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Stützlast Überschreitung, Toleranzen ?

Hallo,

nachdem die letzten Beiträge zu dem Thema zwischen 3 und 6 Jahren zurückliegen, hier jetzt meine neue Frage:

Gibt es irgendwo eine Regel/gesetzliche Vorschrift, um wieviel die Stützlast (100 kg, Tiguan) überschritten werden darf ?
Was passiert, wenn man mit erhöhter Stützlast 'erwischt' wird?

Gibt es von VW vorgeschriebene Grenzwerte ? (die Frage hab ich auch im Tiguan-Forum gestellt)

Es geht um den Aufbau eines Fahrradträgers auf der WoWa Deichsel mit einer Al-Ko-Kugel und darauf 2 Fahrräder.
Ohne Räder komm ich an die 100kg, mit den Rädern lieg ich drüber.

Danke

Alfons

Beste Antwort im Thema

Langsam, ganz langsam wird mir klar, warum man ab und an einen Wohnwagen auf der Seite liegen sieht.

Sprüche ala: Ich lad halt immer mehr ein

Ich fahr immer 10 km/h zu schnell

etc. etc.

Und dann ist die böse böse Rennleitung nur dazu da uns abzuzocken

Leute, die Angaben der Hersteller haben mit Sicherheit einen Sinn. Reserven sind zwar sicherlich vorhanden aber dienen wohl dazu auch in Extremsituationen noch seine Haut retten zu können.

Schieb ich diese Grenze weiter nach oben darf ich mic nicht wundern wenn etwas passiert.

Nur denkt dabei bitte daran,daß evtl. Unbeteiligte auch zu Schaden kommen.

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@navec
Was genau steht denn bei VW dazu in der Betriebsanleitung?
Bei meinen VWs und Audis stand da früher nix, ist aber auch über 20 Jahre her.

Zitat:

@navec schrieb am 16. April 2022 um 19:17:16 Uhr:


wenn die AHK dagegen für den Transport genutzt wird, kann jeder Pkw-Hersteller sicherlich sein eigens Süppchen kochen.

sicherlich nicht.

Die Stützlast ist die Last mit der die Anhängerkupplung belastet werden darf, egal ob das nun ein Anhänger ist oder ein Fahrradträger.

https://www.bussgeldkatalog.net/.../

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 16. April 2022 um 21:27:20 Uhr:


..Die Stützlast ist die Last mit der die Anhängerkupplung belastet werden darf, egal ob das nun ein Anhänger ist oder ein Fahrradträger..

Da drin steht doch nur was über die Stützlast im Anhängerbetrieb. Ich lese da überhaupt nix davon, dass das auch für Fahrradträgern gelten soll.

Der Unterschied ist doch, dass ein Anhänger sich um die Kugel bewegen kann und nur eine Kraft auf die Kupplung aufbringt (Anti-Schlingerkupplung mal ausgenommen), ein Lastenträger auf der AHK ist dort fest geklemmt und bringt dort zusätzlich zur Kraft auch noch ein nicht unerhebliches Moment auf, das durch die möglichst starre Verbindung auch schnell sehr hohe Spitzen aufweist (und deutlich höher ist, als das durch eine Anti-Schlingerkupplung aufgebrachte Moment, die ja Bewegung zulassen muss)
Diese zusätzliche Belastung macht einen deutlichen Unterschied und hängt stark davon ab, wie weit der Schwerpunkt des Lastenträgers von der Kugel entfernt ist. Deshalb werden die zulässigen Gewichte für solche Träger oft auch gerade abhängig von diesem Abstand reduziert und sind eben geringer, als die zulässige Stützlast im Anhängerbetrieb.

Ganz unten auf der Seite, in einer rötlichen Box steht!

Benötigen Sie die Stützlast auch für Fahrradträger? Ja. Auch Träger, die am Heck des Fahrzeuges angebracht sind, haben ein Gewicht, das vertikal auf die Anhängerkupplung wirkt.

Ich frage mich sowieso, wie man auf die Idee kommt, Stützlast würde beim Fahrradträger nicht gelten. Stützlast, ist die Last, mit der der Kugelkopf belastet werden darf. Woher die Last kommt, ist völlig irrelevant.

Sowohl Anhänger, als auch Fahrradträger, üben im Fahrbetrieb erhebliche dynamische Lasten auf die AHK aus, z. B. werden durch Nickbewegungen Vertikalkräfte erzeugt, die erheblich sind und die Stützlast abwechselnd erhöhen oder verringern.

Ich bin gespannt darauf, was VW bei Fahrradträgern wohl anders sehen könnte.

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 16. April 2022 um 21:27:20 Uhr:



Zitat:

@navec schrieb am 16. April 2022 um 19:17:16 Uhr:


wenn die AHK dagegen für den Transport genutzt wird, kann jeder Pkw-Hersteller sicherlich sein eigens Süppchen kochen.
sicherlich nicht.

