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Straße und Fahrradspur parallel - Wer hat Vorfahrt?

Themenstarteram 19. Mai 2022 um 19:08

Ich komme gerade oft an einer Kreuzung mit Ampel vorbei. An selbiger Ampel müssen Autofahrer und Radfahrer parallel nebeneinander warten. Auf derselben Ebene, die Fahrradspur ist bis zur Ampel mit durchgezogener Linie (wer weiß, ob das eine Rolle spielt).

Wenn jetzt der vorderste Radfahrer nach links will und der Autofahrer nach rechts, wer hat dann eigentlich Vorfahrt? Muss man sich dabei auf Absprachen verlassen?

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17 Antworten

Wenn der Radler nach links will, also links abbiegen, muss er bestimmt erst auf die andere Seite der Straße um dann wiederum nach links die Straße zu überqueren. Er fährt ja vom Radweg nicht quer nach links über die Kreuzung. Der Radler muss also erst einmal geradeaus und das Auto hat ihm wenn es rechts abbiegen möchte den Vorrang zu gewähren.

Ist kein Radweg muss er sich auch mittig einordnen um links abzubiegen, dann erübrigt sich aber die Frage.

Das gilt für alle Radler die nach links wollen, egal ob nun der Erste oder nicht.

Ich hoffe ich habe die Situation richtig verstanden, ansonsten bitte eine Zeichnung.

am 19. Mai 2022 um 20:13

Warum sollte der Radler erst einmal geradeaus müssen, wenn er doch links abbiegen möchte?

Der Radler hat 2 Optionen, direktes und indirektes Abbiegen:

Zum direkten Abbiegen ordnet er sich frühzeitig in der Fahrbahnmitte ein und biegt von dort nach links ab.

Zum indirekten Abbiegen verhält er sich so wie von dir beschrieben, diese Variante muss er aber nicht wählen.

Zum Abbiegen darf der Radler an der Kreuzung den Fahrradweg oder Schutzstreifen vorher verlassen und sich mittig einordnen.

https://www.adfc.de/artikel/den-regeln-der-stvo-folgen

Zitat:

@Florian48 schrieb am 19. Mai 2022 um 22:13:54 Uhr:

Warum sollte der Radler erst einmal geradeaus müssen, wenn er doch links abbiegen möchte?

Weil es in Deinem Link auch so steht.

"Beim indirekten Linksabbiegen bleibt der Radfahrende zunächst rechts und überquert die Kreuzung oder Einmündung. Anschließend biegt er dann nach links ab. Der Radfahrende überquert dabei also zwei Fahrbahnen jeweils geradeaus."

Themenstarteram 19. Mai 2022 um 20:53

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 19. Mai 2022 um 21:30:01 Uhr:

Wenn der Radler nach links will, also links abbiegen, muss er bestimmt erst auf die andere Seite der Straße um dann wiederum nach links die Straße zu überqueren. Er fährt ja vom Radweg nicht quer nach links über die Kreuzung. Der Radler muss also erst einmal geradeaus und das Auto hat ihm wenn es rechts abbiegen möchte den Vorrang zu gewähren.

Nein, warum?

Die Radspur hört einfach auf. Links z.B. ist dann wiederum auf der anderen Straße ein (gestrichelter) Schutzstreifen. Warum sollte der Radfahrer erst geradeaus und dann links? Entsprechende Schilder oder Markierungen sind nicht vorhanden.

Bild: rot: Radspur, blau: Schutzstreifen, schwarz: Straße, gelbes A: Ampel, keine separaten Fahrradampeln.

Kreuzung
am 19. Mai 2022 um 21:00

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 19. Mai 2022 um 22:24:08 Uhr:

Zitat:

@Florian48 schrieb am 19. Mai 2022 um 22:13:54 Uhr:

Warum sollte der Radler erst einmal geradeaus müssen, wenn er doch links abbiegen möchte?

Weil es in Deinem Link auch so steht.

"Beim indirekten Linksabbiegen bleibt der Radfahrende zunächst rechts und überquert die Kreuzung oder Einmündung. Anschließend biegt er dann nach links ab. Der Radfahrende überquert dabei also zwei Fahrbahnen jeweils geradeaus."

Nö, in meinem link steht eben nicht, dass der Radler erst mal geradeaus muss. Dort steht, dass er 2 Möglichkeiten hat.

Die Frage / die Antwort nach der Vorfahrt oder die Rechthaberei das ich Vorfahrt habe, - nicht gestellt zu haben - hat mir in vielen Fällen das Leben gerettet. Der Augenkontakt und das Miteinander ist allemal besser als die Inschrift auf dem Grabkreuz : Er hatte Vorfahrt.........................

MfG kheinz

Die beschriebene Kreuzung dürfte es eigentlich nicht geben. Da hat jemand Mist gebaut.

Einfach beim Amt melden.

Hi Leo,

sich untereinander abzusprechen ist nie verkehrt!

Steht der Radfahrer an der roten Ampel vor dir, dann könnte er sich Richtung Fahrbahnmitte orientieren (wie bei einer Linksabbiegerspur) und ggf. mit Handzeichen signalisieren, was er vor hat.

Selbst wenn der Radfahrer an der roten Ampel vor dir steht und nur geradeaus will, solltest du ihn nicht erst überholen und dann vor seiner Nase rechts abbiegen. D.h. gewähre dem Radfahrer Vorrang und erst danach rechts abbiegen.

