Sturm reißt mir Tür aus der Hand

Hallo,

ich weiß hier gibt es schon viele Themen darüber,
aber bei mir ist es etwas anders.
Das Auto läuft über meinem Exfreund und die Versicherung auch, ich bin aber als Fahrzeugführer mit angegeben,

Zu meiner eigentlichen Frage

Heute riss mir auf Arbeit der Sturm die Tür aus der Hand, ich war schon eingestiegen und wollte die Tür gerade zumachen, wie es kommen mußte wurde beim Nachbarauto der Spiegel beschädigt und ich habe ne Delle.
Wäre es meine eigene Versicherung kein Problem aber so würde ja mein Ex hochgestuft, das Auto ist als Zweitwagen versichert würde da der Erstwagen auch hochgestuft oder nur das Unfallauto?
Mein Ex weiß noch nichts davon und ich glaube er würde ausrasten wenn er wegen mir hochgestuft wird.

Was jetzt tun?
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Danke

Beste Antwort im Thema

Du warst Fahrerin des schadenverursachenden Fahrzeuges.

Somit greift keine andere Versicherung (z.B. eine Privathaftpflichtversicherung).

Der Schaden wird von der Kfz-Haftpflicht des schädigenden Fahrzeuges reguliert.

Zitat:

@Silke1969 schrieb am 31. März 2015 um 17:21:12 Uhr:


würde da der Erstwagen auch hochgestuft oder nur das Unfallauto?

Die Hochstufung betrifft immer nur den schadenbelasteten Vertrag. Der Erstwagen hat mit dem Schaden nichts zu tun, folglich wird dessen Vertrag auch nicht hochgestuft.

Zitat:

@Silke1969 schrieb am 31. März 2015 um 17:21:12 Uhr:


Mein Ex weiß noch nichts davon und ich glaube er würde ausrasten wenn er wegen mir hochgestuft wird.

Und ich würde als Geschädigter ausrasten, wenn mir einer das Fahrzeug demoliert und statt Schadenregulierung mit einem Beziehungsdrama daherkommt.

Zitat:

@Silke1969 schrieb am 31. März 2015 um 17:21:12 Uhr:


Was jetzt tun?

Den Schaden der Kfz-Haftpflicht melden (dazu ist sie da). Nach Abschluss der Regulierung dort nachfragen, ob sich ein Schadenrückkauf lohnt (näheres hierzu in den FAQ-Versicherungen) zur Erhaltung des Schadenfreiheitsrabattes.

Den Schaden am Fahrzeug deines Exfreundes musst du aus der eigenen Tasche bezahlen, da (siehe oben) keine andere Versicherung greift - mit Ausnahme einer bestehenden Vollkasko.

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Geht zum Schrotti da bekommst den Kompletten Spiegel für'n fuffi, mit Glück sogar in der Farbe! Brauchst nur noch jemanden der den Einbaut, selbst mit ner Werke bist du insgesamt immer noch billiger!
Ich finde 550 unter Freunden schon heftig!

Einfach der eigenen Haftpflicht melden.
Dann wird deine "Freundin" entschädigt, so wie es ihr nach dem Wert ihres Autos zusteht!
Du kaufst dann den Schaden von der VS zurück.

=

"Freundin" bekommt nie und nimmer ihre gewünschten 500,- EUR
und du bezahlst den kleinen Schaden aus der eigenen Tasche, nur eben etwas später.

Warum sollte sie den Spiegel nicht in dieser Höhe ersetzt bekommen?

Zitat:

@AlterVerwalterRS schrieb am 8. April 2015 um 07:53:58 Uhr:


Warum sollte sie den Spiegel nicht in dieser Höhe ersetzt bekommen?

Weil der Spiegel schon 16 Jahre alt war und der Schaden auch zu hoch angesetzt ist, laut den Fotos ist das Gehäuse ja nichtmal in Wagenfarbe lackiert sondern einfach nur schwarz matt.

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Zitat:

@AlterVerwalterRS schrieb am 8. April 2015 um 07:53:58 Uhr:


Warum sollte sie den Spiegel nicht in dieser Höhe ersetzt bekommen?

Weil der Spiegel eventuell schon vorher kaputt war...

Hat sie doch geschrieben

Ich würde der Versicherung das auch so melden.Vielleicht wird da doch mal genauer hingeschaut

sollte sie die 550,00Euro von der Versicherung nicht bekommen sie aber die Rechnung darüber hat muß ich denn dann nicht den Rest aus meiner Tasche zahlen? Darf sie den Schaden überhaupt reparieren lassen bevor die Versicherung ihr ok gibt?

