Stützlast Überschreitung, Toleranzen ?

Hallo,

nachdem die letzten Beiträge zu dem Thema zwischen 3 und 6 Jahren zurückliegen, hier jetzt meine neue Frage:

Gibt es irgendwo eine Regel/gesetzliche Vorschrift, um wieviel die Stützlast (100 kg, Tiguan) überschritten werden darf ?
Was passiert, wenn man mit erhöhter Stützlast 'erwischt' wird?

Gibt es von VW vorgeschriebene Grenzwerte ? (die Frage hab ich auch im Tiguan-Forum gestellt)

Es geht um den Aufbau eines Fahrradträgers auf der WoWa Deichsel mit einer Al-Ko-Kugel und darauf 2 Fahrräder.
Ohne Räder komm ich an die 100kg, mit den Rädern lieg ich drüber.

Danke

Alfons

Beste Antwort im Thema

Langsam, ganz langsam wird mir klar, warum man ab und an einen Wohnwagen auf der Seite liegen sieht.

Sprüche ala: Ich lad halt immer mehr ein

Ich fahr immer 10 km/h zu schnell

etc. etc.

Und dann ist die böse böse Rennleitung nur dazu da uns abzuzocken

Leute, die Angaben der Hersteller haben mit Sicherheit einen Sinn. Reserven sind zwar sicherlich vorhanden aber dienen wohl dazu auch in Extremsituationen noch seine Haut retten zu können.

Schieb ich diese Grenze weiter nach oben darf ich mic nicht wundern wenn etwas passiert.

Nur denkt dabei bitte daran,daß evtl. Unbeteiligte auch zu Schaden kommen.

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Sorry, das hatte ich falsch verstanden.
Hier wird viel zu viel und vor allem zu lang geschrieben, das zu lesen, ist mir zu aufwendig.

Zitat:

@4Takt schrieb am 17. April 2022 um 13:42:45 Uhr:


Aber das glauben doch die Meisten nicht und vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Es gibt halt weder ein Gesetz, das es explizit verbietet, noch eines, das es explizit erlaubt.
Die Kombination von werkzeugloser Montage, also dass es dann nur Ladung ist und der vorgeschriebenen Stützlast ist halt noch strittig.

Damit beantwortest du deine Frage, wieso deine beiden Verfahren eingestellt wurden, wohl selbst.

Ich sehe es so: Die Hersteller sehen die max. Stützlast in ihren Berechnungen vor. Das muss bspw. 75kg aushalten, dann wird das Material entsprechend dimensioniert. Klar kann man nun mit Winkelzügen versuchen, die Bestimmungen zu umgehen. Nur ändert das nichts am verbauten Material.

Und wo ist der Beweis, dass es nicht legal ist? In dem Link zum Bussgeldrechner stand auch nur was von der Stützlast in Verbindung mit einem Anhänger.

Weiter unten lesen, nicht nur am Anfang. Ich habe den Teil ja auch zitiert.

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Zitat:

@Scimitar83 schrieb am 17. April 2022 um 16:22:25 Uhr:


Weiter unten lesen, nicht nur am Anfang. Ich habe den Teil ja auch zitiert.

Und ich hatte darauf schon einmal geantwortet, dass es nur ein von der Redaktion hinzugefügter Kommentar ist und nicht zum offiziellen Text gehört.

Entschuldigung, wo genau nochmal? Beitrag Nr.?

Edit: Hab's gefunden, danke!

Zitat:

@4Takt schrieb am 17. April 2022 um 14:13:00 Uhr:


Und wo ist der Beweis, dass es nicht legal ist? In dem Link zum Bussgeldrechner stand auch nur was von der Stützlast in Verbindung mit einem Anhänger.

Wenn du danach gehst darfst du einen Fahrradträger gar nicht an der ANHÄNGERKUPPLUNG montieren.

https://www.adac.de/.../

Der ADAC ist auch der Meinung, das de Stützlast nicht überschritten werden darf, einfach mal bei Google "Stützlast Fahrradträger" eingeben und du bekommst genug Ergebnisse die darauf hinweisen, kann hier jetzt nicht etliche Seiten verlinken.

Die eingetragene Stützlast ist bindend und darf nicht überschritten werden.
Die Stützlast und Anhängelast wird vom Zugfahrzeug Hersteller im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der technischen Bedingungen des Fahrzeuges ermittelt und sind bindend.
Ein selbstgemachter Träger mit 30kg darf auf der AHK montiert und betrieben, und somit auch vertrieben, werden. Bis zur zul. Stützlast darf dieser beladen werden.
Ladung kann und darf man außerhalb des Fahrzeugs überall transportieren solange die Gesamtbreite nicht überschritten, die Sicht nicht eingeschränkt und die Gesamtlast oder Bauteillast (für Dach und AHK definiert) nicht überschritten wird. Die Ladungssicherung ist ein zu halten.
Falls vom Hersteller der Ladung (Dachbox, Fahradträger) eine Max. Geschwindigkeit eingetragen ist so ist diese ebenfalls ein zu halten.

Gruß

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 17. April 2022 um 22:30:20 Uhr:



Zitat:

@4Takt schrieb am 17. April 2022 um 14:13:00 Uhr:


Und wo ist der Beweis, dass es nicht legal ist? In dem Link zum Bussgeldrechner stand auch nur was von der Stützlast in Verbindung mit einem Anhänger.

