens nicht schildern ließ (also was war genau betroffen) und ihr die Existenz eines Schadens bekannt gemacht wurde kann man auch durchaus sagen - das im Gespräch mag unseriös sein, aber als Bewerbung durchaus subjektiv OK sein. Entscheidend ist dann das was im Vertrag steht.

Deshalb sage ich - ein Gericht könnte das durchaus anders sehen, als der und die Betroffenen. Das ist einfach keine Einbahnstraße. Wäre das so - würde es bei der Anzahl der Autos eine irrsinnige Anzahl an entsprechenden Urteilen geben. Ich weiß aber nur von 1 oder 2en, die alle den gleichen Händler betrafen. Und in der Konsequenz gäbe es auch diese Händler nicht mehr, die mit allen Tricks probieren an das Geld anderer zu kommen.

Die Frage ist auch nicht danach, ob sie.hier Schuld hat - es ist nicht jeder Profi. Sie.tut mir.sogar sehr leid. Nur - das ist auch nicht der Aspekt um den es in einem Rechtsstreit geht. Da geht es um Fakten, Formulierungen und Argumente.

Autokauf und das Recht dahinter passen nicht immer zum Bauchgefühl dabei. Man kann dabei erheblich enttäuscht werden.

LG Kester

@windelexpress
***Beitrag wegen haltloser Unterstellung editiert. In Zukunft bitte unterlassen. Puntomaniac, MT Moderation***

Hier geht doch darum, das der TE nicht bewusst ist, wie hoch der eigentliche Schaden war. Total Loss heißt erst mal nur, das die amerikanische Versicherung die Reparatur für unwirtschaftlich hielt.

Ob der Wagen in Litauen oder in Schwerin repariert wurde ist nebensächlich.

Jetzt könnte man sagen, aber der Händler muss doch alles offen legen.
Aber man könnte auch sagen, dass man als Kaufinteressent nachfragt und sich Rechnungen und Belege der Reparaturen zeigen lässt.

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Achso, der gewerbliche sachkundige Verkäufer muss den Umfang eines wie in diesem Falle nicht unerheblichen Unfallschadens dem privaten fachkunkundigen Käufer nicht mitteilen und sagt dann "wurde mal bissel was lackiert" , Bagatellschaden.

Wusste ich nicht.

Meist wandert so ein Schrott, ja durch mehrere Hände, bevor ein Endkunde das Ding zulässt und einer schiebt die Schuld dann auf den nächsten. Mittlerweile werden solch Wundertüten ja für einen Tag auf jemanden zugelassen, um das 21er mit dem Hinweis auf Salvage und repariertem Unfallschaden verschwinden lassen zu können. Früher hatten die Käufer solcher Importe diese noch öfter mit dabei.

Aber ihr habt Recht, die einzige,die hier einen Fehler gemacht hat, ist die Missy, was kauft sie so ein Teil.

Ich wünsche ihr einen langen Atem und dass sie nicht einknickt, denn das wird sich noch lange hinziehen.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 6. Juni 2020 um 13:55:07 Uhr:


Achso, der gewerbliche sachkundige Verkäufer muss den Umfang eines wie in diesem Falle nicht unerheblichen Unfallschadens dem privaten fachkunkundigen Käufer nicht mitteilen und sagt dann "wurde mal bissel was lackiert" , Bagatellschaden.

Wusste ich nicht.

Meist wandert so ein Schrott, ja durch mehrere Hände, bevor ein Endkunde das Ding zulässt und einer schiebt die Schuld dann auf den nächsten. Mittlerweile werden solch Wundertüten ja für einen Tag auf jemanden zugelassen, um das 21er mit dem Hinweis auf Salvage und repariertem Unfallschaden verschwinden lassen zu können. Früher hatten die Käufer solcher Importe diese noch öfter mit dabei.

Aber ihr habt Recht, die einzige,die hier einen Fehler gemacht hat, ist die Missy, was kauft sie so ein Teil.

Ich wünsche ihr einen langen Atem und dass sie nicht einknickt, denn das wird sich noch lange hinziehen.

Woher nimmst du diese Aussage?

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 6. Juni 2020 um 11:45:33 Uhr:


Hier geht doch darum, das der TE nicht bewusst ist, wie hoch der eigentliche Schaden war. Total Loss heißt erst mal nur, das die amerikanische Versicherung die Reparatur für unwirtschaftlich hielt.

Ob der Wagen in Litauen oder in Schwerin repariert wurde ist nebensächlich.

Jetzt könnte man sagen, aber der Händler muss doch alles offen legen.
Aber man könnte auch sagen, dass man als Kaufinteressent nachfragt und sich Rechnungen und Belege der Reparaturen zeigen lässt.

