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StVZo

Themenstarteram 29. Mai 2010 um 15:44

Tach gesagt ...

hab ma 3 fragen zur StVZo:

1. Ich habe mal gehört dass man Benzinkanister nicht im Fahrgastraum transportieren darf. Stimmt das?

2. Ich habe mir für die Innenbeleuchtung (also wenn man die Tür öffnet usw) eine blaue LED eingebaut. Ist das erlaubt?

3. würde ich gerne die Standlichtlampe durch eine LED austauschen um den Xenoneffekt meiner H4 Ultra Whites zu verstärken!

Beste Antwort im Thema

Mein Kenntnisstand zu 2. ist so:

das einzige was geschrieben steht ist "Die Benutzung der Innenbeleuchtung darf den Straßenverkehr nicht beeinflussen".

Die Beleuchtungsfarbe der Innenraumbeleuchtung ist nirgends vorgeschrieben, auch unterliegen die Lampen für den Innenraum (im Gegensatz zur Aussenbeleuchtung) keiner Zulassungspflicht. Das Licht darf nur keine direkte Abstrahlung nach aussen haben.

Daher nochmal meine Antwort zu 2.: darfst du (meiner Meinung nach) :)

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Themenstarteram 30. Mai 2010 um 9:56

Danke ... naja die Ultra Whites geben den Scheinwerfern ausgeschaltet auch nen blauen Grund. Ich find so schlecht sieht das auch net aus! Geschmackssache halt. Werd ma gucken ob ich die ran bekomme!

Sehe gerade man kann die auch in die Kennzeichenbeleuchtung einbauen.

Werd ma 2 packungen fürn Vento bestellen. Ebay wollen die über 5 euro haben!

am 30. Mai 2010 um 14:55

Hallo zusammen ! :)

Zitat:

Original geschrieben von Cottbusa

Zitat:

Weiters, warum man überhaupt ernsthaft darüber nachdenkt, einen Erstatzkanister dauerhaft im Auto haben zu wollen und warum der sich dann im "Innenraum" befinden soll.

Weil ich nah an der Polnischen Grenze wohne und somit einmal in der Woche 60 Liter tanke und das für eine Woche an Sprit reicht (270km nach Magdeburg und wieder 270km zurück ... und unter der woche dort auch fahren). So müsste ich den teuren Sprit in deutschland tanken ... und das sind meist stolze 20 cent unterschied! Den Kanister hatte ich bis jetzt platzbedingt im Fiesta immer hintern Fahrersitz. Im Vento habe ich bis jetzt noch keine möglichkeit gefunden ihn im kofferraum fest zu machen, also steht er hinterm Fahrersitz auch wieder standsicher.

(...)

Da Du bei der Beleuchtung ja auch auf legale Lösungen bestehst, und Du solche "Reserve"-Mengen in einem Pkw ja garnicht mitführen darfst, sollte sich das Problem dann ja eigentlich auch erledigt haben :

-> Der Reservekanister ;)

Zitat:

(...)

Die Regelung besagt in Deutschland, dass normale Pkw's höchstens 20 Liter in Reservekanistern transportiert werden darf, in Lkw's maximal 60 Liter.

(...)

-> Der Reservekanister

Zitat:

(...)

Menge von Kraftstoff den man mitführen darf

Erlaubt sind Beispielsweise: Bei einer Fahrt nach Polen dürfen 20 Liter Kraftstoff als Reserve mitgeführt werden. In Österreich dagegen nur 10 Liter und nach Luxemburg darf man gar keinen Kanister mitführen. Ansonsten gilt, für alle Nicht-EU Länder, maximal 10 Liter in einem dafür vorgesehen Kanister.

(...)

-> ADAC - Mitnahme von Kraftstoff in Reservekanistern

Da dann unter anderem auch -> Zollrechtliche Fragen :

Zitat:

(...)

Reservekraftstoff in Kanistern muss bei der Einreise in bzw. der Ausreise aus Staaten, die nicht Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind, verzollt werden.

Innerhalb der EU bestehen für Kraftstoff keine Zollgrenzen mehr. Bei der Einfuhr von mehr als 20 Litern nach Deutschland muss aber Mineralölsteuer entrichtet werden.

(...)

