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Stuttgarter Ordnungsamt steht wegen Abschleppen in der Kritik

Themenstarteram 2. Februar 2020 um 16:24

letztes Jahr wurde 4701 mal abgeschleppt

42% Mehr wie im Jahr 2018

Das ganz läuft unter dem Moto: Stuttgart parkt fair

Ein City Abschleppteam fährt mit Pedelecs durch die Stadt und meldet die Falschparker.

nach einer gewissen Zeit werden die Abschlepper aktiv

Während die einen stöhnen will der Chef des Ordnungsamt noch drastischer durchgreifen.

Es gäbe Stadteile die noch übel zugeparkt werden...

Was denkt ihr?

Richtig oder falsch...

Beste Antwort im Thema

Richtig !

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Zitat:

@Geisslein schrieb am 3. Februar 2020 um 09:32:13 Uhr:

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 3. Februar 2020 um 08:51:13 Uhr:

ohne Eigene Abschlepper - wie kommst du denn da drauf!

Ordnungsamt beauftragt Abschlepper an... - isit das was besonderes?

Also schleppt doch ein Privater ab ?!

Und wer sind die Späher... doch sicher auch keine eigenen Angestellten vom Ordnungsamt ?

Was soll das eigentlich werden? Du kennst kein Detail und vermutest einfach mal irgendwas. Wird eine Behauptung von dir widerlegt, kommst du mit der nächsten ums Eck. Ob in Stuttgart private Abschlepper oder stadteigene tätig werden, ist völlig egal. Hauptsache, die "amtliche" Verfolgung des Parkverstosses erfolgt zunächst durch kommunale Angestellte oder Beamte.

 

Grüße vom Ostelch

Zur Eingangsfrage: Richtig!

Zitat:

@Geisslein schrieb am 3. Februar 2020 um 09:47:36 Uhr:

 

Wobei Ich das fast auch nicht glauben kann, daß in Stuttgart so viel abgeschleppt werden muß in letzter und auch in kommender Zeit.

Will doch eh keiner mehr in den Talkessel von Stuttgart mit dem Auto fahren :D

Hast du ne Ahnung...

 

Nicht nur im öffentlichen kostenpflichtigen Parkraum und Verbotsbereichen wird in Stuttgart wild geparkt, auch private Stellplätze werden wie verrückt zugeparkt.

 

Wir haben unsere Firma in Stuttgart Ost, nahe dem Neckartor. Wir haben drei private Stellplätze für Firmenwagen und einige Mitarbeiter. Die sind nicht von der Straße aus einsehbar, werden aber ständig von Ortsfremden belegt. Trotz Beschilderung.

Das ist denen einfach egal. Wir erleben es jedesmal wie unfreundlich die Falschparker sind.

Unser Problem dabei, die Parkplätze befinden sich in einem engen Innenhof. Da kommt kein Abschleppwagen rein, geschweige denn mit nem Wagen am Haken wieder raus.

 

Dieses Falschparken hat deutlich zugenommen in den letzten Jahren. Sicher auch deshalb weil der öffentliche Parkraum als Parkraummanagement flächendeckend kostenpflichtig ist.

 

Auch viele Carsharingfahrzeuge werden dort einfach abgestellt.

 

Viele wollen gern parken, darf aber nix kosten.

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 3. Februar 2020 um 12:17:17 Uhr:

...

Wir haben unsere Firma in Stuttgart Ost, nahe dem Neckartor. Wir haben drei private Stellplätze für Firmenwagen und einige Mitarbeiter. Die sind nicht von der Straße aus einsehbar, werden aber ständig von Ortsfremden belegt. Trotz Beschilderung.

Das ist denen einfach egal. Wir erleben es jedesmal wie unfreundlich die Falschparker sind.

Unser Problem dabei, die Parkplätze befinden sich in einem engen Innenhof. Da kommt kein Abschleppwagen rein, geschweige denn mit nem Wagen am Haken wieder raus.

...

