Strafzettel Knöllchen Dänemark privater betreiber
Hallo zusammen,
ich habe neulich in Dänemark auf einem Lidl-Parkplatz einen Strafzettel bekommen, weil ich die Parkuhr vergessen hatte, bzw. keine dänische hatte. Nun verlangt man von mir 590 dänische Kronen was ca. 80 EUR entspricht. Der Stafzettel kommt nicht von der Kommune, sondern von einer privaten Betreibergeselsschaft namens Europark, die zur APCOA Gruppe gehört.
Es gibt bereits einige Threads zu diesem Thema, jedoch noch unter der alten EU-Rechtslage, die keine Amtshilfe unter EU Staaten vorsieht. Seit ein paar Jahren können ja nun EU-Strafen ab 70 EUR auch in Deutschland vollstreckt werden.
Meine Fragen:
Wer hat persönliche Erfahrungen mit der neuen Rechtslage, was Strafzettel im Ausland von privaten Betreibern angeht?
Werden diese Strafen tatsächlich mit Inkasso-Unternehmen eingetrieben, wenn man sie nicht bezahlt?
Vielen Dank für eure Erfahrungen!
PS: Bitte keine Moraldiskussionen, sondern persönliche Erfahrungen mit dem Nicht-Bezahlen solcher Forderungen. Danke!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Irrtum sprach der Igel und stieg von der Bürste.Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Wenn eine private Betriebergesellschaft das Geld eintreibt, gibt es keine Amtshilfe. Amtshilfe ist nämlich die Unterstützung eines Amtes durch ein anderes Amt.
Ob das Ding jetzt Amtshilfe oder anders heißt ist völlig wurscht
zum Nachlesen
www.westjuetland.info/verkehrsregeln.htm
Dies widerspricht doch nicht meiner Aussage. In der URL wird ausgeführt, dass deutsche Behörden dänische Behörden unterstützen, was Amtshilfe ist.
Der Te stellte seine Frage aber im Hinblick auf die Eintreibung von Geld durch eine private Firma.
O.
103 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von 11111Fragen
Das Problem ist aber, dass auf dem Knollchen keine Bankverbindung drauf war. Als ich nach Parkzone A/S gegoogelt habe, fand ich auch keine bankverbindung im Netz und man kann doch nicht verlangen, dass ich in Dänemark hinterher telefoniere um eine Bankverbindung zu bekommen. Oder?Zitat:
Original geschrieben von SpeedPiet
Vermutlich sehen die das Knöllchen bereits als erste Zahlungsforderung an. Das Schreiben des Inkassounternehmens wäre dann die Mahnung.
Und vergiss nicht, dass es sich um ein ausländisches Unternehmen handelt. Da gelten nicht immer die gleichen Abläufe was das Eintreiben von Forderungen angeht.
Dann bist du scheinbar zu unfähig google zu benutzen. Direkt der erste Treffer ging auf die richtige Firma inkl. Telefonnummer. Ein Klick weiter noch mehr Telefonnummern und E-Mailadressen.
Diese Informationen sind übrigens hier völlig kostenlos. Eigentlich müsste man dir dafür nochmal eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50€ in Rechnung stellen. 😁
Zitat:
Original geschrieben von 11111Fragen
man kann doch nicht verlangen, dass ich in Dänemark hinterher telefoniere um eine Bankverbindung zu bekommen. Oder?
warum net? andere länder, andere sitten. nur weil man als deutscher im ausland ist gelten trotzdem keine deutschen regeln.
klaro kann man sich auf den allerwertersten sitzen und das ganze aussitzen. kommt aber was muss man sich net wundern. du hast doch einen zahlungszettel bekommen. da steht doch alles drauf. ok vielleicht auf dänisch aber die deutschen politessen haben auch keine chinesischen zettelchen dabei nur weil ein chinese falsch parkt.
ich finds immer wieder peinlich wen man sich so dermassen anstellt und meint man bekommt als deutscher allen an den hintern getragen. und wehe das kost mal mehr als bei uns....
