Strafzettel korrekt? Nicht am rechten Fahrbandrand geparkt

Hi Leute,
habe leider einen Strafzettel erhalten, dessen Richtigkeit ich stark anzweifle.

Die Pflastersteine würde ich als Wendekreis bezeichnen, der nicht beschildert ist. Kein Parkverbotszeichen etc. - gar keine Schilder.

Die Straße führt zu einer Wohnsiedlung (abbiegen nach links), sonst ist über die Straße nichts erreichbar.

Die mit rotem Pfeil markierten Autos haben ein Knöllchen erhalten, der Audi nicht (der parkte aber auch nicht auf den Pflastersteinen).

Begründung laut Zettel: nicht auf rechtem Fahrbahnrand geparkt.

Kennt sich jemand sicher mit der Situation aus?

Situation
138 Antworten

Weil Beschilderung und / oder Markierungen fehlen.

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 27. Oktober 2024 um 12:33:57 Uhr:


Ist es überhaupt einer?
Welcher Schilder stehen an der "Zufahrt" zu diesem Plätzchen?

Was soll das denn sonst sein? Ob da eine Beschilderung ist oder nicht, spielt doch gar keine Rolle. Am Beginn der Straße steht mit Sicherheit nicht ein Schild "Achtung Wendeplatte /-hammer /-fläche in 193m". Die Gemeinde baut sicher nicht so eine runde Verkehrsfläche, weil noch Geld im Topf übrig war, welches unbedingt in dem Jahr noch verbaut werden musste damit im nächsten Jahr wieder Kohle vom Land fließt.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 27. Oktober 2024 um 12:41:35 Uhr:


Weil Beschilderung und / oder Markierungen fehlen.

Beides ist doch für Parkplätze nicht erforderlich.

Wenn das ein Parkplatz sein soll, wäre der aber mit Sicherheit beschildert und markiert.

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Zitat:

@Rockville schrieb am 27. Oktober 2024 um 12:06:24 Uhr:


... Und dazu hat das Gericht geäußert:
"... Querparken zulässig sei, wenn dies aus verkehrstechnischen Gründen, namentlich zur besseren Ausnützung des vorhandenen Parkraums bei genügend breiter Straße zweckmäßig sei und zu keiner Gefahrerhöhung für den fließenden Verkehr führe."

Damit hat das Gericht wiederum den BGH von 1962 zitiert und 1962 gab es noch keinen Smart.
...

1962 gab es schon die Isetta, die noch kürzer ist als ein früher Smart und sich zum Querparken anbietet wegen ihrer Fronttür. Nur gab es wohl wegen weitaus geringerem Fahrzeugbestand noch nicht so häufigen Parkdruck wie heute.

Bildquelle:
https://www.autoevolution.com/.../...d-bmw-from-bankruptcy-166098.html

Isetta

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 27. Oktober 2024 um 12:44:53 Uhr:


Wenn das ein Parkplatz sein soll, wäre der aber mit Sicherheit beschildert und markiert.

Und wenn es Wendeschleife wäre, die unter allen Umständen freizuhalten wäre, dann wäre sie mit Sicherheit auch beschildert, nämlich mit einem Haltverbot.

Wiiie,

Ihr habt in weniger als 24h 7 Seiten mit dem Thema vollbekommen?
😰😰😰

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 27. Oktober 2024 um 12:42:47 Uhr:


...
Was soll das denn sonst sein? Ob da eine Beschilderung ist oder nicht, spielt doch gar keine Rolle...

Nicht albern werden

Es spielt sehr wohl eine Rolle, was die Stadtplaner vorgesehen haben.
Auch wenn das Ding rund ist, muss es kein Wendehammer sein, da es nämlich 2 Ausfahrten gibt.
Mir bekannte Wendehammer haben nur eine, weshalb diese auch entsprechend beschildert sind, dass dort nicht geparkt werden darf.
Kenne genügend Kreuzungen in Wohngebieten, die wie ein Kreisverkehr aussehen und trotzdem keine sind. (Nur als Beispiel)

Aussehen != Sein

Albern bist höchtens du mit deiner unqualifizierten Aussage. Allerdings habe ich vergessen, dass wir hier im anonymen Teil dieser Welt unterwegs sind, da kann man seine Mitmenschen natürlich alles an den Kopf schmeißen 🙄 😮.

Was "an den Kopf werfen angeht", hast du angefangen und mich im Subtext als blöd hingestellt. Daher auch meine Antwort.
Soviel zum Thema anonym, gelle?
Also gehe mit gutem Beispiel voran und werde konkret, was daran unqualifiziert ist.

Nur weil es so aussieht, muss es noch lange nicht das sein, was du denkst.
Eine Möglichkeit ist, dass mit dieser Bauweise mehr Platz geschaffen wird, dort in die jeweiligen Straßen zu fahren.
Das macht es damit weder zu einem Wendehammer noch zu einem Kreisverkehr.
Ein Wendehammer mit 2 Ausfahrten ist mir noch nicht untergekommen.

Edit:
Hätte ich in irgendeiner Form dich angreifen wollen, hättest du es direkt geschrieben bekommen.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 27. Oktober 2024 um 12:35:59 Uhr:


Dann sollten wir den TE @hanseat20 mal ansprechen und um Abschlussmeldung bitten. Nicht, dass er vor lauter guter Ratschläge sein Konto löscht und wir hier alle irgendwann dumm sterben.

@TE denk dran, dass eine evtl. vorhandene RSV keine anfallenden Anwalts- und Gerichtskostenkosten bei Parkverstößen übernimmt.

Ich habe keine Abschlussmeldung, nur einen Strafzettel mit der genannten Begründung.
Laut Internetrecherche sind es 15€, die werde ich vermutlich bezahlen und gut ist.
In Zukunft parke ich in Fahrtrichtung am rechten Fahrbahnrand und hoffe, dass das Thema geklàrt ist.

Weise Entscheidung

Nur zur Sicherheit würde ich beim Ordnungsamt nachfragen wie die das sehen und ob die nur das Querparken beanstanden.

Zitat:

@Rockville schrieb am 27. Oktober 2024 um 12:37:00 Uhr:


.... Ich habe aber gar nicht behauptet, dass die Erfolgsaussichten bei einem Einspruch hervorragend wären und niemand hat dem TE zu einem Einspruch geraten.

Ich mag es nicht wenn man mir das Gefühl vermittelt blöd zu sein.😉

Zur Erinnerung:

Zitat:

Dieser Sichtweise sind zig andere Gerichte bis heute gefolgt. Querparken kann also zulässig sein, auch wenn es keine entsprechenden Verkehrszeichen oder Markierungen gibt. Im Falle des TE sollte das problemlos möglich und damit auch zulässig sein. Insbesondere bei dem Foto aus der Vogelperspektive erkennt man, dass die parkenden Fahrzeuge den ein- und ausfahrenden Verkehr überhaupt nicht behindern.

Zitat:

@Wrdlbrmpfd schrieb am 27. Oktober 2024 um 12:47:10 Uhr:


1962 gab es schon die Isetta, die noch kürzer ist als ein früher Smart und sich zum Querparken anbietet wegen ihrer Fronttür.

Unabhängig davon ist und war Querpaken nur dann erlaubt, wenn es entsprechend ausgeschildert ist.

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