Sturm = Baum = Totalschaden = Fragen Wertermittlung Selbstausbau

Hallo Leute,

ich mache hier mal aus gegebenem Anlass dieses Thema auf.

Gestern hat ein Baum bei Sturm mein Wohnmobil komplett zerlegt.

Montag ist der Termin mit einem Gutachter der DEKRA und ich möchte mich und ihn dafür bestmöglich auf die Wertermittlung vorbereiten. Fahrzeug und Einbauten/Ausstattung sind relativ klar definierbar / belegbar - ich suche Vergleiche zu üblichem Aufwand zu üblicher Vergütung.

Was muss auf an Euro den Tisch, damit etwas Vergleichbares wieder auf dem Hof steht, wenn es jemand herstellt.

Es ist ein Selbstausbau, qualifiziert ausgeführt von mir (Qualifikation nachweislich vorhanden), auf einem Basisfahrzeug Peugeot Boxer H3L3 mit Ausstattungsumfang und -niveau XY.

Abgesehen von Basisfahrzeug (Alter, Laufleistung usw) und Ausstattung/Materialien sind ca. 1000 Arbeitsstunden angefallen, zusätzlich unzählige Stunden für Recherche, Planung, Kommunikation, Einkauf etc. (Steckt mehr drin als man auf den Fotos denken würde.. 😉 )

(Wenn es euch interessiert stelle ich auch Angaben zu Basisfahrzeug und der Ausstattung ein.)

Ich würde mich freuen, eure Meinungen dazu zu hören und ggf eure natürlich absolut unverbindliche Einschätzung. Ggf hat auch jemand Links oä zu vergleichbaren Ausbauten, die als valide Referenz herangezogen werden können.

Natürlich gerne auch eure Meinungen dazu, inweit weit es realistisch ist, einen Selbstausbau so zu beziffern. Natürlich wäre es einfacher, ich hatte das Auto in einer Manufaktur herstellen lassen und dafür die Rechnung über 50.000 Ausbaukosten.

Da es sich aber versteht, dass Einbauten nicht von alleine ins Auto fliegen und ich fachkompetent bin
😉 muss meine Arbeitsleistung ja etwas wert sein.

In diesem Sinne dankbare Grüße
Niko

Sturmschaden1
Sturmschaden2
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Kaminholz ist begehrt

Hallo Oetteken,
Pappel taugt nicht als Feuerholz!
...und ist auch sonst für kaum etwas zu gebrauchen.
Ich wollte ein paar große,gefällte und grob zersägte verschenken. Wollte keiner haben.
Ist aber auf dem Land, wo noch genug "vernünftiges" Holz zu haben ist.

Gruss
Jazzer2004

Pappel ist zu schnell weg gebrannt aber wenn die Öl und Gaspreise weiter steigen nehmen die Leute bald alles, was brennt…

Nimmt man nicht Pappel im Wohnmobilbau? 😛

Hier mal, was bei Wikipedia steht:

Pappelholz ist vielseitig einsetzbar und wird derzeit überwiegend zu Schälfurnieren für Sperrholz, Verpackungen (Kisten, Spankörbe und -schachteln) und Zündhölzer verarbeitet. Größere Mengen gehen auch in die Herstellung von Zellstoff und diversen Plattenwerkstoffen (Faserplatten, Spanplatten, OSB; u. a.).

Zitat:

Wenn der Baum auf Privatgrund stand, muss der Eigentümer (ggf. die Eigentümergemeinschaft) für die Entfernung und Entsorgung sorgen. Das zu klären, sollte über die für jedermann zugänglichen Flurkarten relativ einfach möglich sein.
Hierzu genügt die Nummer des Flurstücks; ggf. beim zuständigen Grundbuchamt erfragen.
Ein Großteil der Flächen in der Republik ist mittlerweile digital erfaßt und im Netz einsehbar; häufig sogar mit Luftbildern. Gruss Jazzer2004

Einer Flurkarte wird das nicht zu entnehmen sein. Das geht nur mit qualifiziertem Lageplan (Auszug aus der Flurkarte). Und auch nur für das eigene Grundstück. Sonst geht das nur über das Grundbuchamt und in der Regel nur mit Vollmacht des Grundstückseigentümers. Wenn du den nicht kennst drehst du dich im Kreis. Da kommst du wahrscheinlich auch aus Datenschutzgründen nicht ran. Also bleibt nur der Notar, der kann begründet einsehen, meistens auch online, gegen eine "geringe" Gebühr. Selbst der Notar kann nicht ohne wichtigen Grund einsehen. Der ist aber hier gegeben.

Wenn es ein Weg oder ein gemeinsamer Weg ist, also beispielsweise eine Eigentümergemeinschaft, dann müssen im Normalfall alle Eigentümer einer Einsicht zustimmen.

Es wäre also schon wichtig zu wissen, wo der Baum stand und ob er tatsächlich krank war.