Die Stützlast ist die Last mit der die Anhängerkupplung belastet werden darf, egal ob das nun ein Anhänger ist oder ein Fahrradträger.

https://www.bussgeldkatalog.net/.../

Vielleicht solltest du deinen Link mal lesen. Dort steht u.a.:

Zitat:

Was ist mit Stützlast gemeint?
Stützlast bezeichnet das maximal zulässige Gewicht, mit dem ein Anhänger auf der Anhängekupplung lasten darf.

Zitat:

@Scimitar83 schrieb am 16. April 2022 um 20:21:25 Uhr:


Ich dachte immer, Stützlast wäre die Last, mit dem sich ein Gewicht auf die Anhängerkupplung stützt?

Meines Wissens nach darf diese weder vom Anhänger, noch von einem Fahrradträger überschritten werden (wobei letztere auch sehr rigorose zulässige Traglasten haben, das weiß auch nicht jeder). Da ergeben sich auch schon ganz nette Hebelkräfte, wenn man über Bodenwellen fährt.

Ich hatte ja die Verhältnisse laut BA aktueller Fz des VW-Konzerns genannt:

Für den Transport wird die zul Stützlast ja nicht überschritten, sondern ab mehr als 75kg Stützlast unterschritten....

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 17. April 2022 um 01:04:25 Uhr:


Stützlast.. ..Woher die Last kommt, ist völlig irrelevant.

Das ist zwar richtig, aber kein Beweis dafür, dass ein Fahrradträger die AHK genauso stark oder sogar stärker belastet, als ein 1,5 t-Anhänger, denn von den 3 Fahrrädern auf dem AHK-Träger merke ich beim Fahren fast gar nix, aber mein 1,5 t-Wohnwagen macht sich sehr wohl bemerkbar, was für mich schon ein Beweis dafür ist, das ein schwerer Anhänger die AHK deutlich stärker belastet, als ein Fahrradträger.

Die Stützlast ist ja auch eigentlich nicht dafür gedacht, die AHK vor Bruch zu schützen, sondern vor allem deswegen, um die Hinterachslast des Zugfahrzeuges nicht übermäßig zu erhöhen, weil sonst die Vorderachse eventuell zu stark entlastet wird und dadurch die Lenkpräzision leidet.

Es gibt mehrere Gründe, eine relativ niedrige Stützlast festzulegen, aber bestimmt nicht, deswegen, um die AHK vor Bruch zu schützen.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 17. April 2022 um 06:16:52 Uhr:


Sowohl Anhänger, als auch Fahrradträger, üben im Fahrbetrieb erhebliche dynamische Lasten auf die AHK aus, z. B. werden durch Nickbewegungen Vertikalkräfte erzeugt, die erheblich sind und die Stützlast abwechselnd erhöhen oder verringern.

Ich bin gespannt darauf, was VW bei Fahrradträgern wohl anders sehen könnte.

Hier ein Zitat aus der BA des Yetis.

Zitat:

Bei Verwendung des Zubehörs (bspw. Fahrradträger) ist dessen Maximallänge
sowie dessen zulässiges Gesamtgewicht inkl. Belastung zu beachten.
Die Maximallänge des montierten Zubehörs (vom Kugelkopf der Anhängevorrichtung
gemessen) beträgt 70 cm » Abb. 151.
Das zulässige Gesamtgewicht des Zubehörs inkl. Belastung nimmt mit zunehmendem
Abstand der Schwerpunktlage der Belastung vom Kugelkopf der Anhängevorrichtung
ab.
Abstand der Schwerpunktlage der
Belastung vom Kugelkopf
Zulässiges Gesamtgewicht des Zubehörs
inkl. Belastung
0 cm 75 kg
30 cm 75 kg
60 cm 35 kg
70 cm 0 kg
VORSICHT
Das zulässige Gesamtgewicht des Zubehörs inkl. Belastung sowie die Maximallänge
des Zubehörs niemals überschreiten - es besteht die Gefahr einer
Beschädigung der Anhängevorrichtung.

Hinweis: Yetis haben bis zu 85kg zulässige Stützlast.

Der Hersteller begrenzt in diesem Fall daher sowohl die maximale Last und er macht die zul. maximale Last durch Zubehör zudem von der Schwerpunktlage abhängig.

Außerdem begrenzt er noch die maximale Länge des Trägers/Zuladung in Bezug auf die Kugel der AHK.

Hier noch mal ein Zitat aus der BA eines Skoda Octavia von 2020 zu dem Thema:

Zitat:

Wenn die maximale Stützlast bei Anhängerbetrieb
mehr als 75 kg beträgt, darf das zulässige Gesamt-
gewicht des montierten Zubehörs inkl. dessen Belas-
tung 75 kg nicht überschreiten.
Dieser Wert gilt, wenn sich der Ladungsschwerpunkt
in einem Abstand von maximal 30 cm zum Kugelkopf
der Anhängevorrichtung be?ndet.

