Sturmschaden während der Fahrt

Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen.
Mein Problem: Ich bin auf einer Landstraße hinter einem Auto gefahren welches einen Anhänger mit Planenaufbau zog. Es war nicht ersichtlich was der Hänger geladen hatte.
An diesem Tag gab es eine Amtliche Sturmwarnung.
Ich habe das Gespann überholen wollen, dabei hat eine Windböe den Hänger erfasst und gegen mein Auto geschleudert.
Die Polizei hat alles dokumentiert und der Fahrer eine Verwarnung erhalten. Der Hänger war nicht beladen.
Nun stellt sich die Versicherung des Unfallgegners quer und will nicht zahlen. Begründung: es wäre ein unabwendbar es Ereigniss gewesen.
Hat jemand mit solch einem Fall Erfahrung?

????

62 Antworten

Zitat:

@NDLimit schrieb am 24. Februar 2022 um 22:29:26 Uhr:


Klaus, Danke für die Aufklärung, tatsächlich habe ich da eine andere Sichtweise.

Selbst wenn ein Fahrzeug durch Sturmböen abkommt, ist das versichert.

Das eigene Fahrzeug ja.... mmmmhhh... bin wohl in der falschen Logikschleife 🙂

Unfallursächlich ist nicht die ziegerichtete Fahrbewegung des Gespanns, sondern das Ablenken des Anhängers durch den Sturm. Der Idealfahrer hätte das konkret auch nicht verhindern können. Insofern war das unabwendbar. Wenn es ab Windstärke 8 passiert ist, ist der Leistungsbereich der TK eröffnet. Der Eigentümer des Anhängers könnte seinen Schaden auch über seine TK des Anhängers regulieren lassen (sofern vorhanden).

Ok, wieder etwas gelernt.

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Ombudsmann geht nur für den eigenen Versicherungsvertrag..

Ach? Ist das so?

Zitat:

@NDLimit schrieb am 25. Februar 2022 um 00:44:45 Uhr:


Ach? Ist das so?

Ja, das ist so!

Und da bist Du wirklich sicher?

Zitat:

@NDLimit schrieb am 25. Februar 2022 um 00:54:36 Uhr:


Und da bist Du wirklich sicher?

Ja weil selber schon gehabt. Ombudsmann meldet sinngemäß:

Wofür der Versicherungsombudsmann nicht zuständig ist
Der Ombudsmann ist nicht der richtige Adressat, wenn es um Deine Ansprüche gegen die Versicherung eines anderen geht, zum Beispiel gegen die Kfz-Versicherung Deines Unfallgegners.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 24. Februar 2022 um 22:26:27 Uhr:


remarque, ich sehe den Knackpunkt darin, dass es sich um einen Anhänger handelte, der versicherungspflichtig ist. Ohne Anhänger, hätte es (vermutlich) beim Überhollvorgang keinen Unfall/Schaden gegeben.

Das ist eine andere Nummer, als wenn ein Ast von einem "unbekannten" Baum beim Sturm auf das Auto schlägt.

Wenn ein Ast von einem Baum meines Grundstücks abbricht und auf Nachbars Auto weht (ab einer bestimmten Windstärke), hafte ich auch nicht, sofern der Baum nicht erkennbar morsch gewesen ist. Genauso, wenn Dachziegeln von meinem Dach fliegen, das Dach aber vorher nicht baufällig war und nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet worden ist. Für mein Dach habe ich sogar ein "Zertifikat", dass mehr Sturmklammern verwendet worden sind als vorgeschrieben.

Von daher ist durchaus wahrscheinlich, dass der TE in diesem Fall tatsächlich Pech gehabt hat. Um in Haftung zu kommen, muss der Verursacher schließlich erst einmal eine vorwerfbare Handlung begangen haben (Wartungsmangel, Fahrfehler etc.).