Schranke aufstellen, Hinweisschild, dass Privatparkplatz und Schranke geschlossen wird.

Wenn es nicht hilft, Schranke zu und fertig. Entweder, wenn frei ist und Schlüssel an die Berechtigten, oder zu wenn Falschparker drauf stehen, mit Hinweiszettel unterm Scheibenwischer, wen sie anrufen müssen, um weg zu kommen.

(Vielleicht kombiniert mit Hinweis auf Schild, dass Falschparken 50,-€ kostet, dann gibts noch was für die Kaffeekasse...) :)

Zitat:

Wenn es nicht hilft, Schranke zu und fertig. Entweder, wenn frei ist und Schlüssel an die Berechtigten, oder zu wenn Falschparker drauf stehen, mit Hinweiszettel unterm Scheibenwischer, wen sie anrufen müssen, um weg zu kommen.

Auch wenn dies vermutlich von vielen befürwortet würde, ist dies doch Nötigung und damit eine Straftat.

Einfach Schild aufhängen mit Parkgebühr und fertig. Halterabfrage kostet nix und dann eine Rechnung schicken.

Zitat:

@ktown schrieb am 3. Februar 2020 um 15:33:13 Uhr:

Zitat:

Wenn es nicht hilft, Schranke zu und fertig. Entweder, wenn frei ist und Schlüssel an die Berechtigten, oder zu wenn Falschparker drauf stehen, mit Hinweiszettel unterm Scheibenwischer, wen sie anrufen müssen, um weg zu kommen.

Auch wenn dies vermutlich von vielen befürwortet würde, ist dies doch Nötigung und damit eine Straftat.

Einfach Schild aufhängen mit Parkgebühr und fertig. Halterabfrage kostet nix und dann eine Rechnung schicken.

Wieso ist das Nötigung? Wenn jemand auf einem als Privatparkplatz ausgewiesenen und mit einer Schranke gesicherten Parkplatz parkt, muss er damit rechnen, dass die Schranke auch irgendwann mal geschlossen wird. Er hat auf der Fläche nichts zu suchen. Dem zur Nutzung des Parkplatzes Berechtigten vorsätzlich den Platz wegzunehmen ist natürlich keine Nötigung. Oder doch?

Grüße vom Ostelch

Lesen sie mal richtig.

Wenn die Schranke dauerhaft und selbstständig nach der Einfahrt zufährt, dann ist das korrekt und auch nicht als Nötigung zu werten.

Dies

Zitat:

Wenn es nicht hilft, Schranke zu und fertig. Entweder, wenn frei ist und Schlüssel an die Berechtigten, oder zu wenn Falschparker drauf stehen, mit Hinweiszettel unterm Scheibenwischer, wen sie anrufen müssen, um weg zu kommen.

hört sich für mich nicht so an. Es mag aber auch sein, dass ich das falsch interpretiere.

Ich zitiere mal ein Juraforum:

Zitat:

Der Schädiger kann dann aufgefordert werden, das Fahrzeug wegzufahren. Ist dies nicht erfolgreich, kann versucht werden, das Fahrzeug wegzuschieben. Hierbei ist darauf zu achten, daß nicht eine anderweitige Besitzstörung eintritt (z.B. Wegschieben auf den Stellplatz eines Dritten). Das Abschleppen sollte stets das letzte Mittel sein. Aus dem Prinzip der Schadensgeringhaltung erwächst auch die Pflicht, für einen möglichst sicheren Abstellplatz Sorge zu tragen (LG Frankfurt a.a.O). Kein geeignetes Mittel gegen eine derartige Besitzstörung ist beispielsweise das Versperren der Ausfahrt, um den widerrechtlich Parkenden an der Wegfahrt zu hindern. Dies wäre u.U. eine strafbare Nötigung i.S. von § 240 Abs.1 StGB und es können hieraus Schadensersatzpflichten aus § 823 BGB entstehen. Jedenfalls stellt das Blockieren eines Fahrzeugs stets einen Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit (OVG Koblenz, NJW 1988, 929; OVG Saarlouis, NJW 1994, 878) und damit gegen § 1 Abs.1 PolG dar und gibt der Polizei die Berechtigung zu Abschleppmaßnahmen. Bei unmittelbarer Ausführung nach § 8 PolG hat der Nötigende anfallende Kosten zu tragen (OVG Koblenz, OVG Saarlouis a.a.O.)."