Der normale Käufer,der in ein AH rennt und ein Auto erwerben will, wird in den wenigsten Fällen, einem gewerblichen Verkäufe um Einsicht in die Rechnungen seit EZ bitten.

Die im Fall von Missy auch sicherlich nicht vorlegbar gewesen wären.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 6. Juni 2020 um 14:17:57 Uhr:



Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 6. Juni 2020 um 11:45:33 Uhr:


Hier geht doch darum, das der TE nicht bewusst ist, wie hoch der eigentliche Schaden war. Total Loss heißt erst mal nur, das die amerikanische Versicherung die Reparatur für unwirtschaftlich hielt.

Ob der Wagen in Litauen oder in Schwerin repariert wurde ist nebensächlich.

Jetzt könnte man sagen, aber der Händler muss doch alles offen legen.
Aber man könnte auch sagen, dass man als Kaufinteressent nachfragt und sich Rechnungen und Belege der Reparaturen zeigen lässt.

Der normale Käufer,der in ein AH rennt und ein Auto erwerben will, wird in den wenigsten Fällen, einem gewerblichen Verkäufe um Einsicht in die Rechnungen seit EZ bitten.

Die im Fall von Missy auch sicherlich nicht vorlegbar gewesen wären.

Sobald das Wort (Front)-Schaden oder Unfall fällt, sollte auch der normale Käufer sich Unterlagen bezüglich der Reparatur zeigen lassen, ja!
Sind die nicht vorhanden, Finger weg.

Und so leid es mir für die TE tut, aber der normale(unerfahrener) Käufer kauft keinen US-Fahrzeug, bei dem es schwer wird die Historie nachvollzuziehen.
Der Kauft ein deutsches Modell.

Hier ist schief gelaufen was schief laufen konnte.
Ein Käufer der sich vor dem Erwerb eines US Fahrzeuges nicht informiert hat, und ein Verkäufer der das anscheinend ausnutzt.

Wie das Vertragliche zu bewerten ist, wird hier wohl ein Gericht entscheiden müssen.
Nur sehe ich hier die Beweisbarkeit, das der Unfall und dessen Folgen verschwiegen wurde für sehr schwer.
Rotherbach hatte es ja schon ein paar mal erläutert.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 6. Juni 2020 um 13:55:07 Uhr:


Aber ihr habt Recht, die einzige,die hier einen Fehler gemacht hat, ist die Missy, was kauft sie so ein Teil. Ich wünsche ihr einen langen Atem und dass sie nicht einknickt, denn das wird sich noch lange hinziehen.

Es geht hier doch wohl eher darum, welche Ansprüche denn die TE tatsächlich haben könnte - also welche Mängel das Auto nachweisbar hat und was laut Kaufvertrag jetzt, Monate nach dem Kauf, noch zu erreichen ist. Dazu hat die TE nicht wirklich detailliert Stellung genommen.
Das muss dann auch noch gerichtsfest bewiesen werden, zusätzlich muss der Prozess wohl mit einem Verkäufer geführt werden der außerhalb von Europa sitzt.
Ein erster Gerichtstermin hat bereits stattgefunden, zu dem Ergebnis schreibt die TE, trotz meiner Nachfrage, nichts. Was wurde den in dem Termin besprochen, wo hängt es denn, dass noch ein 2. Termin nötig ist?
Welche Parteien haben denn welche Hausaufgaben zum nächsten Termin? Offenbar ist die Sache nicht so eindeutig, wenn der Anwalt auch schon rät in Foren nach weiteren Fällen zu suchen.

Tatsache ist, dass ein Unfallschaden offenbart wurde und die TE nicht weiter nachgefragt hat. Wie naiv kann man den sein, einen Gebrauchtwagen mit repariertem Unfallschaden ohne Einsicht in die Unterlagen zu kaufen?

Wie wurde denn der Wagen in Deutschland eigentlich zugelassen, da ist doch i.d.R. eine Vorführung und Abnahme nötig, oder?

Fehler kann man machen, ich bin auch fernab von jeder Schadenfreude. Dennoch hilft man doch niemandem, wenn man nur positive Botschaften im Sinne von "drück dir die Daumen, halt durch, du schaffst das usw." schreibt.
Vor Gericht kommt dann das böse Erwachen und der eigene Anwalt zuckt dann mit den Schultern und sagt sorry, eigentlich hätten wir gewinnen müssen.
Mir sind hier echt zuviel Fragen offen als dass ich hier besonders optimistisch für die TE bin.
Dass sie hier zu den Fragen nicht weiter Stellung nimmt stimmt mich zusätzlich mißtrauisch.

Gruß
Hagelschaden

@Hagelschaden
Gut geschrieben!

