STVO Neufassung: Wiedereinführung der Radwegbenutzungspflicht

Sehr geehrte Forengemeinde,

wer kennt es nicht? Man fährt nach dem wohlverdienten Feierabend nach Hause und steht im Stau, weil weiter vorne ein Radfahrer auf der Straße fährt, anstatt auf dem parallelen Radweg. Auf der Landstraße muss man von 100 auf 15 abbremsen, weil wieder ein Möchtegern Jan Ulrich in seinem verschwitzten Trikot mitten auf der Straße fährt und aufgrund seiner Ultra empfindlichen Reifen nicht den bestens ausgebauten und breiten Radweg nebenan benutzen kann.

Ich finde, das muss aufhören und im Forum lese ich oft genug Klagen über solche Radfahrer. Leider wurde vor ein paar Jahren die allgemeine RAdwegbenutzungspflciht aufgehoben. Ein paar Radfahrer hatten wahrscheinlich aufgrund eines kaputten Radweges argumentiert, dass dessen Benutzung nicht zumutbar wäre. Das muss man sich erst einmal vorstellen: weil es irgendwo ein Deutschland einen kaputten Radweg gibt, müssen in der gesamten Bundesrepublik Radwege nur noch mit den blauen Verekrhsschildern benutzt werden. Abertausende Kilometer Radweg dürfen einfach links liegen gelassen werden. Und das, obwohl Radwege den Radfahrer schützen sollen und die Flüssigkeit des motorisierten Individualverkehrs sicherstellen sollen. Es ist eine vollkommen abstruse Situation: für viele Milliarden Euro wurden Radwege gebaut, die jetzt nicht mehr benutzt werden, weil sich der Hype vom angeblich so sicheren Fahrbahnradeln verbreitet. Leittragender ist wie immer der Autofahrer und Steuerzahler, der mit seinen Geldern die Radwege finanziert und dank der Radfahrer nicht mehr rechtzeitig für Arbeit kommt.

Nun hilft alles klagen nichts. Momentan berät die Politik über eine Neufassung der STVO. Das ist unsere Gelegenheit, auf eine Änderung von §2 (4) STVO zu drängen und die Benutzung von Radwegen wieder verpflichtend zu machen. Wir sind hier mehrere tausend Mitglieder und der ADAC und VCD hätten bestimmt auch Interesse daran, weil ihre Mitglieder da sicher dafür sind. Zusammen können wir sicher etwas bewegen und unsere Straßen sicherer machen.

Für mich stellt sich nur die Frage: wie packt man sowas am besten an und wer wäre noch mit dabei?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von RH SH


Sehr geehrte Forengemeinde,

wer kennt es nicht? Man fährt nach dem wohlverdienten Feierabend nach Hause und steht im Stau, weil weiter vorne ein Radfahrer auf der Straße fährt, anstatt auf dem parallelen Radweg. Auf der Landstraße muss man von 100 auf 15 abbremsen, weil wieder ein Möchtegern Jan Ulrich in seinem verschwitzten Trikot mitten auf der Straße fährt und aufgrund seiner Ultra empfindlichen Reifen nicht den bestens ausgebauten und breiten Radweg nebenan benutzen kann.

Ich finde, das muss aufhören und im Forum lese ich oft genug Klagen über solche Radfahrer. Leider wurde vor ein paar Jahren die allgemeine RAdwegbenutzungspflciht aufgehoben. Ein paar Radfahrer hatten wahrscheinlich aufgrund eines kaputten Radweges argumentiert, dass dessen Benutzung nicht zumutbar wäre. Das muss man sich erst einmal vorstellen: weil es irgendwo ein Deutschland einen kaputten Radweg gibt, müssen in der gesamten Bundesrepublik Radwege nur noch mit den blauen Verekrhsschildern benutzt werden. Abertausende Kilometer Radweg dürfen einfach links liegen gelassen werden. Und das, obwohl Radwege den Radfahrer schützen sollen und die Flüssigkeit des motorisierten Individualverkehrs sicherstellen sollen. Es ist eine vollkommen abstruse Situation: für viele Milliarden Euro wurden Radwege gebaut, die jetzt nicht mehr benutzt werden, weil sich der Hype vom angeblich so sicheren Fahrbahnradeln verbreitet. Leittragender ist wie immer der Autofahrer und Steuerzahler, der mit seinen Geldern die Radwege finanziert und dank der Radfahrer nicht mehr rechtzeitig für Arbeit kommt.

