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Suche Ford Escort 16V Kat-atrappe !!!

Themenstarteram 19. Mai 2002 um 15:47

Suche für meinen Ford Escort Bj. 6/93 16V 90 PS Lim. eine Katatrappe.Wer hat hat sowas zu Verkaufen oder kann mir besorgen Preisgünstig. :-)) Danke

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14 Antworten
am 6. Juli 2002 um 20:12

du willst eine kat-atrappe?

hast du einen kat?

wenn ja, einfach leer machen, dann hast auch a atrappe

 

grüsse

am 7. Juli 2002 um 12:53

Bei der nächsten AU wird sich der Prüfer freuen und dann noch das Finanzamt :-)

Gruß Oli

@ Hopse, guck mal bei Richter Motorsport oder bei Suhe, die haben sowas im angebot.

@ ufo_at, Leermachen ist nicht ganz so einfach. Einfach nur die Keramik raus und gut kannste vergessen. 1. Der Motor macht das nicht lange mit 2. Leistung ist auch nicht berauschend, weil zu wenig gegendruck und zuviel verwirbelungen im Kat-Körper.

Also nach dem Leermachen ein Rohr reinschweißen. Supergeiler Auspuffklang, recht vernünftiger Leistungszuwachs, so bin ich mit meinem Mondeo 1,8 16V gefahren und noch denn Vorschalldämpfer leer gemacht und Rohr durch, DTM Endrohr rangeschweißt, hat sich total super angehört und nicht so blechern wie nen leerer Endtopf, sondern richtig schön tief.

@ Oli, für den Fall einer AU, kann man sich ja schnell nen Kat vom Schrott besorgen und was der Prüfer und das Finanzamt nicht weiß ;-) Was meinste, wieviele Autos ohne Kat fahren...ich hätte noch 2 Abzugeben, irgend so ein schlauer Ingeneur kam auf die Idee dem Mondi V6 3Kats zu verpassen...

MfG

Hi,

wenn man sich dazu entschließt, eine Katatrappe einzubauen, sollte man dies aber in jedem Fall vom TÜV eintragen lassen und dem Finanzamt melden. Wenn dies unterbleibt und es kommt irgendwann mal 'raus, riskiert man neben 'ner Anzeige wegen Fahrens mit einem Fahrzeug ohne gültige Betriebserlaubnis außerdem noch 'ne Anzeige wegen Steuerhinterziehung und dann wird's mit Sicherheit teurer als wenn man alles hat eintragen lassen.

Wenn man mit ner Katattrappe beim TÜV vorfährt wird der Prüfer garnix eintragen, eher das Auto stillegen.

Viele Grüße Markus

@Drahkke

Vom TÜV eintragen lassen??? Du bist ja lustig. Wer trägt dir denn sowas ein? Autos dürfen nicht runtergestuft werden!

@Mondi V6

Zitat:

1. Der Motor macht das nicht lange mit

Erklär mir das mal genauer! Was hat das mit dem Motor zu tun? Und soviel Verwirbelungen entstehen da drin auch nicht. Und Staudruck braucht der Motor auch nicht.

PS. Ja, dem Ingenieur möchte ich auch mal auf der Strasse begegnen... ;)

Zitat:

Original geschrieben von Mungk

@Drahkke

Vom TÜV eintragen lassen??? Du bist ja lustig. Wer trägt dir denn sowas ein? Autos dürfen nicht runtergestuft werden!

Der Wagen wird in solchen Fällen per Einzelabnahme zugelassen. Da gibt's 'nen neuen Fahrzeugbrief. Ist nach wie vor möglich. Ob sich der Aufwand für 'ne Katatrappe lohnt, ist ein Thema für sich...;)...

@Drahkke

Das geht eben nicht, weil du(wie oben bereits erwähnt) ein Auto nicht runterstufen darfst! D.h. wenn du Euro 4 hast dann darfst du nicht auf Euro 3 oder noch weniger zurückstufen. Ich wollte ja für meinen einen Sport-Kat haben, da wurde mir gesagt, dass das nicht TÜV-Komform sei, da ich von D4 auf D3 oder EURO 3 hätte zurückstufen müssen.

