Streit mit der Tankstelle
Hi,
also folgendes: Ich bin gestern mit meinem BMW auf einer Araltankstelle neben die zapfsäule gefahren. Wollte aber nicht tanken. Meine Freundin und eine Bekannte sind ausgestiegen. Ich bin im Auto sitzen geblieben. Nach ca 20 sek. hörte ich einen Knall und sehe wie ein Zapfhahn in meiner Felge liegt. Bin dann sofort raus un hab direkt geschaut was alles beschädigt ist.
Resultat:
2 Lackplatzer am Koti und Schrammen in der Felge.
Ich bin dann sofort rein und hab nach dem Verantwortlichen gefragt. War nicht da. Dann is eine Angestellte mit raus gekommen und hat sich das angeschaut. Wieder rein hat ihre Chefin angerufen die ihr dann gesagt hat ich solle doch heut Montag ab 9.00 Uhr vorbeikommen, dann währe die chefin da. Da bin ich auch heut gewesen und die chefin meinte dann der Hahn könnte garnicht rausfallen und auf Video würde man auch nichts sehen. Ich bin dann erstmal wieder abgedampft.
Habe am Mittwoch einen Termin bei meinem Anwalt. Der Kostenvoranschlag beläuft sich auf etwas mehr als 1000 €.
Was meint ihr, wie stehen meine Chancen den Rechtsstreit zu gewinnen?
Greetz
95 Antworten
Abseits aller Emotionen:
Es liegt bislang kein Hinweis vor, dass die Tankstellenpächterin gegen ihre Verkehrssicherungspflicht verstoßen hat.
Damit wird sie für dieses Unglück nicht haften müssen, d.h. Du bleibst bedauerlicher Weise auf Deinem Schaden sitzen.
Zitat:
Original geschrieben von DaDorec
(..)Aber so wie es aussieht denkst ich bin irgendwo gegen gefahren und hab mich dann absichtlich an die Zapfsäule gestellt und "behauptet" das der Hahn aufs Auto gefallen ist. Schade eigentlich das sowas immer direkt gedacht wird. (...)
Mal ehrlich - die Idee hatte ich noch gar nicht.
Immerhin wüsstest du also wie es geht 😉
Grüße
Schreddi
... und im Winter unter den Eiszapfen parken ... hatten wir doch letztens ...
Nicht jeder der eine Schrottflinte hat , überfällt zwangsläufig Tankstellen ! 🙂
CU
capri
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Dadorec: Du musst aber zugeben, dass so etwas nun doch etwas ungwöhnlich ist. Damit will ich Dir nichts unterstellen, aber ich hab auch noch nie von sowas gehört. Meines Wissens, ist die Zapfpistolenhalterung V-förmig, so dass die Pistole reingleitet und von selbst ansich nicht rausfallen kann.
Davon abgesehen: Ich denke, dass Du den Prozess vergessen solltetst. Man kann von der Pächterin nicht erwarten, dass sie ständig überprüft, ob alle Zapfpistolen ordentlich in der Halterung stecken.
Lass doch mal einen Gutachter klären, wie leicht (wenn überhaupt) die Pistole aus der Halterung rutschen kann...
Zitat:
Original geschrieben von dragon46
Davon abgesehen: Ich denke, dass Du den Prozess vergessen solltetst. Man kann von der Pächterin nicht erwarten, dass sie ständig überprüft, ob alle Zapfpistolen ordentlich in der Halterung stecken.
Das nennt man Gefährdungshaftung, Sie haftet schon aus dem "Besitz" der Tankstelle.
Ich denke aber auch, das ein Prozess wenig Aussicht hat.
Christo
Zitat:
Original geschrieben von dragon46
Davon abgesehen: Ich denke, dass Du den Prozess vergessen solltetst. Man kann von der Pächterin nicht erwarten, dass sie ständig überprüft, ob alle Zapfpistolen ordentlich in der Halterung stecken.
Hi!
Das wird automatisch immer geprüft, denn wenn die Pistole nicht richtig in der Halterung steckt, wird die Kasse nicht freigegeben und der Kunde kann nicht bezahlen.
Die Pistole kann dann auch nicht gerade rausgenommen werden, sondern muß immer etwas angehoben werden.
Ist also sehr unwahrscheinlich, daß sie ohne äußere Einflüsse rausgefallen ist.
Wurde nach dem Herausfallen eigentlich ein Beweisfoto gemacht?
Gruß Marc
😁 Das war die Rache der Zapfsäule dafür das wieder so ein Ignorant eine Säule wegen nichts blockiert hat.
