Sturm = Baum = Totalschaden = Fragen Wertermittlung Selbstausbau
Hallo Leute,
ich mache hier mal aus gegebenem Anlass dieses Thema auf.
Gestern hat ein Baum bei Sturm mein Wohnmobil komplett zerlegt.
Montag ist der Termin mit einem Gutachter der DEKRA und ich möchte mich und ihn dafür bestmöglich auf die Wertermittlung vorbereiten. Fahrzeug und Einbauten/Ausstattung sind relativ klar definierbar / belegbar - ich suche Vergleiche zu üblichem Aufwand zu üblicher Vergütung.
Was muss auf an Euro den Tisch, damit etwas Vergleichbares wieder auf dem Hof steht, wenn es jemand herstellt.
Es ist ein Selbstausbau, qualifiziert ausgeführt von mir (Qualifikation nachweislich vorhanden), auf einem Basisfahrzeug Peugeot Boxer H3L3 mit Ausstattungsumfang und -niveau XY.
Abgesehen von Basisfahrzeug (Alter, Laufleistung usw) und Ausstattung/Materialien sind ca. 1000 Arbeitsstunden angefallen, zusätzlich unzählige Stunden für Recherche, Planung, Kommunikation, Einkauf etc. (Steckt mehr drin als man auf den Fotos denken würde.. 😉 )
(Wenn es euch interessiert stelle ich auch Angaben zu Basisfahrzeug und der Ausstattung ein.)
Ich würde mich freuen, eure Meinungen dazu zu hören und ggf eure natürlich absolut unverbindliche Einschätzung. Ggf hat auch jemand Links oä zu vergleichbaren Ausbauten, die als valide Referenz herangezogen werden können.
Natürlich gerne auch eure Meinungen dazu, inweit weit es realistisch ist, einen Selbstausbau so zu beziffern. Natürlich wäre es einfacher, ich hatte das Auto in einer Manufaktur herstellen lassen und dafür die Rechnung über 50.000 Ausbaukosten.
Da es sich aber versteht, dass Einbauten nicht von alleine ins Auto fliegen und ich fachkompetent bin
😉 muss meine Arbeitsleistung ja etwas wert sein.
In diesem Sinne dankbare Grüße
Niko
114 Antworten
Moin Moin !
Nein ganz so ist es nicht. Fast immer haben die Versicherungen Verträge mit grossen Sachverständigenbüros, von denen Dekra nun mal das grösste ist. Zwar erfolgt die Bezahlung des Sachverständigen zu deutlich niedrigeren Sätzen als bei Aufträgen ohne Verträge , aber die Bezahlung ist immer nach Schadenshöhe gestaffelt, so dass der einzelne Gutachter nicht unbedingt an eine zu niedrige Schadensschätzung interessiert ist.
Und noch einmal , warte erstmal ab. Auf keinen Fall einen eigenen Gutachter bestellen und bezahlen , dessen Gutachten ist völlig ohne Wert .
Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen , wird das Gericht nur das "Versicherungsgutachten" mittels eines vom Gericht selber bestellten Sachverständigengutachten in Zweifel ziehen.
MfG Volker
@bummelgolf Klar, ist mit einer Plane abgedeckt. Und auch weitestgehend dicht. 100% wirds nicht und bei nem Herbststurm mit Regen reicht es nicht. Baum hätte 'im Laufe der Woche' entfernt werden sollen, Pustekuchen. 'Wahrscheinlich nächste Woche' heisst es jetzt. Aber das Fass, wer denn jetzt dafür zu sorgen hat, bis wann und was wenn nicht - das mache ich nicht auf. Ein Gutachter hätte so vermutlich keine Lust, unter einem tonnenschweren Baum rumzukriechen. Liegt zwar ziemlich sicher, hat sich schön eingemuckelt - aber weiss mans?
@schreyhalz Recht haste. Abwarten ist schon richtig. Falls vor Gericht wäre es natürlich wünschenswert, wenn das dann ein guter Sachverständiger ist.
Denn trotz Interesse, gemessen an höherem Wert - ein Aufwand von vermutlich einigen Stunden war und ist wohl nicht drin. Ergo kann er nur alten Blumentransporter schätzen. Aber lassen wir uns überraschen.
Wie lange soll der Baum denn noch drauf liegen bleiben? Wenn der weg ist das Dach mit Stapler oder dem Verladekran des Abschleppers nach oben ziehen, und schon sollte man da rein schauen können.
