Strafzettel Parken auf Grünfläche
Hallo. Ich habe mein Roller neben einem Baum vor der Mainzer Innenstadt gepackt. Als ich wieder kam hatte ich ei Strafzettel von 40€. Was denkt ihr einfach bezahlen oder Einspruch einlegen?
47 Antworten
Zitat:
@Dragon355 schrieb am 8. Februar 2023 um 10:30:04 Uhr:
Finde 40€ einfach zuviel Geld ...
Wurde ja kürzlich verdoppelt. Du mußt dickere Sachen drehen, da ist das Bußgeld nämlich gleich geblieben (die lohnen sich jetzt eher 😁).
Gruß Metalhead
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 8. Februar 2023 um 09:37:27 Uhr:
Und--- was viele Autofahrer gar nicht wissen --- bei markierten bzw. kostenpflichtigen Parkflächen pro PKW-Fläche nur 1 Motorrad!
woher kommt denn dieses Wissen? Es ist im Gegenteil platzsparend zu parken und es dürfen durchaus mehrere Vehikel auf eine Parkfläche. Müssen natürlich alle den Parkschein ziehen.
Zitat:
@Dragon355 schrieb am 8. Februar 2023 um 10:30:04 Uhr:
Mir war das einfach nicht bewusst mit der Gefährdung auf dem unbetonierten Asphalt. Platz war auch überall vorhanden. Roller Stand sicher. Mir geht es eigentlich um den Betrag. Finde 40€ einfach zuviel Geld für das Abstellen auf dem Grünstreifen. Ein paar Meter weiter hinten bei den Fahrradständern wäre wahrscheinlich kein Strafzettel fällig geworden.
Finde das auch heftig. Aber die Politesse benötigt noch ein paar Pluspunkte zur Beförderung zur Oberpolitesse
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 8. Februar 2023 um 10:44:26 Uhr:
Zitat:
@Dragon355 schrieb am 8. Februar 2023 um 10:30:04 Uhr:
Mir war das einfach nicht bewusst mit der Gefährdung auf dem unbetonierten Asphalt. Platz war auch überall vorhanden. Roller Stand sicher. Mir geht es eigentlich um den Betrag. Finde 40€ einfach zuviel Geld für das Abstellen auf dem Grünstreifen. Ein paar Meter weiter hinten bei den Fahrradständern wäre wahrscheinlich kein Strafzettel fällig geworden.Die Höhe der Buß- oder Verwarnungsgelder legt aber nunmal nicht der Verwarnte fest...
Bei dem Verwarnungsgeld wurde vermutlich auch nicht an einen Roller gedacht der nur ein Viertel von einem PKW einnimmt.
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Du meinst, dass kleinere Fahrzeuge auch nur kleinere Bußgelder bezahlen? Verwarnt wird das Fehlverhalten, nicht die Dimension des Fahrzeugs.
Zitat:
@Dragon355 schrieb am 8. Februar 2023 um 14:55:35 Uhr:
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 8. Februar 2023 um 10:44:26 Uhr:
Die Höhe der Buß- oder Verwarnungsgelder legt aber nunmal nicht der Verwarnte fest...Bei dem Verwarnungsgeld wurde vermutlich auch nicht an einen Roller gedacht der nur ein Viertel von einem PKW einnimmt.
Wenn man sich die Strafen für das Parken auf Grünflächen ergoogelt, sind 40 Euro eher noch am unteren Ende des möglichen Rahmens angesiedelt. Also viel Spaß beim Widerspruch.
Das stimmt, da der Verstoß nicht nach dem verkehrsrechtlichen Bußgeldkatalog geahndet wird. Am Bildrand (s. Ausgangsbeitrag) erkennt man noch "GefahrenabwehrVO" als Rechtsgrundlage, obwohl üblicherweise eine kommunale Grünanlagensatzung genannt wird. Und da heißt es dann oft beim Bußgeld "bis ... Euro", wobei das Maximum oft bei mehreren Tausend Euro liegt.
Und die Garten und Landschaftsbauer parken grundsätzlich auf solchen Flächen. wo auch sonst???
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 8. Februar 2023 um 15:51:36 Uhr:
Wenn man sich die Strafen für das Parken auf Grünflächen ergoogelt, sind 40 Euro eher noch am unteren Ende des möglichen Rahmens angesiedelt. Also viel Spaß beim Widerspruch.
Dafür drohen dann aber keine 23,50 Verwaltungskosten, wenn kein Fahrer ermittelt werden kann.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 8. Februar 2023 um 15:23:31 Uhr:
Du meinst, dass kleinere Fahrzeuge auch nur kleinere Bußgelder bezahlen? Verwarnt wird das Fehlverhalten, nicht die Dimension des Fahrzeugs.
Ja aber wenn man von der GefahrenabwehrVO aus geht und das damit verhindern soll das das Erdreich dürchs Parken verdichtet wird und ein Roller nurdas 1/10 von einem PKW wiegt finde ich soll es anders geahndet werden.
Schreib es doch einfach als Lehrgeld ab. So ist es nunmal manchmal mit den Bußgeldern.
Du fährst immerhin ne relativ neue Vespa mit allem Chichi dran, da wird's doch an 40€ nicht scheitern. Ist schon klar, dir geht's ums Prinzip aber die Forderung ist wasserdicht und du kannst eh nichts dran ändern.
Zitat:
@Bamako schrieb am 8. Februar 2023 um 18:22:35 Uhr:
Schreib es doch einfach als Lehrgeld ab. So ist es nunmal manchmal mit den Bußgeldern.Du fährst immerhin ne relativ neue Vespa mit allem Chichi dran, da wird's doch an 40€ nicht scheitern. Ist schon klar, dir geht's ums Prinzip aber die Forderung ist wasserdicht und du kannst eh nichts dran ändern.
Ja habe ich ja auch. Ich denke 15€ hätten auch gereicht damit ich nicht normal da Parken werde. Finde einfach die 40€ zu viel.
Ist halt so ein zweischneidiges Schwert mit den höherem Strafen. Einerseits: wenn man die Knöllchen in unseren Nachbarländern so ansieht, sind zu schnelles fahren und falsch parken in Deutschland echte Schnapper.
Andererseits: wenn es einem selbst mal passiert, schmerzt es natürlich ebenso mehr. 😁
Ich finde auch jedes Verwarn- oder Bußgeld zu viel. Nur fragt mich halt nie einer, wieviel mir der Verstoß Wert wäre.
Beim Parken ist meine größte Sorge abgeschleppt zu werden. Würde es die Option nicht geben,wäre mir das Geld manchmal noch egal
Zitat:
@tartra schrieb am 8. Februar 2023 um 08:42:33 Uhr:
... Schuld an diesem Zustand, oder eher Auslöser diese Kontrolwut sind definitiv diese sharing Vehikel ... was ich auch richtig finde, leider leider erwischt es die oben angesprochen, die mit Rücksicht auf dem Gehweg geparkt haben..
Nicht die Sharing Vehikel (Leihroller, Leihscooter, Leihräder, ...) sind direkt Schuld. Es sind deine Freunde, Bekannte, Nachbarn, die diese Dinger nutzen, irgendwo stehenbleiben, sich abmelden (kostet ja), absteigen und das Teil mitten auf dem Gehweg stehen lassen! Die sollten mal ihr Hirn einschalten und das Teil am Seitenrand abstellen. 😠 Aber daran scheitert's wohl...