ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Strafverfolgung möglich bei erhöhter Geschwindigkeit über Youtube-Video..?

Strafverfolgung möglich bei erhöhter Geschwindigkeit über Youtube-Video..?

Themenstarteram 27. Juni 2020 um 11:06

Hallo,

Bin über einen sogar aktuellen Fall gestolpert, wo ein bekannter "Youtuberer" seine Fahrt INNERORTS filmte und über Youtube ausstrahlte.

Dabei zeigt das Tacho deutlich die völlig überhöhte Geschwindigkeit an. Außerdem war klar wer in diesem Wagen saß.

Kann die Polizei in so einem Fall ermitteln auch wenn man kein KFZ Kennzeichen im Film gesehen hat, aber man aufgrund der "Berümtheit" der Person weiß welchen Wagen er aktuell gefahren hat (auf ihn zugelassen) und man diese Person zweifelsfrei erkannt hat..?

Zudem stellt sich die Frage ob man etwas verfolgen kann/darf was nicht mit "Polizeimethoden" bzw. normalen Blitzern der Gemeinde festgestellt worden ist..?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Daemonarch schrieb am 28. Juni 2020 um 20:45:30 Uhr:

Forderungen nach versteigerung des Fahrzeugs und lebenslangem Führerscheinentzug sind hier nur offensichtliche Beweise für neidisches gehabe.

Neidisch? Worauf? Mit über 100 durch die Stadt zu ballern? Da bräuchte ich keinen Porsche für, dafür würde auch mein Sharan reichen. Ich bin nur nicht asozial genug dafür. Nicht mal ausreichend genug, solch asoziales Verhalten in Schutz zu nehmen...

341 weitere Antworten
Ähnliche Themen
341 Antworten

Zitat:

@Lodo44 schrieb am 27. Juni 2020 um 13:17:14 Uhr:

Im Schwarzwald hatte die Polizei neulich einige Motorradfahrer verfolgt, welche mit rund 300 km/h durch Ortschaften gerauscht sind.

Mit 300(!) km/h? :eek:

Bitte die Fahrerlaubnis nie wieder erteilen!

Da muß die Durchgangsstraße aber schnurgerade gewesen sein. :D

Hier bei uns in Lautern wurde einem Youtuber sein Wagen aufgrund seiner waghalsigen Fahrweise beschlagnahmt.

"Aus juristischer Sicht handelt es sich um ein illegales Kraftfahrzeugrennen, auch wenn kein zweites Fahrzeug an der Aktion beteiligt war. "

Das finde ich ja sehr interessant....

Wie soll man denn gegen sich selbst Rennen fahren?

Siehe dazu https://blog.burhoff.de/2018/07/48782/

 

Deswegen gehe auch eher von 315c aus, da braucht es keinen zweiten Teilnehmer.

Zitat:

@hydrou schrieb am 27. Juni 2020 um 13:28:33 Uhr:

Nach meinem Kenntnisstand wird hier nicht wegen Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften als Owi ermittelt, sondern wegen einer Straftat nach § 315c Abs. 1, 2. Von daher kann das in der Tat böse Folgen haben.

Der 315c kommt hier nicht in Frage da niemand gefährdet wurde. Hier wird der 315d in Frage kommen. Nicht minder schwerwiegend. Verbotenes Rennen geht auch alleine.

Zitat:

@Habuda schrieb am 27. Juni 2020 um 16:45:20 Uhr:

"Aus juristischer Sicht handelt es sich um ein illegales Kraftfahrzeugrennen, auch wenn kein zweites Fahrzeug an der Aktion beteiligt war. "

Das finde ich ja sehr interessant....

Wie soll man denn gegen sich selbst Rennen fahren?

Das ist auch nicht erforderlich. Einfach mal den 315d lesen.

Bin mal gespannt was dabei raus kommt.

Zitat:

@Oskar78 schrieb am 27. Juni 2020 um 13:19:27 Uhr:

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 27. Juni 2020 um 13:16:22 Uhr:

Das Video ist bereits wieder offline aber es wurden Mitschnitte bereits an die Polizei übermittelt. Es handelt sich hierbei um einen berühmten Youtuber aus Dortmund. ;)

Schade, hätte ich mir gerne mal angesehen.

Aus welchem Grunde?

Findest Du diese Handlung so sehenswert?