Nun hilft alles klagen nichts. Momentan berät die Politik über eine Neufassung der STVO. Das ist unsere Gelegenheit, auf eine Änderung von §2 (4) STVO zu drängen und die Benutzung von Radwegen wieder verpflichtend zu machen. Wir sind hier mehrere tausend Mitglieder und der ADAC und VCD hätten bestimmt auch Interesse daran, weil ihre Mitglieder da sicher dafür sind. Zusammen können wir sicher etwas bewegen und unsere Straßen sicherer machen.

Für mich stellt sich nur die Frage: wie packt man sowas am besten an und wer wäre noch mit dabei?

Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fre**e halten.

In deinem Post ist soviel Unwissen und Polemik, dass ich gar nicht weiß wo ich anfangen soll. Allein schon die Aussage bzgl. "Autofahrer der die Radwege finanziert" zaubert mir ein fettes Grinsen aufs Gesicht.

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Zitat:

Original geschrieben von RH SH


Die hiesigen Radfahrer haben die Pflicht, Autos überholen zu lassen, anscheinend nicht verstanden.
<...pragraphen bla bla ...>
Ich erkläre es noch mal: wenn mich ein Profi in einer engen Straße am Überholen hindern will, dann ist das eiskalte Nötigung. Es steht dem Radfaher überhaupt nciht zu zu entscheiden, ob und wann ich überhole, er hat Platz zu machen und zwar schnellstmöglich.
<....>
Zu der Sache mit dem Sicherheitsabstand: ich halte 150 Zentimeter für übertrieben, dann dürfte man innerorts nur noch überholen, wenn man auf die Gegenspur fährt, also gerade kein Gegenverkehr kommt. Mir kann keiner erzählen, dass das sinnvoll ist. Die Rechtsprechung sichert dem Radfahrer diesen Sicherheitsabstand zu, also hat der Radfahrer als langsames Fahrzeug gemäß STVO dafür zu sorgen, dass ich mit meinem Auto so überholen kann, dass diese 150 Zentimeter gewahrt bleiben. Aber stattdessen fährt man ja lieber zu weit links und mault herum, dass die bösen Autos mit 10 Zentimeter Abstand überholen..... überlegt mal, warum das so ist....😕😕😕

Also Radfahrer haben sich haarklein an die Paragraphen der STVO zu halten, aber Autofahrer dürfen frei entscheiden, wie groß der ausreichende Sicherheitsabstand ist, obwohl die regelmäßige Rechtsprechung anderes darlegt....

Zu dir fällt mir da nur ein: Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt...

Wenn ein Radfahrer eine enge Straße befährt, dann kannst du ihn halt nicht überholen, PUNKT.
Platzmachen um ein passieren zu ermöglichen ist vorgeschrieben, aber erst, wenn dies möglich ist.
Die STVO sagt dazu ja "....an geeigneter Stelle..."
Also sobald die Straße breit genug ist.
Ansonsten haben die Autofahrer eben zu warten bis entweder Platz da ist, oder der Gegenverkehr es zulässt.
Das hat dann nichts,aber auch gar nichts mit Nötigung zu tun.

Du sprichst Radfahrern das Recht ab, ihr eigenes Leben zu schützen, damit Leute wie du sie nicht in LEBENSGEFAHR bringen, denn nichts anderes ist es, wenn ein Auto zu dicht überholt.
Stattdessen pochst du auf dein vermeintliches Rechts, immer mit der maximal erlaubten Geschwindigkeit voran zu kommen.
Also ist deine individuelle Freiheit als Autofahrer scheinbar mehr Wert, als das Leben eines Radfahrers....

Wie gesagt, ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt....

