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Stützlast mit Rollerträger

Fiat Ducato 250

Hallo Zusammen,

alle Diskussionen die ich so im Internet (auch hier im Forum) finden kann, drehen sich um Stützlast beim Hänger, mein Problem ist aber ein Rollerträger auf der Anhängerkupplung.

Kurz zum Verständnis. Mein Ducato Kasten hat 100kg Stützlast, die verbaute AHK hat 150kg Stützlast (habe ich nachträglich montiert, von Westfalia), klar daß damit die Stützlast auf 100kg beschränkt ist.

Ein Rollerträger wiegt nun je nach Ausführung ca. 20kg, ein halbwegs brauchbarer 50ccm Roller wiegt ca. 95kg, summa summarum also 115-120kg.

Der Ducato hatte vorher einen Heckträger für die Hecktür, welcher mit 30 oder 40kg belastet werden durfte, die Türen, bzw. die Scharniere können also einiges ab.

Nun muß es doch möglich sein, daß ich einen Rollerträger + Roller mit 120kg auf die AHK setze und mit zwei Spanngurte auf jeder Seite ca. 10kg nach oben auf die Türscharniere ziehe. Wenn ich jetzt noch sicherstelle, die Achslast nicht zu überschreiten, dürfte alles im grünen Bereich sein. Ein ermitteln der Stützlast (z.B. durch Wiegen) dürfte bei dieser Konstruktion ja nahezu unmöglich sein. Ein Problem der "Unterschreitung" dürfte ja hier überhaupt kein Thema sein, da es ja kein Hänger ist und es somit nur um die Überlastung der ganzen Konstruktion geht.

1) In D sollte das ja mit noch dazu +/-50% Tolleranz keinerlei Probleme machen, seht Ihr das auch so?

2) In A und CH fürchte ich, daß ich aus D kommend, eine "bevorzugte Behandlung" erfahre, man kennt unsere netten Nachbarn im Süden ja. Konnte für A keine Tolleranz bzgl. Stützlast finden, weiß da jemand was?

3) wie siehts weiter südlich aus, z.B. I, HR oder GR, die sind da ja meißt etwas entspannter, hat da jemand Erfahrungen mit leicht überschrittener Stützlast?

Freue mich über hilfreiche und konstruktive Beiträge!

Beste Antwort im Thema

So wie du die oberen Spanngurte angebracht hast, also unter dem flachen Winkel, nehmen die IMO kaum vertikales Gewicht auf. Vielleicht erhöhen die sogar das Gewicht.
Würdest du die Spanngurte von oben steil nach unten führen, z. B. zur Hinterachse des Vehikels, wäre das was anderes. Was die unteren beiden Gurte beitragen, ist schwer zu sagen.
Es kommt natürlich darauf an, wieviel Gewicht du auffangen musst.
Welche Last die Befestigungspunkte aufnehmen können weiß ich nicht, viel traue ich denen aber nicht zu.

37 weitere Antworten
37 Antworten

Zitat:

@Bitboy schrieb am 3. September 2020 um 18:50:15 Uhr:


Kupplung vorhanden, Lösung billiger Anhänger.

ja, und dann darfst du nur noch 80 bzw. 100 km/h fahren 😠

Zitat:

@furzmuckl schrieb am 31. August 2020 um 11:10:01 Uhr:


Hallo Zusammen,

2) In A und CH fürchte ich, daß ich aus D kommend, eine "bevorzugte Behandlung" erfahre, man kennt unsere netten Nachbarn im Süden ja. Konnte für A keine Tolleranz bzgl. Stützlast finden, weiß da jemand was?

!

In meinen mehr als 45 Jahren Anhängerfahrten habe ich noch nie eine Kontrolle bez. Stützlast in Österreich gehabt.
Ganz anders in Kroaten und Italien.
Gegen die Italienischen Polizisten (egal welche) kann man überhaupt nichts sagen, sie sind nett, liebenswürdig, sehr bemüht, aber sie haben keinen Humor was Gesetzesüberschreitungen betrifft.
Man kann ruhig sagen "0 Toleranz".
Aber Toleranz hin und her, wenn´s einen Unfall gibt, schaut die Sache sowieso anders aus - ÜBERALL !!!

Das sollte man auch bedenken.

Zitat:

@furzmuckl schrieb am 3. September 2020 um 00:02:24 Uhr:


Da die Rennleitung in D ja ohnehin eine Überschreitung bis < 50% durchwinkt, bleibt eben die große Frage, wie ist das in A und CH?