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Hier kann man übrigens direkt online und bequem mit Kreditkarte zahlen: http://europark.dk/selvbetjening/betal-kontrolgebyr/
Wie man unten sieht ist das auch von "EuroPark A/S - Lanciavej 1A - 7100 Vejle - tel: 70231331 - fax: 75728466 - CVR: 19055108" eventuell arbeiten die ja mit Parkzone A/S zusammen. Und da sind sogar schöne Bilder mit Erklärungen dabei, so dass man direkt die Daten aus dem Knöllchen richtig eingibt: http://europark.dk/mediearkiv/kontrolbegyr_medNytKG2010615103822.jpg
Das ganze hätte dann 590Kr + 5 Kr gekostet, aber auf jeden Fall weniger, als was da jetzt verursacht wurde.
Auch wenn dieser Thread zwei Jahre alt ist, hat er an Aktualität nicht verloren. Mich hat Europark AS bereits zweimal erwischt. Zuletzt auf dem Parkplatz beim Aldi in Viborg, gegenüber dem Supermarkt Bilka (Store-Center). Keine Parkscheibe ausgelegt, 10 Minuten im Aldi = Ticket mit 590 DKK = 79,- Euro. Habe nicht gezahlt (wie beim ersten Mal). Nur erhielt ich diesmal von einem deutschen Inkassobüro die Aufforderung den Betrag zzgl. Bearbeitungsgebühren umgehend zu überweisen. Anderenfalls würde das Geld gerichtlich eingetrieben. Habe wiederum nicht reagiert und abgewartet. Nach einigen Wochen kam ein erneutes Schreiben des Inkassobüros, diesmal aber richtig drohend und zusätzlichen Gebühren.
Jetzt reichte es mir. Als ADAC-Mitglied mit Rechtsschutz nahm ich Kontakt mit einem Anwalt auf, der für den ADAC arbeitet. Der kannte den Abzockeverein bereits bestens. Er riet mir dringend, keinen Cent zu bezahlen und nicht auf Schreiben des Inkassobüros zu reagieren. Diese Empfehlung ergehe auch von Seiten der Rechtsabteilung des ADAC auf Anfrage an deren Mitglieder und an den mit dem Verein zusammenarbeitenden Fachanwälten.
Im Gegensatz zu kommunalen Behörden hat diese europaweit tätige private Parkflächen-Überwachungsfirma nicht die Möglichkeit, Parkgebühren über die jeweilige Heimatgemeinde des Verkehrsteilnehmers einzuziehen. Der Versuch, diese in einem Rechtsverfahren per Gericht einzutreiben, würde kläglich scheitern. Zudem bat mich der Rechtsanwalt, ihn bei weiteren Versuchen des Inkassobüros, das Geld bei mir einzuziehen, zu benachrichtigen. Da das Inkassobüro mit falschen Behauptungen und unzulässigen Drohungen versuche an das Geld für seinen Auftraggeber zu kommen, würde er dann ggf. rechtliche Schritte gegen das Inkassobüro in Erwägung ziehen. Dies z.B. dann, wenn das Inkassobüro seine Drohung wahr macht und einen Eintrag bei der Schufa vornehmen lässt. Aber dazu kam es nicht. Auch folgte kein weiteres Schreiben des Inkassobüros.
Nochmal zusammenfassend:
Nur kommunale Behörden können innerhalb der EU Verwarn- bzw. Bußgelder über die Heimatgemeinde des Betroffenen einziehen. Unternehmen wie Europark AS können das nicht! Zudem sind sowohl der Rechtsabteilung des ADAC als auch meinem Fachanwalt kein einziger Fall bekannt, wo Europark AS versuchte entsprechende Forderungen in Deutschland gerichtlich einzuklagen. Die für Europark arbeitenden Inkassounternehmen bauen auf Angst durch Druck. Die sind zufrieden, wenn vielleicht jeder zehnte zahlt.