Das ist tatsächlich so. Letzes Jahr beim großen Sturm ist in der Nachbarschaft ein Baum der auf einem städtischen Grundstück stand umgebrochen und hat ein Auto komplett zerstört und einen Balkon heruntergerissen.
Die Stadt musste nichts zahlen weil es eine Sturmwarnung gab, der Baum in Ordnung war und das Ereignis damit unabwendbar war.
Der Nachbar war beim Anwalt, der hat das so bestätigt, da war nichts zu machen.

Zitat:

@Gerry0309 schrieb am 25. Februar 2022 um 08:31:53 Uhr:


Das ist tatsächlich so. Letzes Jahr beim großen Sturm ist in der Nachbarschaft ein Baum der auf einem städtischen Grundstück stand umgebrochen und hat ein Auto komplett zerstört und einen Balkon heruntergerissen.
Die Stadt musste nichts zahlen weil es eine Sturmwarnung gab, der Baum in Ordnung war und das Ereignis damit unabwendbar war.
Der Nachbar war beim Anwalt, der hat das so bestätigt, da war nichts zu machen.

Und was ist daran verkehrt? Noch einmal: um in eine Haftung zu kommen, muss laut BGB jemand einen Fehler gemacht haben. Aktiv (Ast abgesägt als jemand drunter stand) oder durch Unterlassen (mangelnde Baumpflege). Wenn man da keinen findet, dem man etwas vorwerfen kann, muss auch niemand haften. Warum auch? Bzw. wer?

Bei uns schaut sich der Baumpfleger jeden größeren städtischen Baum jährlich an. Im Zweifel wird er gefällt, was dann jedesmal zu Empörungsstürmen in der Lokalpresse / Leserbriefen führt. Trotzdem kommt es vor, dass bei Sturm mal Äste herunterfallen oder auch mal ein Baum umfällt.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 25. Februar 2022 um 08:44:57 Uhr:



Bei uns schaut sich der Baumpfleger jeden größeren städtischen Baum jährlich an. Im Zweifel wird er gefällt, was dann jedesmal zu Empörungsstürmen in der Lokalpresse / Leserbriefen führt. Trotzdem kommt es vor, dass bei Sturm mal Äste herunterfallen oder auch mal ein Baum umfällt.

/OT on

Bei uns werden seit Wochen (z.T. gewaltige, richtig alte) Bäume zum fällen markiert. Grosse Empörung, aber sie wurden halt untersucht und für krank und damit zu schwach gegen Sturm befunden. Dann kam Eunice ("Zeynep"😉 mit Windstärke 11 und Böen bis 140km/h.

Alle markierten Bäume standen noch. Ein Haufen anderer Bäume sind umgefallen.

Soviel zum Thema Baumpflege. /OT off

Hallo,

der TE schreibt das eine Verwarnung durch die Polizei ausgesprochen wurde.
Das die Polizei bei einem unabwendbaren Ereigniss eine Verwarnung ausspricht nehme ich nicht an.
Deshalb würde ich zu einem Anwalt für verkehrsrecht gehen.

Gruss
Jens

Danke für die Antworten.
Ich werde mit allen Unterlagen mir eine Rechtsberatung bei einem Anwalt geben lassen.
Das unabwendbare Ereignis wird im Verkehrsrecht so beschrieben. der
Fahrzeugführer muss jegliche erdenkliche vorausschauende Sorgfalt aufgewendet und sich so verhalten haben, dass auch bei Anwendung des strengsten denkbaren Maßstabes dieser Unfall, auch im Umfang seiner Schadensfolgen, von niemandem, auch nicht von einem sog. Idealfahrer, hätte vermieden werden können.
Das hat er nicht getan. Er hat die Amtliche Sturmwarnung ignoriert und ist mit einem unbeladenen Leichtmetall Hänger gefahren.
Zudem muss der Hänger eine Verschuldungsunabhängige Betriebshaftpflicht haben.
Ich gehe bei der Versicherung jetzt in Wiederspruch und anschließend zum Anwalt.

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