Stützlast Überschreitung, Toleranzen ?

Hallo,

nachdem die letzten Beiträge zu dem Thema zwischen 3 und 6 Jahren zurückliegen, hier jetzt meine neue Frage:

Gibt es irgendwo eine Regel/gesetzliche Vorschrift, um wieviel die Stützlast (100 kg, Tiguan) überschritten werden darf ?
Was passiert, wenn man mit erhöhter Stützlast 'erwischt' wird?

Gibt es von VW vorgeschriebene Grenzwerte ? (die Frage hab ich auch im Tiguan-Forum gestellt)

Es geht um den Aufbau eines Fahrradträgers auf der WoWa Deichsel mit einer Al-Ko-Kugel und darauf 2 Fahrräder.
Ohne Räder komm ich an die 100kg, mit den Rädern lieg ich drüber.

Danke

Alfons

Beste Antwort im Thema

Langsam, ganz langsam wird mir klar, warum man ab und an einen Wohnwagen auf der Seite liegen sieht.

Sprüche ala: Ich lad halt immer mehr ein

Ich fahr immer 10 km/h zu schnell

etc. etc.

Und dann ist die böse böse Rennleitung nur dazu da uns abzuzocken

Leute, die Angaben der Hersteller haben mit Sicherheit einen Sinn. Reserven sind zwar sicherlich vorhanden aber dienen wohl dazu auch in Extremsituationen noch seine Haut retten zu können.

Schieb ich diese Grenze weiter nach oben darf ich mic nicht wundern wenn etwas passiert.

Nur denkt dabei bitte daran,daß evtl. Unbeteiligte auch zu Schaden kommen.

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Zitat:

@kaindl schrieb am 17. April 2022 um 10:18:36 Uhr:


Weiterhin sorgt ein Lastenträger mit Schwerpunkt hinter der Kugel (neben der oben genannten, zusätzlichen Belastung durch das aufgebrachte Moment) auch für mehr Hinterachslast und mehr Entlastung der Vorderachse, als das gleiche Gewicht direkt auf der Kugel (Hebelgesetz). Du hast es dir also zum Teil auch noch selbst erklärt 😉

Das stimmt, ändert aber nix daran, dass ein Fahrradträger gesetzlich trotzdem nur als Ladung gilt und es damit nur deiner eigenen Sorgfaltspflicht unterliegt, dies zu beachten und damit auch die Verantwortung zu übernehmen. Mit den ganzen Beschränkungen in den BA's und ABE's will dich der Hersteller doch nur davor warnen und ist dann mehr dafür verantwortlich, wenn du dich nicht daran hältst.

Zitat:

@kaindl schrieb am 17. April 2022 um 10:18:36 Uhr:



Das ist sicher was dran, aber alle beteiligten Komponenten (und das ist weit mehr, als der Kugelhals und die Kugel selbst, die sind ja auch irgendwo befestigt) sind auf diese Belastung ausgelegt, da kann dann durchaus etwas versagen bei zu hoher Belastung in der falschen Richtung!

Weiterhin sorgt ein Lastenträger mit Schwerpunkt hinter der Kugel (neben der oben genannten, zusätzlichen Belastung durch das aufgebrachte Moment) auch für mehr Hinterachslast und mehr Entlastung der Vorderachse, als das gleiche Gewicht direkt auf der Kugel (Hebelgesetz). Du hast es dir also zum Teil auch noch selbst erklärt 😉

Das gilt sicherlich für den statischen Fall.
Der statische Fall spielt bei der Belastungsbeurteilung aber eher nur eine geringe Rolle.
Dynamisch kann es, bei schwerem Anhänger und schlechtem Straßenzustand, abhängig vom normalen hinteren Überhang des Fz, durchaus sein, dass auch die vertikale Belastung durch einen Anhänger größer ist.

Dazu kommt bei vielen Anhängern, dass eine ASK vorhanden ist, die durchaus erhebliches Drehmoment in horizontaler und in vertikaler Richtung auf die Kugel der AHK ausübt.