Vorher kaum ne Chance für ein richtiges Gutachten.
Wo stand eigentlich der Baum? Auf öffentlichem Grund oder auf Privatgrund. War der Baum gesund?
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Das spielt keine Rolle, Sturmschäden zahlt die Teilkaskoversicherung.
Das beantwortet aber meine Fragen nicht.
Alles auch von Anfang gelesen? Auch gesunde Bäume fallen bei Strum um. Erst grün oben, dann unten.
Zitat:
@Achim221170 schrieb am 30. Oktober 2021 um 16:30:42 Uhr:
Das spielt keine Rolle, Sturmschäden zahlt die Teilkaskoversicherung.
Selbstverständlich spielt das eine Rolle. Wenn der Baum auf Privatgelände stand und war morsch, wäre es ein Haftpflicht- und kein Kasko-Schaden und damit hat der Geschädigte mehr Ansprüche.
Moin Moin !
Es ist wurscht , wo der Baum steht oder stand. Ab Windstärke 8 ist üblicherweise die eigene Kaskoversicherung zur Regulierung verpflichtet. Hat man keine , schaut man in die Röhre. Lediglich , wenn ein Vorschaden am Baum vorgelegen hat , kann man versuchen , beim Eigentümer des Baumes etwas zu fordern , in der Regel funktioniert nach meiner Kenntnis das aber nur, wenn man nachweisbar den Eigentümer im Vorfeld auf die von diesem Baum ausgehende Gefahr aufmerksam gemacht hat.
Ob der Eigentümer nun die Gemeinde oder eine Privatperson ist , ist dabei völlig unerheblich , wenn man davon absieht, dass es immer stressiger ist , gegen eine staatliche Verwaltung zu klagen.
MfG Volker
Das spielt keine Rolle, Sturmschäden zahlt die Teilkaskoversicherung.
@Achim221170
Das spielt für den "Privaten" eine sehr große Rolle.
Anders als Kommunen (die ggf. entsprechende Warnschilder aufstellen oder auch Strassen sperren können) bist Du als Baumeigner verpflichtet, die Standsicherheit regelmäßig zu kontrollieren, soweit deine Bäume ggf. in den öffentlichen Raum fallen können.
Ich habe da gerade einen vierstelligen Betrag fürs Baumfällen an einer Landesstrasse bezahlt.
Es gibt dafür Versicherungen, die zahlen bei grober Fahrlässigkeit (Wurschtigkeit) aber auch nicht.
++
Im KFZschadensfall wird wohl die Autoversicherung an den Geschädigten bezahlen und dann schauen , ob Fremdverschulden vorliegt.
++
@nikoberlin
Es wurde ja schon vieles gesagt.
Ich könnte mir vorstellen, dass die Versicherung, mangels Vergleichsfahrzeug (da Eigenausbau) wie folgt vorgeht:
-Wert des Basisfahrzeugs
-Sachwert der Einbauten (soweit Du Rechnungen hast, bzw. technische Gerätschaften genau beschreiben kannst)
-Arbeitswert (hier wird es ggf. auf die Kulanzbereitschaft der Vers. ankommen)
Wie schon mehrfach beschrieben, sind Versicherer hier recht schmallippig.
Ohne in den Verdacht zu geraten, Versicherungsagent zu sein:
Berücksichtigen muss man einfach, dass Versicherungen eine Art "Solidarvereine" sind: an den Schäden sind alle Beitragszahler/innen beteiligt.
(Daher sind zuweilen Kaskoprämien auch so exorbitant hoch, weil bei jedem Stoßstangenrempler gleich in vierstelligen Bereich lackiert wird...)
Und wenn die Facharbeiterstunde eines Betriebes € 60.-- brutto beträgt, sind darin 19%Mwst., rd. 30% Sozialabgaben und der Bruttoverdienst des Betriebes (Auto, Werkzeug etc. pp.) beinhaltet.
Beim "Lohnempfänger" kommen weniger als € 20.-- an - für Facharbeit.
Ich hoffe, Du hast reichlich Dokumentationen deines Ausbaus (Bilder etc.); das kann alles helfen.
Gruss
Jazzer2004
Moin zusammen!
