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Fahrten nach Ablauf des Kennzeichens?

Themenstarteram 16. November 2005 um 6:10

Hallo,

ich habe mir gestern ein Motorrad von Privat gekauft, welches Saisonkennzeichen 04-09 angebracht hat. Werde es am Freitag abholen. Darf ich damit zur Zulassungstelle (auf direktem Wege) fahren, zwecks Ummeldung? Bleibe auch im selben Zulassungsbezirk. Vollständig ausgefüllte Doppelkarte hab ich mir schon besorgt. Oder muss ich mir so ne blöde rote Nummer für eine einmalige Fahrt besorgen? Im Netz findet man sehr widersprüchliche Meinungen.

Für schnelle Antworten danke ich Euch.

Gruß

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13 Antworten

meine Meinung: NEIN

der September ist definitiv vorbei ...

sofern Du also nicht im Besitz einer Zeitmaschine bist und diese zu bedienen weißt (Rückkehr!!!), ...

Nach schnellem Überfliegen der StVZO sag ich auch eher nein. Wobei ich da nur was im §28 hab lesen können. Dieser spricht von: Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten. Deine Fahrt wird wenn, dann unter Überführungsfahrt fallen.

Ich hab aber auch schon gehört, daß man mit nichtgültigem Kennzeichen und Versicherungskarte direkt zur Zulassungsstelle darf. Hab dafür aber leider noch keine Rechtsgrundlage gefunden. Vielleicht findest ja eine, oder wer anderes. Wenns eine gibt, dann bitte Quelle angeben!

Frag doch erstmal bei der Zulassungsstelle an, ob du das Motorrad überhaupt vorführen musst. Dann könntest du dir den Umstand komplett sparen.

Wenn Du neben den von Dir genannten Voraussetzungen das Kennzeichen übernehmen kannst ja,

sonst musst Du vorher das spätere Kennzeichen vorab beantragen und für die Fahrt ungestempelt montieren.

Die genauen Voraussetzungen stehen mehrfach in MT.

Suchfunktion benutzen.

klares statement von mir. das fahren eines KFZ mit abgelaufenen saison-kennzeichen ist gleichzusetzen mit fahren ohne versicherungsnachweis, also straftat der stvzo. da nützt einem die versichertenkarte auch nix.

die zulassungsstelle muss zur um oder anmeldeung das fahrzeug nicht vorgeführt bekommen, deshalb kann man vor der abholung das motorrad ummelden dann mit versicherungsschutz fahren.

gruß

rd

Themenstarteram 17. November 2005 um 6:09

Erstmal vielen Dank für die auch hier widersprüchlichen Meinungen. Habe gestern bei der Zulassungsstelle und auch bei der Dekra mal angrufen. Auskunft beider Seiten:

Man darf nicht mit dem abgelaufendem Saisonkennzeichen fahren, wohl aber mit dem entstempeltem original Kennzeichen in Verbindung mit der Dopelkarte; was für eine Logik !!!!!!!!!!

Leider muss ich auch vorher noch zur Dekra, da das Motorrad nur noch Tüv bis 03/06 hat und lt . Auskunft der Zulassungstelle Kraftfahrzeuge bei der Ummeldung noch mindestens 6 Monate Tüv haben müssen. Und ob ich dann ein nicht zugelassendes Fahrzeug für einige Stunden auf dem Dekra Gelände stehen lassen kann, bin ja mal morgen gespannt.

Erstmal vielen Dank

Zitat:

Original geschrieben von förschti

Man darf nicht mit dem abgelaufendem Saisonkennzeichen fahren, wohl aber mit dem entstempeltem original Kennzeichen in Verbindung mit der Dopelkarte; was für eine Logik !!!!!!!!!!

Man muß nicht alles verstehen.

Könnte jeder alles verstehen wären wir alle Genies ;)

im Umkehrschluß sollte man nicht alles, was man nicht versteht als Quatsch bezeichnen.

Der Versicherungsschutz beginnt am Tage der Zulassung und beinhaltet die entsprechenden Fahrten.

Der von der Doppelkarte ausgehende Schutz bezieht sich auf das polizeiliche Kennzeichen nach Zulassung.

Sofern Du das alte Saisonkennzeichen übernimmst, besteht eben auch nach der Ummeldung im November aufgrund des Saisonkennzeichens mit Ende September kein Versicherungsschutz.

Anders ist es, wenn Du das Fahrzeug ganzjährig oder mit einem Saisonkennzeichen incl. November zulässt.

Dann brauchst Du eben ein neues, ungestempeltes Nummernschild.

am 17. November 2005 um 14:59

Man sollte mal in den Vertragsbedingungen seines Versichers schauen. Wie z.B. vom LVM:

Allgemeine Kraftfahrtbedingungen des LVM

Unter §1 Abs. 3a ist dies Problem geregelt.

Da geht es um ungestempelte Kennzeichen. Das Saisonkennzeichen ist aber ein gestempeltes - und trotzdem ist das Fahrzeug nicht für den Straßenverkehr zugelassen.

Wäre mir neu, dass ein gestempeltes Saisonkennzeichen ausserhalb der Gültigkeit als ungestempeltes Kennzeichen gilt.

Beim Saisonkennzeichen liegt das doch anders.

Da besteht außerhalb der Saison keine Zulassung zum Strassenverkehr und kein Versicherungsschutz für denselben, d.h. die Deckungskarte greift außerhalb der Saison erst gar nicht.

Faktisch ist das Saisonkennzeichen außerhalb der Saison ungestempelt.

Mit Ummeldung außerhalb der Saison ändert sich daran auch Nichts.

Themenstarteram 19. November 2005 um 5:48

Es ist vollbracht!

1.Hin zum Verkäufer, entstempeltes original Kennzeichen rangeschraubt, danach zum Tüv gefahren, mit ausgefüllter Doppelkarte unter der Sitzbank. Natürlich! traf ich die freundlichen grünen Helfer an einer Ampel, jedoch keine Reaktion Ihrerseits.

2.Anstandslos neue Plakette bekommen und angebracht.

3.Dem freundlichen Prüfer einen Kaffee ausgegeben, Nummernschild wieder abgeschraubt und dem Kaffe sei Dank; durfte ich das Motorrad auch den ganzen Vormittag in der warmen Halle stehen lassen. Mit allen Unterlagen zur Zulassungsstelle und problemlos umgemeldet.

4.Wieder zurück zum Tüv, gestempeltes Nummernschild wieder ran, ab in die Garage und warten auf besseres Wetter.

Puuuhhh !!

Guten Morgen,

bleibt uns ja nur noch zu sagen:

Gute Fahrt :)

Grüße

Schreddi

...........auch von meiner Seite - die guten Wünsche...

Trotzdem war die richtige Antwort:

Mit dem angebrachten! entstempelten Kz., das Saisonkz. ausserhalb des Zulassungungszeitraumes ist diesem gleichgestellt, darf man sich auf den direkten Wege zur HU oder Kfz. -Zul.-Stelle mit dem abgemeldeten Fahrzeug im Zulassungsbezirk! begeben, wenn man eine vollständig ausgefüllte Versicherungsbestätigungskarte (Doppelkarte) seines Versicherers mitführt und somit die vorläufige Deckung gegenüber der Trachtengruppe nachweisen kann.

Man muss nicht alles wissen, es reicht, wenn man sich das Richtige merken kann :-)

Grüße

Beukeod

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