Da werden dann entsprechende Preise aufgerufen; viel Spaß, besonders in CH. 😉

Nur zur Auflockerung:
Ich bin vor etlichen Jahren dienstlich von Wien nach Zürich gefahren. Und zwar über Deutschland und Schaffhausen.
Ich war um ca 02:00 Uhr nachts an der Grenze D-CH. Ich habe leider in D keine offene Tankstelle gefunden. Also habe -ich aus Angst, weil der Sprit nicht bis zum Hotel in Zürich reichte, die Zöllner gefragt, wo die nächste Tankstelle ist. Antwort: In Schaffhausen gibt eine, die hat auch in der Nacht offen und da kann man mit Bargeld zahlen.
Na ganz toll, so ein netter Zöllner. Ich habe vorsorglich schon in Wien Schweizer Franken gekauft (50-er und 100-er)
Mit den letzten Litern im Tank kam ich nach Schaffhausen. So, und wo ist die Tankstelle?
Nach wenigen Minuten in Schaffhausen kam ein Polizeiauto, das ich anhielt. Die Polizisten waren ratlos, aber fragten über Funk, wo denn diese Tankstelle sein konnte. Nach einer halben Stunde (die Polizisten blieben bei mir) kam über Funk endlich die Adresse. Die Polizisten fuhren voraus und zeigten mir den Weg. Sogar in der Tankstelle blieben sie bei mir.
Gut, also Zapfsäule geentered und Sprit Marsch. kam aber nix. dann haben wir gemeinsam die Bedienungsanleitung an der Zapfsäule studiert. Aha, zuerst Geldschein einführen. Aber er nimmt keine großen Scheine, also wechseln.
Aber beide Polizisten hatten gemeinsam gerade mal 25 Franken an Kleingeld.
Die beiden fuhren dann mit Ihrem Auto zur Wache und sammelten von allen Beamten die 50 Franken ein und kamen zurück. Dann klappte es auch mit dem Tanken.
Aber dann wollten sie auch die Fahrzeugpapiere und machten einen Fahrzeugcheck, obwohl ich sie darauf verwies, dass mein Firmenauto (inkl. der Firmenbeschriftung) gerade erst 3 Wochen alt war. Half aber nix.
Auch die Anhängekupplung wurde begutachtet und nachgesehen, ob sie in den Fahrzeugpapieren eingetragen war (mit den richtigen Daten.

Schluss endlich brachten sie mich noch zur Ausfahrt Richtung Zürich.

Also das war echt nett, hilfsbereit und einfach toll.

Noch einmal herzlichen Dank an die Polizei in Schaffhausen.

Ob es auch heute noch so ist, weis ich nicht, es war 1976.

Und sag ja keiner, das war ja die gute alte Zeit.

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Zitat:

@Franjo001 schrieb am 3. September 2020 um 23:01:50 Uhr:



Zitat:

@furzmuckl schrieb am 3. September 2020 um 00:02:24 Uhr:


Da die Rennleitung in D ja ohnehin eine Überschreitung bis < 50% durchwinkt, bleibt eben die große Frage, wie ist das in A und CH?

Da werden dann entsprechende Preise aufgerufen; viel Spaß, besonders in CH. 😉

Ja, das hilft mir aber nichts, hast Du konkrete Zahlen oder Links, ich persönlich konnte nichts dazu finden, daher hab ich ja den Thread hier überhaupt erst gestartet.

Zitat:

@hamues schrieb am 3. September 2020 um 21:21:58 Uhr:


In meinen mehr als 45 Jahren Anhängerfahrten habe ich noch nie eine Kontrolle bez. Stützlast in Österreich gehabt.

Glaube ich sofort, die wiegen wenn dann nur das Fahrzeug. Ich stell mir das aber so vor...
älterer Polizist: "Fahrzeugpapiere und Führerschein bitte"
Ich: übergebe Fahrzeugschein und Führerschein
jüngerer Kolege: "ABE des Rollerträgers und Papiere des Rollers auch bitte"
Ich: übergebe (unwillig) den Rest
älterer Polizist: schaut sich kurz die Papiere an, "alles OK"
jüngerer Kolege: "Fahrzeug hat nur 100kg Stützlast, Roller wiegt aber 100kg und der Rollerträger wiegt 20kg, das geht so nicht!"
Ich: übergebe ABE der AHK und verweise auf die 150kg
älterer Polizist: "paßt schon"
jüngerer Kolege: "Bin mir nicht sicher ob das zulässig ist!"
beide Zusammen: diskutieren unter vorgehaltener Hand und kommen zu dem Schluß der dumme Piefke kann erst mal zahlen, wenns ihm nicht paßt soll er zum Anwalt gehen...