@ Hinnerk_77:
Deine Ausführungen sind zu 100% zutreffend. Sie decken sich vollständig mit meinen Erfahrungen.
Ich hatte heute Morgen auf einen privaten Tankstellenparkplatz in Vejle (DK) ein Ticket am Scheibenwischer meines LKW hängen. Aussteller ist die Firma Q-Park. Der geforderte Betrag ist in Höhe von 650,00 DKr. Bankverbindung steht auch drauf.
Wie kann denn eine private Firma in Dänemark einen dt. Halter ermitteln? Da es sich um einen gemieteten LKW handelt, werden die Forderungen an den Vermieter gehen. Muss mein Arbeitgeber als Mieter des LKW den geforderten Betrag bezahlen obwohl er weder Halter noch Verursacher der Forderung ist?
Erstaunlich ist, dass der Controlleur nicht geklopft hat und den Betrag direkt gefordert hat. Ich war ja im Fahrzeug mit Gardienen zu.
Zitat:
@Mobi Dick schrieb am 2. Dezember 2014 um 10:04:03 Uhr:
Ich hatte heute Morgen auf einen privaten Tankstellenparkplatz in Vejle (DK) ein Ticket am Scheibenwischer meines LKW hängen. Aussteller ist die Firma Q-Park. Der geforderte Betrag ist in Höhe von 650,00 DKr. Bankverbindung steht auch drauf.
Wie kann denn eine private Firma in Dänemark einen dt. Halter ermitteln? Da es sich um einen gemieteten LKW handelt, werden die Forderungen an den Vermieter gehen. Muss mein Arbeitgeber als Mieter des LKW den geforderten Betrag bezahlen obwohl er weder Halter noch Verursacher der Forderung ist?Erstaunlich ist, dass der Controlleur nicht geklopft hat und den Betrag direkt gefordert hat. Ich war ja im Fahrzeug mit Gardienen zu.
Die Firma Q-Park gibt es auch in Schweden.
Hier gilt Folgendes (in Schweden):
Sofort bezahlen! sonst wird zweite Breif direkt vom Inkasso kommen, plus teure Gebühren.
Das ist die letzte Chance, zahlst du nicht gleich kommt das dritte Brief von die schwedische Gerichtsvollzugsbehörde.
Dann hast du Pech... Bedeutet noch mehr Gebühr, Kontopfändung usw..
Und das schlimmste, du hast dann eine Negative Schufa für Jahren, kannst du sogar gleich ein Handyvertrag vergessen.
Also ganz kurz, ist Knallhart ,zahl deine rechnung und gut ist.
/ Henrik
Henrik, das mag in Schweden so sein. Zuerst muss in meinem Fall ja erstmal der Halter ermittelt werden. Der ist aber zweifelsfrei nicht der Jenige, der belangt werden kann. Also schickt der Vermieter die Mahnung (Zahlungserinerung) an den Mieter weiter. Wer bekommt den jetzt den Schufaeintrag?
Zitat:
@Mobi Dick schrieb am 2. Dezember 2014 um 10:04:03 Uhr:
Wie kann denn eine private Firma in Dänemark einen dt. Halter ermitteln?
jeder, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, bekommt diese Auskunft
Zitat:
@Mobi Dick schrieb am 2. Dezember 2014 um 10:04:03 Uhr:
Da es sich um einen gemieteten LKW handelt, werden die Forderungen an den Vermieter gehen. Muss mein Arbeitgeber als Mieter des LKW den geforderten Betrag bezahlen obwohl er weder Halter noch Verursacher der Forderung ist?
müssen nicht. Können schon. Gerade Vermieter sind da wenig zimperlich, zahlen das und belasten einfach die Kreditkarte des Mieters. Bevor sie selber weiteren Ärger bekommen.
