Strafverfolgung möglich bei erhöhter Geschwindigkeit über Youtube-Video..?

Hallo,

Bin über einen sogar aktuellen Fall gestolpert, wo ein bekannter "Youtuberer" seine Fahrt INNERORTS filmte und über Youtube ausstrahlte.
Dabei zeigt das Tacho deutlich die völlig überhöhte Geschwindigkeit an. Außerdem war klar wer in diesem Wagen saß.
Kann die Polizei in so einem Fall ermitteln auch wenn man kein KFZ Kennzeichen im Film gesehen hat, aber man aufgrund der "Berümtheit" der Person weiß welchen Wagen er aktuell gefahren hat (auf ihn zugelassen) und man diese Person zweifelsfrei erkannt hat..?
Zudem stellt sich die Frage ob man etwas verfolgen kann/darf was nicht mit "Polizeimethoden" bzw. normalen Blitzern der Gemeinde festgestellt worden ist..?

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Zitat:

@Daemonarch schrieb am 28. Juni 2020 um 20:45:30 Uhr:


Forderungen nach versteigerung des Fahrzeugs und lebenslangem Führerscheinentzug sind hier nur offensichtliche Beweise für neidisches gehabe.

Neidisch? Worauf? Mit über 100 durch die Stadt zu ballern? Da bräuchte ich keinen Porsche für, dafür würde auch mein Sharan reichen. Ich bin nur nicht asozial genug dafür. Nicht mal ausreichend genug, solch asoziales Verhalten in Schutz zu nehmen...

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Zitat:

@reox schrieb am 9. Januar 2022 um 01:39:22 Uhr:


Gericht fällt Urteil nach gefährlicher Raserei.
https://www.express.de/.../...-urteil-nach-gefaehrlicher-raserei-84659

Dann hat ja nun die volle Härte des Gesetzes zugeschlagen.
Gut, die Clicks im Netz und die Publicity sind vermutlich um Faktor 10größer als die „Strafe“ von 1200Euro.
Was lernt der Poser Held daraus? Mit Vollgas weiter wie bisher.

Gruß

Der hat auch 3 Monate Fahrverbot. Das ist die wahre Bestrafung.
Die üblichen Dashcamvideos normaler Fahrer auf Youtube sind ja alle verpixelt. JP ist reich und bekannt. Insofern wird klar, dass auch der sich der StVo unterzuordnen hat.

Gilt das Fahrverbot auch im Ausland? Ich habe gehört, dass es auch dort Internet gibt, um seine Videos hochzuladen.

Was soll er sonst kriegen? Todesstrafe?

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Zitat:

@Schubbie schrieb am 9. Januar 2022 um 09:30:35 Uhr:


Gilt das Fahrverbot auch im Ausland? Ich habe gehört, dass es auch dort Internet gibt, um seine Videos hochzuladen.

Ach, das Hochladen ist der Tatbestand, nicht die Geschwindigkeitsüberschreitung?

Dass er im Ausland trotz Fahrverbot weiter Geld mit Videos machen könnte, hat doch mit dem Tatbestand gar nichts zu tun.

Dann verstehe ich Deinen Einwurf nicht.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 9. Januar 2022 um 09:41:08 Uhr:


Dass er im Ausland trotz Fahrverbot weiter Geld mit Videos machen könnte, hat doch mit dem Tatbestand gar nichts zu tun.

Der macht doch nicht nur Videos in denen er fährt...

[Sinnfreie Provokation von MOTOR-TALK entfernt]

In diesen 3 Monaten macht er einfach Urlaub im Ausland, kann weiterhin fahren und seinen YouTube-Kanal bedienen und merkt davon so gut wie nichts. Und sicherlich hat er auch ausreichend Leute, die ihn fahren und ausreichend Geld für ein Taxi sowieso.
Die Geldstrafe ist für ihn vielleicht so, als wenn einer von uns 50,-€ zahlen müsste, wenn überhaupt.

Ihr glaubt ernsthaft, daß er damit seinen Lebensunterhalt verdient? 😕

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 9. Januar 2022 um 17:12:47 Uhr:


Ihr glaubt ernsthaft, daß er damit seinen Lebensunterhalt verdient? 😕

Da wäre er bei weitem nicht der erste. Wenn du einen Kanal mit sehr vielen Abonnenten und entsprechenden Klickzahlen hast, musst du dir um Geld keine Gedanken mehr machen. Plattformen wie Youtube bringen ständig neue Millionäre hervor.

Korrekt, allein durch die kostenfreie Werbung durch die Medien dürfte der Betrag bei weitem gedeckt sein.

Zitat:

@Renn Fam. schrieb am 9. Januar 2022 um 09:35:22 Uhr:


Was soll er sonst kriegen? Todesstrafe?

Nein, natürlich nicht, aber einen Multimillionär mit 1200 Euro zu bestrafen ist lachhaft.

Zitat:

Schubbie schrieb am 9. Januar 2022 um 15:51:38 Uhr:


[...]Und sicherlich hat er auch ausreichend Leute, die ihn fahren und ausreichend Geld für ein Taxi sowieso.
Die Geldstrafe ist für ihn vielleicht so, als wenn einer von uns 50,-€ zahlen müsste, wenn überhaupt.

Und jetzt? Werd' halt auch Millionär!

Zitat:

MNME schrieb am 9. Januar 2022 um 18:22:23 Uhr:


Nein, natürlich nicht, aber einen Multimillionär mit 1200 Euro zu bestrafen ist lachhaft.

Wie bereits geschrieben wurde, gibt ja auch noch 3 Monate Fahrverbot.

Die ihn ebenfalls nicht kratzen werden.

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