Zitat:

@Habuda schrieb am 27. Juni 2020 um 16:45:20 Uhr:

"Aus juristischer Sicht handelt es sich um ein illegales Kraftfahrzeugrennen, auch wenn kein zweites Fahrzeug an der Aktion beteiligt war. "

Das finde ich ja sehr interessant....

Wie soll man denn gegen sich selbst Rennen fahren?

Naja, in dem Dein Gegner die Uhr ist.

Bei Mir am Albaufstieg hat sich auch mal so eine Clique junger Motorradfahrer oben am Parkplatz getroffen... keine Ahnung ob sie das heute auch noch machen.

Andere Mitglieder waren da mit Bussen (VW Bus und Ähnliche) Campingtische und Stühle und ausgefahrene Markisen inkl Getränken und Grill.

Da wurde die Zeitabnahme genommen.

Ein Motorradfahrer wurde gestoppt, die Steige runter, am unteren Parkplatz wurde umgedreht und wieder hoch die Steige und die Zeit wurde notiert.

Dann fuhr der Nächste los usw.

Hätte damals die Polizei anrufen sollen um dieser sinnlosen Raserei ein Ende zu setzen.

Wenn Ich nochmals so ein Treiben dort oben sehe sind Anzeigen fällig.

Zu viel PS zu wenig Hirn würde ich sagen. Und dann noch so bescheuert und den Beweis für sein Vergehen selbst liefern.

Solange solche Typen als "Kult-Youtuber" und "berühmt" betitelt werden und nicht als das, was sie tatsächlich sind, wird sich an deren Verhalten nichts ändern.

Zitat:

@_baltic schrieb am 27. Juni 2020 um 15:56:30 Uhr:

Zitat:

@Lodo44 schrieb am 27. Juni 2020 um 13:17:14 Uhr:

Im Schwarzwald hatte die Polizei neulich einige Motorradfahrer verfolgt, welche mit rund 300 km/h durch Ortschaften gerauscht sind.

Mit 300(!) km/h? :eek:

Bitte die Fahrerlaubnis nie wieder erteilen!

Falsch, die waren auf der Autobahn welche durch den Schwarzwald führt mit so viel Speed auffällig, nicht durch Ortschaften. Aber Dumm sowas auf Youtube hochzuladen.

Gut dass die Motorrad-Polizisten auf den Bikes optimal geschult sind und solche Leute verfolgen können.

Zitat:

@Tarnik schrieb am 27. Juni 2020 um 19:11:12 Uhr:

Zu viel PS zu wenig Hirn würde ich sagen. Und dann noch so bescheuert und den Beweis für sein Vergehen selbst liefern.

Naja. Die bringen täglich ein Video raus und zur Firma gehört eine eigene Media Abteilung mit Kameraleuten, die u.a. auch den Videoschnitt machen. Da ist wohl was durch „gerutscht“. Es soll mindestens 10 Anzeigen von Zuschauern gegeben haben.

Dabei ist der Punkt ja nicht, dass man solche Manöver wirklich unterlässt (ich fürchte, das macht JP Krämer nicht zum ersten mal), sondern dass man dabei den Tacho normalerweise nicht filmt oder ggf raus schneidet. Sprich: in der Sache bleibts vermutlich eh dasselbe.

Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 27. Juni 2020 um 23:24:37 Uhr:

Zitat:

@Tarnik schrieb am 27. Juni 2020 um 19:11:12 Uhr:

Zu viel PS zu wenig Hirn würde ich sagen. Und dann noch so bescheuert und den Beweis für sein Vergehen selbst liefern.

Naja. Die bringen täglich ein Video raus und zur Firma gehört eine eigene Media Abteilung mit Kameraleuten, die u.a. auch den Videoschnitt machen. Da ist wohl was durch „gerutscht“. Es soll mindestens 10 Anzeigen von Zuschauern gegeben haben.

Dabei ist der Punkt ja nicht, dass man solche Manöver wirklich unterlässt (ich fürchte, das macht JP Krämer nicht zum ersten mal), sondern dass man dabei den Tacho normalerweise nicht filmt oder ggf raus schneidet. Sprich: in der Sache bleibts vermutlich eh dasselbe.

Geht nicht nur JP, geht auch um die anderen.

Alles in allem eine grenzwertige Art des Broterwerbs...

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Strafverfolgung möglich bei erhöhter Geschwindigkeit über Youtube-Video..?