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Suche antworten auf meine Fragen !!!!

Themenstarteram 10. Mai 2011 um 17:52

hey leute,

ich hab davon gehört das der 125ccm führerschein in ein paar ländern der EU nicht anerkannt wird oder erst ab den 18. Lebensjahr anerkannt.

stimmt das ????????????????????

würd mich über euere antworten freuen

MfG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Jason2002

Na ja, ich könnte mir da was vorstellen.

Es gibt ein paar älterer Herren unter uns, die den PKW Führerschein so lange haben, das es erlaubt ist eine Leichtkraftrad mit 125cc zu fahren. Keine Ahnung, stichtag war Führerschein befor 1968 oder so. Jedenfalls könnte da das Problem sein, weil in andere Länder gab es diese REgeleung nicht, und dann fährst du KRAD ohne gultigen Fahrerlaubnis ..

Sonst kann ich mir auch nichts anders vorstellen.

Gruß

Jason

Stichtag ist der 01.04.1980.

Allerdings glaube ich nicht, das wir es mit einem mind. 49jährigem zu tun haben denn

1. pflegen die im Normalfall einen etwas anderen Schreibstil.;)

2. schreibt er ja selbst, dass es u.a. darum geht, dass der Führerschein evtl. erst ab 18 anerkannt wird, weshalb er wohl jünger ist, sonst wär's ja kein Problem für ihn.

3. steht's in seinem Profil:D;), er wird im November erst 16.

@TS: Benutz mal die Suchfunktion, ich glaube, ein ähnliches Thema mal im Leichtkrafträder-Forum gesehen zu haben.:)

Da Du die A1-Ausbildung offensichtlich noch vor dir hast, frag mal deinen Fahrlehrer, der SOLLTE es eigentlich wissen.

Gruß

MS

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Ich habe viel geschrieben, da kann man schnell was überlesen. Sind mehrere Beiträge, sampleman.

Den habe ich nicht vergessen, sogar extra erwähnt, denn den habe ich auch gemacht, allerdings 1973. Der Vierer war der FS für Kleinkrafträder (i.d.R. 6,25 PS und 90 km/h)und Traktoren. Er beinhaltete Klasse 5, Mokicks und Mopeds, Krankenfahrstühle und so Zeugs

Themenstarteram 11. Juni 2011 um 18:14

ich hab mal son schrott gelesen, dass wenn man den A1 macht der z.B. in Italien nich anerkannt wird (jedenfalls nur wenn man 18 is) und desshalb meine frage gestellt und es tut mir leid das sie nicht ganz verständlich war oder ist.

am 11. Juni 2011 um 20:25

Ich wollte 2001 mit meinem Sohn (damals 16) in die Dolomiten (Italien) fahren. Das ging nicht, weil 16 und 17-jährige in Österreich keine 125er fahren dürfen. In Italien wäre das dann wieder erlauibt. Wir hätten also über die Schweiz (nicht EU) fahren müssen. In der Schweiz ist alles das erlaubt, was das Herkunftsland erlaubt. Tatsächlich haben wir einen Hänger genommen.

Gruß k2

Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler

Unser Führerscheinsystem ist europaweit gültig. Wer den A1 hat, darf A1 fahren. In ganz Europa und egal wie alt er ist.

Falsch. Wird leider auch nicht besser wenn es noch häufiger in Internetforen geschrieben wird. Und auch nicht wenn jemand dafür grüne Daumen gibt - leider.

Ein bischen was zum Lesen.

Aktuelle Situation (bis die nächsten nationalen Gesetzesänderungen greifen):

Österreich, Belgien, Holland und Griechenland: Wer unter 18 ist und den A1 hat darf in diesen Ländern keine entsprechende Maschine führen.

Grüße, Martin

am 17. Juni 2011 um 10:07

Zitat:

Original geschrieben von X_FISH

Aktuelle Situation (bis die nächsten nationalen Gesetzesänderungen greifen):

Österreich, Belgien, Holland und Griechenland: Wer unter 18 ist und den A1 hat darf in diesen Ländern keine entsprechende Maschine führen.

Grüße, Martin

Hi Martin,

spricht gegen Deine Aussage nicht dies hier:?

ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

vom 21. März 2000 über Äquivalenzen zwischen bestimmten Klassen von

Führerscheinen

(Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1999) 511)

(2000/275/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN HAT FOLGENDE

ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen

Gemeinschaft, Artikel 1

gestützt auf die Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli

1991 über den Führerschein( 1 ), zuletzt geändert durch die

Richtlinie 97/26/EG( 2 ), insbesondere auf die Artikel 1 Absatz 2 und 10 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß dieser Richtlinie werden die von den Mitgliedstaaten

ausgestellten Führerscheine, einschließlich der vor der

Umsetzung dieser Richtlinie in einzelstaatliches Recht

ausgestellten Führerscheine, gegenseitig anerkannt.

(2) Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von

Führerscheinen umfaßt die volle Anerkennung aller

einem Führerscheininhaber im Einklang mit den zum

Zeitpunkt der Erteilung geltenden einzelstaatlichen Bestimmungen

erteilten Fahrerlaubnisse.

(...)

Viele Grüße

nico

So eine Richtlinie muss dann aber auch umgesetzt werden. Von den einzelnen Ländern.

Und ob und wann sie das tun, ist erstmal im großen und ganzen deren Sache.

Vermutlich hätte derjenige, der in Ö wegen Fahrens ohne Führerschein ein Verfahren bekommt, auf dem EU-Klageweg die Möglichkeit, erfolgreich unter Berufung auf diese Richtlinie eine finale Verurteilung abzuwenden.

Aber das hilft demjenigen akut vor Ort eher nix. ;)

am 17. Juni 2011 um 10:46

Aber selbst laut ADAC gilt der deutsche Führerschein im EU-Ausland.

Die EU-Kommission besteht ja nun mal aus Vertretern aller EU-Länder -> mitgefangen, mitgehangen. :)

Wenn's ein Polizist vor Ort nicht weiß und mir deshalb ein Knöllchen andrehen wollte, würde ich es tatsächlich auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Dafür bin ich versichert. ;)

Kann ja eigentlich nicht sein, dass man im Zweifel auf den Urlaub im Ausland verzichtet, weil es sein könnte, dass einer vor Ort gesetzliche Grundlagen seiner eigenen Republik nicht kennt...

Grüßle

nico

Ist ja richtig, aber es geht hier um "Fahren ohne Führerschein". Heißt, der mehr oder weniger freundliche Beamte aus Ö beendet Deine Urlaubsfahrt an dieser Stelle. Ob Du dann 2 Jahre später Recht bekommst, hilft Dir akut nicht weiter. Und auch nicht nach wieder nach Hause.

Ob man es darauf ankommen lassen sollte, den Beamten vor Ort von der Verbindlichkeit europäischer Führerscheinrichtlinien überzeugen zu können? Dann doch lieber Schweiz....

am 17. Juni 2011 um 12:01

Ich persönlich würde dann eben die Richtlinie ausdrucken und einpacken und ein Formular vorbereiten, dass mir der nette Polizist unterschreibt und mir damit bestätigt, dass er für meine entgangenen Urlaubsfreuden aufkommt, wenn er mir die Pappe weg nimmt.

Und wer mich kennt, weiß, dass ihn das teuer zu stehen käme! ;) :D

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