Stress mit verti
Hallo
gerade mal wieder über meine EX Versicherung /Verti aufgeregt .
Hatte dort ein Auto versichert und das wurde am 15,6 Verkauft und am 20,6 kam die Abschlussabrechnung von denen . Die besagt ich habe noch ein Guthaben von 131,70€
Dieses sollte bald auf mein Konto überwiesen werden .
Super dachte ich Endlich weg von denen.
So heute wieder der gleiche Brief mit fast Gleichen Inhalt nur jetzt wollen die noch 89,20€ haben.
Und dieser Betrag wird am 19,7 Abgebucht .
Hallo habe doch schon eine Abschlussrechnung erhalten und danach geht man getrennte Wege .
Also dort angerufen und nach endlosen Warten mehrere Unfähige Berater bekommen . Und dann die letzte sagte einfach . das Interessiert uns nicht wir ziehen den Betrag einfach ein und wir machen was wir wollen denn wir haben immer Recht .
Ich kurz Nein die haben keine Berechtigung mehr /Einzugsermächtigung erloschen und es gab ja schon eine Abschlussrechnung .
Die wieder wir machen das und sonst kommt gleich ein Inkasso Büro mit hohen Kosten usw auf Sie zu usw. Klar ich nur noch mal weil ja ales Aufgezeichnet wird wenn Sie was Abbuchen Verklage ich Sie und melde das der Aufsicht für Versicherungen . Die ja und uns egal . Und Aufgelegt.
Klar meiner Bank das geschildert und die haben Sofort eine Sperre vermerkt .
Mal sehen was da noch so kommt
Beste Antwort im Thema
Es wäre schön, wenn du etwas objektiver schreiben würdest.
So wie du es geschildert hast, wurde dir das sicherlich nicht gesagt.
40 Antworten
hi
Es geht nicht um die Höhe der Forderung . Die wurden ja von beiden Seiten anerkannt (Widerspruchsfrist) weil nicht genutzt .
Es geht darum darf man einfach nach 2 Wochen einfach ohne etwas sagen ich will mehr Geld obwohl der Fall abgerechnet war und anerkannt von beiden Seiten.
Und mal am Rande wir waren bei den(Vorgänger Direkt) über 15 Jahre mit mehren Fahrzeugen Klar geht für diese eine Fristgerechte Kündigung raus.
Und der Wagen über 7 Jahre dort und die Prämie wurde halt genau am 1,1 gezahlt und der Wagen am 15,6 Verkauft.
Siehe mal im Anhang deren Abschlussrechnungen.
Das seltsame ist, dass bei 295 Jahresbeitrag die strittigen 88.32 Euro 30% entsprechen, also die dir zustehende Rückerstattung. 131.70 Euro passen dagegen nicht.
Neben dieser Email muss doch auch eine detaillierte Abrechnung im Anhang gewesen sein, wie sich die Rückerstattung berechnet.
hi
nein das gibt es nix und wie diese Nachforderung gekommen ist bei dem Telefonat wurde auch danach gefragt /Berechnungsgrundlage usw. Aber da kam nur (Telefonzeuge) wir bekommen das und das ist so richtig und wir machen das so immer usw. Und sie zahlen sonst ...
Ich wäre der letzte der wenn einem was zusteht und er es mir klar darlegt das er es nicht bekommen soll. aber nicht so!
Zitat:
@porks schrieb am 07. Juli 2018 um 13:45:27 Uhr:
Es geht darum darf man einfach nach 2 Wochen einfach ohne etwas sagen ich will mehr Geld obwohl der Fall abgerechnet war und anerkannt von beiden Seiten.
Man darf vieles fordern (auch nach einer zunächst mal anders lautenden Forderung). Interessant wird dann meist erst wenn die Frage der Durchsetzbarkeit bzw. Rechtmäßigkeit im Raum steht.
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Also das grenzt doch langsam an Schwachsinn!!
Jeder bekommt lieber Geld erstattet als zu zahlen, aber mir scheint, Dir gefällt die
Erstattungsabrechnung so viel besser, dass Du unbedingt die gerne hättest,
ohne aber selbst nachvollziehen zu können oder zu wollen, ob diese denn
gerechfertigt ist. Normalerweise kann die jeder nachrechnen, weil dies auf den Tag
genau abgerechnet wird.