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 17. April 2022 um 01:04:25 Uhr:


Ganz unten auf der Seite, in einer rötlichen Box steht!
Benötigen Sie die Stützlast auch für Fahrradträger? Ja. Auch Träger, die am Heck des Fahrzeuges angebracht sind, haben ein Gewicht, das vertikal auf die Anhängerkupplung wirkt.

Das bedeutet gar nix und ist nur die Meinung der Redaktion. Ein Fahrradträger wird werkzeuglos montiert und wird deshalb gesetzlich als Ladung betrachtet. Eine vom Hersteller freiwillig erwirkte ABE ist gesetzlich gar nicht vorgeschrieben, also auch nicht bindend für den Nutzer. Es ist nur ein, Sicherheit suggerierendes, Verkaufsargument. Es ist natürlich klug, diese ABE zu beachten, man muss es aber nicht.

Und weil der Fahrradträger eigentlich als Ladung zählt, obliegt es allein dem Nutzer, wie stark er die AHK beim Beladen belastet. Die Stützlast ist dabei nur ein Hinweis, gesetzlich aber nicht bindend.

Ich habe früher Motorradträger für die AHK bebaut. Die Trial-Motorräder wiegen ca 80 kg, plus 30 kg der Träger, also gut 110 kg bei einer Stützlast von 75 kg. Deswegen bekam ich insgesamt zwei Anzeigen, aber wegen der werkzeuglosen Montage galt mein beladener Träger als Ladung und deshalb wurden beide Verfahren nach meinen Einsprüchen eingestellt.

Zitat:

@4Takt schrieb am 17. April 2022 um 10:06:53 Uhr:



Und weil der Fahrradträger eigentlich als Ladung zählt, obliegt es allein dem Nutzer, wie stark er die AHK beim Beladen belastet.

Wenn es dazu aber Hinweise in der offiziellen BA gibt, stimmt das m.E. nicht so ganz.

Zudem gibt es z.B. auch noch Vorschriften von den Fahrradträgerherstellern, die m.E. ebenfalls zu beachten sind.

Was meinst du mit BA? Bedienungsanleitung? Maximal bei einem Unfall kann einem das Missachten einer BA, als Fahrlässigkeit vorgeworfen werden, aber auch nur dann.
Genauso ist es mit der, vom Hersteller, freiwillig erwirkten ABE.
Solange der Gesetzgeber dafür keine ABE verlangt und den Prüfumfang bestimmt, ist so eine ABE nur eine freiwillige Erweiterung der BA.

Zitat:

@4Takt schrieb am 17. Apr. 2022 um 09:46:20 Uhr:


was für mich schon ein Beweis dafür ist, das ein schwerer Anhänger die AHK deutlich stärker belastet, als ein Fahrradträger.

Es ist aber kein Beweis. Die Belastungsart und -richtung spielen eine erhebliche Rolle!

Zitat:

@4Takt schrieb am 17. Apr. 2022 um 09:46:20 Uhr:


Die Stützlast ist ja auch eigentlich nicht dafür gedacht, die AHK vor Bruch zu schützen, sondern vor allem deswegen, um die Hinterachslast des Zugfahrzeuges nicht übermäßig zu erhöhen, weil sonst die Vorderachse eventuell zu stark entlastet wird und dadurch die Lenkpräzision leidet.

Das ist sicher was dran, aber alle beteiligten Komponenten (und das ist weit mehr, als der Kugelhals und die Kugel selbst, die sind ja auch irgendwo befestigt) sind auf diese Belastung ausgelegt, da kann dann durchaus etwas versagen bei zu hoher Belastung in der falschen Richtung!

Weiterhin sorgt ein Lastenträger mit Schwerpunkt hinter der Kugel (neben der oben genannten, zusätzlichen Belastung durch das aufgebrachte Moment) auch für mehr Hinterachslast und mehr Entlastung der Vorderachse, als das gleiche Gewicht direkt auf der Kugel (Hebelgesetz). Du hast es dir also zum Teil auch noch selbst erklärt 😉

Zitat:

@4Takt schrieb am 17. April 2022 um 10:17:31 Uhr:


Was meinst du mit BA? Bedienungsanleitung? Maximal bei einem Unfall kann einem das Missachten einer BA, als Fahrlässigkeit vorgeworfen werden, aber auch nur dann.

Wie auch immer......

ich wollte damit zeigen, dass es durchaus viele Autos gibt (immerhin VW-Konzern), wo der Hersteller nur eine zusätzlich einschränkende Last für den Transport von Zubehör zulässt.

Nach meiner Meinung, ist die Beachtung einer Bedienungsanleitung durchaus bindend, auch wenn dies sicherlich nur bei schwerwiegenden Unfällen real eine Rolle spielt.

Weswegen er das nun genau macht, spielt für den Fahrer erst mal keine Rolle.

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