Strafzettel korrekt? Nicht am rechten Fahrbandrand geparkt

Hi Leute,
habe leider einen Strafzettel erhalten, dessen Richtigkeit ich stark anzweifle.

Die Pflastersteine würde ich als Wendekreis bezeichnen, der nicht beschildert ist. Kein Parkverbotszeichen etc. - gar keine Schilder.

Die Straße führt zu einer Wohnsiedlung (abbiegen nach links), sonst ist über die Straße nichts erreichbar.

Die mit rotem Pfeil markierten Autos haben ein Knöllchen erhalten, der Audi nicht (der parkte aber auch nicht auf den Pflastersteinen).

Begründung laut Zettel: nicht auf rechtem Fahrbahnrand geparkt.

Kennt sich jemand sicher mit der Situation aus?

Situation
138 Antworten

noch weniger Platz erreicht man durch diese Methode } siehe Bild

Schrottwuerfel1

Zitat:

@Rockville schrieb am 28. Oktober 2024 um 22:17:59 Uhr:


Ein Auto braucht immer gleich viel Platz, egal wie es abgestellt ist. Belegt es z.B. 8 m² Fläche, dann kann ich das Auto drehen und wenden, wie ich will, es bleibt immer bei 8 m². Beim Längsparken muss ich aber keinen Platz für die sich öffnende Tür lassen, dafür Rangierraum nach vorne und hinten.

Aber wenn die Erörertung jetzt ernsthaft bleiben soll, dann kann man schauen, wie es sich wirklich ändert. Da haben sich Leute schon Gedanken gemacht und es berechnet: https://www.pro-fuerstenried.de/.../

Das stimmt nicht ganz. Die Fläche des PKW ist gleich, korrekt!

Aber dadurch das der Kantstein eben nicht schräg wie das Auto steht, geht durch Schrägparken mehr Stellfläche verloren als beim Querparken.
Der Grund warum beim Schrägparken weniger Fahrzeuge unterkommen als beim Querparken!!

Die Antwort ist einfach.
Die Hypotenuse (Diagonale des Fahrzeugs) ist immer länger als eine der beiden Katheten (Breite oder Länge des Fahrzeugs). 😁

Hier kann wohl zu

Ähnliche Themen
Ähnliche Themen