Zitat:

Original geschrieben von RH SH


Ich erkläre es noch mal: wenn mich ein Profi in einer engen Straße am Überholen hindern will, dann ist das eiskalte Nötigung. Es steht dem Radfaher überhaupt nciht zu zu entscheiden, ob und wann ich überhole, er hat Platz zu machen und zwar schnellstmöglich. Wenn da jemand vorsätzlich nach links zieht, ist das Nötigung! Nötigung kann übrigens bei Härtefällen ins Gefängnis führen..... nur mal so nebenbei erwähnt.... Vielleicht motiviert das ja einige Radfahrer, doch mal in die STVO zu schauen.

Wieso gilt das nur für Profis und nicht auch für Amateure?

Kannst du uns hierzu ein paar Urteile nennen, welche deine Sichtweise untermauen?

@RH SH
Wenn es eine enge Straße mit Gegenverkehr ist und Du den nötigen Abstand zum Radfahrer nicht einhalten kannst auch wenn er ganz rechts fährt dann hast Du auch nicht zu überholen sondern zu warten bis eine geignete Stelle kommt.
Und wenn es Dir nicht passt kannst Du ja irgendwo umdrehen und Dir eine andere Strecke suchen.
Wie gesagt darf man einen Radfahrer nur überholen wenn man genügend Abstand halten kann. Wenn es nicht geht mußt Du dahinter bleiben.
Und wenn mich ein Autofahrer mit 10cm Abstand überholt dann würde ich den schon mal höfliche fragen ob er noch alle Tassen im Schrank hat.

Zitat:

Original geschrieben von RH SH


Auto = Straße; Radfahrer = Radweg. Das scheinen einige hier nicht verstehen zu können.

Finde Dich langsam mal damit ab: Es gilt NICHT Deine Privatmeinung! Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Fahrbahn auch Radfahrern zur Verfügung steht. Benutzungspflichtige Radwege sind eine Ausnahme, und für diese Ausnahme gelten enge Kriterien. In diesem Forum bekommst Du von anderen Autofahrern reichlich Gegenwind. Sogar der ADAC räumt beim Thema Radwege ein, dass "

in vielen Fällen eine Führung auf der Fahrbahn oder auf dem Radfahrstreifen die bessere Lösung darstellt.

" Radwege werden inzwischen zurückgebaut und durch Radstreifen auf der Fahrbahn ersetzt. Das alles sollte Dich eigentlich dazu bringen, die Abseitigkeit Deiner Position zu erkennen und sie zu überdenken.

Zitat:

Original geschrieben von RH SH


Ich erkläre es noch mal: wenn mich ein Profi in einer engen Straße am Überholen hindern will, dann ist das eiskalte Nötigung. Es steht dem Radfaher überhaupt nciht zu zu entscheiden, ob und wann ich überhole, er hat Platz zu machen und zwar schnellstmöglich. Wenn da jemand vorsätzlich nach links zieht, ist das Nötigung! Nötigung kann übrigens bei Härtefällen ins Gefängnis führen..... nur mal so nebenbei erwähnt.... Vielleicht motiviert das ja einige Radfahrer, doch mal in die STVO zu schauen.

Du musst hier nichts erklären. Erkläre Deine Ansicht bei passender Gelegenheit einem Fachanwalt oder Verkehrsrichter, aber wundere Dich nicht, wenn Dir das Resultat nicht gefällt. Nötigung liegt nämlich nicht vor. Wenn Du die Privatmeinung vertrittst, es liege Nötigung vor, so kannst Du die Richtigkeit Deiner Ansicht von einem Gericht überprüfen lassen.

Zitat:

Original geschrieben von RH SH


  • Übrigens parkiere ich auch auf Radwegen.
  • Darum kann man manche Tempolimits auch links liegen lassen und fährt trotzdem nicht gleich gegen den Baum
  • Bei solchen Hartäckigen Fällen gibt’s erst mal eine Hupe
  • Ich fahr immer mit dem Wagen auf diese Aufstellfläche herauf

Und welche Motivation brauchst Du, um mal in die StVO zu schauen und Dich an die Verkehrsregeln zu halten?