Zitat:

@4Takt schrieb am 17. April 2022 um 10:32:01 Uhr:



Zitat:

@kaindl schrieb am 17. April 2022 um 10:18:36 Uhr:


Weiterhin sorgt ein Lastenträger mit Schwerpunkt hinter der Kugel (neben der oben genannten, zusätzlichen Belastung durch das aufgebrachte Moment) auch für mehr Hinterachslast und mehr Entlastung der Vorderachse, als das gleiche Gewicht direkt auf der Kugel (Hebelgesetz). Du hast es dir also zum Teil auch noch selbst erklärt 😉

Das stimmt, ändert aber nix daran, dass ein Fahrradträger gesetzlich trotzdem nur als Ladung gilt und es damit nur deiner eigenen Sorgfaltspflicht unterliegt, dies zu beachten und damit auch die Verantwortung zu übernehmen. Mit den ganzen Beschränkungen in den BA's und ABE's will dich der Hersteller doch nur davor warnen und ist dann mehr dafür verantwortlich, wenn du dich nicht daran hältst.

also noch mal:

Es gibt diese Hinweise in der BA (das ist jetzt hoffentlich unstrittig...) und normalerweise sollte man sich an so etwas halten....

Ganz ohne Grund wird der Fz-Hersteller (und der Trägerhersteller) das, wie auch alle anderen Hinweise in der BA, nicht schreiben.

Dass es, wie bei nahezu jedem Herstellerhinweis, Leute gibt, die es besser wissen, ist völlig normal.

Meines Wissens nach ist eine AHK auf Zug ausgelegt, nicht auf Belastung von oben. Da kann es schon einen Unterschied machen, ob man 75kg oder 110kg draufpackt, da ja in nicht unerheblichem Maße die Hebelkräfte wirken. Da können 25kg Unterschied am Kugelkopf deutlich mehr wirken, und dann kommt ja noch die dynamische Belastung dazu.

Ich kenne das aus dem Bereich meines Sports (Slacklining). Dort muss man bspw. bei der Befestigung in der Halle die Belastungsrichtung der Befestigungselemente sehr genau beachten. Da sind (bei anderen) schon so einige Hochreckhaken, die eigentlich mehrere Tonnen aushalten, zu Geschossen geworden.

Wenn man sich dann Mal ein wenig durchs Netz liest, scheint die allgemeine Meinung zu sein, dass die Stützlast entscheidend ist. Beispiele:

https://www.bussgeldkatalog.net/.../
Zitat: "Benötigen Sie die Stützlast auch für Fahrradträger? Ja. Auch Träger, die am Heck des Fahrzeuges angebracht sind, haben ein Gewicht, das vertikal auf die Anhängerkupplung wirkt."

https://...upplungstrger-info-qwb.de/.../

https://www.auto.de/magazin/fahrradtraeger-fuer-pedelecs/

https://fahrradtraeger-anhaengerkupplung.com/

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Zitat:

@navec schrieb am 17. April 2022 um 10:39:05 Uhr:



Es gibt diese Hinweise in der BA (das ist jetzt hoffentlich unstrittig...) und normalerweise sollte man sich an so etwas halten....
Ganz ohne Grund wird der Fz-Hersteller (und der Trägerhersteller) das, wie auch alle anderen Hinweise in der BA, nicht schreiben.

Wo wird die Stützlast beim Anhänger gemessen? Genau im Kugelkopf. Und genau darauf weist Deine BA hin. Ebenso wird auch bei der Stützlastanzeige im Stützrad ein Umrechnungsfaktor benötigt, sonst kannst Du die abgelesenen Werte in die Tonne kloppen. 🙄🙄

Allerdings ist bei

Zitat:

0 cm 75 kg

30 cm 75 kg

60 cm 35 kg

der zweite Wert weder mathematisch noch logisch nachvollziehbar, sondern Willkür. Der scheint also ein Entgegenkommen an die Konstruktion handelsüblicher Fahrradträger zu sein. 😁 😁

Zitat:

@Franjo001 schrieb am 17. April 2022 um 11:19:00 Uhr:



Zitat:

@navec schrieb am 17. April 2022 um 10:39:05 Uhr:



Es gibt diese Hinweise in der BA (das ist jetzt hoffentlich unstrittig...) und normalerweise sollte man sich an so etwas halten....
Ganz ohne Grund wird der Fz-Hersteller (und der Trägerhersteller) das, wie auch alle anderen Hinweise in der BA, nicht schreiben.

Wo wird die Stützlast beim Anhänger gemessen? Genau im Kugelkopf. Und genau darauf weist Deine BA hin. Ebenso wird auch bei der Stützlastanzeige im Stützrad ein Umrechnungsfaktor benötigt, sonst kannst Du die abgelesenen Werte in die Tonne kloppen. 🙄🙄

Allerdings ist bei

Zitat:

@Franjo001 schrieb am 17. April 2022 um 11:19:00 Uhr:



Zitat:

0 cm 75 kg

30 cm 75 kg

60 cm 35 kg

der zweite Wert weder mathematisch noch logisch nachvollziehbar, sondern Willkür. Der scheint also ein Entgegenkommen an die Konstruktion handelsüblicher Fahrradträger zu sein. 😁 😁

Ich weiß nicht was du dir da zusammen geschrieben hast...