Zitat:

Original geschrieben von Mungk

@Drahkke

Das geht eben nicht, weil du(wie oben bereits erwähnt) ein Auto nicht runterstufen darfst! D.h. wenn du Euro 4 hast dann darfst du nicht auf Euro 3 oder noch weniger zurückstufen. Ich wollte ja für meinen einen Sport-Kat haben, da wurde mir gesagt, dass das nicht TÜV-Komform sei, da ich von D4 auf D3 oder EURO 3 hätte zurückstufen müssen.

Du darfst die abgaswerte nicht verschlechtern und das tust du ohne einen funtiontüchtigen kat.

Wenn du zu einem prüfer gehst und sagst trag mir das ein. Dann wird der den schaber nehmen und dir deine Plaketten entfernen. ;)

@hopse

schau mal bei www.formelk.de

hier ist der kat:

8310102

 Kat-Attrappen "ohne Tüv"

 Escort 1.8 i 16V Berlina Cabrio-S. W.- Orion ab Bj. 9/92 - 1/94

 116,58 EUR

am 7. November 2003 um 0:24

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Hi, wenn man sich dazu entschließt, eine Katatrappe einzubauen, sollte man dies aber in jedem Fall vom TÜV eintragen lassen und dem Finanzamt melden.

Hola Jungs, was zum passenden Baujahr eingetragen wurde kann (Emissionstechnisch / Abgasmäßig) nicht mehr zurückgewandelt werden.

D.H. wenn Euro III dann geht das nicht mehr ohne EURO III.

Oder für Ösis: Wer KAT hatte , hat immer KAT.

Da kann man dem Finanzamt bieten, was man will, der TÜV erwartet einen KAT, sonst Strafe oder Zwangsabmeldung!

Grüßles,

Achim.

Zitat:

Original geschrieben von Mungk

@Drahkke

Das geht eben nicht, weil du(wie oben bereits erwähnt) ein Auto nicht runterstufen darfst! D.h. wenn du Euro 4 hast dann darfst du nicht auf Euro 3 oder noch weniger zurückstufen.

Es findet doch gar keine Runterstufung statt. Eine Einzelabnahme ist praktisch eine Neuzulassung, daß heißt, es ist genauso, als wenn der Wagen vorher garnicht im Straßenverkehr zugelassen war.

Eben wegen des Verbots der Runterstufung bekommt man es ja nicht einfach in den bestehenden Fahrzeugbrief eingetragen, sondern muß den Weg der Einzelabnahme wählen.

Auch wenn es eine Neuzulassung wäre, ein neues Auto wird heute nicht mehr ohne Kat zugelassen, auch müßte das Fahrzeug komplett neu gebaut werden , sonst bleibts beim ursprünglichen Baujahr des Fahrzeugs, und dann gibts auch keine Neuzulassung sondern eine Wiederzulassung

Es geht nicht!!

Zitat:

Original geschrieben von Cosworth

Auch wenn es eine Neuzulassung wäre, ein neues Auto wird heute nicht mehr ohne Kat zugelassen...

Es geht nicht!!

Hmm!?!

Kann ich ehrlich gesagt nicht so recht nachvollziehen.

Angenommen man importiert ein Neuwagen (ohne Kat) aus einem Land, in dem es noch keine Kat-Pflicht gibt und will den hier zulassen, aber leider wird für dieses Modell noch kein Kat angeboten. Wenn die Zulassung dann verweigert würde, wäre das ein klarer Verstoß (Handelshemmnis) gegen die WTO-Regularien, an die sich alle Mitglieder, also auch Deutschland, halten müssen.

 

Sicher, für Serienimport über einen offiziellen Importeur kann daß KBA gewisse Bedingungen stellen, aber bei Einzelzulassungen würden solche Vorschriften den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sprengen.

Wenn du z.B. aus den USA ein Fahrzeug holst, mußt du auch einige Sachen wie z.B. die Beleuchtung umrüsten, damit das Fahrzeug überhaupt zulassungsfähig wird.

Wenn du nun ein Neuwagen ohne Kat importierst, ist das kein Problem, wenn du den Kat nachrüstets und die eingehaltene und vorgeschriebene Abgasnorm nachweisen kannst. (Wird teuer)

P.S. in einigen Ländern sind Waffen frei käuflich, darf man dann die bei uns ohne Auflagen einführen? Wenn nicht, ist dass dan auch ein Verstoß gegen die WTO?

Viele Grüße Markus

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