Wenn du danach gehst darfst du einen Fahrradträger gar nicht an der ANHÄNGERKUPPLUNG montieren.

https://www.adac.de/.../

Der ADAC ist auch der Meinung, das de Stützlast nicht überschritten werden darf, einfach mal bei Google "Stützlast Fahrradträger" eingeben und du bekommst genug Ergebnisse die darauf hinweisen, kann hier jetzt nicht etliche Seiten verlinken.

Der ADAC ist zudem der Meinung, dass das, was die Trägerhersteller in die Bedienungsanleitung schreiben, beachtet werden muss:

Zitat:

In der Bedienungsanleitung des Autos die maximale Stützlast für Fahrradheckträger überprüfen, da diese bei manchen Herstellern von der maximalen Stützlast abweicht.

und offensichtlich ist der ADAC auch der Meinung, dass man zusätzliche Einschränkungen der Fahrzeug-BA beachten muss:

Zitat:

Zusätzliche Angaben in der Fahrzeugbenutzungsanleitung beachten. Zum Beispiel maximaler Überstand nach hinten, maximale Anzahl an Fahrrädern

Zitat:

@wpp07 schrieb am 18. April 2022 um 06:46:15 Uhr:


Die eingetragene Stützlast ist bindend und darf nicht überschritten werden.
Die Stützlast und Anhängelast wird vom Zugfahrzeug Hersteller im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der technischen Bedingungen des Fahrzeuges ermittelt und sind bindend.
Ein selbstgemachter Träger mit 30kg darf auf der AHK montiert und betrieben, und somit auch vertrieben, werden. Bis zur zul. Stützlast darf dieser beladen werden.

Wie du schon schriebst:

Stützlast und Anhängelast beziehen sich auf den Anhängerbetrieb.

maximal zul 80km/h auf Landstraßen übrigens auch.......

Nur mit Gepäck werden zwar meist maximal 130km/h empfohlen, aber eine gesetzliche Regelung gibt es dafür nicht.

Wenn der Fz-Hersteller keine besonderen Angaben dazu macht (wie z.B. VW), gibt es eigentlich keinen Grund, dass die AHK bei Transportaufgaben ohne Anhänger, nicht mit mehr als der zul Stützlast beaufschlagt werden darf.
Gesetzlich gibt es dafür m.E. keine Regelung.
Der Fahrer muss beim Transport ohne Anhänger lediglich das zul Gesamtgewicht und die zul Achslasten des Fz beachten.
Für normale Heckträger gibt es ebenfalls keine gesetzliche Regelung, die festlegt, mit welcher maximalen statischen Kraft, die Haltepunkte am Auto belastet werden dürfen.
Auch da sind nur zul GG und die Achslasten zu beachten.

Dieser ADAC besteht doch nur aus Redakteuren, mit mehr oder weniger Fachwissen. Was die denken, ist ziemlich irrelevant und nicht bindend. Laut denen soll ein Auto mit einem AHK-Fahrradträger ja auch mehr Sprit verbrauchen, als mit einem Fahrradträger auf dem Dach, aber nur bei ADAC-Tests, bei anderen Organisationen, die das testen, ist das genau umgekehrt. Was ja auch logischer ist.

Außerdem habe ich nicht gesagt, dass man die BA ignorieren sollte, sondern nur, dass man es ungestraft dürfte, allerdings könnte einem dann im Schadensfall grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden.

Zitat:

@4Takt schrieb am 18. April 2022 um 10:34:11 Uhr:


Dieser ADAC besteht doch nur aus Redakteuren, mit mehr oder weniger Fachwissen. Was die denken, ist ziemlich irrelevant und nicht bindend. Laut denen soll ein Auto mit einem AHK-Fahrradträger ja auch mehr Sprit verbrauchen, als mit einem Fahrradträger auf dem Dach, aber nur bei ADAC-Tests, bei anderen Organisationen, die das testen, ist das genau umgekehrt. Was ja auch logischer ist.

Außerdem habe ich nicht gesagt, dass man die BA ignorieren sollte, sondern nur, dass man es ungestraft dürfte, allerdings könnte einem dann im Schadensfall grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden.

wo hast du diese Info her?

Fahrradträger Mehrverbrauch

Habe gerade mal nachgeschaut. Der Hersteller unseres Fahrradträgers (Eufab, falls es interessiert) gibt in der BA eine maximale Beladung von 50kg vor und schreibt darin, dass die Stützlast des Fahrzeuges zu beachten ist.

Wahrscheinlich kennen die sich einfach nicht aus.

Zitat:

@bug99 schrieb am 18. April 2022 um 11:11:58 Uhr:



Zitat:

@4Takt schrieb am 18. April 2022 um 10:34:11 Uhr:


Dieser ADAC besteht doch nur aus Redakteuren, mit mehr oder weniger Fachwissen. Was die denken, ist ziemlich irrelevant und nicht bindend. Laut denen soll ein Auto mit einem AHK-Fahrradträger ja auch mehr Sprit verbrauchen, als mit einem Fahrradträger auf dem Dach, aber nur bei ADAC-Tests, bei anderen Organisationen, die das testen, ist das genau umgekehrt. Was ja auch logischer ist.

Außerdem habe ich nicht gesagt, dass man die BA ignorieren sollte, sondern nur, dass man es ungestraft dürfte, allerdings könnte einem dann im Schadensfall grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden.

wo hast du diese Info her?

Ohne den ADAC in den Himmel heben zu wollen:

Man glaubt es kaum, aber dieses Forum besteht teilweise aus Amateuren...

Zitat:

@bug99 schrieb am 18. April 2022 um 11:11:58 Uhr:


..wo hast du diese Info her?

Aus einem älteren Testbericht. In den Leserbriefen wurde das damals auch als unglaubwürdig bezeichnet.

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