@Hagelschaden
Die ganzen Hintergründe kennt hier niemand von den Teilnehmern und ich möchte hier auch nicht alles preis geben dann müsste ich hier 5 Seiten schreiben. Ich habe hier lediglich gefragt, ob es noch weitere Käufer gibt und was Ihnen im Gespräch geäußert wurde. Ich wollte Unter anderen auch für mich wissen, ob es anderen genauso ergangen ist. Und Fakt ist die Richterin hat weitere Termine bestimmt weil der Beklagte nie aufgetaucht ist zu den Terminen und auch aus diversen anderen Gründen!
Ich kann nur so viel sagen, dass er einige Dokumente nicht freiwillig rausrückt, warum weiß ich inzwischen weil mir diese vorliegen... dennoch möchte ich hier nicht alles offenlegen!

Zudem das ich nicht nach Belägen gefragt habe kann ich nur sagen: das habe ich bei meinem Vorgänger auch nicht gemacht, diesen habe ich in einem VW Autohaus erworben. Natürlich hätte ich danach fragen können...Dennoch ist er verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben zu machen, auch wenn der Käufer nicht nachfragt.

Es bringt hier auch nichts die Sache auszudiskutieren wer hier bei was recht hat und mir bringt es auch nix wenn hier sämtliche Artikel geschickt werden, was ist wenn er Insolvenz anmeldet bla bla bla.. das habe ich alles im Hinterkopf glaubt mir ich habe mich mit dem Thema mehr als nur einmal auseinander gesetzt. Natürlich ist mir auch bewusst, das die Sache für mich nicht gut ausgehen könnte. Das entscheidet die Richterin. Das mit den zusätzlichen Zeugen, ist nur ein Zuckerl was mein Anwalt gemeint hat, es wäre nicht schlecht aber auch kein Muss!
Der erste Termin ist immer ein Gütetermin der zweite war die mündliche Verhandlung und der dritte ist nun die Fortsetzung.

Lg

Zitat:

@Missy1990 schrieb am 6. Juni 2020 um 15:25:53 Uhr:


@Hagelschaden
Die ganzen Hintergründe kennt hier niemand von den Teilnehmern und ich möchte hier auch nicht alles preis geben dann müsste ich hier 5 Seiten schreiben. Ich habe hier lediglich gefragt, ob es noch weitere Käufer gibt und was Ihnen im Gespräch geäußert wurde. Ich wollte Unter anderen auch für mich wissen, ob es anderen genauso ergangen ist. Und Fakt ist die Richterin hat weitere Termine bestimmt weil der Beklagte nie aufgetaucht ist zu den Terminen und auch aus diversen anderen Gründen!
Ich kann nur so viel sagen, dass er einige Dokumente nicht freiwillig rausrückt, warum weiß ich inzwischen weil mir diese vorliegen... dennoch möchte ich hier nicht alles offenlegen!

Zudem das ich nicht nach Belägen gefragt habe kann ich nur sagen: das habe ich bei meinem Vorgänger auch nicht gemacht, diesen habe ich in einem VW Autohaus erworben. Natürlich hätte ich danach fragen können...Dennoch ist er verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben zu machen, auch wenn der Käufer nicht nachfragt.

Es bringt hier auch nichts die Sache auszudiskutieren wer hier bei was recht hat und mir bringt es auch nix wenn hier sämtliche Artikel geschickt werden, was ist wenn er Insolvenz anmeldet bla bla bla.. das habe ich alles im Hinterkopf glaubt mir ich habe mich mit dem Thema mehr als nur einmal auseinander gesetzt. Natürlich ist mir auch bewusst, das die Sache für mich nicht gut ausgehen könnte. Das entscheidet die Richterin. Das mit den zusätzlichen Zeugen, ist nur ein Zuckerl was mein Anwalt gemeint hat, es wäre nicht schlecht aber auch kein Muss!
Der erste Termin ist immer ein Gütetermin der zweite war die mündliche Verhandlung und der dritte ist nun die Fortsetzung.

Lg

Wer war denn vor Gericht geladen? Der Vermittler oder dein Vertragspartner aus Kanada?

Der Vermittler

Zitat:

@Missy1990 schrieb am 18. Mai 2020 um 15:52:05 Uhr:


Danke darüber bin ich durch meinem Anwalt bestens informiert...
Er meinte nur wenn es möglich wäre Leute zu finden denen es im Gespräch genauso gegangen ist, könnte es hilfreich für den weiteren Prozess sein! Da er im letzten Termin behauptet hat er sagt all seinen Kunden die Wahrheit einen Zeugen hatten wir bereits der auch bestätigen konnte das er eben nicht wahrheitsgemäße Aussagen tätigt

Vor Gericht? Ich denke er ist an den ersten beiden Termien nicht erschienen?

@windelexpress
***Beitrag wegen haltloser Unterstellung editiert. Puntomaniac, MT Moderation***

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