Sturmschaden
Ignorant wie ich bin, hatte ich am Vorabend das Heraufziehen des gestrigen Sturms nicht mitbekommen. Ein großer Marktschirm wurde daher gestern früh von der Garagendachterrasse auf ein Fahrzeug aus dem familiären Fuhrpark, das vor der Garage stand, geweht. Glück im Unglück: Der aufgespannte Schirm kam im rechten Winkel auf das Fahrzeug zu Fall, so dass die metallene Schirmstange auf der Dachreling zu liegen kam und vom Sturm darauf hin- und herbewegt wurde. Ergebnis: Schirm kaputt, Dachreling oben leicht verkratzt (sieht man aber nur, wenn man >220 cm groß ist), Lack oberhalb des Seitenfensters zwischen C- und D-Säule leicht verkratzt (kaum zu sehen, kann man rauspolieren).
Wäre der Schaden größer gewesen, wäre das ein Fall für die Wohngebäudeversicherung oder für die Kfz-Vollkasko-Versicherung?
fragt der HHH1961
25 Antworten
Zitat:
@HHH1961 schrieb am 9. November 2021 um 08:35:12 Uhr:
Die Frage ist nur, ob man das Fahrzeug in den bekannten Portalen noch als unfallfrei deklarieren darf.
Unfallfrei in dem Sinne wie er dort verstanden wird ist das Fahrzeug natürlich.
Der Begriff ist m.E. sowieso untauglich.
Unabhängig davon ob man "muss" oder nicht: Wo ist das Problem, dem Käufer ggü. einfach ehrlich zu sein auch wenn das im worst Case zu 1,56 EUR Preisnachlass führt?
Grundsätzlich ist jeder Schaden ungefragt beim Verkauf anzugeben.
Unfallfreiheit ist eine zugesicherte Eigenschaft, genau wie die Angabe der Kilimeterlaufleistung.
Die allgemeinen Kraftfahrtbedingungen definieren einen Unfall als ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
Es ist völlig egal wie so ein Unfall zustande kommt. Und wenn jemand meint, er muss das aufgrund "eigener" Definitionen nicht offenbaren, dann läuft er Gefahr hier finazielle Nachteile zu erleiden. Der Käufer kann nämlich im Nachgang wählen zwischen der Wandlung des Kaufgegenstandes oder einer angemessenen merkantilen Wertminderung.
Und nochmal, auch das wurde hier schon des öfteren diskutiert:
Es ist völig unerheblich wann ein Fahrzeugbesitzer "meint" ob ein offenbahrungspflichter Schaden vorliegt oder nicht. Das tut rein gar nichts zur Sache.
Auch kleine Schäden sind zu offenbaren, dass ist in der Rechtsprechnung schon seit langem so manifestiert.
Hier gibt es auch keinen Raum für Bagatelisierungen (war doch nur eine Beule)
Mann erweist sich unter Umständen einen Bärendienst, wenn man persönliche (falsche) Meinungen zu diesem Thema als die richtige favorisiert..........
Zitat:
@Pfuschwerk schrieb am 9. November 2021 um 09:08:40 Uhr:
Unabhängig davon ob man "muss" oder nicht: Wo ist das Problem, dem Käufer ggü. einfach ehrlich zu sein auch wenn das im worst Case zu 1,56 EUR Preisnachlass führt?
Es ist genau das das Problem, was HHH1961 beschrieben hat. Ein Inserat mit "reparierter Unfallschaden" wird von weniger Interessenten angeschaut und kann daher z.B. zu einem 156 Euro geringeren Verkaufspreis führen.
Zitat:
@HHH1961 schrieb am 9. November 2021 um 08:35:12 Uhr:
Bei einem Verkauf würde ich über jeden Schaden informieren. Die Frage ist nur, ob man das Fahrzeug in den bekannten Portalen noch als unfallfrei deklarieren darf. Denn als deklariertes Unfallfahrzeug würde es schon in der Filterauswahl bei vielen Suchenden herausfallen.
Bei einem derartigen Schaden würde ich das Fahrzeug nicht als Unfallfahrzeug deklarieren und als "unfallfrei" einstellen.
Damit ist es in den Portalen kein Unfallfahrzeug im Sinne des Ausschlusses bei der Suche.
In der Beschreibung und natürlich im Kaufvertrag wird der Schaden angegeben. Der Käufer bekäme Fotos vom Schaden vor und die Rechnung über die Reparatur.
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so würde ich das auch handhaben. Mann muss halt auch mal etwas "um die Ecke" denken...