Kurz zum Hintergrund Baum und Privatgrund:
Es ist eine Wohnanlage mit großen verzweigten Wegen u Höfen, diese sind entsprechend privat bzw kein öffentlicher Grund. Dort steht auch das FZ auf einem privaten Parkplatz. Vermutlich aufgrund der öffentlichen Zugänglichkeit prüft das Grünflächenamt 1-2 Mal im Jahr den Bestand. Der Baum war gesund, aber leider eine Pappel. Diese wurzeln nur flach und setzen einem Herbststurm, dazu noch früh und damit mit Laub, wenig entgegen. Dazu kommt eine ggf ungünstige Situation aus Gebäuden, Freiflächen und Windrichtungen, so dass sich punktuell noch höhere Windlasten ergeben können (wenn etwas durch Engstellen drückt öä). Hauswart usw ist überhaupt nicht überrascht, kommt regelmäßig vor. Ebenso sind andere Bäume potentiell ebenso gefährdet, in Teilen abzubrechen. Nun ist es so, dass das Grünflächenamt die Fällung uU. verbietet, sofern es keinen Anlass gibt. Ist ja auch nachvollziehbar.
Wäre der Baum umsturzgefährdet und der Eigentümer darüber informiert gewesen, wäre seiner Pflicht aber nicht oder unzureichend nachgekommen, wäre es ein Haftpflichtfall.
Dem Amt eine Verfehlung nachzuweisen wäre schwierig und unsinnig. Ggf liegt sowas sogar außerhalb einer Einschätzbarkeit. Wenn man die Wurzel der Pappel sieht, könnte man das anzweifeln. Trotzdem, ist so.
Kein Kasko zu haben wäre in dem Fall doof - noch doofer als jetzt schon.
Am allerdoofsten wäre es bei Windstärke 7 oder drunter. Denn dann ist es kein Sturm und es zahlt WEDER Baumeigentümer NOCH die Kasko! Sollte man wissen. Auch bei einem Schaden durch zb einen heruntergefallenen Ast, da zahlt auch keine Vollkasko, denn die versichert den selbstverursachten Schaden.
@jazzer2004 Im der Theorie sehe ich das auch so und leite es mir logisch her. Ja, gibt einige Bilder vom Ausbau, leider nicht vollumfänglich. Das in Verbindung mit Rechnungen und soweit möglich reinschauen sollte aussagekräftig sein.
@Bitboy Ich bin gespannt, wann der Baum runter kommt. Ich hoffe, informiert zu werden und dann vor Ort mit den Leuten abzusprechen, ob sie das Dach etwas hochziehen können. Die Hausverwaltung ist da recht kurz angebunden, macht jetzt erstmal 3 Wochen Urlaub. ^^ Ich habe angekündigt, dass falls es in der kommenden Woche nicht passiert ich selbst beauftragen werde, die Rechnung bekommen sie dann.
Ist ja auch nochmal ne Sache für sich.. wer ist denn hier verantwortlich und bis wann? So wie ich das sehe, GEHÖRT der Baum dem Eigentümer, und der hat sich gefälligst auch um die Entsorgung zu kümmern..!
Bzgl Dach muss ich dann sehen. Ggf muss ich es selbst etwas hochziehen, mit großen Hebeln oder Flaschenzug oä. 😮
Ist ja auch nochmal ne Sache für sich.. wer ist denn hier verantwortlich und bis wann? So wie ich das sehe, GEHÖRT der Baum dem Eigentümer, und der hat sich gefälligst auch um die Entsorgung zu kümmern..!
@nikoberlin
Wenn der Baum auf Privatgrund stand, muss der Eigentümer (ggf. die Eigentümergemeinschaft) für die Entfernung und Entsorgung sorgen. Das zu klären, sollte über die für jedermann zugänglichen Flurkarten relativ einfach möglich sein.
Hierzu genügt die Nummer des Flurstücks; ggf. beim zuständigen Grundbuchamt erfragen.
Ein Großteil der Flächen in der Republik ist mittlerweile digital erfaßt und im Netz einsehbar; häufig sogar mit Luftbildern.
Du hast das Grünflächenamt erwähnt: Könnte es sein, dass es doch einige öffentlichen Flächen im Areal gibt ?
Wenn da der Baum stand ist die Kommune zuständig.
Gruss
Jazzer2004
Wenn ein Baum von einem Grundstück durch einen Sturm auch auf ein Nachbargrundstück fällt, dann hat der Nachbar die Beseitigung des Baumteils auf seinem Grundstück, ab Grenze, zu erledigen.
@Oetteken Heisst das jetzt, ich muss den Baum auf meinem FZ entfernen? 😁 😁 😁
Nee, der wird samt Auto zum Schrottplatz befördert 😉
Kaminholz ist begehrt 😛