Wenn mir als Radfahrer die Situation zu unübersichtlich oder nicht eindeutig genug ist, würde ich auch erst die Kreuzung geradeaus überqueren und dahinter mit der Grünphase des Querverkehrs in die gewünschte Richtung weiterfahren.

am 20. Mai 2022 um 3:18

Wenn der Radfahrstreifen mit einer geschlossenen Linie, früher Sperrlinie getrennt ist, mußt du keine 1,5 bzw 2,0 Meter Abstand zum Fahrradfahrer halten, bei gestrichelte Linie ja. Auch der Radfahrer darf die geschlossene Linie nicht überfahren. Du mußte aber zügig anfahren, denn wenn nach der Kreuzung eine gestrichelte Linie ist, gilt wieder der Abstand zum Radfahrer. Im Zweifel bleibe ich hinter dem Radler.

Zitat:

@Florian48 schrieb am 19. Mai 2022 um 23:00:36 Uhr:

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 19. Mai 2022 um 22:24:08 Uhr:

 

Weil es in Deinem Link auch so steht.

"Beim indirekten Linksabbiegen bleibt der Radfahrende zunächst rechts und überquert die Kreuzung oder Einmündung. Anschließend biegt er dann nach links ab. Der Radfahrende überquert dabei also zwei Fahrbahnen jeweils geradeaus."

Nö, in meinem link steht eben nicht, dass der Radler erst mal geradeaus muss. Dort steht, dass er 2 Möglichkeiten hat.

Doch, wenn er, wie beim TE beschrieben, schon vorne steht, muss er, ansonsten hätte er sich schon vorher einordnen müssen. Die Radspur geht lt. TE bis zur Ampel, dort steht jetzt der Radler. Jetzt kann er nicht mehr direkt abbiegen, er hätte sich vorher, vor der Ampel, links einordnen müssen.

Zitat:

@HausmeisterTommy schrieb am 20. Mai 2022 um 05:18:11 Uhr:

Wenn der Radfahrstreifen mit einer geschlossenen Linie, früher Sperrlinie getrennt ist, mußt du keine 1,5 bzw 2,0 Meter Abstand zum Fahrradfahrer halten, bei gestrichelte Linie ja.

Abstand muss man immer halten .

Die gestrichelte Linie darf man überfahren wenn kein Radler da ist, die durchgehende Linie darf man nicht überfahren, auch nicht wenn kein Radler gerade in der Nähe ist.

Zitat:

@HausmeisterTommy schrieb am 20. Mai 2022 um 05:18:11 Uhr:

Wenn der Radfahrstreifen mit einer geschlossenen Linie, früher Sperrlinie getrennt ist, mußt du keine 1,5 bzw 2,0 Meter Abstand zum Fahrradfahrer halten, bei gestrichelte Linie ja. Auch der Radfahrer darf die geschlossene Linie nicht überfahren. Du mußte aber zügig anfahren, denn wenn nach der Kreuzung eine gestrichelte Linie ist, gilt wieder der Abstand zum Radfahrer. Im Zweifel bleibe ich hinter dem Radler.

Sorry, das ist falsch. Als Autofahrer, der einen Radfahrer überholt, hast du innerstädtisch IMMER mind. 1,5m Abstand halten.

Zitat:

@leoluxx schrieb am 19. Mai 2022 um 22:53:29 Uhr:

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 19. Mai 2022 um 21:30:01 Uhr:

Wenn der Radler nach links will, also links abbiegen, muss er bestimmt erst auf die andere Seite der Straße um dann wiederum nach links die Straße zu überqueren. Er fährt ja vom Radweg nicht quer nach links über die Kreuzung. Der Radler muss also erst einmal geradeaus und das Auto hat ihm wenn es rechts abbiegen möchte den Vorrang zu gewähren.

Nein, warum?

Die Radspur hört einfach auf. Links z.B. ist dann wiederum auf der anderen Straße ein (gestrichelter) Schutzstreifen. Warum sollte der Radfahrer erst geradeaus und dann links? Entsprechende Schilder oder Markierungen sind nicht vorhanden.

Bild: rot: Radspur, blau: Schutzstreifen, schwarz: Straße, gelbes A: Ampel, keine separaten Fahrradampeln.

Also nach meinem Dafürhalten ist hier das direkte Linksabbiegen durchzuführen.

Zitat:

@ktown schrieb am 20. Mai 2022 um 10:16:16 Uhr:

Zitat:

@leoluxx schrieb am 19. Mai 2022 um 22:53:29 Uhr:

 

Nein, warum?

Die Radspur hört einfach auf. Links z.B. ist dann wiederum auf der anderen Straße ein (gestrichelter) Schutzstreifen. Warum sollte der Radfahrer erst geradeaus und dann links? Entsprechende Schilder oder Markierungen sind nicht vorhanden.

Bild: rot: Radspur, blau: Schutzstreifen, schwarz: Straße, gelbes A: Ampel, keine separaten Fahrradampeln.

Also nach meinem Dafürhalten ist hier das direkte Linksabbiegen durchzuführen.

Dann musst du dir nochmal deinen Link durchlesen. Unter 1. ist das direkte Abbiegen beschrieben, man hat sich links einzuordnen, unter 2. ist das indirekte Abbiegen beschrieben, so wie in meinen Ausführungen, unter 3. ist die Sonderlösung beschrieben die auf dem Bild (in deinem Link) dargestellt wird.

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