Der DEKRA-Gutachter hat heute früh den Schaden begutachtet. Seiner Ansicht nach ist es nun kein "Unfallfahrzeug". Ergo würde ich bei einem Verkauf über ein Portal das Fahrzeug nicht als Unfallfahrzeug anbieten, im Vertrag natürlich den Schaden dokumentieren.
Unfallfahrzeug nein, schadensfrei nein. Üblicherweise ist auch ein Auto nach Hagelschaden kein Unfallfahrzeug, aber eben mit Vorschäden belastet. Kommt also auf die Formulierung in der Anzeige und im Vertrag an.
Das beschädigte Fahrzeug ist wie der gesamte familiäre Fuhrpark bei der HUK24 versichert. Hier wird ja gern Kritik geübt, wenn es um deren Schadensabwicklung geht. Meine Erfahrung bis jetzt sieht so aus:
- Telefonisch den Schaden gemeldet. Ansprechpartner ist die Schadensabteilung der Muttergesellschaft, also der HUK.
- Zwei Stunden später hatte ich einen Anruf von der DEKRA, dass sich demnächst ein Gutachter bei mir melden würde. Hat dann leider etwas länger gedauert, da die wegen des jüngsten Sturms wohl alle Hände voll zu tun haben.
- Gutachter war vor zwei Tagen in der Früh da.
- Bereits am nächsten Morgen erhielt ich einen Anruf von der HUK. Das Gutachten läge vor. Ob ich reparieren lassen wollte oder eine Auszahlung wünschte. Reparieren. Da ich Werkstattbindung vereinbart habe, würde das Gutachten an eine Werkstatt in meiner Nähe weitergeleitet werden. Okay. Auf die Reparatur würde ich 6 Jahre Garantie erhalten.
- Eine Viertelstunde später erhielt ich selbst auch das Gutachten von der HUK per email.
- Eine Stunde später erhielt ich einen Anruf von der Werkstatt. Dabei handelt es sich um einen Unfallinstandsetzungsbetrieb, von mir 20 Fahrminuten entfernt, der seit mehr als 70 Jahren seinem Handwerk nachgeht, also keine dunkle Hinterhofklitsche.
- Am selben Nachmittag kurz dort vorgefahren, weil es für mich ohnehin auf dem Weg lag, und die Details besprochen. Man wird versuchen die Delle herauszudrücken-/ziehen und anschliessend nur polieren, nur nötigenfalls wird man, wie im Gutachten kalkuliert, lackieren. Termin vereinbart.
So weit bin ich mit dem Ablauf sehr zufrieden.
Bei der Werkstatt las ich übrigens deren Stundenpreise, die ich überaus happig fand: 130 Euronen für Montagearbeiten, 140 Euronen für Lackierarbeiten zzgl 40% bei Metallic, alles netto zzgl MWSt. Im Gutachten sind 74 Euronen bzw. 101 Euronen zugrundegelegt, in Summe 416 Euronen für Arbeitslohn und 722 Euronen für Lackierung, total 1.138 Euronen zzgl MWSt.
@HHH1961 da bin ich mal gespannt wie die Reparatur verläuft! Hoffentlich zu Deiner Zufriedenheit. Habe gerade einen Frontscheibenschaden über meine TK bei der HUK24 zur Regulierung, die haben mir gleich nach der Schadensmeldung eine Mail mit den von Ihnen akzeptierten Stundenverrechnungssätzen zu gesendet ,da ich in der Werkstatt meiner Wahl reparieren lasse. Bin gespannt ob die voll regulieren! Meinen Anwalt habe ich schon mal vorab informiert.
Der TE hat Werkstattbindung vereinbart.
Wenn man ohne Werkstattbindung sein Fahrzeug zu seiner Markenwerkstatt bringt, sollte es eigentlich keine Probleme geben, das ist jedenfalls meine Erfahrung.
In dieser Woche wurde der Sturmschaden auf dem Dach meines Fahrzeugs (siehe Foto) behoben. Der Unfallinstandsetzungbetrieb, der mir aufgrund der vereinbarten Werkstattbindung zugewiesen wurde, hat sauber und termingerecht gearbeitet. Das Fahrzeug wurde innen und außen gereinigt wieder übergeben. Die überlassene Rechnungskopie lautet über knapp 1.566 Euro brutto (statt Kostenvoranschlag 1.355 Euro brutto), daraus von mir zu tragende SB 150 Euro. Auf die Reparatur habe ich durch die HUK24 nun 6 Jahre Garantie.
Mein erster Teilkasko-Schadensfall mit der HUK24. Bin sehr zufrieden.