Eine schwedische Vollzugsbehörde kann in D kein Konto pfänden. Dazu bräuchte sie erst einen vollstreckbaren Titel. Den wiederum bekommt sie nur, wenn der deutsche Halter einen Fehler macht und zum Beispiel einem Mahnbescheid nicht widerspricht.
den Vollstreckungstitel können die nur kriegen, wenn sie gegen den Halter eine Klage anstrengen und nachweisen können, dass der Halter für den "Schaden" verantwortlich ist. Können sie nicht, daher gehen sie das Klagerisiko nicht ein und klagen erst gar nicht. Es handelt sich hier um eine rein privatrechtliche Angelegenheit!
Was ich bereits für Knöllchen von Europark AS ausführte gilt auch für Q-Park: Keinesfalls auf Schreiben von Inkassobüros antworten und bloß nicht zahlen!
@ Henrik:
Ich weriß nicht, warum du hier Angst schürst. Du liegst mit deinen Äußerungen falsch. Wer es nicht glaubt, konsultiert einen Fachanwalt. Jedes ADAC-Mitglied hat übrigens Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung bei einem Vertragsanwalt des ADAC. Eine Rechtsschutzversicherung muss nicht bestehen! Anwälte in Wohnungsnähe nennt die nächste ADAC- Geschäftsstelle.
Gestern hat es mich auf dem Parkplatz vom Outletcenter Wolfsburg erwischt. Die Schranken waren offen und es standen überall blaue Parktafeln mit kleinem Text, welchen ich mir aber nicht durch gelesen hatte, da ich bei offenerer Schranke von freiem Parken ausging.
Als ich zurück kam, war ein Privatknölchen vom Parkplatz-Betreiber unterm Scheibenwischer. Darauf stand "30 € wegen Verstoß gegen AGB xxx". Wütend warf ich das Knölchen nach hinten. Als ich es mir nochmals anschauen wollte, hatte es meine Tochter zu kleinen Kugeln "verarbeitet", sodass ich nichts mehr lesen konnte.
Mein Fehler war, dass ich bei Ankunft übersah, am Automaten ein Parkticket zu lösen.
Nun meine Frage, wie wird es jetzt weiter gehen? Muss meine Frau als Halter bezahlen, obwohl sie den Verstoß nicht begangen hat?
Zitat:
@Mobi Dick schrieb am 7. Juni 2015 um 09:43:15 Uhr:
Gestern hat es mich auf dem Parkplatz vom Outletcenter Wolfsburg erwischt. Die Schranken waren offen und es standen überall blaue Parktafeln mit kleinem Text, welchen ich mir aber nicht durch gelesen hatte, da ich bei offenerer Schranke von freiem Parken ausging.
Als ich zurück kam, war ein Privatknölchen vom Parkplatz-Betreiber unterm Scheibenwischer. Darauf stand "30 € wegen Verstoß gegen AGB xxx. Wütend warf ich das Knölchen nach hinten. Als ich es mir nochmals anschauen wollte, hatte es meine Tochter zu kleinen Kugeln "verarbeitet", sodass ich nichts mehr lesen konnte.Mein Fehler war, dass ich bei Ankunft übersah, am Automaten ein Parkticket zu lösen.
Nun meine Frage, wie wird es jetzt weiter gehen? Muss meine Frau als Halter bezahlen, obwohl sie den Verstoß nicht begangen hat?
Wenn da schon überall Schilder mit Text stehen, sollte man sie zumindest lesen, um zu wissen, was auf einem Parkplatz mit Schranke für Forderungen gestellt werden,- selbst der Ticketautomat wurde von dir ignoriert und ein Blick in andere Fahrzeuge, ob dort eventuell ein Ticket liegt, war bestimmt auch überflüssig.
Du willst jetzt nicht wirklich eine Hilfe bekommen, wie du doch nicht zahlen musst, oder?