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Strafverfolgung möglich bei erhöhter Geschwindigkeit über Youtube-Video..?

Themenstarteram 27. Juni 2020 um 11:06

Hallo,

Bin über einen sogar aktuellen Fall gestolpert, wo ein bekannter "Youtuberer" seine Fahrt INNERORTS filmte und über Youtube ausstrahlte.

Dabei zeigt das Tacho deutlich die völlig überhöhte Geschwindigkeit an. Außerdem war klar wer in diesem Wagen saß.

Kann die Polizei in so einem Fall ermitteln auch wenn man kein KFZ Kennzeichen im Film gesehen hat, aber man aufgrund der "Berümtheit" der Person weiß welchen Wagen er aktuell gefahren hat (auf ihn zugelassen) und man diese Person zweifelsfrei erkannt hat..?

Zudem stellt sich die Frage ob man etwas verfolgen kann/darf was nicht mit "Polizeimethoden" bzw. normalen Blitzern der Gemeinde festgestellt worden ist..?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Daemonarch schrieb am 28. Juni 2020 um 20:45:30 Uhr:

Forderungen nach versteigerung des Fahrzeugs und lebenslangem Führerscheinentzug sind hier nur offensichtliche Beweise für neidisches gehabe.

Neidisch? Worauf? Mit über 100 durch die Stadt zu ballern? Da bräuchte ich keinen Porsche für, dafür würde auch mein Sharan reichen. Ich bin nur nicht asozial genug dafür. Nicht mal ausreichend genug, solch asoziales Verhalten in Schutz zu nehmen...

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Da der JP in seiner Fangemeinde sicherlich so etwas wie eine Vorbildfunktion hat, bitte Fahrzeug und Führerschein beschlagnahmen.

 

Das Fahrzeug darf gerne versteigert werden und der Erlös geht an einen Verein oder Stiftung die sich um Verkehrsunfallopfer kümmert und die Fahrerlaubnis darf nie wieder erteilt werden!

 

Grüße vom Armani-Biker...

Malmedie ist immerhin legal unterwegs, wenn er mit 336 km/h über die AB prügelt. Mit einem Tempolimit von 200 auf der AB könnte ich leben, denn mir kann keiner erzählen, dass er (immerhin schon 44) alles unter Kontrolle hat - wobei er vom Verhalten her eher wie 17 wirkt :D

https://www.youtube.com/watch?v=PXAqhh1oP_A

Anzeigen würde ich einen Youtuber aber niemals. Da spielt sicher Neid eine Gewisse Rolle.

Zitat:

@Armani-Biker71 schrieb am 28. Juni 2020 um 09:56:37 Uhr:

Da der JP in seiner Fangemeinde sicherlich so etwas wie eine Vorbildfunktion hat, bitte Fahrzeug und Führerschein beschlagnahmen.

Das Fahrzeug darf gerne versteigert werden und der Erlös geht an einen Verein oder Stiftung die sich um Verkehrsunfallopfer kümmert und die Fahrerlaubnis darf nie wieder erteilt werden!

Grüße vom Armani-Biker...

Dieser Vorschlag sollte in die Allgemeine Gesetzgebung einfließen.

Zitat:

@UTrulez schrieb am 28. Juni 2020 um 10:29:06 Uhr:

...mir kann keiner erzählen, dass er (immerhin schon 44) alles unter Kontrolle hat...

Das fängt ja schon beim Parken an - die Lücke am Anfang des Videos war groß genug, um das Fahrzeug innerhalb der Markierungen abzustellen...

Zitat:

@Drahkke schrieb am 28. Juni 2020 um 09:47:06 Uhr:

Alles in allem eine grenzwertige Art des Broterwerbs...

Manche Videos dieser ganzen Auto-/Tuning Youtuber sind schon auch technisch ganz interessant. Deshalb gucke ich viele davon an.

Am Ende gehts in den Filmchen -nach der Technik- aber auch ums Resultat, also um Zeiten Messung (0 - 100, 100 - 200 km/h, 400 Meter, 800 Meter), Optik, Auspuffsound usw. - ich denke, dass dabei vieles nicht ganz Regel- konform ist. Nur vermeiden die Macher idR. tunlichst, es so zu dokumentieren & zu veröffentlichen, dass es rechtlich verwendet werden kann.