Im übrigen rieche ich auch schon was faules,wenn der Zapfhahn nicht richtig eingehängt wird fällt er gleich raus und nicht erst wenn der Näche kommt,ist mal die Erfahrung aus 24 Jahren Tankerfahrung.
Ach mensch Leute - aber wenn doch die Kratzer in der Felge 1029,43 € kosten - dann muss man eben auch jemanden finden, der es bezahlt 😉
Ich find ja auch die Zapfsäule ist schuld - ist sie eingeschläfert worden oder steht dieses gefährliche Etwas noch?
Mir ist vorgestern ein Schlagbaum an der Grenze aufs Auto gefallen - ich versteh es nicht. Bin grad dabei den Bund zu verklagen... *gg*
Grüße
Schreddi
gefährdungshaftung schliesse ich bei ner tankstelle mal aus.
wenn, dann geht es hier um verschuldenshaftung. hier also bestenfalls verletzung gegen die verkehrssicherungspflicht.
ich halte es allerdings für unwahrscheinlich, das ein tankstellenpächter dazu verpflichtet ist, nach jedem tankvorgang zu prüfen, ob der kunde den zapfhahn wieder ordentlich eingehängt hat.
da den tankstellenpächte damit aus meiner sicht kein verschulden am schadenfall trifft, bleibt der geschädigte hier auf seinem schaden sitzen. es sei denn, anhand des videos könnte derjenige ausgemacht werden, der zuletzt dort getankt hat und den zapfhahn eben nicht richtig eingehängt hat...dann wäre der an der reihe.
das is meine meinung...
Zitat:
Original geschrieben von talla
gefährdungshaftung schliesse ich bei ner tankstelle mal aus.
Gefährdungshaftung (auch Erfolgshaftung) ist eine verschuldensunabhängige Haftung, die das Gesetz bei Schäden vorsieht, die sich aus dem Betrieb einer gefährlichen Einrichtung ergeben.
Verschuldenshaftung §823 BGB gilt für die PHV.
Christo
Aber is nicht dir Gefährdungshaftung nur ein Spezialfall der Verschuldungshaftung?
Aber in dem Fall sehe ich auch - wenn überhaupt - ne Gefährdungshaftung angebracht.
Grüße
Schreddi
Re: Streit mit der Tankstelle
Zitat:
Original geschrieben von DaDorec
Ich bin gestern mit meinem BMW auf einer Araltankstelle neben die zapfsäule gefahren. Wollte aber nicht tanken.
Warum hast du neben der Zapfsäule gehalten? War die Tankstelle so klein, daß es keinen anderen Platz zum Parken gab?
Die Verschuldenshaftung erfordert ein aktives Tun oder ein Unterlassen - ein Verschulden eben.
Die Gefährdungshaftung geht weiter.
Der Umstand ein besonderes Risiko in Verkehr zu bringen, löst bereits eine Haftung aus.
Ein Verschulden ist hier nicht erforderlich.
Klassisches Beispiel:
Die Halterhaftung eines KFZ-Halters und/oder-Führers.
Zitat:
Original geschrieben von Kitekater
Das wird automatisch immer geprüft, denn wenn die Pistole nicht richtig in der Halterung steckt, wird die Kasse nicht freigegeben und der Kunde kann nicht bezahlen.
Das dachte ich auch immer, bis ich einmal vom Scheibenwaschen nicht sofort zur Zapfpistole gesprintet bin, als die sich abgeschaltet hat. Plötzlich schaltete sich die Pumpe von selbst ab, als die Pistole immer noch im Tankstutzen steckte und ich konnte nicht mehr zapfen (wollte eigentlich auf einen runden Betrag kommen). Der Tankwart erklärte mir, dass die Benzinpumpe und die Kasse zusammenhängen: Entweder wird die Pistole eingehängt oder eine Minute nicht bedient, dann bekommt die Pumpe keinen Strom mehr und es kann gezahlt werden.
Es ist also möglich (wenn auch unwahrscheinlich), dass die Pistole auf der Spitze des Hakens hing, die Pumpe fröhlich weiterlärmte, sich aber abgeschaltet hat, noch bevor der Kunde an der Kasse war.
Nebenbei bezweifele ich, dass eine Zapfpistolenhalterung als "gefährliche Einrichtung" (Gott78) oder "besonderes Risiko" (madcruiser) eine Gefährdungshaftung nach sich zieht. Dann gäb es eine Gefährdungshaftung für jeden Gullydeckel, auf dem man umknicken kann...