Du hast ein Recht auf eine plausibel nachvollziehbare Abrechnung!!!
Wenn Du die nicht nachvollziehen kannst, dann lass Dir die von der Versicherung
am Telefon erklären. .. Das ist doch langsam Kindergarten was Du hier veranstaltest!
Die Versicherung hat jedenfalls das Recht - genauso wie der Versicherungsnehmer auch -
eine Abrechnung in angemessener Zeit zu korrigieren bzw. richtig zu stellen.
Und hier scheint mir die Korrekturzeit angemessen.
Du musst doch eigentlich schon im Kopf überschlagen können, ob Du ein Recht auf
eine Erstattung hast oder da eher noch eine Forderung bleibt.
Eine Forderung ist i.d.R. nur dann möglich, wenn der Beitrag noch nicht gezahlt wurde,
weil z.B. die Abbuchung nicht möglich war. Die Versicherung will ja den Beitrag zu
Beginn einer Periode und nicht später.
Nein, beim Kurztarif wird nicht auf den Tag genau abgerechnet. Die AGB's von Verti hatte ich oben zitiert.
Und ich wiederhole auch gerne meine Ansicht: Nur was du schwarz auf weiß besitzt, kannst du getrost nach Hause tragen. Was bringen denn diese Anrufe bei irgend einem Call Center? Schriftlich anfragen, schriftliche Antwort.
Ja, das mit den Kurztarifen mag ja sein.
Nur jeder der sich noch als geschäftsfähig bezeichnet, sollte das mit der Versicherung
selbst klären und auch notfalls mal schauen, was er damals unterschrieben hat, bevor
er in einem Forum wie diesem, wo es mehr um technische Hilfestellungen geht,
schlicht nervt, weil doch keiner den Vertrag kennt und er hier völlig unzureichende
Passagen aus den Abrechnungen hochlädt.
Das ist doch schlicht infantiles Getue auf Kleinkind-Niveau!
Zitat:
@GerhHue schrieb am 07. Juli 2018 um 16:40:42 Uhr:
ohne aber selbst nachvollziehen zu können oder zu wollen, ob diese denn
gerechfertigt ist.
Naja die 130 irgendwas, die er glaubt, dass sie ihm zustehen sind ja schon plausibel. Er hat 295 bezahlt und möchte jetzt davon soviel zurück, dass er taggenau nur den 166./365. Teil bezahlt. Somit käme man auf 130irgendwas Erstattung. Dummerweise scheint einem halt die Kurzzeitklausel da einen Strich durch die Rechnung zu machen.
Das Problem ist hier, das aus dem was der TE schreibt und vor allem wie kein Mensch tatsächlich schlau wird.
Mir scheint hier die ein- oder andere wesentliche Information zu fehlen.
hi
was ist das so schwer daran . Habe ein Auto Verkauft und eine Abschlussrechnung von der Versicherung bekommen mit dem Ergebnis von einem Restguthaben von 131€
So normal freuen und gut ist es .
aber nein 2 Wochen später wieder eine Abschlussrechnung diesmal mit dem Ergebnis wir bekommen noch 85€ und die 131€ werden auch nicht Ausbezahlt macht also -216€ anstatt +131€
Und eine Korrekte Aufschlüsselung wie es sich alles zusammensetzt gibt es nicht nur die Schreiben die ich mal als Anhang hier eingestellt habe.
Und von der Telefonhotline reden wir lieber nicht (Gibt Telefonzeugen)
Jetzt kann ja nur kommen entweder ich Klage weil ich die 131€ haben will oder die weil sie noch 85€ haben wollen.
Und wie kommen alle immer auf Kurzzeitversicherung das Auto war über 7 Jahre mit Fortlaufenden Vertrag dort versichert.Genauso wenn einer eine Endabrechnung erstellt wie das Wort schon besagt dann ist das auch das Ende damit erklärt ob mit oder ohne Forderung (hier erst mit Guthaben)
Und dann kann nicht noch einer kommen und sagen ich meine es doch anders . Dann würde kein einziges Geschäft/Vertrag mehr bestand haben weil ja jeder wenn er Lust hätte noch mal etwas fordern.
Ah ok.
