Streit mit der Tankstelle

Hi,

also folgendes: Ich bin gestern mit meinem BMW auf einer Araltankstelle neben die zapfsäule gefahren. Wollte aber nicht tanken. Meine Freundin und eine Bekannte sind ausgestiegen. Ich bin im Auto sitzen geblieben. Nach ca 20 sek. hörte ich einen Knall und sehe wie ein Zapfhahn in meiner Felge liegt. Bin dann sofort raus un hab direkt geschaut was alles beschädigt ist.

Resultat:
2 Lackplatzer am Koti und Schrammen in der Felge.

Ich bin dann sofort rein und hab nach dem Verantwortlichen gefragt. War nicht da. Dann is eine Angestellte mit raus gekommen und hat sich das angeschaut. Wieder rein hat ihre Chefin angerufen die ihr dann gesagt hat ich solle doch heut Montag ab 9.00 Uhr vorbeikommen, dann währe die chefin da. Da bin ich auch heut gewesen und die chefin meinte dann der Hahn könnte garnicht rausfallen und auf Video würde man auch nichts sehen. Ich bin dann erstmal wieder abgedampft.

Habe am Mittwoch einen Termin bei meinem Anwalt. Der Kostenvoranschlag beläuft sich auf etwas mehr als 1000 €.

Was meint ihr, wie stehen meine Chancen den Rechtsstreit zu gewinnen?

Greetz

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Zitat:

Original geschrieben von Düsentrieb77


Nebenbei bezweifele ich, dass eine Zapfpistolenhalterung als "gefährliche Einrichtung" (Gott78) oder "besonderes Risiko" (madcruiser) eine Gefährdungshaftung nach sich zieht. Dann gäb es eine Gefährdungshaftung für jeden Gullydeckel, auf dem man umknicken kann...

😁, der war gut.

So ein Zapfhahn gehört normal zu einer Tankstelle!

Man braucht nicht für jeden Zapfhahn eine Betriebshaftplicht, sondern für die Tankstelle als ganzes.

Christo

Zur Sache hatte ich weiter oben gepostet:

Zitat:

Es liegt bislang kein Hinweis vor, dass die Tankstellenpächterin gegen ihre Verkehrssicherungspflicht verstoßen hat.

Damit wird sie für dieses Unglück nicht haften müssen, d.h. Du bleibst bedauerlicher Weise auf Deinem Schaden sitzen.

Düsentrieb hat das nicht erkannt / gelesen.

Andernfalls hätte er erkennen müssen, dass ich keinen Grund für eine Gefährdungshaftung sehe.

Mein Beitrag zur Verschuldens- / Gefährdungshaftung war lediglich die Antwort auf Schreddis entsprechende Frage.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Andernfalls hätte er erkennen müssen, dass ich keinen Grund für eine Gefährdungshaftung sehe.

Umgekehrt wird ein Stiefel draus: Er hat's erkannt, aber du hast es falsch verstanden 😉

Du hast geschrieben, dass für Gefährdungshaftung ein besonderes Risiko vorliegen muss. Und ich habe ergänzt, dass das für eine Zapfpistolenhalterung wohl kaum zutrifft.

Hmm, ich arbeite auf einer Tankstelle und diesen Fall haben wir in der Regel 2 mal im Monat.
Wenn die Pistole nicht richtig hängt und nach 10 Minuten ohne Zapfvorgang die Pumpe abschaltet, ist sie zwar zum Bezahlen frei, aber auf jeder modernen Tankstelle wird es dem Kassenpersonal angezeigt, wenn die Zapfpistole nicht richtig verriegelt ist.

Der Pächterin ist es im übrigen egal, ob der Schaden durch die Zapfpistole verursacht wurde, da sie über die Gesellschaft versichert ist, und die das dann Klären.

mfg Tony

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Düsentrieb,

Gefährdungs- und deliktische Haftung haben das Wort Haftung gemein.

Der haftungsbegründende Tatbestand ist in dem einen Fall verschuldensunabhängig die Inbetriebnahme einer Einrichtung, in allen anderen Fällen ist ein Verschulden Voraussetzung des Haftungsanspruchs.
Da die Gefährdungshaftung sehr weitgehend ist, hat der Gesetzgeber diese Haftung nur für eine Reihe von Fällen vorgesehen.

Deliktische und Gefährdungshaftung sind also zwei vollkommen unterschiedliche gesetzliche Haftungsgründe.