Du müsstest Dich also auch mal mit dem Finanzamt oder einer Zollbehörde über die entsprechenden Regelungen unterhalten! ;)

Dann gibt's ja auch noch die Gefahrstoffverordnungen, die die Menge, den Transport und die Lagerung auch von Kraftstoffen ganz besonderen Regeln unterwerfen! ;)

Desweiteren solltest Du Dich dann auch noch in Deiner Stadt über die geltende Bauverordnung für Garagen schlau machen, da's da nämlich Höchstgrenzen zur Lagerung von Kraftstoffen gibt! ;)

Beispiel -> Garagenverordnung

Zitat:

(...)

§ 19

Betriebsvorschriften für Garagen

(...)

(3) In Mittel- und Großgaragen dürfen brennbare Stoffe außerhalb von Kraftfahrzeugen nicht aufbewahrt werden.In Kleingaragen dürfen bis zu 200 l Dieselkraftstoff und bis zu 20 l Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden.

(...)

Du kannst dann ja auch noch -natürlich rein aus persönlichem Interesse- nach solchen Begriffen wie "Ex-Schutz" oder "ATEX" und "Zündfähigkeit" bzw. "zündfähiges Gemisch" im Zusammenhang mit Benzin respektive Ottokraftstoffen googeln - das Thema wird immer interessanter und irgendwann macht's dann Klick, und man weiß auf einmal, warum es dann so viele Beschränkungen gibt! ;)

 

Das, was Du dann also zu sparen gedenkst, kann dann eben auch mal ganz schnel ganz viel Geld kosten, wenn's dann mal nicht den vorgegeben Regeln, Verordnungen und Gesetzen entspricht! ;)

 

Grüße und 'nen schönen Rest-Sonntag noch, Dynator :)

 

PS: Hier an Board gibt's dann auch einige Themen dazu, z.B. -> Reservekanister, wieviel L?

Themenstarteram 30. Mai 2010 um 18:40

Zitat:

Du müsstest Dich also auch mal mit dem Finanzamt oder einer Zollbehörde über die entsprechenden Regelungen unterhalten! ;)

warte mal, ich rede hier von 60 litern ... 40 im Tank, 20 im Kanister. So viel verbraucht der Vento nun auch nicht, dass ich nen tanklastzug hinter mir her ziehe!

 

Zitat:

Dann gibt's ja auch noch die Gefahrstoffverordnungen, die die Menge, den Transport und die Lagerung auch von Kraftstoffen ganz besonderen Regeln unterwerfen! ;)

Die kenne ich von der Feuerwehr. Gefahrengüter bekommen Gefahrenpunkte. Es dürfen maximal 1000 Gefahrenpunkte ohne Anmeldung transportiert werden. Benzin hat 3 Punkte ... d.h. du darfst 333,3333... Liter Benzin mitführen. Diesel hat glaube ich 1 Punkt ... also 1000l Diesel (aber wer macht das schon). Kannste hier nachlesen!

Ausserdem ging es eig um die Frage wo ich das Benzin transportieren darf ... nicht wieviel!

Themenstarteram 2. Juni 2010 um 13:34

Um mal das thema mit den Standlichtlampen neu aufzugreifen? Wo bekomm ich die her? In dem Laden von dem Link den du mir gegeben hast (@ H1B) steht drin dass die nicht vorrätig sind! War heute im baumarkt gucken da gab es die auch nich ... ebay kostet es fast doppelt soviel!

den Laden von dem Link kenn ich auch gar nicht, sollte nur ein Beispiel sein...normalerweise gibts die beim Zuberhörhändler...

Zitat:

Original geschrieben von Joe-Dreck

§ 45 Kraftstoffbehälter

(1) Kraftstoffbehälter müssen korrosionsfest sein. Sie müssen bei doppeltem Betriebsüberdruck, mindestens aber bei einem Überdruck von 0,3 bar, dicht sein. Weichgelötete Behälter müssen auch nach dem Ausschmelzen des Lotes zusammenhalten. Auftretender Überdruck oder den Betriebsdruck übersteigender Druck muß sich durch geeignete Einrichtungen (Öffnungen, Sicherheitsventile und dergleichen) selbsttätig ausgleichen. Entlüftungsöffnungen sind gegen Hindurchschlagen von Flammen zu sichern. Am Behälter weich angelötete Teile müssen zugleich vernietet, angeschraubt oder in anderer Weise sicher befestigt sein. Kraftstoff darf aus dem Füllverschluß oder den zum Ausgleich von Überdruck bestimmten Einrichtungen auch bei Schräglage, Kurvenfahrt oder Stößen nicht ausfließen.