Das Dach anzuheben, um besser in den Innenraum sehen zu können, würde ich auch nicht ohne die Zustimmung des Versicherers machen. Sonst könnte dir eine Vergrößerung des Schadens untergeschobnen werden. Also zahlt die Versicherung ggf. weniger, weil du den Schaden ggf. mit Absicht vergrößert hast. Da stellt sich die Frage, warum die Feuerwehr den Stumpf nicht entnommen hat. Die haben schon ihre Gründe. Und da machen die bestimmt nicht wegen eines netten Fotos.

Die Frage der Haftpflicht der Eigentümer oder des Amtes solltest du vorher gut klären.

Flurstück u Einsicht wird nicht nötig sein, dass lässt sich bestimmt anders über die Hausverwaltung herausfinden. Die sind hier für sowas eingesetzt und werden ihre Auftraggeber schon kennen.

Wo der Baum stand und damit die Besitzverhältnisse sollten keine Frage sein. Wie schon gesagt werden die Bäume regelmäßig vom Grünflächenamt begutachtet. Wenn man sich die Wurzeln ansieht, wundert es nicht, dass ein 15-20m Baum umfällt. Den Weg, dort den Schuldigen zu identifizieren bzw irgendwas durchzusetzen, das macht keinen Sinn. Der Eigentümer hat nichts verschuldet, also auch kein Haftpflichtschaden.

Die ganze Chose kostet mich neben Nerven und ggf viel Geld auch so schon ewig viel Zeit (eure ja auch), das zahlt auch keiner und muss trotzdem gemacht werden.

Der Baum wurde nicht von der Feuerwehr zerlegt, diese kam und ging wieder, weil Privatgrund. Privates Baumfällunternehmen hat die Baum auf dem Auto gelassen, weil sie ihn dort nicht und nicht sicher mit Kettensägen zerlegen konnten. Sind jetzt für morgen früh angemeldet.

Ich denke ich werde trotzdem versuchen, ob sie das Dach anheben können. Ich möchte wirklich gerne wichtige persönliche Sachen aus dem Auto holen. Abgesehen von einer besseren Einsehbarkeit durch potentiellen Gutachter. Unabhängig davon, wer soll mir denn sonst später irgendwann das machen? Solches Gerät liegt nicht eben mal rum..

Bzgl weitere Beschädigungen mache ich mir wenig Sorgen, das ist zweifelsfrei nicht mehr zu retten, in dem Sinn wird auch nichts weiter kaputt gehen können.

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Die Besitzverhältnisse sind im Liegenschaftsbuch einsehbar.
Um Einsicht nehmen zu können, muß man ein berechtigtes Interesse nachweisen, was im Fall des TE gegeben wäre.

Flurbuch und Flurkarte weisen die Flurstücke und deren Entstehung nach, aber nicht die Eigentumsverhältnisse.

Da die Teilkasko das zu übernehmen hat würde ich es auch der überlassen sich das Geld von dort zurück zu holen.
Das macht dem Geschädigten am weingsten Stress, und die Vers. haben dafür eigens eine Rechtsabteilung mit den nötigen Mitteln.
Das is auch ein Vorteil bei einer Vollkasko, da kümmern die sich dann drum.

Sonst geht das nur über das Grundbuchamt und in der Regel nur mit Vollmacht des Grundstückseigentümers.

@Volksauto

Oetteken hat das prima erklärt - Flur- und Flurstücksnummern sind keine Geheimnisse.

Deshalb gibts bei den Eintragungen im Grundbuch verschiedene sog. Abteilungen: Dort steht, wem es gehört und ob z.B. ein Last (Gasleitung, Durchfahrtsrecht, Bankverbindlichkeit...) eingetragen ist.
Da beginnt dann der Datenschutz.

...aber jetzt driften wir zu sehr vom Thread ab...

Gruss
Jazzer2004

Zitat:

@Volksauto

Oetteken hat das prima erklärt - Flur- und Flurstücksnummern sind keine Geheimnisse.

Deshalb gibts bei den Eintragungen im Grundbuch verschiedene sog. Abteilungen: Dort steht, wem es gehört und ob z.B. ein Last (Gasleitung, Durchfahrtsrecht, Bankverbindlichkeit...) eingetragen ist.
Da beginnt dann der Datenschutz.

Das stimmt soweit, nur den Eigentümer findest du damit nicht

Ich kenne das von früher in NRW so, dass im Liegenschaftsbuch auch die Eigentümer vermerkt sind, nicht jedoch Belastungen usw..
Im Grundbuch sind die Eigentümer und Belastungen aufgeführt.

Ich kenne das von früher in NRW so, dass im Liegenschaftsbuch auch die Eigentümer vermerkt sind, nicht jedoch Belastungen usw..
Im Grundbuch sind die Eigentümer und Belastungen aufgeführt.

Und im vorliegenden Fall erhält man vom Grundbuchamt auch Auskunft über den Eigentümer: Stichwort: Berechtigtes Interesse.
Aber unser Threadstarter Nikoberlin hat ja eine andere Auskunftsmöglichkeit genannt.

Es wird schon werden !

Gruss nochmal
Jazzer2004

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