Strafzettel aus Italien

Tach,

Ich wurde angeblich am 11.06.23 geblitzt in Italien. Laut einer Internetseite "infopointweb.it" gibt es auch ein Bild von hinten und das hintere Kennzeichen. Angeblich war ich 18.9km/h zu schnell und soll ab erhalt des schreibens 181,47€ zahlen und nach 5 bis 60 tagen 250, ab 60 Tage 482€..

Das Ganze läuft über " C/O open Software Service Verbali Esteri " in Venezia.

Zusätzlich da es Punkte gibt, soll ich einen Fragebogen ausfüllen + eine Kopie von meinem Führerschein beilegen. Und zusätzlich noch einen Text drunter schreiben + unterschreiben das es mein Dokument ist.

Ist das tatsächlich normal so? Mir kommt das spanisch vor.

Gruß

30 Antworten

Zahlen, Kopie schicken, fini. Die wollen einfach sehen, ob du überhaupt berechtigt bist zu fahren. Und wegen der Punkte, reiß dich eben am Riemen wegen Fahrverbot. Es wird in Deutschland ggf. die hohe Summe vollstreckt, weil nicht rechtzeitig bezahlt. Und Fahrverbote werden in absehbarer Zeit innerhalb der gesamten EU gültig sein.

Hallo,

hier ist der italienische codice stradale in zweisprachiger it-de zufinden.

Nach Artikel 201 auf Seite 310 haben die Herrschaften 360 Tage für die Zustellung an im Ausland wohenende Zeit. Die Sache ist also eigentlich verjährt.
Nur, Einspruch dagegen muss auf italienisch sein...
Also entweder selber oder mit jemanden, der die Sprache kann oder Anwalt Einspruch einlegen...
..oder schnell zahlen und die Führerscheinkopie hinschicken.

Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 28. Juli 2024 um 00:24:21 Uhr:


Und Fahrverbote werden in absehbarer Zeit innerhalb der gesamten EU gültig sein.

Bis ein italienisches Fahrverbot in D gültig ist, wird noch viel Zeit vergehen. Davon ist keine Rede.

[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]

Oh doch…EU Fahrverbot

Es ist die Rede von, nur wann weiß noch keiner.

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Dazu müssten erst mal die Bußgeldkataloge und die Verkehrsregeln harmonisiert werden. Also wird ein EU-Fahrverbot niemals real werden.

Die Verkehrsregeln sind weitgehend harmonisiert, aber warum sollten die Strafen harmonisiert werden? Es gab Zeiten, da galt in Bayern ein anderer, meist höherer Bußgeldkatalog. Das ist noch gar nicht so lange her, es könnte noch zu Eurozeiten gewesen sein.

Dass Bayern einen anderen Bußgeldkatalog als der Rest der Republik gehabt haben soll, habe ich noch nicht gehört und so ganz jung bin ich nicht mehr.

Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 29. Juli 2024 um 17:22:25 Uhr:



…., aber warum sollten die Strafen harmonisiert werden?

Wenn du im EU-Ausland für ein Vergehen ein Fahrverbot ausgesprochen bekommst, für das in Deutschland lediglich ein Bußgeld fällig wird, beschützt dich unsere Rechtsstaatlichkeit. Und das gilt nicht nur für den Straßenverkehr.

Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 29. Juli 2024 um 17:22:25 Uhr:



Es gab Zeiten, da galt in Bayern ein anderer, meist höherer Bußgeldkatalog.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass das ein Irrtum ist.
Die Bayern separieren sich ja gerne, aber die Hoheit über den Bußgeldkatalog liegt beim Verkehrsministerium des Bundes.

Zitat:

@Melosine schrieb am 29. Juli 2024 um 19:11:22 Uhr:



Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 29. Juli 2024 um 17:22:25 Uhr:



…., aber warum sollten die Strafen harmonisiert werden?

Wenn du im EU-Ausland für ein Vergehen ein Fahrverbot ausgesprochen bekommst, für das in Deutschland lediglich ein Bußgeld fällig wird, beschützt dich unsere Rechtsstaatlichkeit. Und das gilt nicht nur für den Straßenverkehr.

Leuchtet ein ! Aber es gibt bestimmt auch "harmonisierte Bereiche" wenn man die Sanktionen übereinander legt.

Aber wie ist es eigentlich umgekehrt ? Im EU Ausland gibt es ein Bußgeld, bei uns würde es ein Fahrverbot geben ?

Wenn ein im Ausland fälliges Bußgeld in Deutschland nicht eingetrieben werden kann und auch nicht bezahlt wird, dann sollte man das betreffende Land aber in Zukunft meiden.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 29. Juli 2024 um 19:50:51 Uhr:


Aber wie ist es eigentlich umgekehrt ? Im EU Ausland gibt es ein Bußgeld, bei uns würde es ein Fahrverbot geben ?

Afaik können Fahrverbote nicht grenzübergreifend verhängt werden. Wer hier nicht fahren darf kann im Ausland problemlos fahren. Genauso wie hier gesammelte Treuepunkte in FL im Ausland wertlos sind.

Bei einem hier verhängten Fahrverbot wird aber bei Inländern der Führerschein eingezogen und damit kann er auch nicht im Ausland fahren. Den Vorteil haben nur nicht hier im Land ansässige.

Das ist natürlich richtig.

Zitat:

@pivili schrieb am 28. Juli 2024 um 22:02:54 Uhr:


Nach Artikel 201 auf Seite 310 haben die Herrschaften 360 Tage für die Zustellung an im Ausland wohenende Zeit. Die Sache ist also eigentlich verjährt

Hm soviel ich in meinem Fall vom Anwalt informiert wurde, heißt es: sobald der Brief im Postweg unterwegs ist, wird das Jahr "pausiert", d.h. innerhalb eines Jahres muss es abgewickelt werden - der Postweg hierfür zählt aber angeblich nicht
Weiß da jemand mehr?

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