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Strafzettel Parken auf Grünfläche

Themenstarteram 7. Februar 2023 um 14:34

Hallo. Ich habe mein Roller neben einem Baum vor der Mainzer Innenstadt gepackt. Als ich wieder kam hatte ich ei Strafzettel von 40€. Was denkt ihr einfach bezahlen oder Einspruch einlegen?

Roller
Strafzettel
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47 Antworten

Zahlen und zukünftig dort parken, wo ggf. auslaufende Betriebsstoffe nicht gleich zu Umweltschäden führen ;)

+1 Zahlen

Die Frage stellt sich ganz offensichtlich doch gar nicht? Oder willst Du Einspruch erheben, da die Fläche zurzeit eher eine Braun- als eine Grünfläche ist? Dort gestanden hat Dein Roller ja auf jeden Fall.

Normalerweise geht man als Rollerfahrer davon aus, für solche Dinge nicht beknollt zu werden. Leider bleiben sie aber trotzdem verboten. Und wenn dann mal ein Strafzettel kommt, dann hilft es auch nichts. Zahlen.

Du könntest es wohl bis auf 25€ reduzieren, wenn du gar nicht der Fahrer des Rollers warst.

Dann müsstest du als Halter nämlich nur die Verfahrenskosten zahlen, wenn die Behörde den Fahrer nicht ermitteln kann.

Themenstarteram 7. Februar 2023 um 14:46

Ok danke, dann werd ich wohl zahlen.

Themenstarteram 7. Februar 2023 um 14:49

Zitat:

@Luke1637 schrieb am 7. Februar 2023 um 15:46:08 Uhr:

Du könntest es wohl bis auf 25€ reduzieren, wenn du gar nicht der Fahrer des Rollers warst.

Dann müsstest du als Halter nämlich nur die Verfahrenskosten zahlen, wenn die Behörde den Fahrer nicht ermitteln kann.

Können die dann einen zwingen einen Fahrtenbuch anzulegen ? Falls ich nicht mehr weiß wer gefahren ist ?

Zitat:

@Heizölheizer schrieb am 7. Februar 2023 um 15:36:32 Uhr:

Zahlen und zukünftig dort parken, wo ggf. auslaufende Betriebsstoffe nicht gleich zu Umweltschäden führen ;)

Na und dann noch an einem Plakat der Grünen .

Das geht ja garnicht .

1 Tropfen Öl verunreinigt mindestens 600l bis 1000l Wasser .

Zahlen natürlich .

 

Zitat:

@Dragon355 schrieb am 7. Februar 2023 um 15:49:20 Uhr:

 

Können die dann einen zwingen einen Fahrtenbuch anzulegen ? Falls ich nicht mehr weiß wer gefahren ist ?

Theoretisch ja.

Praktisch? Keine Ahnung wie verbissen die das sehen.

Roller ist nun nicht das beste Beispiel, ein Hauptproblem ist die Verdichtung vom Erdreich, wenn regelmäßig hunderte Kilogram über/auf Grünflächen kullern oder parken...

Zitat:

@Dragon355 schrieb am 7. Februar 2023 um 15:49:20 Uhr:

Können die dann einen zwingen einen Fahrtenbuch anzulegen ? Falls ich nicht mehr weiß wer gefahren ist ?

Nein, nicht wegen einer kleinen Owi, das wäre nicht verhältnismäßig. Es sind auch nur 23,50.- € an pauschalen Verwaltungsgebühren.

Zitat:

Du könntest es wohl bis auf 25€ reduzieren, wenn du gar nicht der Fahrer des Rollers warst.

Dann müsstest du als Halter nämlich nur die Verfahrenskosten zahlen, wenn die Behörde den Fahrer nicht ermitteln kann.

Aber die Auflage eines Fahrtenbuches kostet auch wieder Gebühren. Rechnet sich also nicht. Also einfach zahlen.

Kann mir nicht vorstellen, das es eine Fahrtenbuchauflage wegen sowas geben kann .. das Heft heißt nicht Parkbuch..:D

Das ist das leidige Thema mit den E-Scootern in den Citys .. den Nutzern kann man kaum was, außer man erwischt sie direkt beim falsch abstellen...

Gerade einen Roller kann jeder umstellen, auf Gehwegen sind die eh nur geduldet und wenn sie im Weg stehen, werden die schnell mal verrückt, habe ich öfters beobachtet ... Stadtreinigung, Wasserbetriebe, Telekom, Stromnetzbetreiber ...

Zitat:

@ME1200 schrieb am 7. Februar 2023 um 15:51:18 Uhr:

Zitat:

@Heizölheizer schrieb am 7. Februar 2023 um 15:36:32 Uhr:

Zahlen und zukünftig dort parken, wo ggf. auslaufende Betriebsstoffe nicht gleich zu Umweltschäden führen ;)

Na und dann noch an einem Plakat der Grünen .

Das geht ja garnicht .

1 Tropfen Öl verunreinigt mindestens 600l bis 1000l Wasser .

Zahlen natürlich .

Er fährt den Roller ja nur privat, das ist ja neuerdings ein großer Unterschied.

:D:D:D

Zum Thema: Vorwurf gerechtfertigt und damit zahlen (glaube nicht daß ich da noch schickimicki machen würde um 15,- zu sparen. Verschwendete Lebenszeit).

Gruß Metalhead

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