Zitat:

@hamues schrieb am 3. September 2020 um 21:21:58 Uhr:


Gegen die Italienischen Polizisten (egal welche) kann man überhaupt nichts sagen, sie sind nett, liebenswürdig, sehr bemüht

Meine Rede! Bin absoluter Italien-/Kroatien-Fan und mehrmals im Jahr dort (heuer leider aus gegebenem Anlaß nicht, hab schon richtige Entzugserscheinungen)! 😁
Leider hat der liebe Gott dazwischen ein paar Länder gesetzt um die ich persönlich am Liebsten einen großen Bogen machen würde. Bevor jetzt hier aber der Verdacht aufkommt ich hätte was gegen Österreicher oder Schweizer, so ist das nicht, ich habe einige sehr liebe Freunde dort! Zu deren "Staatsaparaten" und dessen Bediensteten selbst verkneife ich mir aber jeglichen Kommentar, das wäre schnell nicht mehr jugendfrei.🙄

Zitat:

@hamues schrieb am 3. September 2020 um 21:21:58 Uhr:


ber sie haben keinen Humor was Gesetzesüberschreitungen betrifft.
Man kann ruhig sagen "0 Toleranz".
Aber Toleranz hin und her, wenn´s einen Unfall gibt, schaut die Sache sowieso anders aus - ÜBERALL !!!

Das sollte man auch bedenken.

Genau genommen will ich die Stützlast ja garnicht überschreiten. Plan ist ja, auf eine Anhängerkupplung, welche für 150kg zugelassen und ein Kfz, welches 100kg eingetragen aber ebenfalls für 120kg (mit entsprechendem Gutachten und ohne jegliche Änderung am Fahrzeug) ausgelegt ist, 120kg aufzuladen und mit Spanngurten ca. 20kg von oben abzufangen (Türscharniere können das ab, die sind auch für Fahrradträger 10kg + Fahrräder 40kg geeignet). Hauptproblem ist ja nun, ich kann nicht nachweisen wieviel ich nach oben ziehe, vielleicht sind's mehr als 20kg, vielleicht sind's weniger, messbar ist es aber meiner Meinung nach nicht. Rein sicherheitstechnisch ist hier aber alles im grünen Bereich, sonst wär das für mich keine tragbare Lösung.

Ich konnte weder für A noch für CH irgendwas finden, aus dem hervorgeht, wie das dort mit der Stützlast gehandhabt wird (im Zweifel sicherlich immer gegen den "Deutschen"😉. Wenn dort ebenfalls eine Tolleranz vorgesehen ist (und "0 Tolleranz" geht sowieso nicht, da gerade bei Anhängern ja die Stützlast weder zu unter- noch zu überschreiten ist und kein Mensch in der Lage ist, das aufs Gramm auszutarieren), bin ich vielleicht ohne "abfangen" schon auf der sicheren Seite und mit "abfangen" dann eben gleich 2x.

Habe mal gegoogelt und finde einige Artikel des ÖAMTC.
https://www.oeamtc.at/.../...ann-gefaehrlich-und-teuer-werden-32334010

Vielleicht kann dir der ADAC oder halt auch eine Anfrage beim ÖAMTC weiterhelfen. Denke mal dass man in Foren zu solchen Themen immer nur Meinungen und Empfehlungen bekommt, dann noch 2 gegensätzliche Aussagen zweier Forumurgesteine, die sich dann seitenlang streiten... 😁

Aber vielleicht findest du ja etwas in den Artikeln beim ÖAMTC.

https://www.cosmosdirekt.de/autoversicherung/anhaenger-stuetzlast/
im Letzten Satz ganz unten auf der Seite steht was zur Toleranz bei der Anhängelast, max. 2% in AT, daraus könnte man vielleicht auch auf die Toleranz bei der Stützlast schließen.

https://www.wko.at/.../KFG-1967,-Fassung-vom-20.06.2016.pdf

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?...

Da wird sich die Antwort irgendwo verstecken... 🙂

Zitat:

@detten83 schrieb am 4. September 2020 um 11:22:31 Uhr:


Habe mal gegoogelt und finde einige Artikel des ÖAMTC.
https://www.oeamtc.at/.../...ann-gefaehrlich-und-teuer-werden-32334010

Vielleicht kann dir der ADAC oder halt auch eine Anfrage beim ÖAMTC weiterhelfen.

Hab mir deswegen ja schon nen Wolf gegoogelt, man findet immer nur Hinweise zum Thema überladen und diese beziehen sich immer auf die Achslasten und das Gesamtgewicht 🙁

Bei Stützlast gibts ja eben gerade nicht nur Über- sonder auch Unterschreitung, zumindest beim Hänger. Beim Fahrradträger gibts vermutlich nur Überschreitung, Unterschreitung macht hier ja irgendwie keinen Sinn. Das ist aber alles nur Mutmaßung...