War Gestern in meiner Autowerkstatt und habe das erzählt und er hat auch ungläubig geguckt und gemeint das das nicht sein kann.

Von meiner "Freundin" und der Polizei habe ich noch nichts wieder gehört.

Ich hoffe trotzdem das es irgendwie schnell über die Bühne geht.

Zitat:

@Silke1969 schrieb am 8. April 2015 um 15:15:18 Uhr:


sollte sie die 550,00Euro von der Versicherung nicht bekommen sie aber die Rechnung darüber hat muß ich denn dann nicht den Rest aus meiner Tasche zahlen?

Doch, musst Du.

Zitat:

Darf sie den Schaden überhaupt reparieren lassen bevor die Versicherung ihr ok gibt?

Natürlich darf sie das, was hat sie mit Deiner Versicherung zu tun?

Quatsch.

Deine Versicherung stellt dich von unberechtigenten Ansprüchen frei.

Wenn deine Versicherung nicht zahlt, brauchst du auch nicht zu zahlen.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 8. April 2015 um 17:26:48 Uhr:



Zitat:

@Silke1969 schrieb am 8. April 2015 um 15:15:18 Uhr:


sollte sie die 550,00Euro von der Versicherung nicht bekommen sie aber die Rechnung darüber hat muß ich denn dann nicht den Rest aus meiner Tasche zahlen?
Doch, musst Du.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 8. April 2015 um 17:26:48 Uhr:



Zitat:

Darf sie den Schaden überhaupt reparieren lassen bevor die Versicherung ihr ok gibt?

Natürlich darf sie das, was hat sie mit Deiner Versicherung zu tun?

es könnte ja auch sein das die Versicherung einen Gutachter schickt. Sie will ja Geld von meiner Versicherung

Auf jeden Fall muß sie den Schaden nachweisen und wenn dieser bereits repariert ist, kann sie das nicht.

Aber 550,- zählt wohl noch zu den Schäden, die mit Kostenvoranschlag reguliert werden, wurde ein KVA eingereicht und wurde die Freigabe der Repa vom Versicherer bestätigt ?

Zitat:

@AlterVerwalterRS schrieb am 8. April 2015 um 19:08:52 Uhr:


Quatsch.

Deine Versicherung stellt dich von unberechtigenten Ansprüchen frei.

Wenn deine Versicherung nicht zahlt, brauchst du auch nicht zu zahlen.

Gelöscht, bringt ja doch nichts.

Zitat:

@AlterVerwalterRS schrieb am 8. April 2015 um 19:08:52 Uhr:



Wenn deine Versicherung nicht zahlt, brauchst du auch nicht zu zahlen.

Ein weit verbreiteter Irrtum.

Regelmäßig kürzen Versicherungen Schadensersatzleistungen.

Und regelmäßig werden die Schädiger direkt zur Zahlung des restlichen Schadensersatzes verurteilt.

Dann her mit den urteilen.

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 9. April 2015 um 09:23:32 Uhr:


Dann her mit den urteilen.

31 C 158/14 (III) vom 16.12.2014; 427 C 8175/14 vom 26.1.2015; 647 C 150/14 vom 01.04.2015;

95 C 125/14 vom 23.3.2015; 7 C 1337/14 vom 19.12.2014

Diese Beispiele lassen sich hundertfach fortsetzen.
Also Augen auf bei der Wahl des eigenen Versicherers.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 9. April 2015 um 09:19:44 Uhr:



Zitat:

@AlterVerwalterRS schrieb am 8. April 2015 um 19:08:52 Uhr:



Wenn deine Versicherung nicht zahlt, brauchst du auch nicht zu zahlen.
Ein weit verbreiteter Irrtum.
Regelmäßig kürzen Versicherungen Schadensersatzleistungen.
Und regelmäßig werden die Schädiger direkt zur Zahlung des restlichen Schadensersatzes verurteilt.
UND?

Wer hat für den Schädiger den Rechtsanwald beauftragt und bezahlt?

SEIN VERSICHERER

Wer hat im Falle eines negativen Urteils die Urteilssumme ausgekehrt?

SEIN VERSICHERER

Und was hatte der Schädiger mit dem Zivilrechtsstreit zu tun?

NICHTS!

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