MfG, Tazio1935

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Zitat:

Original geschrieben von RH SH


Die Rechtsprechung sichert dem Radfahrer diesen Sicherheitsabstand zu, also hat der Radfahrer als langsames Fahrzeug gemäß STVO dafür zu sorgen, dass ich mit meinem Auto so überholen kann, dass diese 150 Zentimeter gewahrt bleiben.

Die Aussage des Abschnittes, den ich fett markiert habe, steht so nicht im Gesetz.

Zitat:

Original geschrieben von ghostrider78



Zitat:

Original geschrieben von 2raeder-keinmotor


(...)
Viele Radwege sind aber Schikane und praktisch keiner ist sicherer als das Fahren auf der Fahrbahn.
(...)
Es gibt hier in der Nähe eine kurvige, schwer einsehbare, enge Landstraße, begleitet von einem breiten, asphaltierten Radweg. Nach Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten behaupte ich: dort ist der Radweg für Radler sicherer als die Fahrbahn.

Durch Deine Pauschalisierung stellst Du Dich auf eine Ebene mit anderen Foristen hier, die pauschal alle Radler runtermachen oder pauschal alle Radwege als nonplusultra hinstellen. Dein Anliegen in Ehren, aber damit stellst Du Dir selbst ein Bein.

Und wenn Du Dein Pauschalurteil mit Unfallstatistiken u.ä. untermauern willst zeigt das lediglich, daß man mit Statistik alles beweisen kann.

Da bin ich schon vorsichtig und schreibe von "Viele" und "praktisch keiner" und mir wird immer noch pauschalierung vorgeworfen. Da kann ich als Bayer nur sagen "Do leggst mi am Oarsch". Das ist keine Aufforderung oder gar Beleidigung sondern nur als Ausruf des Erstaunens zu verstehen.

Woher weißt Du eigentlich, dass der von Dir geschilderte Radweg sicherer ist, als die Landstraße? Kannst Du bitte mal die Unfallzahlen der letzten Jahre veröffentlichen?
Ach, gab es wohl keine Unfälle?

Als Kind musste ich mit dem Fahrrad zu meinem Freund, bzw. ins nächste Städtchen auch so eine kurvige Landstraße durch den Wald fahren. Meine Erfahrung: wo es gefährlich ist fahren die meisten Autofahrer auch vorsichtig.

In 30 Jahren gab es da genau einen Unfall. Allerdings nicht im Wald sondern an der ersten Kreuzung im Ort. Der Autofahrer war zu schnell in den Ort rein gefahren und hat ein Kind verletzt, das die Straße überqueren wollte. Seit ca. 15 Jahren gibt es jetzt einen Rad-/Fußweg durch den Wald. Der hat eine Menge Geld gekostet und wird am Sonntag gerne von den Spaziergängern genutzt. Aber an der Sicherheit kann er nichts verbessern. Wo es vorher 0 Unfälle gab, kann er einfach nichts verbessern.

Eigentlich mag ich keine Einzelfälle, aber Du magst ja keine Statistiken.
Und zu Deiner Beruhigung, wenn direkt neben einer Landstraße ein gut ausgebauter klar geführter Radweg verläuft, da benutze ich diesen auch.
(Klugscheißmodus an: Außerhalb geschlossener Ortschaften gibt es keine Radwege sondern nur kombinierte Fuß-/Radwege oder sonstige (landwirtschaftliche) Wege)

Zitat:

Original geschrieben von Andi_08


@RH SH
Wenn es eine enge Straße mit Gegenverkehr ist und Du den nötigen Abstand zum Radfahrer nicht einhalten kannst auch wenn er ganz rechts fährt dann hast Du auch nicht zu überholen sondern zu warten bis eine geignete Stelle kommt.
Und wenn es Dir nicht passt kannst Du ja irgendwo umdrehen und Dir eine andere Strecke suchen.
Wie gesagt darf man einen Radfahrer nur überholen wenn man genügend Abstand halten kann. Wenn es nicht geht mußt Du dahinter bleiben.
Und wenn mich ein Autofahrer mit 10cm Abstand überholt dann würde ich den schon mal höfliche fragen ob er noch alle Tassen im Schrank hat.

