StVO Novelle, App die vor überhöhter Geschwindigkeit warnt
hey,
ich benutze seitdem ich meinen Führerschein habe Waze, einerseits weil ich die App sehr angenehm finde (vermeidet Staus super, hat eine gute Wegfindung, zeigt mir Unfälle oder sonstiges an. Letztens wurde ich sogar vor einem auf der rechten Spur stehenden Fahrzeug gewarnt), einer der großen Punkte ist jedoch dass Waze bei 1km/h drüber (vielleicht ein bisschen paranoid, aber ich fühl mich so definitiv wohler), die App einen Warnton von sich gibt und mir permanent die erlaubte Geschwindigkeit anzeigt. Nun zeigt Waze aber auch Blitzer und Kontrollen an, das kann ich zwar deaktivieren aber ich denke dass das der Polizei egal sein wird, also werde ich mich von Waze wohl oder übel verabschieden, denn ich möchte meine Probezeit ungerne auf 4 Jahre verlängern weil ich eine Blitzer Warn App installiert habe. Nun ist mein alter Audi 8L nicht so modern dass er eines dieser Navis hat die einen Warnen. Also bin ich auf eine andere App angewiesen, die kann auch gerne ein paar Euro kosten.
Kann hier jemand eine empfehlen? Im besten Fall soll die App bei erreichen der erlaubten Geschwindigkeit einen Ton abgeben.
Danke!
Beste Antwort im Thema
Cool. Endlich mal wieder ein Thread über die neue StVO Regelung und die Verwendung von Blitzer Apps 😁
Am Ende wird hier dasselbe rauskommen wie in allen anderen Threads zu dem Thema:
1.) Die Polizei kann es nicht kontrollieren wenn du eine App verwendest, wenn die App nicht gerade wie ein Riesenrad auf dem Jahrmarkt aufleuchtet, und in dem Moment eine Zivilstreife an die vorbei fährt.
2.) Handydurchsuchungen „einfach mal um zu gucken“ während einer Verkehrskontrolle sind nicht erlaubt.
3.) Es gibt keine technisch hoch geheimen Methoden, diese Apps per Spyware, Bundestrojaner, Funkpeilung o.ä. aus der Reserve zu locken oder den Datenverkehr abzufangen.
Und zu guter letzt das Wichtigste:
Wenn man gegen das Gesetz verstoßen möchte, muss man a) etwas Eier in der Hose haben und b) sich der Konsequenzen bewusst sein. Das gilt für alles vom Falschparken bis zum Zerstückeln der nervigen Nachbarin mit der Axt.
Da hilft dir kein Forum der Welt. Mach es und trage das Risiko oder lasse es bleiben. Allein deine Entscheidung.
46 Antworten
Der entscheidende Unterschied zwischen Blitzer-App und Blitzer-Radio ist wohl, dass das Radio die Allgemeinheit und nicht situationsbezogen warnt, die App aber konkret den Fahrer, der sich auch akltuell einem Blitzer nähert. Mehr als 90% derer, die eine Blitzerwarnmeldug im Auto hören, dürften sich in dem Augenbliick gerade in unmittelbarer Nähe der Blitzerposition aufhalten. Alle anderen hören sowieso nur mit, ohne damit was anfangen zu können. Der verkehrserzieherische Zweck der Durchsagen soll wohl sein, dass sich mancher Fahrer überhaupt an so etwas wie eine Geschwindigkeitsbegrenzung erinnert oder an der gemeldeten Stelle auch dann noch vorschriftsgemäß fährt wenn der Blitzer schon lange wieder weitergezogen ist.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@fw89429 schrieb am 19. März 2020 um 09:19:14 Uhr:
Andere Frage: warum sind Blitzer-Apps (oder sonstige Gadgets) eigentlich verboten? Zum einen warum grundsätzlich, zum anderen in Anbetracht der Tatsache, dass Warnungen im Radio ja offenbar erlaubt sind?
Blitzer-Apps oder sonstige Gadgets (= "Geräte mit der Bestimmung, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören"😉 sind verboten, weil dies gemäß § 6 I Nr. 3 i) StVG "zur Erhaltung der Sicherheit und Ordnung auf den öffentlichen Straßen, für Zwecke der Verteidigung, zur Verhütung einer über das verkehrsübliche Maß hinausgehenden Abnutzung der Straßen oder zur Verhütung von Belästigungen erforderlichen Maßnahmen über den Straßenverkehr" für erforderlich gehalten wurde.
Diese Vorschrift stellt nämlich die Ermächtigungsgrundlage für das Verkehrsministerium dar, § 23 Ic StVO in seiner (seit 01.01.2002 ähnlich lautenden) Fassung zu erlassen.
Und hier findet sich auch die Begründung zur Einführung des Verbots 2002, damals noch in § 23 Ib StVO: BT Drs 751/01 (siehe Seite 8).
Warum es nicht verboten ist, Warnungen im Radio auszusenden? Weil dieser Tatbestand in keiner Verbotsnorm abgefasst ist. Solange dies der Fall ist, kann gesendet werden, was man will.