Dann bleiben noch 3 Fragen: Wie hoch war der Jahresbeitrag, wieviel davon hast du tatsächlich wann gezahlt in welcher Zahlweise (jährlich, halbjährlich ...), gab es während des laufenden Jahres Schadensmeldungen oder Regulierungen oder Vertragsanpassungen, z.B. Laufleistung oder andere Tarifänderungen ?
Bei jährlicher Zahlweise, vollständiger Zahlung des Beitrages und unbelastetem Vertrag sollte dir ca. 50% Rückzahlung zustehen.
Dies würde ich dann schriftlich (!) geltend machen, mit Setzung der üblichen Frist und bei Erfolglosigkeit einklagen. Dazu bräuchte man nichtmal einen Anwalt.
Zitat:
@porks schrieb am 07. Juli 2018 um 18:29:56 Uhr:
Und wie kommen alle immer auf Kurzzeitversicherung das Auto war über 7 Jahre mit Fortlaufenden Vertrag dort versichert.Genauso wenn einer eine Endabrechnung erstellt wie das Wort schon besagt dann ist das auch das Ende damit erklärt ob mit oder ohne Forderung (hier erst mit Guthaben)
Und dann kann nicht noch einer kommen und sagen ich meine es doch anders . Dann würde kein einziges Geschäft/Vertrag mehr bestand haben weil ja jeder wenn er Lust hätte noch mal etwas fordern.
Tja das mit dem Kurzzeitvertrag kommt halt davon, wenn man Informationen nur in der Salamitaktik preisgibt.
Da geht dein Rechtsverständnis halt mit dem der Bundesrepublik DE auseinander. Nur weil irgendwo Endabrechnung steht, heißt das eben nicht, dass berechtigte(!) Forderungen nicht dennoch geltend gemacht werden können. Insofern hat auch jeder Vertrag weiterhin seine gültigkeit. Eben im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung.
Aber man ist ja möglicherweise zu Faul diesen einfach mal selbst zu analysieren. Verträge sind keine Einbahnstraße, du hast einen abdruck bekommen und daraus ergibt sich ganz genau wer wann wem was noch schuldet. Da kannst du noch 10x anrufen und denen auf den Sack gehen. Wenn du der Meinung bist, dir stünde noch Betrag x zu, dann fordere ihn nachweisbar unter Fristsetzung ein, und sollten die in Verzug geraten nimmst du dir halt einen Anwalt bzw. Klagst selber. Das Risiko ist dann ja recht gering.
Aber sich alles von mindestlöhnern in irgendwelchen ukrainischen Callcentern vorgurken lassen ist eben nicht.
"Und wie kommen alle immer auf Kurzzeitversicherung das Auto war über 7 Jahre mit Fortlaufenden Vertrag dort versichert."
U.a. weil du oben was von 3,5 Monaten, nein, Tippfehler, 6,5 Monaten Versicherungsdauer geschrieben hast. Wenn das Auto mit dem gleichen Versicherungsnehmer dort schon 7 Jahre versichert war, dann ist natürlich kein Kurzzeittarif anwendbar.
Statt Klage kannst du dich auch mal schriftlich an Verti wenden und ggfls. den Ombudsmann der Versicherung beschäftigen.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 7. Juli 2018 um 21:17:27 Uhr:
..........................
Statt Klage kannst du dich auch mal schriftlich an Verti wenden und ggfls. den Ombudsmann der Versicherung beschäftigen.
Der beste Tipp im Beitrag.
Eine der beiden "Abschlussrechnungen" muss ja falsch sein.
Einen kurzen Zweizeiler mit bitte um detaillierte Aufschlüsselung.
Zusätzlich einen Vermerk, dass man auf Grund der ersten Abrechnung, alle weiteren Abbuchungen untersagt.
Abschlussrechnung mit Guthaben? Wie soll das gehen. Würfeln die am Ende des Jahres ihre Beiträge? Du hast doch einen Vertrag geschlossen. Hast du alles gezahlt oder fehlt da vielleicht noch was? Schau doch einfach nach..... Guthaben bei einer KFZ Versicherung hab ich noch nie gehört(wenn die Laufzeit >= 1 Jahr war, was bei dir ja zutrifft?), ich denke da hast du ordentlich was falsch verstanden.