Hallo,

 

das mit der Schranke funktioniert leider nicht.

 

Es handelt sich dabei um einen Innenhof, auf dem auch Garagen von Anwohnern sind. Ebenfalls sind dort auch Parkplätze eines Gastronomiebetriebs aus der Nachbarschaft. Weder mit den Garagenmietern/besitzern oder dem Gastronom gibt es Probleme. Dessen Gäste werden von ihm darauf hingewiesen dass unsere Parkplätze auch abends freizuhalten sind falls bei uns ein Störfall ist, dass unsere Mitarbeiter parken können.

 

Also Schranke ist ausgeschlossen. Wir müssen uns leider mit den Falschparkern auseinandersetzen. Der Gastrobetrieb hat auch regelmäßig Fremdparker auf seinen vier Stellplätzen.

 

Damit haben wir uns schon abgefunden. Was mich so enttäuscht ist die häufig unfreundliche Art die einem entgegenschlägt.

 

Deshalb, und um zum Ursprungsthema zurückzukommen, ich finde es richtig dass Falschparker abgeschleppt werden.

 

Die Ausrede „das wusste ich nicht“ ist immer glatt gelogen oder die Personen dürften eigentlich keinen Führerschein besitzen.

Auf der Straße gibt es hier genug Platz. Das kostet aber zweimarkfufzig.

evtl. könnte ja mal ein Versuch hiermit helfen:

https://www.parkplatzdieb.de/

Ich habe damit zwar auch keine Erfahrungen, aber die Beschreibung klingt ja ganz nett...

am 3. Februar 2020 um 15:52

Zitat:

@ktown schrieb am 3. Februar 2020 um 15:33:13 Uhr:

Zitat:

Wenn es nicht hilft, Schranke zu und fertig. Entweder, wenn frei ist und Schlüssel an die Berechtigten, oder zu wenn Falschparker drauf stehen, mit Hinweiszettel unterm Scheibenwischer, wen sie anrufen müssen, um weg zu kommen.

Auch wenn dies vermutlich von vielen befürwortet würde, ist dies doch Nötigung und damit eine Straftat.

Bei unserem Fitnessstudio wurde nach der Schließung immer die Schranke verschlossen, war auch egal, ob dort noch jemand stand oder nicht. Konsequenzen hatte es eigentlich nie. Jetzt gibt es ein automatisches Tor und jedes Mitglied hat eine eigene Parkkarte. Schon traurig, dass man so durchgreifen muss und auf eigene Kosten den Parkplatz absperren muss.

Zitat:

@cyberdude schrieb am 3. Februar 2020 um 16:50:39 Uhr:

evtl. könnte ja mal ein Versuch hiermit helfen:

https://www.parkplatzdieb.de/

Ich habe damit zwar auch keine Erfahrungen, aber die Beschreibung klingt ja ganz nett...

Das ist, ehrlich gesagt, ein Tropfen auf den heissen Stein.

Denn es sind immer wieder neue Falschparker.

 

Wir wollen keine Menschen bestrafen oder Profit daraus schlagen.

 

Die Chance dass ein anderer Falschparker vom Vorherigen gewarnt wird ist hier sehr gering. ;)

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 3. Februar 2020 um 17:42:41 Uhr:

Zitat:

@cyberdude schrieb am 3. Februar 2020 um 16:50:39 Uhr:

evtl. könnte ja mal ein Versuch hiermit helfen:

https://www.parkplatzdieb.de/

Ich habe damit zwar auch keine Erfahrungen, aber die Beschreibung klingt ja ganz nett...