Hast du mit deinem Rad eigentlich schon mal daran gedacht, nicht direkt im Berufsverkehr zu fahren oder wenigstens eine abgelegene Nebenstraße zu benutzen? §1 STVO ebenfalls bekannt? Dann müssten wir hier nicht diskutieren, ob der Radfahrer Platz machen müsste oder ob er sogar den angeblich so unsicheren Fahrradweg benutzen könnte, ohne ishc die Zacken aus der Krone zu brechen!

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von RH SH


Die Rechtsprechung sichert dem Radfahrer diesen Sicherheitsabstand zu, also hat der Radfahrer als langsames Fahrzeug gemäß STVO dafür zu sorgen, dass ich mit meinem Auto so überholen kann, dass diese 150 Zentimeter gewahrt bleiben.
Die Aussage des Abschnittes, den ich fett markiert habe, steht so nicht im Gesetz.

Diese Aussage von RH SH findet man sicherlich nirgends - weder im Gesetz noch in irgendeinem Urteil.

Richtig ist: Langsame Fahrzeuge haben schelleren Fahrzeugen das Überholen zu ermöglichen. Das ändert aber nichts an den erforderlichen Sicherheitsabständen. Und außerdem muss das Überholen nicht jederzeit und sofort möglich sein. In der Stadt ergeben sich sicherlich immer wieder Möglichkeiten oder einer von beiden biegt ab. Oder der Radfahrer fährt an der nächsten roten Ampel ohnehin wieder am Stau vorbei, womit sich dann das Überholen auch erst mal wieder erledigt hat.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von RH SH


Die Rechtsprechung sichert dem Radfahrer diesen Sicherheitsabstand zu, also hat der Radfahrer als langsames Fahrzeug gemäß STVO dafür zu sorgen, dass ich mit meinem Auto so überholen kann, dass diese 150 Zentimeter gewahrt bleiben.
Die Aussage des Abschnittes, den ich fett markiert habe, steht so nicht im Gesetz.

Es steht auch nicht im Gesetz, dass hunderte Autos hinter einem Radfahrer hinterherkriechen müssen, der nur zum Zwecke der Rechthaberei mitten auf der Straße fährt, obwohl es einen Radweg gibt oder paralele Nebenstraßen mit geringerem Verkehrsaufkommen.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Wieso gilt das nur für Profis und nicht auch für Amateure?

Kannst du uns hierzu ein paar Urteile nennen, welche deine Sichtweise untermauen?

Ich brauche keine Urteile, das steht alles in der STVO, die mana uch als Radvahrer kennen sollte.

Ich vermute zwar es ist zwecklos, aber ich probiere es nochmal...

Zitat:

Original geschrieben von RH SH


Die hiesigen Radfahrer haben die Pflicht, Autos überholen zu lassen, anscheinend nicht verstanden. Anscheinend gilt die STVO ja nicht für Fahrradfahrer, denn da steht folgendes:

§5 (6) STVO: Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.

Du musst richtig lesen. Da steht "wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist.". Das heißt, dass er auf einer Landstraße weder langsamer werden muss noch anhalten muss, da dann ja immernoch nicht mehr Platz ist zum überholen. Natürlich ist es sinnvoll als Radfahrer z.B. an einer

Einmündung

kurz 'rauszufahren und die KFZ vorbei zu lassen, wenn absehbar ist dass sie ansonsten in nächster Zeit nicht überholen könnten

Zitat:

§2 (2) STVO: Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.

Wenn du dich informierst wie Richter "möglichst weit rechts" auslegen, wirst du sehen dass Zweiräder nicht auf dem letzten cm Asphalt fahren müssen.

Zitat:

§2 (4) STVO: Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Eine Benutzungspflicht der Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung besteht nur, wenn Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ allein angezeigt ist. Radfahrer dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen.

Das hatten wir schon diskutiert...