Speziell JP Krämer -mit seinem Unternehmen "JP Performance"- hat ja inzwischen sogar Zugriff auf einen privaten Rundkurs, wo "die ganz wilden Sachen" gefahren und gefilmt werden.

In der jetzt fraglichen Szene ging es aber eigtl um was ganz was anderes:

Er hatte Geschäftspartner besucht und diese "spontan"(?) zu einer kurzen Fahrt in seinem neuen Porsche Taycan eingeladen.

Gerne wird dabei die unfassbare Beschleunigung von E- Fahrzeugen demonstriert. Was naturgemäß in Sekundenschnelle aus dem legalen Bereich hinaus führt.

Ich muss zugeben, vielleicht hätte mir das auch passieren können, wenn ich in so einem Fahrzeug sitzen würde und das Potential demonstrieren wollen würde.

Das Traurige an der Geschichte mit JP ist, dass er eine eigene Strecke zum Testen hat. Da hätte er den Porsche legal auf 142 beschleunigen können.

Und selbst wenn hätte man das Teil auf einer nicht befahrenen Landstraße mal beschleunigen können...

In dem Video war so viel unnötiges...

Zitat:

@Kaesespaetzle schrieb am 28. Juni 2020 um 12:47:51 Uhr:

Und selbst wenn hätte man das Teil auf einer nicht befahrenen Landstraße mal beschleunigen können...

In dem Video war so viel unnötiges...

Selbst da kannst du Andere gefährden.

Wozu hat er denn seine Lassi? Genau für sowas!

Außer man sperrt (wenn auch ohne Genehmigung) ein Stück Straße kurzerhand selbst ab.

Dann ist man zwar auch wieder im strafbereich aber gefährdet wenigstens keinen

Zitat:

@Kaesespaetzle schrieb am 28. Juni 2020 um 13:18:00 Uhr:

Außer man sperrt (wenn auch ohne Genehmigung) ein Stück Straße kurzerhand selbst ab.

Dann ist man zwar auch wieder im strafbereich aber gefährdet wenigstens keinen

Als wenn das jemals bei den PS Profis und bei JP Performance Videos gemacht wurde!

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 28. Juni 2020 um 13:21:53 Uhr:

Zitat:

@Kaesespaetzle schrieb am 28. Juni 2020 um 13:18:00 Uhr:

Außer man sperrt (wenn auch ohne Genehmigung) ein Stück Straße kurzerhand selbst ab.

Dann ist man zwar auch wieder im strafbereich aber gefährdet wenigstens keinen

Als wenn das jemals bei den PS Profis und bei JP Performance Videos gemacht wurde!

Die hatten die Beschleunigung ohnehin schon vielfach und in mehreren Videos gezeigt. Dieser Moment war wohl spontan und sie befanden sich "auswärts"/in Lennestadt (Besuch bei H & R -meine ich- wars?) und haben den Geschäftspartnern eine kurze Demonstration gegeben.

Ich weiss... alles kein Grund.

Hier das Video: https://www.youtube.com/watch?v=k5TudhYKT9Q

Grenzwertige Aktion. Wir werden sehen, was dabei herauskommt.

Zitat:

Grenzwertige Aktion.

Grenzwertig? Ernsthaft?

Das ist ja wohl weit jenseits jeder Grenze!

Das ist ganz klar innerorts mit Gegenverkehr und Fußgängern auf dem Bürgersteig, von daher ist das leider komplett sinnfrei. Egal wer und wieso, auf einem einsamen Waldweg ok, aber nicht mit potentieller Gefährdung dritter Unbeteiligter.

am 28. Juni 2020 um 12:12

Zitat:

@Cosmic6N schrieb am 28. Juni 2020 um 13:53:48 Uhr:

Zitat:

Grenzwertige Aktion.

Grenzwertig? Ernsthaft?

Das ist ja wohl weit jenseits jeder Grenze!

Schonmal 140 innerorts gefahren?

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