Der Hinweis mit dem ADAC ist gut, bin zwar nicht selber bei dem Verein, allerdings ein guter Bekannter, den schick ich da mal vor zum Anfragen 😁

Zitat:

@detten83 schrieb am 4. September 2020 um 11:42:13 Uhr:


https://www.wko.at/.../KFG-1967,-Fassung-vom-20.06.2016.pdf

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?...

Da wird sich die Antwort irgendwo verstecken... 🙂

Ja genau 🙁🙁🙁

Kann mir eigentlich nicht vorstellen, daß ich hier im Womo-Bereich der Einzige mit dem Problem bin. Hatte gehofft, daß das jemand weiß und vielleicht sogar mit Links belegen kann 😁

Zitat:

Der Hinweis mit dem ADAC ist gut, bin zwar nicht selber bei dem Verein, allerdings ein guter Bekannter, den schick ich da mal vor zum Anfragen 😁

Viel Erfolg 🙂

Ganz allgemein
Die Herren von der Rennleitung suchen doch das einfache und offensichtliche
wo ganz klar ist welches Vergehen da vorliegt, also Dinge bei denen sie !00% ig sicher sind.
Sachen bei denen sie sich nicht sicher sind, vermeiden sie eher.
Würde mir da überhaupt keine Gedanken machen.
Beispiel:
bin früher öffters mit Hänger am WE angehalten worden wegen Sonntagsfahrverbot,
was in meinem Fall nicht zutraf.
Habe meinen Hänger dann mit grüner Nummer zugelassen, seither werde ich micht mehr kontrolliert.
Heißt für die Rennleitung,
es gibt ja Sonderregelungen und die Arbeit könnte keinen Erfolg versprechen.
Also ist es doch einfacher wenn man einen Sprinter mit dickem Wohnwagen raus zieht.

Ich würde fahren und dann wenn man beanstandet wird sagen,
ich bin jetzt X Jahre ohne Beanstandung durch gekommen, da ist die Strafe auf die Zeit gerechnet jetzt doch gering.

Zitat:

@Carlssonclk380 schrieb am 4. September 2020 um 16:10:35 Uhr:


Ich würde fahren und dann wenn man beanstandet wird sagen,
ich bin jetzt X Jahre ohne Beanstandung durch gekommen, da ist die Strafe auf die Zeit gerechnet jetzt doch gering.

Ja klar, da sind wir einer Meinung! Nicht zu fahren stand für mich nie zur Debatte, wollte nur abklären, ob das nicht ohnehin alles im grünen Bereich ist, bzw. was mich zweifelsfalls erwartet. 😎

Hatte auf einem modifizierten AHK -Träger bis zu 200kg drauf.Die meiste Last ging über Gurte aufs Dach (Airlineschiene).Limitierender Faktor war die Achslast hinten,den Träger und die Kupplung hat das nicht gestört.

11b4702d-02b9-461a-bf3e-134329b2190e

Das nenne ich mal "kreative Beladung" 😉

Aus meiner Sicht gibts da aber nix gegen einzuwenden! Wie weit bist Du denn damit gefahren? Frag nur, weil solange man nicht erwischt wird, kann man ja generell machen was man will.

[offtopic]Was ist denn das für ein Teil hinten drauf mit den zwei Rädern? Sieht aus als könnte man da aus den 3 Teilen irgendwie eine Art Anhänger konstruieren. Stützräder, falls das Auto nach hinten kippt, werden es wohl nicht sein 😁[/offtopic]

Wir waren damit regelmäßig in Spanien.Auf den Träger passte ein Wiking Schlauchboot mit 25 Ps,der zerlegbare Trailer
und auf dem Rückweg noch ne Menge Wein.
Nur mit Rädern wars dann doof.Da mußte die Dachbox mit plus Paulchen an der Heckklappe.

Zitat:

@furzmuckl schrieb am 5. September 2020 um 12:57:47 Uhr:



Aus meiner Sicht gibts da aber nix gegen einzuwenden! Wie weit bist Du denn damit gefahren? Frag nur, weil solange man nicht erwischt wird, kann man ja generell machen was man will.

Und Du findest, dass Deine Einstellung richtig isT?

MMn bist Du kein Vorbild.

Dein Motto scheint: Gesetze gibt´s nur, um umgangen zu werden.

Stell Dir nur mal vor, Deine Ideen der Verankerung sind vielleicht nicht ganz so gut, wie Du meinst und das Teil am Heck fällt bei 100 oder gar 120 runter und dem nachfolgenden Wagen in die Windschutzscheibe.
Willst Du sowas riskieren?

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