Zitat:

Ich erkläre es noch mal: wenn mich ein Profi in einer engen Straße am Überholen hindern will, dann ist das eiskalte Nötigung. Es steht dem Radfaher überhaupt nciht zu zu entscheiden, ob und wann ich überhole, er hat Platz zu machen und zwar schnellstmöglich. Wenn da jemand vorsätzlich nach links zieht, ist das Nötigung! Nötigung kann übrigens bei Härtefällen ins Gefängnis führen..... nur mal so nebenbei erwähnt.... Vielleicht motiviert das ja einige Radfahrer, doch mal in die STVO zu schauen.

Nur weil du vorbei möchtest hat dir ein Radfahrer noch lange nicht unverzüglich Platz zu machen. Wer bist du dass du solche Sonderrechte verlangst? In der STVO steht das nämlich nicht. Wenn der Radfahrer STVO-konform unterwegs ist, hast du solange hinterherzufahren bis du STVO-konform überholen kannst. Wenn du damit ein Problem hast, solltest du den Führerschein abgeben.

Zitat:

Zu der Sache mit dem Sicherheitsabstand: ich halte 150 Zentimeter für übertrieben, dann dürfte man innerorts nur noch überholen, wenn man auf die Gegenspur fährt, also gerade kein Gegenverkehr kommt. Mir kann keiner erzählen, dass das sinnvoll ist.

Wie du das findest interessiert niemanden. Die 150-200cm Sicherheitsabstand haben Richter definiert um Radfahrer zu schützen. Wenn du dadurch nicht überholen kannst, dann musst du dich damit abfinden. Du hast keine Sonderrechte im Straßenverkehr nur weil dein Fahrzeug schneller oder schwerer ist.

Zitat:

Die Rechtsprechung sichert dem Radfahrer diesen Sicherheitsabstand zu, also hat der Radfahrer als langsames Fahrzeug gemäß STVO dafür zu sorgen, dass ich mit meinem Auto so überholen kann, dass diese 150 Zentimeter gewahrt bleiben. Aber stattdessen fährt man ja lieber zu weit links und mault herum, dass die bösen Autos mit 10 Zentimeter Abstand überholen..... überlegt mal, warum das so ist....😕😕😕

Geht's noch? Radfahrer haben dir 150cm Platz zu geben? Aus welchem Traum stammt denn dieser Wunsch von dir.

So langsam stellt sich mir die Frage nach der charakterlichen Eignung des TE am Straßenverkehr teilzunehmen… mit Unwissenheit allein kann man's nicht entschuldigen.

Zitat:

Original geschrieben von RH SH


Es steht auch nicht im Gesetz, dass hunderte Autos hinter einem Radfahrer hinterherkriechen müssen, der nur zum Zwecke der Rechthaberei mitten auf der Straße fährt, obwohl es einen Radweg gibt oder paralele Nebenstraßen mit geringerem Verkehrsaufkommen.

Du willst es nicht verstehen:

Du stehst nicht im Stau - Du bist der Stau!

Würden wir in den Städten den Radverkehrsanteil von heute 10 - 15% verdoppeln, so hätten wir wesentlich weniger Staus und Parkplatzprobleme.

Selbstverständlich darf sich jeder Radfahrer die Strecke (im Rahmen der Verkehrsregeln) genau so aussuchen wie Du.

Immer mehr habe ich den Verdacht, dass Du entweder ein Troll bist, der hier alleine gegen alle den längsten Thread der Geschichte schaffen will oder ein Kandidat für die MPU. Wer bist Du, dass Du anderen Verkehrsteilnehmern das Daseinsrecht absprechen willst?

Du hältst Dich immer daran fest, dass der Radfahrer ja auf den Radweg ausweichen kann. Ist Dir vielleicht auch schon mal aufgefallen, dass es viele Straßen ohne Radwege gibt? Und wenn die parallelen Nebenstraßen so toll sind, warum fährst Du die nicht? Ich fahre sie nicht, weil viele zugeparkt sind, Einbahnstraßen, Sackgassen oder ich an der nächsten Kreuzung nicht in die Richtung abbiegen darf in die ich muss oder ich ohne Ampel nicht sicher über nächste Querstraße rüber komme.