Nachtrag:
Der Verstoß gegen eine Verkehrssicherungspflicht begründet eine deliktische Haftung.
Die Gefährdungshaftung habe ich nur erklärt,
ein Aussage zum Fall war damit nicht getroffen.
Alles klar?

Threadersteller hatte Termin mit RA am 1.6. , leider hat er es versäumt uns mitzuteilen , was der Jurist zu dem Fall sagt.
Vielleicht klärt er uns ja eines Tages doch noch mal auf !?

Gruß
capri

Zitat:

Original geschrieben von capri17


Vielleicht klärt er uns ja eines Tages doch noch mal auf !?

Hoffentlich.

Da das Problem ja in ähnlicher Konstellation wohl doch des öfteren auftaucht, wäre das Ergebnis sicherlich für einen breiten Leserkreis interessant.

Hi,

also viel kann ich noch nicht sagen. mein Anwalt hat alles aufgenommen und wird sich um die sache kümmern. Ich bekomm ja jetzt immer Post vom Briefverkehr zwischen meinem Anwalt und der Tankstelle\Versicherung.

Zu den Zeugen:
Die haben ja geshen wie der Zapfhahn in der Felge lag. Und sie sahen auch das ich bis dahin im Auto saß. Und wenn meine Bekannte drangekommen ist, dürfte der zapfhahn immer noch nicht rausfallen, oder!?

Seh ich nicht so - wenn sie drankommt und mitzerrt, warum soll das nicht rausfallen?
Stimmt - die Zapfhähne sollten festgeschweißt werden...

Grüße
Schreddi

Wer hat denn was von mitzerren geasagt!? Das hätte sie gemerkt und mir auch gesagt. Außerdem hilft mir das auch nicht weiter. Wer haftet denn dann? Meine Bekannte?? Wohl kaum.

Du hast hier mehrfach von Fachleuten gehört, dass Du praktisch keine Chance hast.
Was es für den RA zu überlegen gilt ist mir unverständlich. Zeigt bestenfalls, dass er im Thema nicht zu Hause ist und jedes Mandat braucht.

Kauf Dir ein Auto, dass Du Dir leisten kannst.
Dann ist das Gejammer bei kleinen Schrammen nicht so groß.

Zitat:

Original geschrieben von DaDorec


Wer hat denn was von mitzerren geasagt!? Das hätte sie gemerkt und mir auch gesagt. Außerdem hilft mir das auch nicht weiter. Wer haftet denn dann? Meine Bekannte?? Wohl kaum.

*lol*

Warum "wohl kaum"?

Viel Spaß - wegen solchem Pillepalle beschäftigen sich nun Anwälte, ich könnt feiern.

Das ne RS bei so nem Zeugs Deckung gibt ist mir schonmal unklar.

Grüße
Schreddi, der da auch Madcruiser zustimmt - oder sind die Felgen etwa irreparabel verzogen? *lol*

Zitat:

Original geschrieben von DaDorec


Wer hat denn was von mitzerren geasagt!? Das hätte sie gemerkt und mir auch gesagt. Außerdem hilft mir das auch nicht weiter. Wer haftet denn dann? Meine Bekannte?? Wohl kaum.

Wenn deine Bekannte das Ding "mitgezerrt" hat, ist SIE SCHULD an dem Schaden, dann sollte sie es zugeben und ihrer PHV melden. Verschuldenshaftung.

Christo

Konnte denn anhand des Videos ermittelt werden, WER vorher an der betreffenden Zapfsäule getankt hat?

Vielleicht haftet ja DER, wenn ER die Zapfpistole so schlampig eingehängt hat, daß sie wieder rausfallen MUSSTE, sowbald ein anderer Wagen in die Nähe kommt ...

Die Zapfpistole ist IN die Felge gefallen?

Vorne oder hinten?

Wo lag denn der Schlauch der Zapfpistole?

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Die Gefährdungshaftung habe ich nur erklärt,
ein Aussage zum Fall war damit nicht getroffen.
Alles klar?

Mir kommts vor, als reden wir nur aneinander vorbei... 😉

1. Deliktische Haftung, falls Verkehrssicherungspflicht verletzt wurde.

2. Gefährdungshaftung, wenn eine gefährliche Einrichtung in Verkehr gebracht wurde.

Letzteres hast du unabhängig von dem vorliegenden Fall erklärt, etwas anderes habe ich auch nicht behauptet, sondern nur deinen Begriff zitiert.

Gott78 hat wohl verstanden, was ich meinte.

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