Das ist, ehrlich gesagt, ein Tropfen auf den heissen Stein.

Denn es sind immer wieder neue Falschparker.

Wir wollen keine Menschen bestrafen oder Profit daraus schlagen.

Die Chance dass ein anderer Falschparker vom Vorherigen gewarnt wird ist hier sehr gering. ;)

Ich komme da jetzt nicht ganz mit. Wenn ihr euch über Falschparker ärgert, dann müsst ihr wohl auch was gegen sie unternehmen. Sie nicht bestrafen zu wollen und keinen Profit daraus zu schlagen, ist ja schön und gut, aber darum geht es auch nicht bei der Abmahnung. Der Abgemahnte zahlt ja keine Strafe, sondern die Anwaltskosten, die mit der Abmahnung entstehen. Ob die ca. 200 €, die der Falschparker als Anwaltskosten zu tragen hat, ein "Tropfen auf den heißen Stein" sind, hängt von den finanziellen Verhältnissen des Falschparkers ab. Gemessen an den "Zwofuffzig" auf der Straße sind 200 € schon ein netter Aufpreis. Das Ordnungsgeld als "Strafe" wird ja erst bei Verstoß gegen die Unterlassungserklärung fällig.

Wenn euch das zu aufwändig und eine Zufahrtsbeschränkung durch eine Schrankenanlage o.ä. nicht möglich ist, müsst ihr euch mit den dreisten Falschparkern wohl abfinden. Die werden sich freuen, es euch aber nicht danken.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 3. Februar 2020 um 12:17:17 Uhr:

 

Hast du ne Ahnung...

Nicht nur im öffentlichen kostenpflichtigen Parkraum und Verbotsbereichen wird in Stuttgart wild geparkt, auch private Stellplätze werden wie verrückt zugeparkt.

Wir haben unsere Firma in Stuttgart Ost, nahe dem Neckartor. Wir haben drei private Stellplätze für Firmenwagen und einige Mitarbeiter. Die sind nicht von der Straße aus einsehbar, werden aber ständig von Ortsfremden belegt. Trotz Beschilderung.

Das ist denen einfach egal. Wir erleben es jedesmal wie unfreundlich die Falschparker sind.

Unser Problem dabei, die Parkplätze befinden sich in einem engen Innenhof. Da kommt kein Abschleppwagen rein, geschweige denn mit nem Wagen am Haken wieder raus.

Ist das keine Option? https://www.ziegler-metall.de/parkbuegel Kostet nicht die Welt und schont die Nerven.

@Ostelch

 

Ich verstehe dich. Klar können wir abmahnen. Aber dann stellt sich trotzdem wieder einer da hin.

Ich kann mich nicht erinnern dort einen Falschparker zwei Mal angetroffen zu haben.

 

Deshalb finde ich das Abmahnen zwecklos.

 

Schranke wäre für mich persönlich das effektivste. Aber wohl nicht machbar.

 

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 4. Februar 2020 um 12:28:13 Uhr:

@Ostelch

 

Ich verstehe dich. Klar können wir abmahnen. Aber dann stellt sich trotzdem wieder einer da hin.

Ich kann mich nicht erinnern dort einen Falschparker zwei Mal angetroffen zu haben.

 

Deshalb finde ich das Abmahnen zwecklos.

 

Schranke wäre für mich persönlich das effektivste. Aber wohl nicht machbar.

Vielleicht spricht es sich ja doch rum, was das Falschparken bei euch kostet. Ihr könntet zmindest mal ein entsprechendes Hinweisschild, dass Falschparker abgemahnt und abgeschleppt (auch wenns tatsächlich nicht geht) werden, anbringen. Sonst bleibt dann nur, Parkbügel auf den Stellplätzen zu montieren. Die gibt es ja auch ferngesteuert. Zähneknirschend den Oberschlauen weiterhin Parkplätze zur Verfügung zu stellen, ist wohl auch keine Lösung.

 

Grüße vom Ostelch

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