(2) Kraftstoffbehälter für Vergaserkraftstoff dürfen nicht unmittelbar hinter der Frontverkleidung des Fahrzeugs liegen; sie müssen so vom Motor getrennt sein, daß auch bei Unfällen eine Entzündung des Kraftstoffs nicht zu erwarten ist. Dies gilt nicht für Krafträder und für Zugmaschinen mit offenem Führersitz.

(3) Bei Kraftomnibussen dürfen Kraftstoffbehälter nicht im Fahrgast- oder Führerraum liegen. Sie müssen so angebracht sein, daß bei einem Brand die Ausstiege nicht unmittelbar gefährdet sind. Bei Kraftomnibussen müssen Behälter für Vergaserkraftstoff hinten oder seitlich unter dem Fußboden in einem Abstand von mindestens 500 mm von den Türöffnungen untergebracht sein. Kann dieses Maß nicht eingehalten werden, so ist ein entsprechender Teil des Behälters mit Ausnahme der Unterseite durch eine Blechwand abzuschirmen.

(4) Für Kraftstoffbehälter und deren Einbau sowie den Einbau der Kraftstoffzufuhrleitungen in Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 sind die im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen anzuwenden.

Du weißt schon, dass im Sinne des §45 StVZO mit "Kraftstoffbehälter" der fest installierte Tank der Fahrzeuge gemeint ist?! Ich denke nicht. Also merke: §45 StVZO gilt nicht für Benzinkanister sondern für den Tank im Auto...

Gruß Viech

Themenstarteram 2. Juni 2010 um 18:43

ok ... was heißt bei dir zubehörhandel?

Kann mir da grad keinen Laden drunter vorstellen! A.T.U.??

wenns sein muss auch ATU...sollte so ziemlich jeder AutoTeilehändler haben...

am 2. Juni 2010 um 21:19

Zitat:

Original geschrieben von Cottbusa

Um mal das thema mit den Standlichtlampen neu aufzugreifen? Wo bekomm ich die her? In dem Laden von dem Link den du mir gegeben hast (@ H1B) steht drin dass die nicht vorrätig sind! War heute im baumarkt gucken da gab es die auch nich ... ebay kostet es fast doppelt soviel!

komm mal bitte davon ab deine teile die du für dein auto braucht bei ATU oder im Baumarkt zu kaufen dein wagen wird es die bei vielen dingen danken z.B. Öle,Batterien und so weiter natürlich kann mann da auch da Dinge kaufen die was taugen z.B. Osram, Philips Leuchtmittel aber mehr eigentlich nicht

Themenstarteram 3. Juni 2010 um 4:16

ich kaufe meine Sachen auch nicht im Baumarkt oder bei ATU! Das war ja nur eine frage was er unterm Fachhandel versteht!

Und die Leuchtmittel sind ja überall gleich ... egal ob im Baumarkt oder bei VW ... das Produkt bleibt das selbe! Aber ich verstehe schon was du meinst!

Zitat:

Original geschrieben von viech

Zitat:

...

Du weißt schon, dass im Sinne des §45 StVZO mit "Kraftstoffbehälter" der fest installierte Tank der Fahrzeuge gemeint ist?! Ich denke nicht. Also merke: §45 StVZO gilt nicht für Benzinkanister sondern für den Tank im Auto...

 

Gruß Viech

Das ist mir im Nachhinein auch aufgefallen. ;)

 

Wo sind dann aber solche Sachen geregelt?

Auch in der STVO findet man nicht dazu.

Themenstarteram 3. Juni 2010 um 16:03

Zitat:

Auch in der STVO findet man nicht dazu.

Da wirste zu dem Thema auch nix finden! Wie der nache schon sagt steht in der StVO die Verordnung über die Regelung des Straßenverkehr ("Rechts vor links", Ampeln, etc.)

Richtig

Aber dann muss es ja noch irgendwas geben wo steht wieviel Benzin mal als Reserve mitführen darf usw.

Themenstarteram 3. Juni 2010 um 18:46

hab ich doch gesagt ... das wird nach den gefahrenpunkten beurteilt ... du darfst maximal 1000 Punkte rumfahren! Benzin hat 3 gefahrenpunkte ... darfste also 333,33333... liter mitnehnem! Diesel hat einen punkt ... also theoretisch 1000l diesel mitnehm!

Wenn du 1000ö Diesel mitnehmen würdest hättest auch wieder was mit Ladungssicherung usw. zu tun.

Zumal sowas muss ja auch irgendwo stehen. ;)

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