Was haben die Hinweise, die ich aus BAs zitiert habe, mit dem Punkt zu tun, wo die Stützlast gemessen wird, um die es hier, beim Befestigen von Zubehör, ja gar nicht geht?

Ob dir oder mir bei den Angaben des Herstellers etwas logisch erscheint oder nicht, spielt keine Rolle.

Die Tabelle hätte man vereinfachen können, wenn man schreibt:
75kg ist das maximale Gewicht für Zubehör auf der AHK.
Dies gilt nur bis zu einem Abstand des Schwerpunktes bis maximal 30cm.

Bei größerem Abstand muss das Gesamtgewicht entsprechend der Angaben kleiner werden.

Und warum wurden dann meine zwei Verfahren wegen angeblicher Überschreitung der Stützlast durch meinen Motorradträger eingestellt? Diese Hinweise in den BA's dienen nur der Absicherung der Hersteller und deren Missachtung hat maximal nur in einem Schadensfall Konsequenzen.

Jetzt wurde viel dazu geschrieben, habe nicht alles gründlich gelesen.
Für mich steht aber fest, dass die max. Stützlast des Fahrzeugs, nicht überschritten werden darf.
Wenn VW Einschränkungen vorsieht ist das absolut OK, dadurch wird die zul. Stützlast aber eben nicht erhöht, sondern eingeschränkt.

PS: gibt es überhaupt Fahrradträger, bei denen der Schwerpunkt über dem Kugelkopf liegt; wie soll das funktionieren?

Wie geschrieben.
Hier ging es darum, dass angezweifelt wurde, dass es solche Herstellerhinweise gibt und man sich nicht unbedingt nur auf die Stützlast verlassen sollte.

Die Gründe dafür ob es richtig,
falsch oder unangemessen ist und weswegen deine Verfahren eingestellt wurden, standen hier erst einmal nicht zur Debatte.
Wer es es möchte kann dazu ja mal an die Hersteller (Fahrzeug und Trägerhersteller) schreiben.

Warum schreibt der Hersteller eines 75kg GG Fahrradträgers z.b. nur ein zul Gesamtgewicht von 50kg vor, wenn der Träger auf einer AHK mit 50kg Stützlast montiert wird.
So o.ä. steht es fast in jeder Träger BA.
Der Fz-Besitzer weiß es doch besser und darf das selbstständig beurteilen.

Zitat:

@4Takt schrieb am 17. April 2022 um 12:34:13 Uhr:


Und warum wurden dann meine zwei Verfahren wegen angeblicher Überschreitung der Stützlast durch meinen Motorradträger eingestellt? Diese Hinweise in den BA's dienen nur der Absicherung der Hersteller und deren Missachtung hat maximal nur in einem Schadensfall Konsequenzen.

Keine Ahnung. Wie viele Jahre ist das her? Evtl. hat es da inzwischen eine rechtliche Aktualisierung gegeben.

Zitat:

@navec schrieb am 17. April 2022 um 12:51:19 Uhr:


..Warum schreibt der Hersteller eines 75kg GG Fahrradträgers z.b. nur ein zul Gesamtgewicht von 50kg vor, wenn der Träger auf einer AHK mit 50kg Stützlast montiert wird?..

Damit er auf der sicheren Seite ist und ihn dann keiner verklagen kann?

Warum sollte er befürchten, dann verurteilt zu werden, wenn es doch vollkommen legal ist, die Stützlast zu überschreiten?

Aber das glauben doch die Meisten nicht und vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Es gibt halt weder ein Gesetz, das es explizit verbietet, noch eines, das es explizit erlaubt.
Die Kombination von werkzeugloser Montage, also dass es dann nur Ladung ist und der vorgeschriebenen Stützlast ist halt noch strittig. In meinen beiden Fällen hat halt der Richter den Argumenten meines Anwaltes zugestimmt.

Zitat:

@Scimitar83 schrieb am 17. April 2022 um 13:30:03 Uhr:


Warum sollte er befürchten, dann verurteilt zu werden, wenn es doch vollkommen legal ist, die Stützlast zu überschreiten?

Wer sagt denn, dass das legal ist 😕

Sag ich doch ;-)

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