Zitat:

Original geschrieben von RH SH



Zitat:

Original geschrieben von Andi_08


@RH SH
Wenn es eine enge Straße mit Gegenverkehr ist und Du den nötigen Abstand zum Radfahrer nicht einhalten kannst auch wenn er ganz rechts fährt dann hast Du auch nicht zu überholen sondern zu warten bis eine geignete Stelle kommt.
Und wenn es Dir nicht passt kannst Du ja irgendwo umdrehen und Dir eine andere Strecke suchen.
Wie gesagt darf man einen Radfahrer nur überholen wenn man genügend Abstand halten kann. Wenn es nicht geht mußt Du dahinter bleiben.
Und wenn mich ein Autofahrer mit 10cm Abstand überholt dann würde ich den schon mal höfliche fragen ob er noch alle Tassen im Schrank hat.
Hast du mit deinem Rad eigentlich schon mal daran gedacht, nicht direkt im Berufsverkehr zu fahren oder wenigstens eine abgelegene Nebenstraße zu benutzen? §1 STVO ebenfalls bekannt? Dann müssten wir hier nicht diskutieren, ob der Radfahrer Platz machen müsste oder ob er sogar den angeblich so unsicheren Fahrradweg benutzen könnte, ohne ishc die Zacken aus der Krone zu brechen!

Wenn ich mit dem Rad fahre dann fahre ich in die Arbeit. Und das ist nunmal der Berufsverkehr. Und warum soll ich dann als Radfahrer irgend einen Umweg fahren nur damit ein ungeduldiger Autofahrer etwas schneller voran kommt?

Hast Du evtl. schon mal daran gedacht Nebenstraßen zu nutzen die Radfahrer nicht nutzen? Du kannst Dir ja auch nur so breite Straßen zum Fahren aussuchen damit Du immer überholen kannst.

Ein Radfahrer ist genau so ein VT wie ein Autofahrer und er hat auch die gleichen Rechte. Nur weil ein Auto schneller fahren kann muß ein Radfahrer nicht Platz machen.

Ich bin nur froh daß man solche Leute wie Dich wahrscheinlich an einer Hand abzählen kann. Schön langsam frage ich mich echt ob Du überhaupt geistig in der Lage bist im öffentlichen Straßenverkehr zu fahren. Deine Aussagen zufolge bestehen da schon mehr als erhebliche Zweifel.

Zitat:

Original geschrieben von 2raeder-keinmotor


Da bin ich schon vorsichtig und schreibe von "Viele" und "praktisch keiner" und mir wird immer noch pauschalierung vorgeworfen. Da kann ich als Bayer nur sagen "Do leggst mi am Oarsch". Das ist keine Aufforderung oder gar Beleidigung sondern nur als Ausruf des Erstaunens zu verstehen.

Mißversteh´ meine Aussage nicht als Vorwurf, ich schätze, was Du hier schreibst. Vielleicht war ich an dieser Stelle überkorrekt.

Zitat:

Original geschrieben von 2raeder-keinmotor


Woher weißt Du eigentlich, dass der von Dir geschilderte Radweg sicherer ist, als die Landstraße? Kannst Du bitte mal die Unfallzahlen der letzten Jahre veröffentlichen?
Ach, gab es wohl keine Unfälle?

Da bin ich schon vorsichtig und schreibe nicht "ich weiß" sondern "ich behaupte", gestehe mithin die Subjektivität meiner Einschätzung der Lage ein... Do leggst mi am Oarsch! 😉

Mir ist also kein Unfall bekannt, wohl aber sehr knappes Überholen. Dies ist mir an anderer Stelle schon zum Verhängnis geworden, als ein 40Tonner mich vom Rennrad holte (ohne Konsequenzen für Leib und Leben, nur zerfetzte Klamotten, Radweg gab´s an dieser Stelle keinen). Soetwas kann auf dem Radweg fast nicht passieren, immerhin bedeutet der Graben zwischen Radweg und Straße eine kleine Hemmschwelle für Autofahrer.

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